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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.10.2019 um 17:33
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Nur wenn beide Ermittlungspersonen der Meinung sind, daß die Person nach dem BAI als Beschuldigter eingestuft wird, beginnt man mit der Vernehmung. Ansonsten wird der Verdacht zunächst verworfen .
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php
Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.
Auch die Phase I: Benehmens-Analyse-Interview kann man theoretisch ausschließen, so wie es aussieht stuften Ermittler und StA den Tatverdächtigen bereits vor den Durchsuchungen und seiner Vernehmung am 12.9.2018 als Beschuldigten ein.

Dem Beschuldigten war während der gesamten Vernehmung bewusst, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird!


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 18:01
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Benehmens-Analyse-Interview kann man theoretisch ausschließen
Ohne das BAI kann keine Vernehmung nach Reid durchgeführt werden, weil diese auch Grundlage für den weiteren Verlauf bildet. Die im BAI festgestellten Reaktionen des TV, werden ja in der Vernehmung nicht plötzlich vernachlässigt.

Es gibt m. W. n. auch Reaktionen die Reid kategotisiert in wie sich ein zu Unrecht Beschuldigter verhält und wie einer der etwas vor den Beamten zu verheimlichen versucht. (Das betrifft soweit ich mich erinnere nicht nur irgendwelche Gestiken oder Rumgezapple sondern auch auch die Sprache)


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 18:03
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Dem Beschuldigten war während der gesamten Vernehmung bewusst, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird!
Wenn dort überhaupt irgend eine Art Reid-Methode angewandt wurde, hat sie jedenfalls nur halb oder gar nicht funktioniert. Denn zu einem Mordgeständnis kam es nicht.

Man darf wohl eher vermuten, dass der TV, als ihm Pollenanlyse und Renovierungsmüllreste vorgehalten wurden, einknickte und eben das Teilgeständnis ablegte. Von wegen Reid........


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 18:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn dort überhaupt irgend eine Art Reid-Methode angewandt wurde, hat sie jedenfalls nur halb oder gar nicht funktioniert. Denn zu einem Mordgeständnis kam es nicht.
Man darf wohl eher vermuten, dass der TV, als ihm Pollenanlyse und Renovierungsmüllreste vorgehalten wurden, einknickte und eben das Teilgeständnis ablegte. Von wegen Reid........
Wollte man ein Mordgeständnis? Hmmm, wie kommst du darauf?


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 18:11
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ohne das BAI kann keine Vernehmung nach Reid durchgeführt werden, weil diese auch Grundlage für den weiteren Verlauf bildet.
Ich schließe die Reid-Methode bei MS`s Vernehmung aus.
Zitat von jaskajaska schrieb:Mich nervt tatsächlich diese reflexartige Vorwurfsmentalität.
Um etwas anderes dürfte es sich hierbei auch nicht handeln. Diese Vorwurfsmentalität ist ja beileibe nichts Neues, taucht sie doch im Fall Peggy schon seit Jahren auf.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man darf wohl eher vermuten, dass der TV, als ihm Pollenanlyse und Renovierungsmüllreste vorgehalten wurden, einknickte und eben das Teilgeständnis ablegte. Von wegen Reid........
So sehe ich das auch. Die Pollenanalyse und Renovierungsmüllreste dürften den maßgeblichen Druck erzeugt haben - nicht die Ermittler, nicht die Reid-Methode.
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Wollte man ein Mordgeständnis? Hmmm, wie kommst du darauf?
Vielleicht weil man wegen Mordes gegen ihn ermittelte?


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 18:17
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Wollte man ein Mordgeständnis? Hmmm, wie kommst du darauf?
Den Vernehmern hätte sicher auch gereicht, wenn MS wahrheitsgemäß geschildert hätte, wie Peggy zu Tode gekommen ist. Aber auch dazu hat er nichts gesagt - wenn man unterstellt, dass er darüber etwas weiß.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 18:34
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Dem Beschuldigten war während der gesamten Vernehmung bewusst, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird!
Natürlich, man muß sich ja egal nach welcher Art man ihn verhört an bestehende Gesetze halten und dazu gehört ja die Belehrung wo ihm eröffnet wird warum er im fensterlosen Kellerraum der PI Wunsiedel sitzt.

Das alleine reicht doch schon für ein unbehagliches Gefühl, und wenn dann irgendwann der Ermittler sowas sagt wie:
-"Herr S. vor 17 Jahren haben sie ausgesagt sie hätten umgetopft, und außerdem wissen wir das sie renoviert haben und einstmals tatverdächtig waren weil sie die Peggy weggebracht haben wollen" - Können Sie uns jetzt vielleicht erklären warum am Ablageort Renovierungsmüll und Pollen gefunden wurden die einen Bezug zu ihnen herstellen???"

-Außerdem haben wir Ihr Alibi nochmal überprüft wir wissen das sie an dem Tag mit ihrem Auto gefahren sind
Zeigt mir bitte den der dann noch gechillt in dem Kämmerchen hocken bleiben will und keinen subjektiven Druck verspürt.

Ich sehe das auch so, daß der Vorwurf man hätte ihn mit der Reid Methode zu einem (falschen) Geständnis gedrängt eine böse Unterstellung den Ermittlern ggü. ist und lediglich zur Stimmungsmache dient.

Diese gesamte frühere Stimmungsmache "1.)keine Belehrung...2.) kein Anwalt....3.) unzulässiger Druck...4.) es wurde einfach eine Geschichte erzählt" war ja auch nur Hetze die sich als gelogen rausgestellt hat!
 Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich. 

Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.
Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.

Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben. 
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php

Also warum sollte man dann das mit der Reid-Methode glauben? Oder meinetwegen das mit der Akteneinsicht.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 19:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Den Vernehmern hätte sicher auch gereicht, wenn MS wahrheitsgemäß geschildert hätte, wie Peggy zu Tode gekommen ist. Aber auch dazu hat er nichts gesagt - wenn man unterstellt, dass er darüber etwas weiß.
Verstehe ich leider nicht. Warum hat man ihn dann ohne hinreichenden Tatverdacht entlassen müssen? Ist das für dich die ausreichende Annahme, dass die Reid-Methode nicht angewandt wurde. Bin leicht verwirrt von deinen Ausführungen.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 19:16
@SunziChris

ich weiß nicht, was daran unklar ist.

Verhaftet wurde er wegen Verdachts des Mordes. Nach der StPO muss jedem Beschuldigten (Verhafteten) zu Beginn seiner Vernehmung eröffnet werden, was ihm vorgeworfen wird. Aber natürlich kann sich so ein Verdacht in der Vernehmung erhärten, aber auch abschwächen oder sogar ganz entfallen. Es ist ein Verdacht, nicht mehr und nicht weniger. Sinn und Zweck der Vernehmung des Beschuldigten ist ja, herauszukriegen, ob und was an dem Verdacht dran ist.

MS wurde also erklärt, dass er wegen Verdachts des Mordes an Peggy Knobloch vernommen wird. Und nun warteten die Ermittler halt ab, was er dazu sagen würde, was sie zur Sache aus ihm herausbekommen würden oder auch nicht.

Es wurde von ihm nicht unbedingt ein Mordgeständnis erwartete. Persönlich vermute ich, dass die Ermittler in erster Linie erfahren wollten, ob die Geschichte von UK aus dem Vater-Sohn-Gespräch (das Band kannte man ja) irgendwie von MS bestätigt würde. Egal, man wartete, ob und was MS sagen würde. Was dann herumkam bei der Vernehmung, war das Teilgeständnis. Den Rest kennen wir.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 19:27
@SunziChris
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Warum hat man ihn dann ohne hinreichenden Tatverdacht entlassen müssen?
Ohne hinreichenden Tatverdacht?
Ich dachte es wäre der dringliche gewesen?
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/36.php


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 19:51
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Diese gesamte frühere Stimmungsmache "1.)keine Belehrung...2.) kein Anwalt....3.) unzulässiger Druck...4.) es wurde einfach eine Geschichte erzählt" war ja auch nur Hetze die sich als gelogen rausgestellt hat!
Darf ein RA das denn, lügen?
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb am 21.12.2018:Ein Beschuldigter und ein Angeklagter sind nicht zur Wahrheit verpflichtet, ihre Anwälte auch nicht. Daher dürfen Beschuldigte auch wahre Geständnisse als falsch zurückziehen und falsche Geständnisse als wahr bezeichnen und ihre Anwälte dürfen sie auch dahingehend beraten.
Vs.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb am 24.04.2014:Der Anwalt darf nicht lügen. Wenn der Mandant ihm sagt, "ich war es", dann kann der Anwalt nicht mehr hergehen und Freispruch beantragen, weil sein Mandant "unschuldig sei". Er kann nicht hingehen und sich auf einen Alibizeugen berufen, weil er weiß, dass sein Mandant kein Alibi hat.
Zumindest wurden diese benannten Ausführungen von der Staatsanwaltschaft damals als "abstrakt" bezeichnet.
Anlass für die Mitteilung seien auch „abstrakte Meldungen“ gewesen, dass die Polizei den Verdächtigen bei der Vernehmung unter Druck gesetzt habe, erklärte ein Polizeisprecher.
https://www.google.de/amp/s/www.merkur.de/bayern/mordfall-peggy-knobloch-nun-gibt-es-vorwuerfe-gegen-ermittler-zr-10235839.amp.html (s. 21.Dez.18)


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 20:01
Man muss unterscheiden: Ein Beschuldigter oder Angeklagter darf zwar lügen, aber wiederum nicht so, dass er wider besseres Wissen einen anderen beschuldigt oder mit in die Sache hereinreißt.

Ein Anwalt darf gegenüber den Ermittlungsbehörden oder gegenüber dem Gericht nicht lügen, aber das braucht er ja auch gar nicht. Wenn er bestimmt weiß, dass der leugnende Angeklagte der Täter ist, darf er nicht sagen "Mein Mandant war es nicht". Er darf aber sagen "Mein Mandant sagt, dass er es nicht war". Kleiner, aber feiner Unterschied.

Gegenüber der Öffentlichkeit oder den Medien darf der Anwalt halt schon mehr lügen als gegenüber dem Gericht, aber wiederum nicht so viel und dreist, dass er seine Pflichten als Organ der Rechtspflege verletzt.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 20:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gegenüber der Öffentlichkeit oder den Medien darf der Anwalt halt schon mehr lügen als gegenüber dem Gericht, aber wiederum nicht so viel und dreist, dass er seine Pflichten als Organ der Rechtspflege verletzt.
Also, Meringer behauptet in aller Öffentlichkeit sein Mandant wäre unter Druck gesetzt worden, ihm wäre wiederholt ein Anwalt verwehrt und er wäre nach der Reid-Methode vernommen worden. Das alles stellt schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und den Staatsanwalt dar.

Das Landgericht Bayreuth hat in der Pressemitteilung vom 13.02.2019 dem allen widersprochen:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php
Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich
Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.
Hat Meringer bei seinen Ausführungen gelogen, was dann aber schon mehr als dreist wäre, oder hat er damit lediglich seine Sichtweise dargelegt?

Trotz der widersprüchlichen Auslegung des Sachverhaltes seitens des LG Bayreuth bleibt Meringer seinen Ausführungen treu und behauptet weiterhin: Druck ausgeübt, Reid-Methode angewandt, Anwalt verwehrt und überhaupt, wenn Ihr wüßtet.....


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:00
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Trotz der widersprüchlichen Auslegung des Sachverhaltes seitens des LG Bayreuth bleibt Meringer seinen Ausführungen treu und behauptet weiterhin: Druck ausgeübt, Reid-Methode angewandt, Anwalt verwehrt und überhaupt, wenn Ihr wüßtet.....
Ich glaube bei sowas grundsätzlich eher immer der Polizei, Staatsanwaltschaft und dann auch dem Landgericht als einem Tatverdächtigem und seinem Vertreter.

Und gemäß "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht." sehe ich jetzt auch keinerlei Anlaß den Vorwurf an die Ermittler bzgl. der Reid-Technik zu glauben.




Nehmen wir nur mal an (ich persönlich glaube es ja nicht) er hat tatsächlich ein falsches Geständnis abgegeben.

glauben kann ich es deswegen nicht, weil:

  1. das Landgericht Bayreuth in der PM mitteilt, das sein Geständnis-also die „angeblich erfundene Geschichte“ in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt. Glaubt ihr an einen solchen Zufall?
  2. das es scharenweise Leute gab, die am 07.05.01 mit Blumenerde hantiert haben ❗(evtl. sogar draußen im Garten vor den Eisheiligen )❗ und zur gleichen Zeit größere Renovierungsarbeiten durchführten, wie wahrscheinlich ist das denn, und die Person müßte dann ja zur tatrelevanten Zeit am tatrelevanten Ort gewesen sein.
  3. nach der ganzen Vorgeschichte die der Fall mit sich trägt (U. K., NSU-Trugspur) möchte man auch einfach nicht glauben, daß „Praktikanten“ ohne jegliche Erfahrung in diese Vernehmung gesetzt worden sind. Zumal man weiß, daß die Vorbereitungen bereits im Frühjahr mit der KTU des Audis anliefen und ein Psychologe mit anwesend war.



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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:10
Wenn man es genau nimmt, behauptet Herr Meringer gar nicht, dass die Reid-Methode bei der Vernehmung zum Einsatz kam. Er suggeriert es lediglich ("Um das verstehen zu können sollte man die Reid-Methode kennen") im üblichen Social-Media-Stil (substanzlose Schreibe mit dem alleinigen Zweck der Aufmerksamkeit und/oder Beeinflussung).


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:23
Zitat von margarethamargaretha schrieb:glauben kann ich es deswegen nicht, weil:

das Landgericht Bayreuth in der PM mitteilt, das sein Geständnis-also die „angeblich erfundene Geschichte“ in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt. Glaubt ihr an einen solchen Zufall?
Nein, an einen solchen Zufall glaubt kein Mensch, zumindest keiner der noch einigermaßen klar denken kann.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/29.php (Archiv-Version vom 25.11.2018)
In der vergangenen Woche vollzogen die Ermittler die von der Staatsanwaltschaft Bayreuth erwirkten Durchsuchungsbeschlüsse an mehreren Anwesen in Lichtenberg und im Landkreis Wunsiedel. Hierbei stellten sie unter anderem auch Beweismittel sicher, die der 41-Jährige in seiner Vernehmung konkret benannt hatte. Die Auswertung hierzu dauert noch länger an.
Und dass die Ermittler bei den Durchsuchungen auch Beweismittel sicher stellten, die der Tatverdächtige in seiner Vernehmung KONKRET benannt hatte, dürfte auch kein Zufall gewesen sein!


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:23
PS: Und was einen Geständniswiderruf betrifft, darf ein Anwalt natürlich, wenn er genau weiß, dass der Mandant nicht unter Druck etc. gesetzt, also nicht auf verbotene Weise vernommen wurde, dem Mandanten nicht raten, zu widerrufen, weil Druck ausgeübt wurde. Ein Anwalt darf aber, rein abstrakt, dem Mandanten auseinandersetzen, was ein Geständniswiderruf ist, welche verschiedenen Folgen der haben kann. etc. Und wenn sich der Mandant dann selber zum Widerruf entscheidet, ist das ok.

Und wenn der Anwalt bei der Vernehmung selbst nicht dabei war, also aus eigener Wahrnehmung dazu nichts sagen kann, aus den Schilderungen des Mandanten aber den Eindruck gewonnen hat, dass der Mandant unter Druck gesetzt wurde, muss er natürlich zugunsten des Mandanten handeln. Ob es stimmt, was der Mandant gesagt hat, kann der Anwalt zunächst nicht prüfen, aber er muss davon ausgehen, dass es stimmt, wenn er keine anderen Erkenntnisse hat.

Es gibt ja auch genügend Leute, die ihre eigenen Anwälte anlügen, das darf man nicht vergessen. Viele Anwälte legen dann empört das Mandat nieder. Manche wollen oder müssen es aus meist finanziellen Gründen allerdings behalten.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:30
@Andante
Aber RA Meringer wird doch eine Abschrift oder gar die Aufzeichnung des Verhörs bekommen haben?


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:33
@jaska

Er hat volles Einsichtsrecht in alle Vernehmungsprotokolle, § 147 Abs. 3 StPO.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:38
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und wenn der Anwalt bei der Vernehmung selbst nicht dabei war, also aus eigener Wahrnehmung dazu nichts sagen kann, aus den Schilderungen des Mandanten aber den Eindruck gewonnen hat, dass der Mandant unter Druck gesetzt wurde, muss er natürlich zugunsten des Mandanten handeln.
Ist nun die Frage, ob die Einsicht in die Ermittlungsakte diesen negativen Eindruck bestätigt hat oder ned. Immerhin sind seine aktuellen Aktionen ja eindeutig GEGEN die Ermittler gerichtet mit einem Mandanten als weiteres vermeintliches Bauernopfer...


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