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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.11.2019 um 22:25
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:12 Monate nach Ende der Überwachung.
Würde das nicht verkürt oder richterlich verlängert, dann wären die Abhörmaßnahmen im November 2018 beendet worden, bei denen, die jetzt diese Bescheide bekommen haben.
Im Sept 18 wurde MS als TV erst publik. Da sind 2 Monate für eine Abhörung gering, und im Jan 2019 begannen diese Vorspielungen des Vater Sohn Gespräches. Hierfür wäre die 12 Monate Frist zu lang, denn 2 Monate vorher hätten sie dann die Abhörung ja beendet.
Die Abhörmaßnahmen der jenigen, die jetzt benachrichtigt wurden, wären dann recht schnell gelöscht worden, wenn sie in Bezug auf dieses Band abgehört worden wären.
Und in Bezug auf MS als TV erscheint es mir eben auch zu knapp, die Beendigung der Abhörung.
Und dann gibt es eben noch die jenigen, die nicht benachrichtigt wurden..
Man steckt nicht drin.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 22:46
Zitat von InterestedInterested schrieb:3. Unterläßt der erkennende Richter eine erforderliche Beiziehung von Akten und verhindert er dadurch die gebotene Prüfung der Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahme, liegt hierin ein eigenständiger Rechtsfehler, der im Einzelfall zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils in der Revision führen kann.
https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20030296
Wenn überhaupt, kann es hier ein tatrichterliches Urteil mit der Frage eines Beweisververtungsverbotes der durch die Überwachung gewonnenen Erkenntnisse ja nur in Bezug auf MS noch geben. UK ist von solchen Fragen nicht mehr betroffen.

Ob RA Mehringer sich jetzt auch bald zu Wort meldet und die Abhörmaßnahmen kritisiert, quasi schon mal vorbeugend, auch wenn es bisher keine Anklage gegen MS gibt?


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 00:36
Zitat von jaskajaska schrieb:Es ist halt nur nicht erklärlich, wie nicht gegen Ulvi K. ermittelt werden darf (oder gibt es hier Schlupflöcher?) aber gegen seine Betreuerin schon?
Für mich ist das noch nicht rund, da fehlen noch Infos...
Das sehe ich genauso. Ermittlungen gegen GR ergeben nach dem rechtskräftigen Freispruch gegen UK wenig Sinn. Ich vermute, dass GR lediglich irgendeine Art Beifang ist. Dass sie sich selbst als Opfer von Abhörmaßnahmen sieht, weil sie sich gerne als Stachel im Fleisch der bayerischen Justizbehörden begreift und darstellt, steht auf einem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 02:28
Am 21.09.2018 schrieb infranken.de:
5. Manuel S. hat gestanden, die Leiche transportiert, nicht aber getötete zu haben. Wie wahrscheinlich ist das? Das ist schwer zu sagen. Zwar habe die Soko ihre Ermittlungen auch in Richtung des namentlich bekannten Mannes ausgedehnt, wie Polizeisprecher Jürgen Stadter bestätigt.
Quelle: https://www.infranken.de/regional/bayreuth/fall-peggy-k-sieben-fragen-die-sich-nach-dem-gestaendnis-nun-jeder-stellt;art213,3707719
Das heißt, am 12. 09.2018 gab es das Geständnis mit Namen, am 21.09. also am Tag der PK hatte man bereits die Ermittlungen auch in die Richtung des namentlich bekannten Mannes aufgenommen, klar, musste man ja auch um das Teilgeständnis verifizieren oder falsifizieren zu können.
Wenn dann vielleicht unmittelbar nach MSs Geständnis die Genehmigung vorlag UK abzuhören war GR ja unweigerlich betroffen.
Wenn sich während der Telekommunikationsüberwachung neue Hinweise ergeben, bspw. der Verdacht jemand weiß mehr und trägt zur bspw. Strafvereitelung bei dann wird ja vermutlich diese Person in einem extra Verfahren überwacht werden, oder?
Der im Mai zurückgetretene und jetzt wieder aufgetretene Pressesprecher der BI sagte ja in dieser „Sondersendung“ sein Schreiben würde ein Aktenzeichen aus 2015 tragen und er wäre somit vier Jahre abgehört worden, während das Anschreiben anderer BI-Mitglieder ein Aktenzeichen aus 2018 enthalten würden. Die Staatsanwaltschaft wiederum sagt, daß die Maßnahmen seit 2016 bestünden.
Das der betroffene Personenkreis im Laufe der Zeit und insbesondere 2018 größer wurde verstehe ich, denn lt. StaaA war das ja auch eine Maßnahme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Manuel S.!
Aber wieso wurde Lauer von der BI -und nicht Frau Rödel- seit 2015 abgehört? Ist der so wichtig? Oder ist das `ne Nebelkerze um unter dem Aluhut eine Verschwörung zu kochen? :aluhut:


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 03:06
Wenn GR aber seit dem Knochenfund überwacht wurde, dann ist meine Meinung, daß die Ermittler wissen wollten wie die „echte Reaktion“ von ihr darauf ist, also nicht das was sie da öffentlich verkündete sondern das was sie halt privat mit dem Betreuten redete!
Und ganz ehrlich, das was wir über das Spurenbild vom Ablageort wissen, passt 1:1 in die Geständnisse ihres Mündels!
  • Fundort nicht Tatort Spoiler „Die bayrischen Behörden übernehmen den Fall, sobald das Todesermittlungsverfahren in Thüringen abgeschlossen ist. „Wir gehen davon aus, dass sich die Straftat in deren Zuständigkeitsbereich ereignet hat“ Quelle

  • fehlender Schulranzen

Aders als immer verkündet war das 2014 ja kein Freispruch 1. Klasse (gibt`s das so überhaupt?), sondern ein Freispruch wegen fehlender Beweise – aber in den Varianten der Geständnisse war doch immer gleich, daß Peggy in Lichtenberg zu Tode kam, der Schulranzen nicht mit ihr zusammen weggebracht wurde und eine weitere Person die Leiche irgendwo außerhalb hin verbrachte.
Das sind nur zwei uns bekannte Details die sich mit den ‘ausgedachten Geschichten‘ decken, vielleicht stimmte da mehr überein? Und Zweifler am Freispruch gab es unter den Ermittlern sicherlich auch!


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 03:26
Irgendwas Brauchbares werden die Beamten bei der Überwachung schon erfahren haben, sonst hätte sie wohl kaum so lange gedauert


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 07:31
Oberstaatsanwältin Sandra Staade teilte Gudrun Rödel jetzt per Brief mit, dass "aufgrund richterlicher Anordnung Telekommunikation, an der Sie beteiligt waren, aufgezeichnet wurde."
Gudrun Rödel findet einerseits die Überwachung "ungeheuerlich", wundert sich andererseits über das Vorgehen nicht: "Dass sie gegen mich eine Überwachung geschaltet haben, ist sonnenklar!".
https://www.nordbayern.de/region/fall-peggy-staatsanwaltschaft-horte-ulvi-k-s-betreuerin-ab-1.9542109?fbclid=IwAR3AIeWYVDgGnmeDsV-Q6qikhTKoLBHlSF2Z1-GQosbKHjCGSOGMHwB30fw
Wie aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bayreuth hervorgeht, wurde aufgrund richterlicher Anordnung "Telekommunikation", an der die Betreuerin beteiligt gewesen sei, "aufgezeichnet".
Letzteres bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt in Bayreuth, Martin Dippold. "Das Verfahren gegen Ulvi K. ist rechtskräftig abgeschlossen, neue Ermittlungen gegen ihn gibt es nicht", sagt er.
Freilich richte sich die Maßnahme nicht gegen Ulvi K. Die Überwachung sei vielmehr "im Rahmen des Ermittlungsverfahrens" gegen Manuel S. eingerichtet worden. Die Maßnahmen hätten sich seit 2016 über einen "längeren Zeitraum erstreckt". Dass jetzt über die Abhörmaßnahmen informiert worden ist, habe mit gesetzlichen Fristen zu tun, innerhalb derer Abgehörte über dergleichen informiert werden müssten.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayreuth-abhoermassnahmen-im-fall-peggy-1.4686306
Dass gegen GR eine Überwachung geschaltet worden sei, stammt nur aus ihrem Munde.
S Staade schreibt hingegen, dass Telekommunikatiin, an der sie beteiligt sei, aufgezeichnet worden ist.
Es wird nicht gesagt, dass die Maßnahme gegen sie gerichtet war.
Weiterhin bestätigt MDippold dass die Abhörung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen MS vollzogen worden sei. Wenn GR seit 2016 abgehört wurde, ist das natürlich komisch. Denn es ist für mich schwer vorstellbar, dass bereits seit 2016 Hinweise auf MS vorlagen.
Und weil das nicht hinhaut, denke ich, dass die Zitate von M Dippold oben in der Süddeutschen irgendwie auseinander gerissen wurden.
Ein Teil der Abhörmaßnahmen muss auf den Ermittlungen gegen MS beruht haben. Und der Teil der früheren Abhörmaßnahmen - nicht.
Es liest sich so, als ob GR Beifang sei. Demnach wurde zielgerichtet wohl jemand anders abgehört.
Die Maßnahmen, die schon vor 2018 liefen, liefen dann aufgrund der folgenden Ereignisse (MS TG, Vater Sohn Band) einfach weiter und wurden nun bereits vor einigen Monaten beendet.
Warum wer als erstes abgehört wurde, kriegen wir vielleicht ja noch mit.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 08:12
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Dass gegen GR eine Überwachung geschaltet worden sei, stammt nur aus ihrem Munde.
S Staade schreibt hingegen, dass Telekommunikatiin, an der sie beteiligt sei, aufgezeichnet worden ist.
Es wird nicht gesagt, dass die Maßnahme gegen sie gerichtet war.
genauso verstehe ich das auch..
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Es liest sich so, als ob GR Beifang sei. Demnach wurde zielgerichtet wohl jemand anders abgehört.
dito..

und am Ende wurde im August ein Handy beschlagnahmt - das von UK


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 10:07
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und am Ende wurde im August ein Handy beschlagnahmt - das von UK
Laut der Süddeutschen wurde auch die Freundin von UK, so das Büro der RAin Henning, benachrichtigt, dass Telekommunikation, an der sie beteiligt war, aufgezeichnet wurde.
Es sieht irgendwie danach aus, als sei UK das eigentliche Ziel der Abhöraktion gewesen....


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 10:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es sieht irgendwie danach aus, als sei UK das eigentliche Ziel der Abhöraktion gewesen....
Darüber, dass auch UKs Mitbewohner - alles geistig behinderte Menschen - ohne Skrupel von der Staatsanwaltschaft angeschrieben und in Angst und Schrecken versetzt wurden, regt sich GR ganz besonders auf. Sie meint, eine derart rücksichtslose Vorgehensweise ist an menschlicher Grausamkeit nicht mehr zu überbieten - so in einem sozialen Netzwerk. Auch Lauer berichtet auf seiner Seite wieder über einen Abhör-Skandal, bei dem geistig behinderte Menschen abgehört wurden.

Aber haben nicht auch geistig behinderte Menschen das Recht darüber informiert zu werden, dass Gespräche an denen sie beteiligt waren, abgehört wurden? Ob die Benachrichtigung an die Betroffenen direkt erging, oder an die jeweiligen Betreuer, deren Aufgabe es dann gewesen wäre, die Betroffenen darüber sachlich zu informieren, findet keine Erwähnung.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 10:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es sieht irgendwie danach aus, als sei UK das eigentliche Ziel der Abhöraktion gewesen....
das erscheint mir logisch, denn der einzige noch verbliebene Tatverdächtige* (MS) hat UK mutmaßlich als Mittäter benannt.
Dass man die Telefonate des mutmaßlichen Mittäters* eines womöglich gemeinschaftl. begangenen Verbrechens "anzapft" um ermittlungsrelevante Informationen zum derzeitigen, einzig verbliebenen Tatverdächtigen* zu erlangen, ist doch geradezu zwingend.

Würde rechtlich denn irgendein Hindernis bestehen?

UK kann rechtlich nicht mehr belangt werden, gegen ihn darf nicht mehr ermittelt werden. Soweit klar.

UK's Umfeld durfte abgehört werden, das sehe ich als logische Konsequenz aus dem Geständnis des MS * an.
Ich bin in keinster Weise verwundert, dass man sich erhoffte, dass UK (und / oder andere Personen) am Telefon Informationen austauschen, die hinsichtlich der Tatbeteiligung von MS * ermittlungsrelevant sein könnten.

* es gilt die Unschuldsvermutung


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 10:49
@kätzchen4

Menschen, die unter Betreuung stehen, sind ja nicht "entmündigt". Daher, so entnehme ich den Informationen, ist UK auch persönlich über die Abhöraktion informiert worden. Was hätte die StA denn auch anderes machen sollen? Etwa nur GR informieren, obwohl UK eben nicht geschäftsunfähig ist? Dann wäre es auch wieder falsch gewesen, und einige hätten aufgeschrien.

Im übrigen: Wenn man jemandem nur genügend einredet, dass eine Telekommunikationsüberwachung eine höchst gefährliche Sache ist, über die man nur in Schockstarre verfallen kann, glauben das empfängliche Leute auch.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 10:53
btw
ich verstehe nicht, wieso Gudrun Rödel überall einen Skandal wittert, wenn die Staatsanwaltschaft alle rechtlichen Mittel nutzt, um das Verbrechen an Peggy Knobloch aufzuklären.

Das Kind kam durch die Schuld eines/mehrerer anderer Menschen zu Tode. Es ist anzunehmen, das dies gewaltsam geschah, möglicherweise zur Verdeckung eines sexuellen Verbrechens, begangen an einem neunjährigen Mädchen.

Jeder vernünftig denkende Mensch sollte ein Interesse daran haben, dass der Tod des Mädchens aufgeklärt wird und der/die Täter bestraft werden.
Wer in der Aufklärung eines unnatürlichen Todesfalls einen Skandal wittert, hat meiner Meinung nach eine krasse Fehlvorstellung von unserem Rechtsstaat.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 11:03
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:ich verstehe nicht, wieso Gudrun Rödel es einen Skandal nennt, wenn die Staatsanwaltschaft alle rechtlichen Mittel nutzt, um das Verbrechen an Peggy Knobloch aufzuklären.
Das sehe ich auch so. Von einem "Skandal" sollte man erst reden, wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen illegal waren. Im übrigen stehen geistig behinderte Menschen, was die Aufklärung von Verbrechen betrifft, nicht außerhalb des Rechts. Es steht nirgendwo geschrieben, dass sie unter keinen Umständen abgehört werden dürfen.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 11:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es sieht irgendwie danach aus, als sei UK das eigentliche Ziel der Abhöraktion gewesen....
Wer weiß? Man suchte bestimmt auch den Verbringer, der zu der Zeit ja noch unbekannt schien. Man suchte den Verbringer, zapfte UK an, um gegen unbekannt zu ermitteln.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 11:40
Vielleicht sollte jemand mal Ulvi K. klarmachen, dass er, was auch immer passiert, niemals wegen des Todes von Peggy eingesperrt werden wird.

Davon hat UK sicher weitaus mehr als vor Angstmache wegen temporärer Gesprächsaufzeichnungen.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 12:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht sollte jemand mal Ulvi K. klarmachen, dass er, was auch immer passiert, niemals wegen des Todes von Peggy eingesperrt werden wird.
Sicher? Würde U. heute ein Geständnis ablegen, das sich mit den sonstigen Ermittlungen deckt, wäre ein Wiederaufnahmeverfahren und damit am Ende eine Haftstrafe / Unterbringung im Maßregelvollzug doch möglich, oder?

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wer weiß? Man suchte bestimmt auch den Verbringer, der zu der Zeit ja noch unbekannt schien. Man suchte den Verbringer, zapfte UK an, um gegen unbekannt zu ermitteln.
Sollte das rechtlich zulässig sein, wäre diese Variante das Wahrscheinlichste. Falls nicht, könnte auch Ulvis Vater das Hauptziel gewesen sein, er wurde von seinem Sohn damals ja als Verbringer bezichtigt.


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 12:54
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Würde U. heute ein Geständnis ablegen, das sich mit den sonstigen Ermittlungen deckt, wäre ein Wiederaufnahmeverfahren und damit am Ende eine Haftstrafe / Unterbringung im Maßregelvollzug doch möglich, oder?
Rein theoretisch ja. Aber dafür müssten eben folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) glaubwürdiges, möglichst nicht widerrufenes Geständnis und
b) Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch die StA und
c) Erfolg dieses Antrages beim Wiederaufnahmegericht und
d) Aufnahme des abgeschlossenen Strafverfahrens beim dann zuständigen Gericht mit
Verurteilung von UK zu einer Haftstrafe oder bei Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit Unter bringung im Maßregelvollzug und kein neuer Freispruch.

Also ein wenig realistisches Szenario....


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 17:49
Auf Facebook wird bei der Rödel ein Artikel der NN (Nürnberger Nachrichten) abgebildet mit der Überschrift "Behandelt wie Staatsfeinde?". Der Inhalt ist nicht lesbar, da die Schrift zu klein und verschwommen. Am rechten Rand eine Spalte "Wer darf abhören?", kann man natürlich auch nicht lesen, aber man regt sich schon mal kräftig auf :D


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Peggy Knobloch

20.11.2019 um 18:56
Jaja, GR inszeniert sich mal wieder als jemand, der für die Existenz des Freistaats Bayern so furchtbar bedrohlich ist, dass der Freistaat sie hemmungslos mit allen Mitteln verfolgt ;-)


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