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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

15.04.2014 um 11:40
@BigMäc
Hä? Inwiefern widerspricht er sich? Der Missbrauch ist unstreitig und der Ablauf des Tathergangs am 7.5. mit hoher Wahrscheinlichkeit erlebnisbegründet.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 11:43
Nein , eben nicht. Die Vergewaltigung mag vielleicht unstrittig , also seitens U.K , im Gegensatz zu dem Mordvorwurf, nicht bestritten sein, aber unstreitig ist sie nicht, wenn U.K. s Geständnisse lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit erlebnisbasiert sind.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 11:44
@BigMäc
Tut mir leid, dass ist Korinthenk..., da kann ich dir auch nicht mehr folgen!


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 11:46
@BigMäc
??? ich versteh deine Logik nicht.

und "mit hoher Wahrscheinlichkeit" ist eine gängige Floskel in Schriftgutachten.
Art und Gewicht der erhobenen Befunde führen zu einer Schlussfolgerung, die als Wahrscheinlichkeitsaussage innerhalb einer definierten Bewertungsskala mitgeteilt wird. Neben einer neutralen Stufe ("mit indifferenter Wahrscheinlichkeit") werden mit zunehmender Aussagekraft fünf verbale, richtungsweisende Bewertungsstufen unterschieden. Anhand der Wahrscheinlichkeitsskala kann der jeweilige subjektive Sicherheitsgrad des Sachverständigen hinsichtlich der Zutreffenswahrscheinlichkeit von Entstehungshypothesen eingeordnet werden:

- mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
- mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
- mit hoher Wahrscheinlichkeit
- mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
- mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit
- mit indifferenter Wahrscheinlichkeit, Frage muss offen bleiben



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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:03
@Themis
Zitat von ThemisThemis schrieb:Meiner Meinung nach nicht sehr klug von Kröber. Natürlich hat er Recht, aber besonders unbefangen klingt das in der Tat nicht.

Herr Euler passt mit seiner Argumentation sehr gut zur BI. War ja klar, dass er die Vergewaltigung auch für nicht existent erklärt! Nur doof, dass das ja gar nicht verhandelt wird.
Meiner Meinung nach hat Kröber nicht Recht,wenn er behauptet,dass es unstrittig ist,dass Ulvi Peggy am 03.05. massiv vergewaltigt hat.

Und meiner Meinung nach hat RA Euler Recht,wenn er behauptet,dass es für die Vergewaltigung keine Indizien oder Beweise gibt,ausser einem Geständnis von Ulvi,welches es auch wieder in verschiedenen Varianten gibt. (das ist etwas anderes,als wenn er sie für nicht existent erklärt)
Und auch wenn das nicht verhandelt wird,so gilt die angebliche Vergewaltigung immer noch als Motiv für den Mord und ist daher relevant für den Fall.

Meine Meinung habe ich schon auch mehrfach ausführlich begründet und die Infos dazu zusammengetragen,zuletzt am 06.04. um 21.12Uhr.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:04
@Themis

Ist doch ganz einfach . Wenn Kröber sagt, eine massive Vergewaltigung von Peggy durch U.K. ist unstreitig, dann sagt er damit, das ist eine Tatsache .
Abgesehen davon, dass er das gar nicht als Tatsache wissen kann, weil es dazu keine Zeugen gibt, widerspricht er sich mit der Tatsachenbehauptung selbst, da er U.K.s Geständnisse ja "nur" als höchst wahrscheinlich einstuft und einstufen kann.

Und deshalb ist die Unterscheidung zwischen "unstreitig" und "unstrittig" eben keinen , wie Du es nennst , " Korinthenk..." , sondern unter Umständen eine Vorlage für die Kritik, die er sich dafür von Euler jetzt gefallen lassen muss.
Gerade ein Gutachter sollte seine Worte gut und korrekt wählen , denn , wie wir ja sahen und gerade wieder sehen, kann ein Menschenschicksal davon abhängen.

Hier übrigens noch einmal der komplette Brief von Kröber an Lemmer , der , wie ich finde, ihm auch in anderen Punkten, wie z.B. der völlig unnötigen und etwas abfällig klingenden Einordnung Eulers, nicht gerade zu Ehre gereicht :
Sehr geehrter Herr Lemmer,
dieser Rechtsanwalt Michael Euler, nicht zu verwechseln mit dem renommierten Rechtsanwalt Wolfgang Euler, hat mich schon vor mehr als einem Jahr “zwecks Wiederaufnahme” mit vermeintlich neuen Erkenntnissen konfrontiert, von denen jedes einzelne im Prozess in Hof lang und breit erörtert und geklärt worden ist.
Die Verschwörungstheoretiker verschweigen übrigens alle, dass Ulvi unstreitig Peggy am Donnerstag vor der Tat am Montag massiv vergewaltigt hatte und vorher bekanntermaßen andere Kinder des Ortes sexuell missbraucht hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Kröber



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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:06
@Waidmann
Meiner Meinung nach, machen sich es die Leute zu einfach, die sagen: Alles was Ulvi ausgesagt hat, was ihn selber belastet, stimmt nicht! Nur alles, was für Ulvi spricht, dass ist korrekt Das ist keine Grundlage für eine vernünftige Diskussion.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:12
@Themis
Zitat von ThemisThemis schrieb:„Die Verschwörungstheoretiker verschweigen übrigens alle, dass Ulvi unstreitig Peggy am Donnerstag vor der Tat am Montag massiv vergewaltigt hatte…“ Rechtsanwalt Euler hält eine derartige Festlegung des Gutachters angesichts der neuen prozessualen Ausgangslage für sehr bedenklich:
korrekte Formulierung von Kröber. unstreitig/unstrittig heißt: Das Vergewaltigungsgeständnis ist juristisch nicht angefochten worden. Insofern hat es Gültigkeit. daraus eine Befangenheit des Gutachters ableiten zu wolllen, mag auf schlichte Gemüter einen Eindruck machen. aber nciht auf die Verfahrensbeteiligten, sprich STA und Richter. folgerichtig DENKT Euler auch nur darüber LAUT und MEDIENWIRKSAM nach, einen Befangenheitsantrag zu stellen.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:12
@lawine
DANKE


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:21
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:"Während Kulaç durchgehend als “geistig behindert”, “minderbemittelt” und “geistig zurückgeblieben” bezeichnet wird, fragt sich kaum jemand, wie geistig minderbemittelt wohl ein Gutachter sein muß, der Justiz präsentierte Version des vermeintlichen Tathergangs für plausibel hält. Wie geistig umnachtet müssen wohl die Richter gewesen sein, die Kulaç wegen Mordes verurteilt haben? Hätte Kulaç tatsächlich ein Geständnis abgelegt, dann wäre doch auch der Ort bekannt, wo die Leiche von Peggy liegt. Zu dieser einfachen, logischen Schlußfolgerung waren aber offensichtlich weder die Polizei, noch die Justiz und auch nicht der psychiatrische Gutachter fähig.
zur Quelle: nomen est omen http://www.meinungsverbrechen.de/


wie dämlich muss man sein oder ferngesteuert, um den zweiten Teil der Aussage unter den Tisch fallen zu lassen? Nämlich diejenige, dass UK die Leiche nicht selbst verbracht hat - folglich deren Ablage Ort gar nicht kennen KANN?


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:21
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb: korrekte Formulierung von Kröber. unstreitig/unstrittig heißt: Das Vergewaltigungsgeständnis ist juristisch nicht angefochten worden.
So wird Kröber wahrscheinlich auch argumentieren , aber das quietscht dann ganz schön laut in der Kurve. Denn , unstreitig und unstrittig ist eben nicht gleichzusetzen.
Es ist nicht angefochten worden = unstrittig
Es ist Tatsache = unstreitig

Und das ist , für das schlichte Gemüt eines promovierten Linguisten, unstreitig !

Sollte in der Gerichtssprache hier nicht unterschieden werden, dann liegt die Wortwahlfreiheit natürlich bei Kröber, ist aber deshalb nicht korrekter und böte durchaus Anlass für berechtigte Missverständnisse bei Nichtjuristen.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:26
@Themis

Hättest du meinen erwähnten Beitrag gelesen,würdest du sehen,dass ich es mir nicht einfach gemacht habe und dass der Beitrag sehr wohl eine Grundlage für eine vernünftige Diskussion bieten kann,auch wenn es scheinbar niemanden interessiert.

Zu sagen,Kröber hat Recht,das wäre mir zu einfach.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:29
@lawine
@BigMäc

"Während Kulaç durchgehend als “geistig behindert”, “minderbemittelt” und “geistig zurückgeblieben” bezeichnet wird, fragt sich kaum jemand, wie geistig minderbemittelt wohl ein Gutachter sein muß, der Justiz präsentierte Version des vermeintlichen Tathergangs für plausibel hält. Wie geistig umnachtet müssen wohl die Richter gewesen sein, die Kulaç wegen Mordes verurteilt haben? Hätte Kulaç tatsächlich ein Geständnis abgelegt, dann wäre doch auch der Ort bekannt, wo die Leiche von Peggy liegt. Zu dieser einfachen, logischen Schlußfolgerung waren aber offensichtlich weder die Polizei, noch die Justiz und auch nicht der psychiatrische Gutachter fähig.
Der Aufbau Deines Beitrags wirkt, als hätte ich diesen Stuss geschrieben . Ich habe aber lediglich zitiert und das auch sowohl optisch , als mit meiner Kritik dazu, sehr deutlich gemacht. Ich bitte Dich, Deinen Beitragsaufbau zu korrigieren, oder gegebenenfalls zu löschen und neu zu formulieren. Darüber möchte ich bitte auch gar nicht diskutieren müssen.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:33
Wie ist man denn darauf gekommen, daß Ulvi eine Vergewaltigung begangen hat? Irgendwelche Sachbeweise gibt es ja nicht.
Aber wenn er einen Mord begangen haben soll, braucht er ein Motiv. Eine Verdeckungstat wäre so ein Motiv, irgendeines muss er ja gehabt haben, der Mord macht ihn verdächtigt der Vergewaltigung.
Wenn er aber den Mord nicht begangen hat, warum soll man noch annehmen er hätte Peggy vergewaltigt? Außer seinem Geständnis und dem Mord gibt es nichts, was ihn da erheblich belastet und Sachbeweise fehlen vollständig.

Was Kröber betrifft, der hat ein Problem. Er darf sein Gutachten nur nach Aktenlage erstellen und nach Aktenlage ist Ulvi ein verurteilter Vergewaltiger. Das muss er als Tatsache hinnehmen, er musste auch als Tatsache hinnehmen daß Ulvi ein Mörder ist, wir müssen das nicht. Wie kann ein Gutachter ein korrektes Gutachten erstellen, wenn dieses auf falschen Tatsachen beruht?
Meiner Meinung nach geht das nicht, ich kann nicht verstehen warum einige hier so Gutachtergläubig sind.


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:34
@BigMäc
ich habe extra die Quelle deines Zitats benannt mit dem Vermerk : nomen est omen

ich bringe dich in keine Nähe mit dem Inhalt des Zitas


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:35
@Waidmann
Ich habe mir die Mühe gemacht und Deinen Beitrag gelesen. Und ich finde, jeder der sich hier hinstellt und behauptet, dass sich Ulvi Kulac den Missbrauch an Peggy ausgedacht hat, hat entweder keine eigenen Kinder oder keine Empathie. Denn dass was Ulvi Kulac ganz detailliert über diesen besagten Donnerstag erzählt hat, kann sich keiner ausdenken, dessen IQ bei 69 liegt. Und gerade darauf wird ja immer gerne wieder verwiesen.

Es gibt mehrere Geständnisse, was den Mord an Peggy angeht, es gibt Telefonate mit dem Vater, wo er ebenfalls von der Tat spricht, es gibt eine Selbstanzeige bzgl. des Missbrauchs an anderen Kindern und es gibt ein Geständnis was den Missbrauch an Peggy betrifft. Und all das stimmt nicht, weil es nicht in das Bild des tapsigen und gutmütigen Ulvi passt?!

Das kann natürlich jeder sehen wie er will, aber auf dieser Grundlage diskutiere ich nicht mehr. Das geht nämlich schon sein über 2000 Seiten und mein Bedarf daran ist gedeckt.

Ja es mag Zweifel an der Täterschaft geben, was Peggys Verschwinden bzw. Mord betrifft, soweit gehe ich mit, aber über alles andere diskutiere ich nicht mehr!


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:38
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Es ist nicht angefochten worden = unstrittig
Es ist Tatsache = unstreitig
Dank sei dem promovierten Linguisten für diese Klarstellung. Wieder was dazu gelernt ;-)


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:49
@Themis
Denn dass war Ulvi Kulac ganz detailliert über diesen besagten Donnerstag erzählt hat, kann sich keiner ausdenken, dessen IQ bei 69 liegt.
Das ist eine Vermutung, @Themis . Tatsächlich wissen wir nicht , ob sich Jemand mit U.Ks IQ , das, auch mit den Details, ausdenken kann. Es mag , wie Kröber sagt , höchstwahrscheinlich nicht ausgedacht sein , aber Restzweifel bleiben. Ich bin kein Psychologe, aber ich bin mir fast sicher, auch bei diesem IQ gibt es Menschen , mit unterschiedlichen Fähigkeiten im gleichen Bereich.
Und eine Möglichkeit darf man nicht ausschliessen , nämlich die, dass er sich die Beschreibung wirklich nicht ausgedacht hat, er das geschilderte Erlebnis aber nicht mit Peggy hatte. Mir geht nicht aus dem Kopf , dass er ja durchaus sexuelle Erfahrungen mit seiner Freundin hatte. Mich würde dazu wirklich interessieren, ob diese Freundin so etwas mit ihm erlebt hat .


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 12:49
Für das aktuelle Verfahren dürfte dies jedoch geringe Bedeutung haben, da das Hofer Gericht Peter H. in seinem Urteil nur wenig Bedeutung beimaß, weil es den Zeugen für unglaubwürdig hielt. Chef-Ermittler Wolfgang Geier bezeichnete ihn als „grandiosen Lügner, de selbst seine Mutter verkaufen würde“, wenn er einen Vorteil davon hätte.
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Der-dritte-Prozesstag-im-Fall-Peggy;art2388,3280365


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Peggy Knobloch

15.04.2014 um 13:00
Schon interessant, war doch Peter H. im ersten Prozess noch ein glaubhafter Zeuge. Warum hat niemand dem Richter nicht schon damals gesteckt, Peter H. wäre ein grandioser Lügner?
Ach ja, da hat er ja die Ermittler auch noch nicht belastet, kein Wunder.


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