Blondi23 schrieb:Wenn du dich mal weiter mit dem Thema befasst, wird dir sicher auch auffallen, dass in Tests festgestellt wurde, dass es sehr schwer ist, zwischen einem richtigen und falschen Geständnis zu unterscheiden.
Richtig. Diese Untersuchung kenne ich natúrlich auch. Umso erschreckender ist es, dass Experten bei diesen Untersuchungen nicht viel besser waren als Laien.
Bei Laien entsprach die Erfolgsquote der eines Münzwurfs. Bei Richtern nicht viel besser, erschreckend oder?
Trotzdem sagen Statistiken, dass die Verurteilungsquote bei entsprechender Indizienlage bei einem Geständnis deutlch höher ist, vor dem Hintergrund dieses Wissens eigentlich ein Unding.
Falsche Geständnisse sind nur erkennbar, wenn der wirkliche Täter gefunden wird oder durch Indizien die Unschuld bewiesen werden kann. Auf solchen Fällen beruhen die aktuellen Untersuchungen bzgl. falscher Geständnisse, das Innocence-Projekt gibt hier ausreichend Stoff.
Sie missverstehen mich, wenn ich behaupte, dass vorliegend die Reid-Methode angewendet wurde. Ich bezweifel alleine schon, dass hier die Verhörmethode ausreichend rüber bringen konnte, dass Herr Kulac ausreichend sich bewusst war, dass seine Aussage gegen ihn verwendet werden konnte. Die Anzeichen hierfúr sind gegeben.
Natürlich können andere Methoden auch zu falschen Geständnissen bzw, faschen Zeugenaussagen führen. Ber das ist kein Argument für die Reid-Methode. Wichtig ist, dss jede Methode auf den Prüfstand der Aussgepsychologie gehört. Und zusätzlich wäre es notwendig, dass lückenlose Aufzeichnungen vorliegen, dann wäre man nicht auf die unbefriedigenden Zeugenaussagen von Ermittlern angewiesen. Man könnte Einzelfallspezifisch die verwendeten Methoden bewerten.
Die Verhörmethoden in diesem Fall sind nun auf dem Prüfstand. Es werden sicherlich nicht nur Herr Krôber gehört. Ob nicht doch schon (vermeidbare) Suggestion aus den ursprünglichen Videos, welche Herr Kröber schon im erste Verfahren gesehen hat, offensichtlich hervorging, wird das Gericht untersuchen. Wenn es - wie die Verteidigung zu dieser Ansicht kommt - der Fall sein, dürfte Kröbers Gutachten - sollte es negativ für den Angeklagten ausfallen - kaum haltbar sein.
Dann werden u.U. andere Gutachten verwendet oder das Gericht kann sich selber ein Bild machen. Ob die Verhältnisse vor dem ersten Geständnis so anders waren, ist kaum anzunehmen bzw. wird vieleicht noch durch die Vernehmung des ursprünglichen Anwalts etwas aufgehellt.
Warten wir es doch einfach mal ab.
Noch zu Kroll:
Das Ziel, dass er redet mag verständlich sein. Aber auf der anderen Seite gibt es in jedem Rechtsstaat der Punkt der Aufklärung, dass dem Verhörten bewusst sein muss, dass seine Aussage auch gegen ihn verwendet werden kann. Und genau wird das dann bei sochen Fällen vergessen. Beachtet man das bei Behinderten nicht, so bedeutet das Ungleichbehandlung. Und es gibt gerade schon geistig Behinderte, die wurden durch ihren Befrager so manipuliert, dass diese eine Vergewaltigung von Seiten des Vaters behauptet haben. Ihre Schilderungen stellten sich später als nicht möglich heraus, erstmal wurde der Vater jedoch verurteilt.
Der Verhör von geistig Behinderten ist ein Gratwanderung, vermutlich mehr noch als die anderen, aber auch bei dieser hat man rechtstaatliche Regeln einzuhalten mit der hinzunehmenden Gefahr - wie bei jedem anderen - dass man u.U. eine Schuldigen laufen lässt. Alles andere ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.
Man darf nicht vergessen, rechtstaatliche Regeln sind nicht einfach nur so da, sondern sind das Ergebnis jahrhundertlanger Erfahrungen um Fehlurteile zu vermeiden.
Bei Kroll hat es auch wohl genúgend andere Indizien gegeben, da wäre es auf das Geständnis nicht wirklich angekommen.
Bitte entschuldigt die vielen Fehler, ich bin grade unterwegs und schreibe auf meinem Tablet.