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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:37
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Gut, wenn der Angeklagte sagt "ich wars", dann darf der Anwalt zb. sein Mandat niederlegen bzw. nicht mehr auf Freispruch plädieren.
Doch, er darf schon auf Freispruch plädieren. Er darf nur nicht darauf plädieren, dass sein Mandant unschuldig ist. Er darf aber sehr wohl in seinem Plädoyer darlegen, dass der StA der Nachweis der Schuld seines Mandanten nicht geglückt ist und daher der Mandant freizusprechen ist.
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Von daher würde ich als Anwalt mein Mandat niederlegen, weil ich es nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren könnte, einen Schuldigen zu vertreten.
Das halte ich generell für problematisch. Ein Strafverteidiger sollte auch immer bereit sein einen Schuldigen zu vertreten. Jeder - auch der schuldige - Angeklagte hat eine angemessene Strafverteidigung verdient, die im Übrigen ja auch nicht zwangsläufig auf Freispruch hinauslaufen muss. Auch ein schuldiger Angeklagter kann angemessen verteidigt werden, indem man auf zB Strafmilderung hinwirkt. Und ein Anwalt kann viel tun, um zum Beispiel einen Täter-Opfer-Ausgleich erreichen (ua auch eine Möglichkeit Strafmilderung zu erlangen). Die Niederlegung des Mandats sollte mE nur erfolgen, wenn das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt aus anderen Gründen gestört ist. Man sollte immer beachten, dass die Niederlegung eines Mandats - wenn auch häufig unberechtigter Weise - immer eine gewisse Signalwirkung hat und im Übrigen das Vertrauen des Angeklagten in seinen zukünftigen Verteidiger auch erheblich beeinträchtigen kann, was sich alles höchst negativ auf die Verteidigung auswirken kann. Letztlich ist es natürlich jedem Strafverteidiger überlassen, wo er die Grenze zieht, aber ich persönlich halte nicht viel von Strafverteidigern, die ausschließlich die Unschuldigen vertreten wollen.

MfG,
G.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 18:41
@DerGreif

Ja, er darf nicht auf unschuldig plädieren. Sorry.

Klar, jeder hat das Recht auf einen Verteidiger, auch schuldige Personen. Aber ich persönlich, wenn ich Anwalt wäre, dann würde ich es mir in solch einer Situation schon überlegen. Ich rede ja nur aus meiner Perspektive, ich bin kein Anwalt, von daher würde sich die Frage eh nicht stellen.^^

Ein Anwalt weiß ja, dass er auch Schuldige vertreten muss und stellt sich darauf ein.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 20:24
@DerGreif
Wenn dieser Anwalt jetzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden würde und vor Gericht aussagen müsste: würde er dann Alles sagen dürfen, was ihm im Rahmen seiner damaligen Arbeit zugetragen wurde? Wie sieht es mit diesen besonders vertraulichen Gesprächen mit Dritten aus, die er zwar im Rahmen der Verteidigung geführt hat, gegenüber den jeweiligen Personen aber keine explizite Verschwiegenheitsvereinbarung besteht? Darf er Alles sagen oder ist er eingeschränkt?


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 20:26
@DerGreif

Ich finde es übrigens gut, dass wir dich als Experten haben =)


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 21:27
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn dieser Anwalt jetzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden würde und vor Gericht aussagen müsste: würde er dann Alles sagen dürfen, was ihm im Rahmen seiner damaligen Arbeit zugetragen wurde? Wie sieht es mit diesen besonders vertraulichen Gesprächen mit Dritten aus, die er zwar im Rahmen der Verteidigung geführt hat, gegenüber den jeweiligen Personen aber keine explizite Verschwiegenheitsvereinbarung besteht? Darf er Alles sagen oder ist er eingeschränkt?
Soweit ich das beurteilen kann, dürfte sich der Anwalt dann zu allen Gesprächen äußern, es sei denn zu einem der anderen Gesprächspartner bestand auch ein Mandatsverhältnis. Die Schweigepflicht gilt prinzipiell gegenüber dem Mandanten, dann aber umfassend über alles, was er im Rahmen der Mandatsbearbeitung erfährt. Wird die Schweigepflicht vom Mandanten aufgehoben, gilt das eigentlich auch für alles, was nicht einer anderen Schweigepflicht unterfällt.

@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Ich finde es übrigens gut, dass wir dich als Experten haben =)
Danke für die Blumen. Es gibt hier aber bestimmt noch bessere als mich, was das Strafrecht angeht. Ich bin ja "nur" Zivilrechtler und meine Zeit bei der StA ist sehr lange her.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 21:31
@DerGreif

Mag sein ;) Jerry ist auch sehr gut in solchen Rechtsfragen. Dennoch finde ich deine Beiträge sehr lesenswert und für Laien gut erklärt.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 21:36
@DerGreif
Sehe ich das richtig: wenn ich als Dritter, nicht als der eigentliche Mandant, einem Anwalt Vertrauliches in der Angelegenheit des Mandanten erzähle und der Mandant entbindet den Anwalt von der Schweigepflicht- dann sind meine Aussagen auch entbunden und nicht mehr geschützt?


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 21:40
@sigbert
Schön formuliert. So hatte ich das gedacht und auch den Greif so verstanden.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 21:48
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Dennoch finde ich deine Beiträge sehr lesenswert und für Laien gut erklärt.
Danke, gerade letzteres ist mir in der Tat ein besonderes Anliegen, weil ich der Ansicht bin, dass Laien viel besser über das deutsche rechtssystem informiert sein sollen. Ich plädiere schon sehr lange dafür, dass Recht auch in der Schule unterrichtet wird.


@sigbert
Zitat von sigbertsigbert schrieb:Sehe ich das richtig: wenn ich als Dritter, nicht als der eigentliche Mandant, einem Anwalt Vertrauliches in der Angelegenheit des Mandanten erzähle und der Mandant entbindet den Anwalt von der Schweigepflicht- dann sind meine Aussagen auch entbunden und nicht mehr geschützt?
Ja, so sehe ich das, auch wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin. Ich hatte bislang mit so einem Fall nichts zu tun.

Der Anwalt ist nunmal seinem Mandanten verpflichtet, nicht gegenüber dem Dritten. Oftmals ist es sogar für den Anwalt erforderlich die Inhalte solcher vertraulichen Gespräche aufzudecken, um eben seinen Mandanten wirksam zu vertreten, ohne dass er damit seine Schweigepflicht verletzt oder von ihr entbunden wäre. Für Dritte ist der Anwalt eben nur eine normale Person. Wer besonders sensible Informationen an den Anwalt eines anderen weitergibt sollte sich also durchaus überlegen, vorher nicht besser selber einen Anwalt zu konsultieren. Es sei denn zwischen dem Dritten und dem Anwalt besteht auch ein Mandatsverhältnis.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 21:50
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Ich plädiere schon sehr lange dafür, dass Recht auch in der Schule unterrichtet wird.
Wird es, wenn auch nicht flächendeckend.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 21:56
@DerGreif
Danke sehr! Das war mir so nicht bewusst!

Mal einen Schritt weitergedacht: angenommen, Herr Kulac hätte dem Anwalt anvertraut, daß er dem Ulvi Kulac bei dem Verstecken der Leiche geholfen hat. Dann müsste Herr Schwemmer das jetzt aussagen?


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:08
@sigbert
Zitat von sigbertsigbert schrieb: Dann müsste Herr Schwemmer das jetzt aussagen?
Aber danach wird er doch gar nicht gefragt, das ist nicht das Thema. Schwemmer soll doch nur ein öffentliches Geständnis über sein Totalversagen ablegen :D

Ernsthaft: genau diese Problematik meinte ich, als ich sagte, dass man sich gut überlegen muss, den ehemaligen Anwalt von der Schweigepflicht zu entbinden. Da stehen jetzt erstmals eventuell die Interessen von Ulvi K. und die seines Anwaltes entgegen, was eine gute Verteidigung betrifft.
Deshalb verstehe ich auch nicht, wie man so eine Idee gleich wieder über die Medien verbreiten muss noch bevor eine Entscheidung gefällt ist. Da bleibt dann wieder ein Gschmäckle, egal wie die Entscheidung ausfällt.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:11
@jaska
Ja eben!
Das kann ja im Zweifel erhebliche Folgen haben für den Angeklagten!

Das Faß würd ich ohne Not nicht aufmachen wollen!


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:17
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Wird es, wenn auch nicht flächendeckend.
Ja, aber völlig zu unzureichend. Ich weiß, dass es zB in Bayern Wirtschaft und Recht als Fach gibt, aber der Aufbau des Lehrplans ist wenig zielführend. In Ba-Wü war - zumindest zu meiner Zeit - winzige Bruchstücke im Fach Gemeinschaftskunde versteckt gewesen, aber das war geradezu lächerlich. Verständnis für den Rechtsstaat, die verschiedenen rechtlichen Verfahren und die REchte und Pflichten des Bürgers werden da nicht in der erforderlichen Breite erörtert (Tiefe ist im Übrigen gar nicht erforderlich, aber eben die Basis in der Breite mit Fokus auf persönlichen Rechten und Pflichten und mit Blick auf Verständnis für das System generell).

@jaska
@sigbert
Zitat von sigbertsigbert schrieb:Mal einen Schritt weitergedacht: angenommen, Herr Kulac hätte dem Anwalt anvertraut, daß er dem Ulvi Kulac bei dem Verstecken der Leiche geholfen hat. Dann müsste Herr Schwemmer das jetzt aussagen?
Also ich habe das jetzt doch noch nachgeschlagen - eigentlich wollte ich für heute Schlussmachen - und muss mich korrigieren: Tatsächlich ist es wohl so, dass die Schweigepflicht auch für Dritte gilt, ohne dass zwingend ein Mandatsverhältnis bestehen muss. Entscheidend ist nur, dass die Informationen Geheimnisse darstellen und dem Anwalt in seiner Berufsausübung (aber ohne zwingendes Sonderverhältnis) anvertraut wurden. Damit dürfte dann eine Aussage darüber, was der Vater von UK als Gehimnis dem Anwalt anvertraut hat nicht mehr möglich sein, es sei denn der Anwalt wird auch von ihm von der Schweigepflicht entbunden. Anderenfalls macht er sich nach § 203 StGB strafbar.

Entschuldigung für die zunächst falsche Information.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:20
@DerGreif

Mag sein, dass die nötige Tiefe fehlt. Ich kann dazu aber ehrlich gesagt nichts sagen, weil ich mich mit dem Fach nicht auskenne.

Demnach würde die Entbindung von der Schweigepflicht nicht die Konsequenzen haben, die hier vermutet wurden, was wiederum bedeutet, dass eine solche Entbindung von der Schweigepflicht geschehen könnte.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:22
@DerGreif
Vielen Dank für Deine Mühe!


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:35
@DerGreif
Danke!

@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Demnach würde die Entbindung von der Schweigepflicht nicht die Konsequenzen haben, die hier vermutet wurden, was wiederum bedeutet, dass eine solche Entbindung von der Schweigepflicht geschehen könnte.
Was die Beteiligung Dritter angeht, ja. Aber nicht was den Angeklagten selbst betrifft. Und da gibt es noch genügend Dinge aufzudecken. Man bedenke eben auch, dass ja nicht nur Euler die Fragen stellt und somit das Thema kontrolliert, die Anklage wird sicher ganz eigene Fragen haben.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:38
@jaska

Ja, war auch nur auf die Mutmaßungen bezogen, die hier bezüglich weiterer Personen getätigt wurden.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:39
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Mag sein, dass die nötige Tiefe fehlt. Ich kann dazu aber ehrlich gesagt nichts sagen, weil ich mich mit dem Fach nicht auskenne.
Ich meinte eigentlich, dass die nötige Breite fehlt. Unter Breite verstehe ich, dass eher oberflächlich aber dafür alle wichtigen Rechtsgebiete abgedeckt werden. Tiefe, also Details und akademischer Hintergrund erscheinen mir für die Schule danndoch zuviel des Guten. Was ich von dem Unterricht in Bayern mitbekommen habe, wird da Wirtschaft und Recht erst sehr spät unterrichtet (am Gymnasium, weiß nicht ob überhaupt an der Realschule/Hauptschule), mit insgesamt weniger Stunden und mit einer Konzentration auf das Zivilrecht (Basiswissen). Ich bin der Ansicht, das müsste viel früher unterrichtet werden, als Hauptfach und eben die wesentlichen Rechte und Pflichte der Bürger und die Verfahrensabläufe und die wesentlichen Grundprinzipien des Rechtsstaates beinhalten. Man sollte wissen welche Rechte man im Zivilrecht als Verbraucher hat, wie man einen Vertrag schließt, warum eine Haftpflichtversicherung wichtig ist und wie das mit dem Eigentum funktioniert. Man sollte wissen, was aus strafrechtlicher Sicht verboten ist und was wiederum erlaubt (auch wenn das meiste hier jedem klar sein sollte), aber eben auch die Rechte als Angeklagter kennen. Das gleiche gilt für die Interaktion mit dem Staat im Verwaltungsverfahren. Und am wichtigsten: Die Grundrechte der deutschen Verfassung. Insgesamt sollte man Schülern ein Gefühl dafür geben, wie der Rechtsstaat funktioniert und dass er trotz aller Mängel funktioniert. Das ist wichtig für die Akzeptanz des Rechtsstaates in der Gesellschaft und wichtig für die Bürger, dass sie wissen, welche Rechte sie haben. Denn nur dann können sie sie auch effektiv wahrnehmen. Was bringt es mir, wenn ein Mandant nach drei Wochen zu mir kommt, und mir sein Problem erklärt, während die Frist, in der ich etwas hätte tun können, nach zwei Wochen abgelaufen ist - nurmal als banales Beispiel. Aber ich will jetzt auch nicht weiter vom Thema ablenken.

@sigbert
@jaska
Nichts zu danken. Entschuldigt nochmal die zunächst falsche Einschätzung. Mein Strafrecht ist einfach schon ein bisschen eingerostet. Gotsseidank habe ich das nochmal überprüft. War mir einfach zu unsicher.


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Peggy Knobloch

24.04.2014 um 22:43
@DerGreif

Ich sehe es eben so, dass auch Tiefe wichtig ist. Was bringt es, wenn ich immer nur Aspekte anschneiden, aber nicht vertiefen kann? Dann ist es absolut nicht effektiv. Mit Tiefe meine ich auch keine akademische Vorgehensweise.
Man könnte es sicher weiter ausführen, aber ich belasse es einfach mal hierbei.


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