Peggy Knobloch
03.04.2014 um 19:12@jerry142
Du scheinst mir sehr bewandert, deswegen meine Frage an Dich :) Kann es denn überhaupt wegen der Missbräuche direkt noch ein Verfahren geben? Er wurde ja für schuldunfähig erklärt und hat somit keine Strafe bekommen, weniger als keine Strafe geht doch nicht , oder?
Ich bastel mit grad laienhaft zusammen das man ein Verfahren wegen der Unterbringung anstreben könnte falls die Gutachter ( meine jetzt nicht Prof. Kröber, sondern die Gutachter die von Zeit zu Zeit ohnehin prüfen müssen ob eine Unterbringung noch angebracht ist) zu dem Schluß kämen es ginge weiterhin Gefahr von ihm aus und eine weitere Unterbringung wäre nötig.
Du scheinst mir sehr bewandert, deswegen meine Frage an Dich :) Kann es denn überhaupt wegen der Missbräuche direkt noch ein Verfahren geben? Er wurde ja für schuldunfähig erklärt und hat somit keine Strafe bekommen, weniger als keine Strafe geht doch nicht , oder?
Ich bastel mit grad laienhaft zusammen das man ein Verfahren wegen der Unterbringung anstreben könnte falls die Gutachter ( meine jetzt nicht Prof. Kröber, sondern die Gutachter die von Zeit zu Zeit ohnehin prüfen müssen ob eine Unterbringung noch angebracht ist) zu dem Schluß kämen es ginge weiterhin Gefahr von ihm aus und eine weitere Unterbringung wäre nötig.