Peggy Knobloch
07.05.2014 um 10:41jaska schrieb:Das heisst für mich, dass das Gericht sagt, man müsse keine Zeit mehr verschwenden und könne das Verfahren beenden und zwar mit einem Freispruch.Richtig, aber einer weitere Zeugenbefragung durch Zeugen der Verteidigung wird dieses Urteil kaum noch ändern, damit hat letztlich die Verteidigung das Angebot nicht abgelehnt. Auf das Wort "abgelehnt" zielte ich ab. Genaugenommen war es eben kein Angebot, sonder nur die Verkündung des aktuellen Beweisstandes.
Stärker gefragt ist da natürlich die StA, wenn da die Verteidigung um weitere Zeugenbefragungen bittet, kann sie das natürlich machen, ich vermute aber, dass das vom Gericht abgelehnt wird. Bittet die StA nun noch um weitere Befragungen, die auch den aktuellen Status noch ändern könnten, muss das Gericht diese auch noch zulassen.