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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.11.2019 um 14:09
Zitat von emzemz schrieb:Wenn ich mal ein bisschen orakeln darf, dann möchte ich auf den Elferrat und seine Pressemitteilung hinweisen :D
.. Oder gar die Unternehmerin des Rotary Clubs.
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Verstehe ich dich richtig? Wer könnte denn dafür sorgen, dass die Ermittler weiterkommen, als die Ermittler selbst?
Na vielleicht die direkt Abgehörten mit ihren Telefon- und E-mail-Gesprächen.


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 14:19
@all
Was ist eigentlich mit den Telekommunikationen mit den Rechtsanwälten evtl Tatbeteiligter?
Die wären dann ja auch auch abgehört worden, wenn der Gesprächspartner direkt abgehört worden wäre?
Weiß dazu jemand etwas? Wie wird mit diesen Aufzeichnungen umgegangen? Genauso wie mit denen der anderen "Beifänge"? Bescheid über die Löschung personenbezogener Daten und das wars?


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 14:27
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Verstehe ich dich richtig? Wer könnte denn dafür sorgen, dass die Ermittler weiterkommen, als die Ermittler selbst?
Na vielleicht die direkt Abgehörten mit ihren Telefon- und E-mail-Gesprächen.
Was sollen denn die Abgehörten wissen können? Waren die denn dabei als Peggy verschwand oder was haben die Abgehörten mit M.S. zu tun frage ich mich schon.


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 14:50
https://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-polizei-hoerte-gespraeche-von-ulvi-betreuerin-gudrun-roedel-ab/?fbclid=IwAR2S7XolTlAnoY_8evriB8UVzkH6xeN680H7vXK_CnljOGO3d1N0z4NquOI
Reporter: Gudrun Rödel hat Angst, dass ihr Schützling, UK, wieder belästigt wird. Auch aus diesem Grund überlegt sich rechtliche Schritte.

Gudrun Rödel: Ich habe Rücksprache genommen mit unserem Anwalt und er ist beauftragt, dass er dann auf die Rechtmäßigkeit dieser Aktion die Sachen, die Akten überprüft, vor allem, dass er von wann bis wann uns Auskunft geben kann, wie man hier vorgegangen ist.

Oberstaatsanwalt Martin Dippold: Wir rechnen mit einem Ermittlungsabschluss, der wird noch einige Monate dauern, ich gehe davon aus, dass wir in sechs Monaten nähere Angaben machen können.
Da drängt sich mir zunächst die Frage auf, hat die Rödel schon wieder einen neuen Anwalt oder meint sie den von UKs Anwältin getrennt lebenden Bürovorstand? Bei ihr findet man nichts Entsprechendes.

Und die nächste Frage, die ich keinesfalls vernachlässigen möchte, was ist mit UKs Handy, dass im August beschlagnahmt wurde?


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 15:07
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Was sollen denn die Abgehörten wissen können? Waren die denn dabei als Peggy verschwand
Wenn man wüsste, was die Abgehörten wissen könnten, müsste man sie ja nicht abhören. Und wer dabei war, das wird man noch erfahren.
oder was haben die Abgehörten mit M.S. zu tun frage ich mich schon.
Na ja, MS und UK hatten schon intim viel miteinander zu tun und ansonsten hat in so einem kleinen Ort zwangsläufig jeder mit jedem zu tun.


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 15:32
Zitat von emzemz schrieb:Oberstaatsanwalt Martin Dippold: Wir rechnen mit einem Ermittlungsabschluss, der wird noch einige Monate dauern, ich gehe davon aus, dass wir in sechs Monaten nähere Angaben machen können.
Also im Mai 2020 wird es eine Info geben über den Ermittlungsabschluss.
Dann wären 19 Jahre seit dem Verschwinden Peggy's auf den Monat genau vergangen.


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 15:34
@Blaubeeren
@emz
Die Frage ist ja, was aktuell noch an Tätigkeiten übrig bleibt, das sechs Monate abdeckt. Muss noch was ausermittelt, ausgewertet, durchsucht werden? Oder ist das nur verwaltungsrelevant und es werden laufende Vorgänge abgewickelt wie die Abhörmaßnahmen?


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 15:37
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Frage ist ja, was aktuell noch an Tätigkeiten übrig bleibt, das sechs Monate abdeckt. Muss noch was ausermittelt, ausgewertet, durchsucht werden? Oder ist das nur verwaltungsrelevant und es werden laufende Vorgänge abgewickelt wie die Abhörmaßnahmen?
Spekulation: die Vorbereitung auf eine Anklageschrift?
Was würde denn in 20 Jahren verjähren?


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 15:42
@Blaubeeren
Egal was da verjährt: diese Möglichkeit wäre natürlich die allerbeste.

@emz
Weil Du das beschlagnahmte Handy erwähnst: stimmt es, dass Lauer in seiner Paukenschlag-Sondersendung gesagt hat, diese Maßnahme beträfe ein anderes Verfahren und nicht die Telekommunikationsüberwachung?


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 15:54
Zitat von jaskajaska schrieb:stimmt es, dass Lauer in seiner Paukenschlag-Sondersendung gesagt hat, diese Maßnahme beträfe ein anderes Verfahren und nicht die Telekommunikationsüberwachung?
die genaue Minute kann ich nicht angeben, aber Lauer sagt:
wie diese Herren an das Handy von Ulvi Kulac komme um diese Details aus dem Handy herauszuziehe beruht wieder auf einem anderen Ermittlungsverfahren, das aber erst im Jahr 2019...im August wurde das Handy sichergestellt."



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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 16:05
@kätzchen4
Hui!
Ein anderes Verfahren, bei dem ein Handy konfisziert wird?


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 16:09
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:um diese Details aus dem Handy herauszuziehe
Er erwähnt ein anderes Ermittlungsverfahren. Aber welche Details meint er damit?

Wenn UKs Handy überwacht wurde, dann war es möglich Telefongespräche, SMS, E-Mails und den Internetverkehr einzusehen dafür braucht man das Gerät nicht. Geht es da um irgendwelche lokalen Daten die dort gespeichert sind (Bild-, Video-, oder Tondateien) vielleicht?


Wenn es nicht ein anderes Verfahren beträfe, könnte man ja vielleicht noch annehmen das man herausfinden wollte ob UK Kontaktdaten zum Umfeld des MS eingespeichert hat und wenn ja seit wann bzw. ob es Kontaktaufnahmen vor der TKÜ gegeben hat


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 16:21
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:die genaue Minute kann ich nicht angeben,
Aber ich, es ist Minute 8:27

Vielleicht noch interessant: Minute 12:56
Weil wenn des um ein anderes Delikt geht, dürfte da nicht stehen: Anordnung wegen ... Ermittlungen wegen Mordes zum Nachteil von Peggy Knobloch.



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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 16:29
Zitat von emzemz schrieb:Da drängt sich mir zunächst die Frage auf, hat die Rödel schon wieder einen neuen Anwalt oder meint sie den von UKs Anwältin getrennt lebenden Bürovorstand?
Der Herr Bürovorstand ist, so weit ich weiß, kein Rechtsanwalt.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Spekulation: die Vorbereitung auf eine Anklageschrift? Was würde denn in 20 Jahren verjähren?
Die Verjährung wird unter anderem durch eine erste Beschuldigtenvernehmung unterbrochen. Das war hier, was MS betrifft, in 2018. Da war Totschlag noch nicht verjährt. Mord verjährt sowieso nicht.



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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 16:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Herr Bürovorstand ist, so weit ich weiß, kein Rechtsanwalt.
und wird auch nie einer werden :D
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Verjährung wird unter anderem durch eine erste Beschuldigtenvernehmung unterbrochen. Das war hier, was MS betrifft, in 2018.
Heißt das, dass die Vernehmungen, die bereits in der Vergangenheit stattfanden und wo die Ermittlungen gegen MS eingestellt worden sind (so ich das richtig in Erinnerung habe) zählen dann nicht?


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 17:15
@emz @
Zitat von emzemz schrieb:Heißt das, dass die Vernehmungen, die bereits in der Vergangenheit stattfanden und wo die Ermittlungen gegen MS eingestellt worden sind (so ich das richtig in Erinnerung habe) zählen dann nicht?
Vielleicht wird so herrum ein Schuh draus.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78c.html
3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem.
Wann die Vernehmungen im ersten Ermittlungsverfahren liefen, weiß ich nicht, aber das erste Ermittlungsverfahren gegen MS lief bis Mai 2002. Hier wäre dann die erste Unterbrechung und dann begann die Frist von neuem, also ab Mai 2002.
Dann vergingen 16 Jahre bis zu den Vernehmungen in dem 2. Ermittlungsverfahren im Sept 2018.
Dann müsste ja dann wieder eine Unterbrechung erfolgt sein und die Frist wieder von vorne anfangen? So interpretiere ich Satz 3.

Aber spätestens in der doppelten Zeit der eigentlichen Verjährung der Tat ist die Verjährung dann abgeschlossen. Bei Totschlag sind das dann 2x20 Jahre=40.
So interpretiere ich wiederum diesen Satz:
3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.
@Andante
Dann hätte die Frist in 2018 nochmal erneut begonnen? Also ab dann 20 Jahre für Totschlag?
Kann das hinhauen?
Kommt mir aber irgendwie falsch vor, was ich mir da interpretiert habe.


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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 18:51
Zitat von emzemz schrieb:Heißt das, dass die Vernehmungen, die bereits in der Vergangenheit stattfanden und wo die Ermittlungen gegen MS eingestellt worden sind (so ich das richtig in Erinnerung habe) zählen dann nicht?
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von Neuem. Das heißt also, MS wurde damals innerhalb der Verjährungsfrist als Beschuldigter vernommen, daraufhin Neubeginn der Verjährung bis zur erneuten Vernehmung in 2018. Es reicht also locker mit der Verjährung.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 78c Unterbrechung

(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch
1.
die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
2.
jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung,...
4.
jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
5.
den Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl, den Vorführungsbefehl und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
6.
die Erhebung der öffentlichen Klage,
7.
die Eröffnung des Hauptverfahrens,
8.
jede Anberaumung einer Hauptverhandlung,
9.
den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung,....

(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem......



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Peggy Knobloch

21.11.2019 um 19:05
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Dann hätte die Frist in 2018 nochmal erneut begonnen? Also ab dann 20 Jahre für Totschlag?
Kann das hinhauen?
Du hast es ja selbst zitiert: § 78 c Absatz 2 Satz 2 StGB:
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind.
Das heißt: Zwar beginnt nach jeder Verjährung die Unterbrechung von neuem. Es gibt dann aber eine Höchstfrist für die Strafverfolgung. Diese beträgt maximal das Doppelte der für das jeweilige Delikt vorgesehenen Verjährungsfrist, bei kürzer Verjährung als drei Jahre max. drei Jahre.

Beispiel: Die gesetzliche Verjährungsfrist für das Delikt beträgt 10 Jahre nach Tatbegehung. Nach 8 Jahren wird erstmals durch Vernehmung eines Beschuldigten die Verjährung unterbrochen. Die Verjährungsfrist von 10 Jahren begann mit der Vernehmung neu. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wird eingestellt, weil die StA zu wenig Stoff für eine Anklage sieht.

Nach noch einmal 8 Jahren wird derselbe Beschuldigte erneut als solcher vernommen, weil neues Material aufgetaucht ist. Die Verjährung ist nun wieder unterbrochen und beginnt neu, theoretisch wieder 10 Jahre. Jetzt gilt aber die zeitliche Verfolgungsbegrenzung: Die doppelte Verjährungsfrist wäre nach 20 Jahren erreicht. Die erneute Unterbrechung im 16. Jahr wirkt also nicht mehr noch mal 10 Jahre, sondern bloß noch 4 Jahre.

Irgendwann muss ja auch mal Schluss sein mit den Strafverfolgungsmaßnahmen, man kann jemanden nicht bis an sein Lebensende verfolgen, sonst könnte man sich die Verjährung ja eigentlich schenken.


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Peggy Knobloch

22.11.2019 um 11:45
Viel mehr, als dass die Staatsmacht UKs Handy im August beschlagnahmt hat, scheint Lauer nicht zu wissen. Und so versucht er sich nun, mit recht mäßigen Erfolg, einen Reim darauf zu machen:

Minute 13:44
Lauer: Und man muss auch eins mal sagen, hier definitiv feststelle, es geht anscheins um das Handy von Herrn UK Weil von einem Manuel S. habe ich weder Telefonnummer noch e-mail und sonst kenne ich keinen, der sonst noch so unmittelbar in letzter Zeit in den Verdächtigenkreis reingerutscht sein soll. Von den Ganzen, die auch vorher schon mal anermittelt wurden in dem Verfahren, habe ich auch keine Telefonnummer. Und wir haben ja beide [angesprochen ist Wolfgang van de Rydt] festgestellt, du hast das Schreiben mitbekommen, du hast ja auch die Telefonnummer von Herrn UK net und darum muss man davon ausgehen, dass es um diese Zielperson, wo hier ermittelt wurde, dass man hier dem Herrn UK sein Handy abgehört hat.
Der bayerischen Justiz wurde schon öfter das Angebot gemacht, dass man sich mal zusammensetzt um den Fall richtig zu lösen. Lauer erwähnt dabei die von der Kanzlei Henning erfolglos angeforderten Neben- und Spurenakten und fragt sich, was da im Argen liegt. Man könnte ihm da die Rechtslage erklären, aber das scheint mir vergebliche Liebesmüh, wenn's schon eine Anwältin nicht versteht, wie dann ein Expolizist. Die Lösungsansätze der Unterstützer würde man gerne den Ermittlern zu Verfügung stellen, meint Lauer, und wenn die Ermittler auf dieses Angebot nicht zurückgreifen, dann muss da mehr dahinterstecken wie der Mordfall Peggy.

Das wird die Staatsanwaltschaft Bayreuth jetzt sicherlich bewegen, nochmal in sich zu gehen und ihre bisherige Vorgehensweise zu überdenken. :troll:


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Peggy Knobloch

22.11.2019 um 15:04
Zitat von emzemz schrieb:Das wird die Staatsanwaltschaft Bayreuth jetzt sicherlich bewegen, nochmal in sich zu gehen und ihre bisherige Vorgehensweise zu überdenken. :troll:
Dabei könnte alles so einfach sein:
Jemand, der die Wahrheit kennt (evt. Gudrun Rödel?), öffnet das Wahrheitsköfferchen und legt eine gerichtsfeste Indizien/Beweiskette vor.
bei geeigneten Kontakte zu Presse und TV dürfte das doch kein Problem darstellen, den Fall Peggy K. zu lösen.


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