Peggy Knobloch
13.10.2019 um 17:33margaretha schrieb:Nur wenn beide Ermittlungspersonen der Meinung sind, daß die Person nach dem BAI als Beschuldigter eingestuft wird, beginnt man mit der Vernehmung. Ansonsten wird der Verdacht zunächst verworfen .https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php
Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.Auch die Phase I: Benehmens-Analyse-Interview kann man theoretisch ausschließen, so wie es aussieht stuften Ermittler und StA den Tatverdächtigen bereits vor den Durchsuchungen und seiner Vernehmung am 12.9.2018 als Beschuldigten ein.
Dem Beschuldigten war während der gesamten Vernehmung bewusst, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird!