Dumas schrieb:Ob Ulvi Kulac Peggy getötet hat oder nicht, wissen wir nicht. Aber Fakt ist, dass er dafür verurteilt wurde.
Letzteres ist zwar ein Fakt, aber warum spielt das aktuell eine Rolle?
Das Gericht hatte damals wesentliche Dinge nicht vorliegen und hatte sein Urteil u.a. mit einer wahrscheinlich bewussten Falschaussage eines Zeugen begründet.
Warum wird hier das Urteil ständig betont, das höchstwahrscheinlich auf falschen Annahmen beruht hat?
Außerdem haben wir neue Alternativszenarien. Diese müssen nicht erwiesen werden, wie es für eine Verurteilung reichen würde. Es würde reichen, wenn diese Szenarien eine ausreichende Wahrscheinlichkeit besitzen, dass begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kulac vorliegen. Letzteres ist etwas ganz anderes, als wolle man einen Täter dieser Alternativszenarien anhand der Indizien verurteilen.
Wenn es für eine Verurteilung der Alternativverdächtigen nicht reicht, können diese trotzdem für einen Freispruch, wegen begründeter Zweifel reichen. Könnte man einen Alternativ-Verdächtigen verurteilen, wäre es für Herrn Kulac ein Freispruch aus erwiesener Unschuld.
Außerdem darf man nicht vergessen, Zeugenaussagen, welche damals vor dem Hintergrund eines angeblichen richtigen Geständnisses bewertet wurden, können im anderen Fall komplett anders bewertet werden. Jede Zeugenaussage ist zwar ein Indiz, dieses wird aber immer im Umfeld der anderen letztendlich bewertet.
Nur als Beispiel, der Zeuge, der angeblich Herrn Kulac auf der Bank gesehen hat, hat sich nach meinem Wissen erst nach fast einem Jahr gemeldet. Allein dieser lange Zeitraum müsste Zweifel erwecken, wenn er nicht durch andere gedeckt worden wäre. Wenn er aber nur durch das u.U. falsche Geständnis bestätigt worden wäre, steht alles zur Diskussion.
So können Zeugen, die damals als glaubwürdig angesehen wurden in dem neuen Verfahren diese verlieren.
Man kann daher nur wenig Rückschlüsse vom damaligen Verfahren auf das heutige machen. Das alte Urteil hier immer wieder zu betonen führt daher ins Leere und trägt daher nichts zur Diskussion bei.