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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.04.2014 um 13:12
@JosefK1914
@jaska
@Frau.N.Zimmer

ich habe den Eindruck ihr redet aneinander vorbei :)

@JosefK1914 geht es nicht darum, ob ein Anwalt glaubt dass sein Mandant schuldig oder unschuldig ist. Jeder Anwalt hat irgendwe eine Meinung / einen Verdacht wenn er einen Mandanten annimmt. Würde er sich darüber nicht verkopfen wäre er wahrscheinlich im falschen Job.

Es geht allein darum, WEM gegenüber der Anwalt diese Meinung / diesen Verdacht äußern darf und wem nicht. Ein Anwalt darf sowas nicht mal zu Hause gegenüber der Familie in einem harmlosen Umfeld äußern. Er darf es nicht - Punkt. Ein Psychiator darf auch nicht tratschen gehen was er über seinen Patienten Herrn XY denkt. Da hätte der Anwalt auch gleich im Gerichtssaal sagen können - "Mein Mandant wars zu 75% - den Rest müsst ihr bringen." Sorry aber das geht doch nicht.

Dass der Anwalt scheinbar sogar den Ermittlern gegenüber über seinen Mandanten gesprochen hat ist schichtweg nicht zu dulden.
OB es stimmt oder nicht steht auf einem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 13:16
@Redjune

Doch! Das habe ich verstanden! Dann sag Du mir was das mit Peggy zu tun hat? Das zieht sich schon gefühlte 100 Seiten hin!
Gibts es noch keinen " Was darf der Anwalt Thread" ? Da wäre das passend.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 13:20
@Frau.N.Zimmer
Ja im Grunde gar nichts. :) Ich weiß nur selbst noch nicht genau welche Auswirkung ein nachgewiesenes Komplett-Versagen des 1. Anwaltes auf die aktuelle Verhandlung haben könnte.. Mir schwant da übles..


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 13:23
@Redjune
Garnichts, genau! Dann kann man es auch lassen, denn ob er überhaupt , wenn ja wann versagt hat muss sich erst zeigen.
Warum kommt das erst nach 10 Jahren? Wundert das nur mich?


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 14:28
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich frage mich schon die ganze Zeit was dieses " rechtliche " Geschwurbel mit Peggy Knobloch zu tun hat?
Wie sind genau beim Thema. Es geht nämlich um Peggy Knobloch.
U.k. wurde wegen Mordes an eben dieser Peggy verurteilt...
Nun gibt es Unstimmigkeiten bzgl. der Täterschaft...
Läuft ev. der Täter frei rum? Wenn man ihn fassen kann, wird er dann etwas zum Verbleib von Peggy sagen können?
Wenn der Falsche verurteilt wurde, wird er wohl kaum etwas dazu sagen können, wo man Peggy findet.

Du willst "nur" von Peggy und deren Verschwinden schreiben? Na, dann bin ich aber mal gespannt, welche Diskussionsstoff es da noch geben sollte!?


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 15:01
Ein Anwalt is verpflichtet, die Interessen seines Mandanten umfassend zu schützen. Darüber hinaus ist der Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das bedeutet: Ein Anwalt darf nicht zu den Ermittlern sagen, dsass er seinen Mandanten zu 75 % für schuldig hält, und zwar völlig unabhängig davon, ob er dies nur selber aus welchen Umständen auch immer heraus annimmt oder ob er es unmittelbar von seinem Mandanten in Form eines Geständnisses erfahren hat (was er nur zu 75 % für glaubhaft hält).*

Im ersteren Fall verletzt er massiv seine Verpflichtung, die Interessen des Mandanten umfassend zu wahren und darüber hinaus elementare Grundsätze des Rechtsstaates. In letzterem Fall verletzt er darüber hinaus seine Schweigepflicht.

Ein Anwalt der positiv weiß - also nicht nur zu 75 % glaubt -, dass sein Mandant schuldig ist, ist allerdings in seinen Möglichkeiten zu verteidigen eingeschränkt. Als Anwalt darf er nicht lügen und nicht gezielt zur Verdunkelung von Beweismitteln beisteuern. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Anwalt keinen Beweisantrag für einen Alibizeugen stellen darf. Sehr wohl darf der Anwalt im Prozess aber Belastungszeugen der Lüge überführen oder in Widersprüche verwickeln, weil der Mandant - auch wenn er schuldig ist - im Rechtsstaat nur in einem fairen, den prozeduralen Vorschriften genügenden Verfahren verurteilt werden darf.

Aus diesen Gründen ist ein Anwalt verpflichtet, den Mandanten zu Beginn des Mandatsverhältnisses darauf aufmerksam zu machen, dass - sollte sein Mandant ihm gegenüber die Schuld eingestehen - er nur noch über eine eingeschränkte Möglichkeiten verfügt, den Mandanten zu verteidigen. Darüber hinaus ist der Mandant auch über die Einschätzung des Anwalts zur aktuellen Beweislage und die positiven wie negativen Konsequenzen eines Geständnisses im Prozess zu informieren. Je nach Einstellung des Mandanten, nach aktueller Beweislage und sonstigen Umständen wird der Mandant dann entweder gegenüber dem Anwalt die Unschuld behaupten oder gestehen.

MfG,
G.

*Ich gehe mal davon aus, dass mit der Angabe von 75 % gemeint ist, dass der Anwalt zur Schuld seines Mandanten tendierte, aber gewisse Restzweifel bestanden. Vorausgesetzt, es stimmt überhaupt, dass der Anwalt tatsächlich diese Äußerung getätigt und damit einen schwerwiegenden Bruch des Berufsrechts begangen hat.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 15:59
JosefK1914 schrieb:
Wie würden Sie das empfinden, wenn Ihr Anwalt öffentlich verkündet, dass er Sie zu 75% für schuldig hält?

Darauf @jaska

Das hat er nicht öffentlich verkündet, das hat er anscheinend den Ermittlern gesagt.
Na, noch schlimmer! Öffentlich geäußert, könnte man das für einen Freud'schen Versprecher
halten, an die Ermittler gerichtet als Hinweis für die Täterschaft und Aufforderung zur verstärkten Befragung in die Richtung. Oder aber man empfindet den Hinweis als "Courage" - ich sehe
bildlich das Schulterklopfen.

Und ein Anwalt, der seinen Mandanten anbrüllt? Weiß der Geier, wer sich das ausgedacht hat.
Ich halte das für ein Unding. Warum sind da nicht die Ermittler eingeschritten? Sie gingen doch
sonst so menschlich mit dem Delinquenten um (ich will jetzt nicht wieder von Freundschaftsbekundungen und Folterschnitzel anfangen), aber sie fanden sogar für ihn Stolpersteine, die ihm nicht mehr erinnerlich waren.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 16:41
@DerGreif
Danke!!!
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Das bedeutet: Ein Anwalt darf nicht zu den Ermittlern sagen, dsass er seinen Mandanten zu 75 % für schuldig hält, und zwar völlig unabhängig davon, ob er dies nur selber aus welchen Umständen auch immer heraus annimmt oder ob er es unmittelbar von seinem Mandanten in Form eines Geständnisses erfahren hat (was er nur zu 75 % für glaubhaft hält).*
Mal angenommen, ein Anwalt hätte eine solche Bemerkung gemacht:
- gäbe es strafrechtliche Konsequenzen für ihn?
- hätte das Auswirkungen auf die vorangegangenen Prozesse bzw das laufende Verfahren?
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Ein Anwalt der positiv weiß - also nicht nur zu 75 % glaubt -, dass sein Mandant schuldig ist, ist allerdings in seinen Möglichkeiten zu verteidigen eingeschränkt. Als Anwalt darf er nicht lügen und nicht gezielt zur Verdunkelung von Beweismitteln beisteuern. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Anwalt keinen Beweisantrag für einen Alibizeugen stellen darf.
Das ist die schöne Theorie. Wie schätzt Du denn die Praxis ein? Werden Anwälte diesbezüglich "bewertet" und haftbar gemacht? Ich meine, wie will man dem Anwalt Wissen oder Nichtwissen nachweisen?
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Aus diesen Gründen ist ein Anwalt verpflichtet, den Mandanten zu Beginn des Mandatsverhältnisses darauf aufmerksam zu machen, dass - sollte sein Mandant ihm gegenüber die Schuld eingestehen - er nur noch über eine eingeschränkte Möglichkeiten verfügt, den Mandanten zu verteidigen. Darüber hinaus ist der Mandant auch über die Einschätzung des Anwalts zur aktuellen Beweislage und die positiven wie negativen Konsequenzen eines Geständnisses im Prozess zu informieren. Je nach Einstellung des Mandanten, nach aktueller Beweislage und sonstigen Umständen wird der Mandant dann entweder gegenüber dem Anwalt die Unschuld behaupten oder gestehen.
Das halte ich für eine komplexe Materie, selbst für einen Normalbegabten. Wie schätzt Du das ein wenn ein Geistig Behinderter betroffen ist, der diese Komplexität nicht begreifen kann?


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 17:32
Mal ein Beispiel für die Arbeit der Ermittler und ihr sorgfältiges Vorgehen. Der Fokus sollte vor allem auf die Widersprüche und deren Interpretation durch die Ermittler gelegt werden. Damit möchte ich nicht sagen, dass Ulvi definitiv der Täter ist, sondern nur, wie sich eine Tat aus Sicht der Ermittler präsentieren kann.

http://www.spiegel.tv/filme/reportage-profiler-angelina


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 17:33
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Wie sind genau beim Thema. Es geht nämlich um Peggy Knobloch.
Nein, man war bei Kulac und seinem Anwalt.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Du willst "nur" von Peggy und deren Verschwinden schreiben? Na, dann bin ich aber mal gespannt, welche Diskussionsstoff es da noch geben sollte!?
Natürlich gehört Ulvi Kulac dazu aber in der Form ob er Peggy umgebracht hat oder nicht. :) Was U.K. mit seinem Anwalt hat ist doch total nebensächlich denn der Anwalt hat ja nur eine Vermutung ausgesprochen ( wenn das überhaupt stimmt) und keinen Beweis geliefert.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 17:35
@Blondi23
Dankeschön Blondi, das ist ja wirklich mal was Neues! :)


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 17:40
@Frau.N.Zimmer

Bitte :)

Vll trägt das Video dazu bei, einen besseren Einblick in den Alltag der Ermittler zu erhalten und zu verstehen, weshalb man trotz Widersprüche an einem Tatverdächtigen festhalten kann.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:04
Hier noch etwas darüber, weshalb falsche Geständnisse nicht zwangsläufig als solche wahrgenommen werden und wie schwierig es für die Beamten ist, zwischen wahren und falschen Geständnissen zu unterscheiden.

http://de.in-mind.org/article/falsche-gestaendnisse-warum-unschuldige-menschen-verbrechen-gestehen-die-sie-nicht-begangen


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:06
@Blondi23

Heftiges Video! Ich verstehe eh nicht, wie man ständig und immerfort die Arbeit der Ermittler anzweifelt und ihnen vieles unterstellt, ohne wirklichen Einblick in deren Arbeitsweise zu haben.

@DerGreif
Da Du versteckt bist, habe ich leider keine andere Möglichkeit, würde den exzellenten Beitrag über die Arbeit des Anwalt/Verteidigers gerne in den Pistorius Thread kopieren/zitieren, da wir gerade genau dieses Thema haben - ich hoffe, Du erlaubst? :)

Sorry für OT!


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:08
@Interested

Ich verstehe es auch nicht, weshalb ich das Video eingestellt habe. Vll hilft es ja, einen anderen Eindruck von der Arbeit der Beamten zu gewinnen. Mich persönlich hat diese Arbeit sehr fasziniert, die Schlüsse, die sie gezogen haben etc.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:11
@Blondi23

Allerdings. Man hört und liest ständig, was sie angeblich nicht alles versäumt haben, als würden wir, die Öffentlichkeit tatsächlich alle Erkenntnisse, die sie haben und machen, je erfahren. Es kann daher sein, dass div. Umstände für uns nicht klar nachvollziehbar sind, schlicht weil uns gewisse Details fehlen - aber daraus lässt sich unter gar keinen Umständen die Qualität ihrer Arbeit ableiten.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:13
@Interested

Eben. Ich finde, dass die Beamten keine Arbeit und Mühe scheuen, um derartige Fälle zu klären. Die Dame in dem Beitrag sagt zudem, dass alle Anwesenden gerade bei Kindern emotional mit eingebunden seien. Sie wollen diese Fälle aufklären, aber lassen sich nicht von den Emotionen beherrschen, was ja auch an ihrem Vorgehen deutlich wird.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:21
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Mal angenommen, ein Anwalt hätte eine solche Bemerkung gemacht:
- gäbe es strafrechtliche Konsequenzen für ihn?
- hätte das Auswirkungen auf die vorangegangenen Prozesse bzw das laufende Verfahren?
Vorausgesetzt, diese Aussage beruhte auf einem Geständnis des Angeklagten gegenüber dem Verteidiger, welches letzterer aber eben nicht für 100 %ig glaubhaft hielt, dann wäre es wohl eine Verletzung der Schweigepflicht und damit gem. § 203 Abs. 1 StGB strafbar. Außerdem kömen standesrechtliche Sanktionen wegen Verletzung standesrechtlicher Pflichten nach § 43a Abs. 2, 3 BRAO in Betracht. Möglicherweise käme auch noch Parteiverrat - strafbar gem. § 356 StGB in Betracht.

Bei einer Schweigepflichtverletzung stehen dann auch etwaige Beweisverwertungsverbote im Raum, wobei ich meine, dass das schwierig wird, wenn der Anwalt von sich aus die Schweigepflicht verletzt. Eine Rolle hätte das aber für den vergangenen Prozess nur spielen können, wenn diese Aussage des Anwalts überhaupt als Beweis im Prozess verwendet wurde. Inwiefern dieser ganze Sachverhalt eine Auswirkung auf das laufende Verfahren hat, wage ich nicht abschließend zu beurteilen, ich bin kein Strafverteidiger.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist die schöne Theorie. Wie schätzt Du denn die Praxis ein? Werden Anwälte diesbezüglich "bewertet" und haftbar gemacht? Ich meine, wie will man dem Anwalt Wissen oder Nichtwissen nachweisen?
In der Praxis sieht das so aus, dass ein Anwalt den Mandanten rechtzeitig über die Konsequenzen eines Geständnsses der Tat ihm gegenüber aufklärt und dabei häufig auch klarstellt, dass er überhaupt nicht wissen will, ob der Angeklagten schuldig ist oder nicht. Insgesamt hängt das aber immer von den Umständen des Einzelfalles und dem konkreten Charakter des Rechtsanwaltes ab. Manche Anwälte fordern auch zur Wahrheit auf, und verhalten sich im Anschluss korrekt (verteidigen nur innerhalb der noch möglichen Grenzen, oder versuchen mittels Geständnis ein milderes Strafmaß zu erreichen, manche legen dann auch das Mandat nieder - letzteres eine nicht besonders schöne Lösung). Und sicherlich gibt es auch Anwälte, die sich einer Strafvereitelung schuldig machen. Ob und inwiefern in einem etwaigen Prozess gegen den Anwalt diesem das - für die Strafbarkeit wegen (versuchter) Strafvereitelung notwendige - Wissen nachgewiesen werden kann, ist ein generelles Problem der Strafrechtspflege in jedem Prozess bei jedem Täter.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das halte ich für eine komplexe Materie, selbst für einen Normalbegabten. Wie schätzt Du das ein wenn ein Geistig Behinderter betroffen ist, der diese Komplexität nicht begreifen kann?
Für einen Normalbegabten finde ich das eigentlich nicht so komplex:
Der Anwalt darf nicht lügen. Wenn der Mandant ihm sagt, "ich war es", dann kann der Anwalt nicht mehr hergehen und Freispruch beantragen, weil sein Mandant "unschuldig sei". Er kann nicht hingehen und sich auf einen Alibizeugen berufen, weil er weiß, dass sein Mandant kein Alibi hat. Er darf aber auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen hinwirken und etwaige Lügen oder mangelhafte Wahrnehmungen der Belastungszeugen auch durch geschicktes Befragen aufdecken. Der Angeklagte selbst darf und kann natürlich weiterhin im Prozess auf nicht schuldig plädieren und auch seine Unschuld behaupten. Aber möglicherweise schätze ich da auch die Komplexität falsch ein, ich bin ja Rechtsanwalt.

Im Falle eines geistig Behinderten wäre es das beste, wenn der Anwalt zunächst einmal dafür Sorge trägt, dass dem Mandanten ein Betreuer zur Seite gestellt wird - immer vorausgesetzt, er merkt überhaupt, dass der Mandant nicht geschäftsfähig ist. Ansonsten sollte der Anwalt die notwendigen Entscheidungen selber treffen, und zwar so wie sie für den Mandanten am besten wären. Das kann natürlich auch beinhalten, den Mandanten dazu aufzufordern, ihm gegenüber die Wahrheit zu sagen, damit der Anwalt dann eine Informationsbasis hat, genau diese Entscheidungen zu treffen. Eine Aufforderung zu gestehen, wenn der Anwalt nur - aus welchen anderen Umständen auch immer - den Schluss zieht, dass der Mandant schuldig ist, ist jedenfalls nicht mit der Fürsprachepflicht des Anwalts, dem nemo-tenetur-Grundsatz und dem Prinzip der Unschuldsvermutung vereinbar. Zu beachten ist, dass ein Geständnis eben nicht zwingend der Wherheit entsprechen muss. Daher kann die Aufforderung an den Mandanten zu gestehen - insbesondere, wenn sie gegenüber einem Menschen mit beschränkter Einsichtsfähigkeit abgegeben wird - eben dazu führen, dass der Mandant gesteht ohne schuldig zu sein, einfach weil er hier der Aufforderung einer Autoritätsperson folgt, die darüber hinaus auch noch zu seinem Schutz verpflichtet ist, also wissen sollte, was gut für ihn ist. Daher ist es wichtig, den Mandanten in dieser Situation neutral aufzufordern, ihm die Wahrheit über die Erignisse des Tages mitzuteilen. Unter gar keinen Umständen ist der Anwalt dazu berechtigt gegenüber den Ermittlern sich dahingehend zu äußern, er glaube sein Mandant sei zu 75 % schuldig. Das ist mindestens standesrechtlich zu sanktionieren. Eine strafrechtliche Verfolgung dürfte aber schwierig werden, eventuell über § 356 StGB, hier kenne ich mich aber nicht gut genug aus.

Leider werden Vernehmungstechniken in der Juristenausbildung trotz entsprechender Kenntnis in den entsprechenden Grundlagenwissenschaften immer noch fast vollständig ignoriert. Während meines Studiums wurde das überhaupt nicht angesprochen, während des zwei-jährigen Referendariats war das genau eine Woche Thema. Dabei ist angesichts der Tatsache, wie zentral der Zeugenbeweis sowie generell die Ermittlung von Sachverhalten durch Aussagen der Beteiligten in der gesamten Rechtspflege ist - sowohl für Richter als auch für Rechtsanwälte und Staatsanwälte, ja sogar für einen Großteil der Verwaltungsbeamten, diese Vernachlässigung der Vernehmungs- und Aussagepsychologie und entsprechender Befragungsmethoden in der Juristenausbildung ein extrem schwerwiegender Mangel Teil der systemischen Probleme, unter denen das deutsche Rechtssystem leidet.

@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Da Du versteckt bist, habe ich leider keine andere Möglichkeit, würde den exzellenten Beitrag über die Arbeit des Anwalt/Verteidigers gerne in den Pistorius Thread kopieren/zitieren, da wir gerade genau dieses Thema haben - ich hoffe, Du erlaubst? :)

Sorry für OT!
Natürlich darfst Du diesen Beitrag zitieren. Danke für die Nachfrage.

MfG,
G.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:21
@DerGreif

Thank You :) Erledigt!


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:25
@DerGreif

Gut, wenn der Angeklagte sagt "ich wars", dann darf der Anwalt zb. sein Mandat niederlegen bzw. nicht mehr auf Freispruch plädieren. Wenn er aber einfach nur an die Schuldigkeit seines Mandanten glaubt, wird es ja schon schwieriger, weil er keine Aussage hat, mit der er sein weiteres Vorgehen begründen könnte. Von daher würde ich als Anwalt mein Mandat niederlegen, weil ich es nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren könnte, einen Schuldigen zu vertreten. Aber eine wirkliche Sicherheit hat er ja nicht.... . Ich verstehe überhaupt nicht, wie man solch eine Äußerung tätigen kann, sollte es so gewesen sein.


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