Peggy Knobloch
24.04.2014 um 18:37@Blondi23
MfG,
G.
Blondi23 schrieb:Gut, wenn der Angeklagte sagt "ich wars", dann darf der Anwalt zb. sein Mandat niederlegen bzw. nicht mehr auf Freispruch plädieren.Doch, er darf schon auf Freispruch plädieren. Er darf nur nicht darauf plädieren, dass sein Mandant unschuldig ist. Er darf aber sehr wohl in seinem Plädoyer darlegen, dass der StA der Nachweis der Schuld seines Mandanten nicht geglückt ist und daher der Mandant freizusprechen ist.
Blondi23 schrieb:Von daher würde ich als Anwalt mein Mandat niederlegen, weil ich es nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren könnte, einen Schuldigen zu vertreten.Das halte ich generell für problematisch. Ein Strafverteidiger sollte auch immer bereit sein einen Schuldigen zu vertreten. Jeder - auch der schuldige - Angeklagte hat eine angemessene Strafverteidigung verdient, die im Übrigen ja auch nicht zwangsläufig auf Freispruch hinauslaufen muss. Auch ein schuldiger Angeklagter kann angemessen verteidigt werden, indem man auf zB Strafmilderung hinwirkt. Und ein Anwalt kann viel tun, um zum Beispiel einen Täter-Opfer-Ausgleich erreichen (ua auch eine Möglichkeit Strafmilderung zu erlangen). Die Niederlegung des Mandats sollte mE nur erfolgen, wenn das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt aus anderen Gründen gestört ist. Man sollte immer beachten, dass die Niederlegung eines Mandats - wenn auch häufig unberechtigter Weise - immer eine gewisse Signalwirkung hat und im Übrigen das Vertrauen des Angeklagten in seinen zukünftigen Verteidiger auch erheblich beeinträchtigen kann, was sich alles höchst negativ auf die Verteidigung auswirken kann. Letztlich ist es natürlich jedem Strafverteidiger überlassen, wo er die Grenze zieht, aber ich persönlich halte nicht viel von Strafverteidigern, die ausschließlich die Unschuldigen vertreten wollen.
MfG,
G.