Peggy Knobloch
26.07.2019 um 00:33emz schrieb:Ich wünsche mir für Peggys Mutter einen ebensolchen Abschluss, damit sie abschließen kann.Aus genau diesem Grund fand ich es richtig, dass das OLG (obwohl es das so dezidiert überhaupt nicht musste, aber es wollte es ganz offensichtlich) im Fall der Frederike von Möhlmann im Zivilprozess um Schmerzensgeld ohne Umschweife feststellte, dass der Beklagte (= der Täter) die Tochter des Klägers (= Vater von Frederike) umgebracht habe, dass aber der Schmerzensgeldanspruch verjährt sei.
Strafrechtlich war für die Angehörigen von Frederike alles erfolglos geblieben, der Mörder ihrer Tochter und Schwester war rechtskräftig freigesprochen worden, bis aufgrund neuer forensischer Methoden die Täterschaft des Freigesprochenen nachgewiesen werden konnte. Das Urteil des OLG im Zivilprozess um Schmerzensgeld hatte also für die Angehörigen eine Befriedigungsfunktion dahin, dass wenigsten EINE gerichtliche Entscheidung vorlag, die die Schuld des Täters feststellte.
Genau das wünsche ich auch Peggys Angehörigen: eine Aufklärung des vollständigen Sachverhalts, auch wenn am Ende niemand mehr bestraft werden kann.