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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.04.2014 um 09:16
Ich stelle mal die von @DerGreif genannten Gesetzesauszüge hier ein, §203 StGB hab ich der Vollständigkeit halber angefügt:


BRAO
Bundesrechtsanwaltsordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/index.html#BJNR005650959BJNE031100307


§ 43a Abs. 2, 3 BRAO
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.




StGB
Strafgesetzbuch
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html#BJNR001270871BJNE058402307

§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
...
3.
Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,
...
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 356 Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 11:35
Die Frankenpost von gestern:


Frankenpost, 24. April 2014
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Die-Plaene-fuer-Ulvi-Kulac-nach-dem-Urteil;art2388,3294613
Die Pläne für Ulvi Kulac nach dem Urteil

Das Wiederaufnahmeverfahren in der Mordsache Peggy Knobloch legt gegenwärtig eine Osterpause ein. Erst ab dem 5. Mai wird wieder vor dem Landgericht Bayreuth verhandelt.

Bayreuth - Vor dem dann vierten von neun geplanten Verhandlungstagen sehen die Unterstützer von Ulvi Kulac die Aussichten auf einen Freispruch als gestiegen an.
...
Dort habe der geistig Behinderte nicht nur eine Therapie, sondern auch eine wesentliche Förderung der gesamten Persönlichkeit erfahren. Nach einem möglichen Freispruch möchte er in eine beschützende Werkstatt umziehen.



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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 13:19
Zitat von jaskajaska schrieb:Nach einem möglichen Freispruch möchte er in eine beschützende Werkstatt umziehen.
Jaska, was versteht man unter einer beschützenden Werkstatt? Und was heißt "er möchte" ?

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 13:36
@Dumas
Dass Jemand in eine Werkstatt ziehen möchte kam mir auch merkwürdig vor.
Wahrscheinlich ist eine Tätigkeit in einer Werkstatt und ein betreutes Wohnen gemeint. Nur eine Vermutung.
Gruß


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 13:40
Danke Jaska:-)

Ist ja toll, wie Ulvi Kulac seine Zukunft plant;-)

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 13:46
Jaska, hast Du in Deinem unerschöpflichen Schatz an Links und Berichten auch was dazu, wie es rechtlich aussieht, wenn Ulvi Kulac bezüglich des Mordes an Peggy freigesprochen wird?

Bleibt er nicht weiterhin in Bayreuth?

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 13:59
@Dumas
Wenig, leider.
Es gibt da wieder die 2 Lager. Die Unterstützergruppe prognostiziert nach dem erwarteten Freispruch anschliessende Verfahren, u.a. gegen die dauerhafte Unterbringung und schlägt Betreutes Wohnen vor.
Aus Sicht der Behörden sagt man, dass eine Freilassung nicht ansteht.


Ein paar Quellen zu Letzterem:

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth zum Mordfall Peggy, 26. Juli 2012
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2012/03613/
In Zusammenhang mit der am 18. Juli 2012 ausgestrahlten Fernsehsendung in der Sache „Peggy“ ist folgendes anzumerken:
Wenn der Verteidiger den seit Monaten angekündigten Wiederaufnahmeantrag in der Sache „Peggy“ bereits eingereicht hätte, hätte mit der Überprüfung der angeblich gegen die Täterschaft des auch wegen Mordes rechtskräftig auch vom Bundesgerichtshof verurteilten U. K. sprechenden Umstände längst begonnen werden können.
...
Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung steht eine Entlassung von U.K. derzeit nicht im Raum, weil gegen ihn noch auf unabsehbare Dauer nicht die lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Mordes an Peggy vollstreckt wird, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, der völlig unbestritten ist.
Frankenpost, 19. März 2013
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Freilassung-von-Kulac-kommt-nicht-in-Betracht;art2388,2437953
Freilassung von Kulac kommt nicht in Betracht
...
Lichtenberg/Bayreuth - In den Medien-Wirbel hinein, der bereits vor dem neuesten Schritt in einem der spannendsten Fälle der deutschen Justizgeschichte herrscht, meldet sich der Bayreuther Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Ernst Schmalz beschwichtigend zu Wort. Egal, was Ulvi Kulacs Frankfurter Verteidiger Michael Euler mit seinem Antrag erreichen werde - der 35-jährige geistig behinderte Gaststättenhelfer aus Lichtenberg werde deswegen nicht frei kommen. "Eine Entlassung des Verurteilten steht derzeit nicht im Raum", sagt Schmalz. Denn momentan - und "auf unabsehbare Dauer" - werde nicht die vom Hofer Landgericht im April 2004 ausgesprochene lebenslange Freiheitsstrafe vollstreckt. Vielmehr werde die gerichtlich angeordnete Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus vollzogen, die wegen sexuellen Missbrauchs von Lichtenberger Kindern ausgesprochen wurde. "Diese Taten", betont die Bayreuther Staatsanwaltschaft, "sind unbestritten."
...
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 21. November 2013
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2013/04132/
...
Derzeit befindet sich der Verurteilte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die mit Urteil des Landgerichts Hof verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Gegenstand des vorliegenden Wiederaufnahmeantrags ist, ist bislang nicht vollstreckt worden.



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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:03
Herzlichen Dank Jaska für Deine Mühe. Wußt ichs doch, auf Dich kann man sich verlassen :-)

Gut, daraus ist ersichtlich, daß Ulvi Kulac seine Zukunftspläne nicht verwirklichen kann...gut so.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:15
@jaska
Ich möchte jetzt nicht provozieren, oder Vergleiche anstellen; nur interessehalber: Was ist eigentlich, wenn H.E. seine Strafe abgesessen hat? Bekommt er dann irgendwelche Auflagen? Wird er während der Haft therapiert? Hast Du dazu Infos?


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:23
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Ich möchte jetzt nicht provozieren, oder Vergleiche anstellen; nur interessehalber: Was ist eigentlich, wenn H.E. seine Strafe abgesessen hat? Bekommt er dann irgendwelche Auflagen? Wird er während der Haft therapiert? Hast Du dazu Infos?
Hallo Schimpanski,

entschuldige bitte, wenn ich mich einklinke. Diese Frage betrifft ja nicht nur Holger E., sondern so viele Kinderschänder. Guck doch mal, wieviele sitzen ein paar Jährchen (manche nichtmal so lang wie eigentlich vorgesehen), kommen raus und dann kannst drauf warten, bis wieder was Schreckliches passiert.

Aber Deine Frage an Jaska bezüglich Infos zu Holger E. interessiert mich auch.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:29
@Schimpanski
Nein, dazu habe ich keine Informationen, nur eine persönliche Einschätzung.

Ich weiß aber, dass bei einer evtl. Entlassung auch Auflagen möglich sind und das würde sicher von einer erfolgreichen Therapie beeinflusst werden.
Eine Therapie wird sicher angeboten und würde sich positiv auswirken. Dass sie verpflichtend wäre glaube ich nicht.


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:37
Och komm Jaska, jetzt läßt aber nach :-D Ne, Spaß!
Zitat von jaskajaska schrieb:Dass sie verpflichtend wäre glaube ich nicht.
Meinst nicht, daß gewisse Auflagen erfüllt werden müssen?

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:37
Zitat von DumasDumas schrieb:Gut, daraus ist ersichtlich, daß Ulvi Kulac seine Zukunftspläne nicht verwirklichen kann...gut so.
Das kann man aktuell nicht wissen.

Abschätzen müssen das Experten, und die berücksichtigen natürlich, was im Falle eines Rückfalls passieren kann.

Bei einem wegen Mordes Verurteilter sind dann die Gefahren bei einem Rückfall natürlich deutlich massiver, umso geringer ist die Chance aus der Behandlung entlasssen zu werden und als geheilt zu gelten.

Dadurch kann natürlich ein Freispruch u.U. auch Folgen für die jetzige Unterbringung haben, die Frage ist nur, wie wird ein Freispruch nur aus Mangel an Beweisen von den Gutachtern gesehen. Rein rechtlich hat er dann Unschuldig zu gelten.
Aber wie das dann in der Realität gehandhabt wird, hat der Justizskandal Worms gezeigt. Ein Teil der betroffenen Eltern haben Ihre Kinder nie mehr zu Gesicht bekommen, stattdessen wurden sie teilweise im Spatzennest untergebracht, dessen Heimleiter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern 2008 und nochmals 2011 verurteilt wurde.

Einen Freispruch wegen erwiesender Unschuld dürfte Herr Kulac nur erreichen, wenn einem anderen die Tat nachgewiesen wurde oder Peggy aufgefunden wurde. Beides ist relativ unwahrscheinlich.


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:37
@Dumas
@jaska
Ist zwar OT, aber wäre es nicht sinnvoll diesen Tätertypus generell zunächst psychiatrisch zu therapieren bevor die Haftstrafe in Vollzug tritt?


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 14:48
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Ist zwar OT, aber wäre es nicht sinnvoll diesen Tätertypus generell zunächst psychiatrisch zu therapieren bevor die Haftstrafe in Vollzug tritt?
Hallo Schimpanski,

na so OT ist das gar nicht ;-) , hat doch mit dem Fall zu tun.

Was da sinnvoll ist und was nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber meiner Meinung nach sollte beides gleichzeitig erfolgen.

Aber was willst da schon großartig therapieren? Meine Meinung ist, wer imstande ist, einem Kind was anzutun, der hat keine Skrupel. Die Therapie bewirkt vielleicht, daß seine Hemmungen etwas höher werden und er einige Augenblicke länger nachdenkt ob er soll oder nicht, aber es wird wieder so enden wie begonnen. Also ist nur meine persönliche Meinung.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 15:10
Nicht jeder Täter will eine Therapie und zwangstherapieren kann man leider nicht. Für eine Therapie ist die Mitarbeit des Probanden unerlässlich. Ob Ulvi erfolgreich therapiert ist wissen wir leider auch noch nicht.

In einer Werkstatt wird er auch nicht wohnen können, wäre mir zumindest neu, dass die dort Betten aufstellen.
Da ist wohl eine Einrichtung gemeint die eine Werkstatt für Behinderte in der Nähe hat.


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 15:28
Nicht jeder Täter will eine Therapie und zwangstherapieren kann man leider nicht. Für eine Therapie ist die Mitarbeit des Probanden unerlässlich. Ob Ulvi erfolgreich therapiert ist wissen wir leider auch noch nicht.
Dafür gib's Experten, das zu beurteilen, sollte man ihnen überlassen und vermutlich wird das auch von einem evtl. Freispruch abhängig sein (s.o.).


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 15:36
Das Ulvi seit dreizehn Jahren in Therapie ist wird wohl eher weniger in Erwägung gezogen ?

Und die Darstellung des Sexmonsters ist diese haltbar? eher nicht........Das Bild des Ulvi wurde der Oeffentlichkeit durch die Ermittler so verkauft, denn einen Behinderten zu Handlungen an sich selbst aufzufordern ist doch die eigentliche Straftat oder nicht ?
Natürlich muss er zu seiner sex. Haltung aufgeklärt und wenn nötig therapiert werden, aber erst einmal müssen diese Missbrauchsvorwürfe auch neu bewertet werden!!!!!!!


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Peggy Knobloch

25.04.2014 um 15:43
@Bodyhammer

Da muss GARNICHTS neu bewertet werden. Er hat Kinder missbraucht das jüngste Kind war 5 das andere 7 Jahre alt!
Die Dauer sagt über einen Therapieerfolg nichts aus. Wie gesagt, bei manchen Menschen ist eine erfolgreiche Therapie gar nicht möglich, soll man diese entlassen weil sie lange genug "eingesperrt! waren obwohl noch Gefahr von ihnen ausgeht?

@JosefK1914
Du immer gleich mit Deinen Experten :D Habe ich denn eine Expertise abgegeben? Was ich geschrieben habe kann man doch überall lesen. Nicht jeder Mensch ist therapierbar und zwangstherapierbar schon gar nicht.


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