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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:06
@jaska

Gespannt bin ich auf die Befragung von S.K. durch Herrn Euler,wenn wirklich alles gefragt wird was Frau Rödel angekündigt hat, kann die Zeugenaussage Tage in Anspruch nehmen.

Absolut interessant weil wirklich neu werden die Aussagen von RA Schwemmer sein.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:18
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Absolut interessant weil wirklich neu werden die Aussagen von RA Schwemmer sein.
RA Schwemmer sagt aus?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:19
@Themis
Hieß es doch in den letzten Tagen öfter?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:20
@Frau.N.Zimmer
Mhm, ist an mir vorbei gegangen. Denn als RA unterliegt er ja der Schweigepflicht und sich selber wird er wohl auch nicht belasten und von daher schon die Aussage verweigern ... Aber ich habe keine Ahnung, vielleicht sagt er ja doch aus.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:25
@Themis
Es gibt mehrere Berichte, in denen Euler ankündigt, Schwemmer als Zeuge haben zu wollen. Dazu müsste wohl Frau Rödel Schwemmer von seiner Schweigepflicht Ulvi Kulac gegenüber entbinden.
Und das Gericht müsste den Zeugen auch laden.

Das diese Münze zwei Seiten hat hatte ich schon mal erwähnt.
Beitrag von jaska (Seite 2.033)


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:49
Möchte mal den Beitrag von @jaska zitieren:
Zitat von jaskajaska schrieb: Dem schließe ich mich an.
Unsere Überlegungen zum Prozess und dessen besonderen Schwierigkeiten scheinen zu stimmen: von einer Aufklärung des Falles in sämtlichen Aspekten, wie Viele es glaubten, scheint man meilenweit entfernt. Und neue Beweise sind Fehlanzeige.
Ich habe es gehofft, aber nicht daran geglaubt.
Es gibt bis Dato keine neuen Beweise - da hast Du recht, die gab es aber vorher auch nicht. Trotzdem gab es einen verurteilten Mörder. DAS ist m.M das Problem.
Zitat von jaskajaska schrieb:Lediglich lösen sich tagtäglich Anschuldigungen der BI in Luft auf, die große Sensation bleibt bislang auch aus.
Darüber gäbe es wirklich Einiges zu sagen, interessiert die Presse aber kaum.
Die Anschuldigungen der BI lösen sich in Luft auf?
Das, was ich hier in Luft auflöst, ist das Geständnis von Ulvi, ich zitiere aus einem Vernehmungsprotokoll:

Als der Beisitzende Richter aus den Vernehmungsprotokollen zitiert, entsteht ein völlig anderes Bild: „Kann es sein, dass die Peggy ein zweites Mal hingefallen ist?" wurde K. demnach von den Beamten gefragt. Er verneint – und ihm wird vorgehalten: „Es war ja nass, kann doch sein, dass sie nochmal hingefallen ist.“ Später gab Ulvi K. genau das zu: Dass er sich bei Peggy entschuldigen wollte, weil er sie missbraucht hatte, dass sie vor ihm floh und dabei zwei Mal stürzte. Weiteres Beispiel aus dem Protokoll: Frage: „Haben Sie denn keine Angst gehabt, wenn die Peggy nach Hause kommt, am Kopf blutet und erzählt, was passiert ist?“ Antwort K.: „Nein, da hab ich keine Angst gehabt.“ Erneute Frage nach einer kurzen Pause der Vernehmung: „Sie haben uns vorher gesagt, dass sie Angst gehabt haben, die Peggy könne Zuhause erzählen, was passiert ist – erinnern Sie sich?“ Antwort K.: „Ja.“

Das war ein Teil aus dem ERLBNISBASIERENDEN Geständnis.

Das, was ich die ganze Zeit befürchtet habe, bewahrheitet sich immer mehr.

Unterschrift auf "hören-sagen"? Na dann:

Obwohl er nicht von Anfang an bei dem Gespräch dabei gewesen war, setzte M. später seine Unterschrift mit unter das Gedächtnisprotokoll. Wie es zu dem Geständnis kam, weiß er nur vom Hörensagen: „Ich weiß aus zweiter Hand, dass Herr K. auf dem Weg ins Bezirkskrankenhaus gesagt hat, er habe nicht die ganze Wahrheit gesagt – deshalb wurde er zurück ins Vernehmungszimmer gebracht."

Ein weiterer Kriminaler sieht es anders:

Roman M. räumt aber auch ein: Selbst die Vernehmungsbeamten hätten den Eindruck gehabt, ihr Gegenüber würde ihnen nach dem Mund reden. „Er hat zu uns erheblichen Augenkontakt gesucht und war sehr unsicher.“ Man habe sich deshalb bemüht, keinerlei Reaktionen zu zeigen. „Man will ja nicht auf ihn einwirken in seiner Schilderung.“

Zu nutzen gemacht haben sie diese Aussage nicht. Situation erkannt.

Weiter sollte der Gutachter austauscht werden: Geht gar nicht:

Bei dem Schreiben, das Rechtsanwalt Michael Euler erzürnt, handelt es sich um eine Mail, die Kröber an den Buchautor Christoph Lemmer geschrieben hat. Lemmer bestätigte auf Anfrage die Authentizität des entsprechenden Facebook-Postings. Kröber schreibt darin: „Die Verschwörungstheoretiker verschweigen übrigens alle, dass Ulvi unstreitig Peggy am Donnerstag vor der Tat am Montag massiv vergewaltigt hatte…“

Unstrittig? Aua.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Das diese Münze zwei Seiten hat hatte ich schon mal erwähnt
Natúrlich hat alles mehrere Seiten. Aber was Sie in dem angegebenen Link "befürchten" dürfte keine Relevanz haben, da der Anwalt kaum als Gutachter o.ä. befragt wird, sondern als Zeuge bzgl. der Art und Ablauf der Verhöre. Wertungen von Zeugen sind unerwünscht, darauf werden die Zeugen vom Vorsitzenden hingewiesen. Sie sollen eben nur das aussagen, was sie erlebt haben. Die Deutung und Wertung ist dem Gericht dann zu überlassen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:52
@Heike75

@Xtralarge hat Dir neulich einen link eingestellt. Dich hatte doch interessiert ob Euler seinen Mandanten duzt oder nicht.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 10:54
@Frau.N.Zimmer
ja, ich kann mich erinnern. Hatte es dann mit dem Link auch gefunden.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:01
@JosefK1914
Wie soll Schwemmer denn seine vermeintlichen Verfehlungen begründen, wenn er keine Wertung oder Einschätzung dazu abgeben darf? Soll das nur eine Vorführung werden mit einem reuigen Büßer?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:17
@Heike75

Sie haben vollkommen recht. Und die Aussage das ein falsches Geständnis in diesem Zusammenhang nur Stoff von Filmen sei, disqualifiziert ihn als Gutachter insgesamt zumindest für diesen Fall.. Er ignoriert beispielsweise vollkommen Erkenntnisse die man aus bekannten falschen Geständnissen sammeln konnte.

Er hat wohl nichts seit 2001 dazugelernt. Dass so etwas möglich ist, ist durch den Fall Rupp und den vielen Fällen des Innocence-Projekts belegt.

Etwas befremdlich war ja schon seine Behauptung bzgl. der Hirnhautentzúndung 2001. Aber die jetzige Aussage ist da in keiner Weise mehr zu verstehen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:18
@JosefK1914
@Heike75
Lasst ihn doch erst mal aussagen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:25
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie soll Schwemmer denn seine vermeintlichen Verfehlungen begründen, wenn er keine Wertung oder Einschätzung dazu abgeben darf? Soll das nur eine Vorführung werden mit einem reuigen Büßer?
Er hat schlicht und einfach nur zu schildern, wie die Verhöre abgelaufen sind. Die Frage, ob die Befragungstechniken dem Fall angemessen sind, hat er nicht zu beantworten.

Es geht hier nur um die Ermittelung der Tatsachen. Dazu werden die Zeugen geladen.

Warum soll Schlemmer zu einer solchen Schilderung nicht in der Lage sein? Warumm soll das Gericht diese Schilderung dann - wie bei jeder normalen Zeugenaussage - nicht bewerten kônnen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:31
Er soll sich nicht ausreichend um seinen Mandanten gekümmert haben, war weder beim Geständnis, bei Ortsterminen oder relevanten Vernehmungen dabei.
http://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-kritik-an-ex-verteidiger-wolfang-schwemmer/#.U05NelfyJbU
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Er hat schlicht und einfach nur zu schildern, wie die Verhöre abgelaufen sind.
Wird schwierig, wenn er nicht so oft dabei war. Und ansonsten ist er Anwalt und wird sich auf seine Schweigepflicht berufen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:44
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Er hat schlicht und einfach nur zu schildern, wie die Verhöre abgelaufen sind.
Dazu muss man ihn doch nicht von seiner Schweigepflicht entbinden, oder?
Deine Antwort klingt mir sehr nach Wunschdenken.
Immerhin wird hier schon hyperventiliert, wenn einer der Ermittler sagt, Ulvi sei seiner Meinung nach leicht beeinflussbar gewesen. Dass der das dann als Argument nimmt, warum er und seine Kollegen deshalb vorsichtig waren, kriegt man dann schon gar nicht mehr mit.
Hätte der Ermittler seine Einschätzung dann auch für sich behalten müssen?
Wessen Meinung darf man denn hören, zur Kenntnis nehmen und verwerten? Keine? Alle? Eine bescheidene Auswahl? Ich meine, jedes Gutachten ist eine Meinung. Jede Aussage beinhaltet eigene Einschätzungen. Nach dieser Logik ist ein Großteil des Prozesses obsolet.


@Themis
Zitat von ThemisThemis schrieb:und wird sich auf seine Schweigepflicht berufen.
Es geht wohl nur, wenn er von dieser Pflicht entbunden wird.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:46
@jaska
O.k. dann kann er aber immer noch die Aussage verweigern, wenn er sich selber belasten würde, also sprich, wenn er sein Mandant nicht rechtsmässig vertreten hätte, oder?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:51
@Themis
Zitat von ThemisThemis schrieb:wenn er sein Mandant nicht rechtsmässig vertreten hätte, oder?
Ich weiß es nicht. Kann man denn seinen Rechtsanwalt verklagen, wenn man mit dem Urteil unzufrieden ist? Ok, sicher kann man. Aber gibt es eine konkrete gesetzliche Grundlage, wie ein Rechtsanwalt seinen Mandanten vertritt und hat Schwemmer gegen die Mindestanforderungen verstossen? Mir scheint, es liegt eher im Auge des Betrachters, dass wir hier Versäumnisse sehen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:52
Lasst ihn doch erst mal aussagen.[/ZITAT

Es ist letztendlich ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, wenn ein "Gtachter" sich in dieser Weise vollkommen unwissenschaftlich auslàsst. Ich hoffe, dass das Gericht das entsprechen sieht und einen anderen Gutachter bestimmt, wenn das überhaupt noch notwendig ist, da es letztlich die Berfragungstechniken als solche, welche hier zu Diskussion stehen, und rechtstaatliche Grundlagen kennen sollte.



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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:54
@Themis , zu RA Schwemmer:

Es ist so, dass am Freitag Ex-SoKo-Leiter Geier massive Vorwürfe gegen RA Schwemmer - wie oben ja zitiert - erheben hat. Schwemmer will auf diese Vorwürfe antworten und hat dazu RA Euler angerufen. Denn er ist in der Tat an seine anwaltliche Schweigepflicht gebunden. Von der müsste er entbunden werden, wenn er vor Gericht über diesen Fall aussagen sollte.

RA Euler wird dem Wunsch von RA Schwemmer folgen und ihn als Zeugen berufen. Dazu wird er auch von seiner Schweigepflicht entbunden.

Ziel wird sein, die Glaubwürdigkeit von Wolfgang Geier zu erschüttern.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 11:56
Zitat von ThemisThemis schrieb:O.k. dann kann er aber immer noch die Aussage verweigern, wenn er sich selber belasten würde, also sprich, wenn er sein Mandant nicht rechtsmässig vertreten hätte, oder?
Das wäre schon lange verjährt, wenn überhaupt eine strafbare Handlung vorlegen sollte, auch evtl. zivilrechtliche Ansprüche. Das kann kein Aussageverweigerung begründen.


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