@lawine @Mao1974 Ich frage mich dann nur, warum hier schon über 2049 Seiten "diskutiert" wird, wenn man dazu in Wirklichkeit keine Grundlage hat.
Wenn dem so ist, müsstet Ihr für die Abschaffung der Rubrik Kriminalfälle stimmen.
Nur zu!
Mao1974 schrieb:Ich hab noch keinen kritischen Bericht über die BI gelesen, der Tenor ist eindeutig. Ulvi ist unschuldig, das Geständnis wurde suggeriert und fertig. Nur: So einfach ist der Fall nicht!
Richtig, so einfach ist die Sache nicht. Das ganz große Problem ist das, dass wir uns nicht in die Lage eines geistig Behinderten hineinversetzen können, allenfalls nur Ansatzweise.
Wenn man letzteres aber versucht, kommen einen berechtigte Zweifel, ob die Ermittler richtig gehandelt haben. Es ist eben extrem schwer, dies als Mensch zu berücksichtigen, welcher mit diesen Dingen nicht die geringste Erfahrung hat.
Man hätte eben eine neutrale Betreuung ihm geben müssen, der es versucht, die Folgen für ihn ihm zu übermitteln und er nicht vielleicht einfach gedacht hat, ich soll hier mal eine Geschichte nacherzählen/ausspinnen mit den Punken, welche er vorher gehört hat.
Es gibt in jedem Rechtsstaat gewisse Grundsätze, welche eingehalten werden müssen. Hierzu gehört die umfassende Aufklärung des Verdächtigen. Er muss wissen, was eine Aussage für ihn bedeutet, sprich es muss ihm das eben ganz klar bewusst gemacht werden, dass seine Aussage gegen ihn verwendet werden kann.
Und genau letzteres ist hier wieder in Zwefel zu stellen, ob Herr Kulac das überhaupt konnte. Wenn Herr Geier in seiner Zeugenaussage beschreibt, dass man Herrn Kulac zum Reden bringen konnte, wenn man möglicht eine angenehme Umgebung, also besonders "lieb" zu im war, kann es durchaus sein, dass Herrn Kulac das Verhalten der Ermittler ganz anders interpretiert hat und er hier einfach ohne Folgen die Versionen, die er vieleicht vorher gehört hat, ausspinnen oder nacherzählen soll.
Ich nehme an, dass es genau so in diesem der Fall gewesen ist. Ermittler müssen gerade in solchen problematischen Fällen die Distanz waren, andernfalls läuft diese Auklärung bzgl. der Folgen für den Verdächtigen ins Leee und Basisregeln eines Rechtssataates werden letztlich verletzt, was dann ebenfalls zu einen Beweisverwertungsverbot führt. Eine neutrale Betreuung wäre hier unabdingbar gewesen, welche diese Gefahr zumindest verringert hätte.
Es ist nicht die einzige Grundlage, auf die meine Ansicht beruht, die Widersprüche und Befragungstechnik und die Unmöglichkeit der Tat, so wie sie jedenfalls von Herrn Kulac erzählt wird und man sie aus den Medien kennt, kommt dann nur noch hinzu.
Der Rechtssaatlichkeit nach, darf man aus meiner Sicht das Geständnis nicht verwenden.
Ob die übrigen Indizien eine Verurteilung begründen können, wag ich nicht beurteilen.