Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:49
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich bin kein Jurist, aber ich irre mich höchst selten bei Rechtsfragen. Denn ich kann Gesetze richtig lesen.
wenn man nicht weiß, welches Gesetz zum Tragen kommt, nutzt es nichts, das Falsche richtig lesen zu können.
du bist kein Jurist,das merkt man!


melden

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:50
@lawine

Ich überlasse es den Rechtsexperten was sie dazu meinen.


melden

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:51
@Scipper
wow!


melden

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:54
Ich warte auf die Rechtsexperten, die meistens bei Rechtsfragen hier unverhofft auftauchen.


melden

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:57
@Scipper

Es sei denn, man zieht § 7 des Gesetzes heran.

Oder § 30 Personenstandsgesetz.

Es gibt soweit ich weiß zwei Kommentare zum Verschollenheitsgesetz, Arnold und Vogel, beide von 1951.

Habe ich aber hier derzeit nicht griffbereit. Aber ich schau mal...


melden

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:59
@jerry142

Ich wäre dir sehr verbunden, wenn du in dieser Rechtsfrage hier für Klarheit sorgen könntest.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:06
@Scipper

wird ein paar Tage dauern

ich bin da im Moment auch überfragt, aber irgendwie muss eine Person, deren Körper z.B. verschüttet oder vernichtet ist, ja ins Sterberegister


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:07
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:nun ist die Frage, ob das Gesetz überhaupt zutreffend ist.
wie in §1, Abs. 2 geregelt, ist nicht verschollen, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.
im Fall Peggy ist der Tod nach den Umständen, dass es einen rechtskräftig verurteilten Mörder gibt, nicht zweifelhaft.
Das war richtig, nach dem damaligen Sachstand, als das LG-Urteil noch Bestand hatte. Durch das WAV ist die Rechtlage aber nicht mehr wie vorher. Ulvi gilt jetzt nur noch als Angeklagter und das Kind, das vorher laut LG-Urteil als ermordet galt, gilt im Moment jetzt wieder als verschollen oder als vermisst !!!


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:10
Ist das nicht völlig wurscht, wie das rechtlich aussieht?
Es ging doch nur um dieses Grab. Es war ein Extremfall, das Grab wurde auf Wunsch der Mutter errichtet, mir persönlich ist das völlig egal, ob man da ev. mal ein Auge zugedrückt hat oder nicht.

Das ändert ja am Fall ansich rein Garnichts und auch nicht an der Frage von Schuld oder Unschuld des Ulvi.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:10
@jerry142
Danke!
Das kann er ja gerne versuchen.

@Scipper
@jerry142
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich wäre dir sehr verbunden, wenn du in dieser Rechtsfrage hier für Klarheit sorgen könntest.
Wozu denn eigentlich? Es ist doch völlig unerheblich.
Peggy's Mama ist einen Weg gegangen und hatte dabei Unterstützung. Fertig.
Wer das kritisch sieht - ok. Wer sich so dermaßen gestört fühlt durch einen Gedenkstein, der suche selbst nach rechtlichen Verstößen und Möglichkeiten, dagegen anzugehen.
Muss man hier wirklich auf jeden Pups reagieren, der aus lauter Missgunst und Boshaftigkeit hier geäußert wird?

@jerry142
Das geht nicht gegen Dich, ich schätze diese Art der Untermauerung mit Fakten sehr.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:11
@Scipper

von hawo am 06.02.2014 an dich: (ich nehme an, du akzeptierst hawo als Rechtsexperten)
Er ((UK))ist im Status eines rechtskräftig Verurteilten, der sein Urteil zu seinen Gunsten überprüfen lässt.
jetzt kommst du wieder damit, dass Urteil sei aufgehoben: NEIN und nochmals NEIN, ist es nicht.
Zitat von ScipperScipper schrieb:Im übrigen ist das LG-Urteil durch das WAV aufgehoben, so dass jetzt erst recht das vg. Gesetz gilt.
fraglich, was du damit bezwecken willst!
10 Tage sind ins Land gegangen, und schon tischst du uns wieder deine rechtlich falsche Ansicht auf...


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:13
@Mao1974
ganz deiner Meinung.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:16
@lawine

Der Hawo hat sich in diesem Punkt meines Erachtens geirrt, denn der Ulvi gilt jetzt als Angeklagter, der nach dem Gesetz bis zu seiner Verurteilung im Rahmen des WAV als unschuldig zu gelten hat. Das wurde in einem Fernsehbericht gesagt. Ulvi gilt nicht mehr als Mörder, denn das Urteil in Sachen Mord ist ja vom Wiederaufnahmegericht Bayreuth aufgehoben worden, wenn ich mich nicht irre.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:22
@jaska

Damit diese Diskussion mal ein Ende hat.

Ich verstehe Peggys Mutter in mancher Hinsicht, bin mir aber ziemlich sicher, dass so ein Abschluss keiner ist.

Es gibt wohl die Tage, da wird man sich sagen, man braucht nicht mehr zu hoffen, Tage, da wird gezweifelt, ob alles versucht wurde, oder etwas übersehen wurde, und es wird doch irgendwie gehofft.
Und spätestens, wenn dann die Meldung kommt, dass die Leiche gefunden wurde, kommt alles, was verdrängt wurde, wieder hoch. Und dann kann man evtl. abschließen.
Wenn nicht noch Sachen hochkommen, wie "Ach hätte man doch eher das und das, vielleicht hätte dann...". Aber das ist dann noch was anderes.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:22
@Scipper
Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde.
die rechtskräftige Verurteilung ist damit noch lange nicht aufgehoben. Konsequenzen? UK ist nach wie vor rechtskräftig verurteilt.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:24
Folglich gilt Peggy nicht mehr als zweifelsfrei ermordet, denn das LG-Urteil ist hinfällig, so dass der gesamte "Mordfall" neu verhandelt werden muss, wobei der Ausgang des WAV abzuwarten bleibt. Ich bleibe dabei, dass für Todeserklärungen generell nicht eine Strafkammer zuständig sein dürfte.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:27
@Scipper
im letzten post bringst du alles durcheinander. keine gute Grundlage für eine Diskussion.


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:29
@lawine

Ich bringe nichts durcheinander. Das Urteil im Fall Ulvi ist aufgehoben. Ergo ist ein Status erreicht, in dem man das vermisste Kind Peggy weiterhin als lebende vermisste Person betrachten muss.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:36
@jerry142

Das ist sogar ziemlich sicher so wie Du das beschreibst.
Es war EIN Versuch von Peggys Mutter, so sehe ich das und ich respektiere das.

Sie wäre sicher auch froh, einen Abschluss zu finden, das hat sie auch so gesagt. Im Endeffekt ist ein totes Kind leichter zu verkraften als eines, dessen Schicksal ungeklärt bleibt. Die Hoffnung ist eine Sache, aber die Befürchtungen eine andere. Ich stell mir das nahezu unerträglich vor.

Man darf über Menschen in einer solchen Situation nicht urteilen, das ist meine Meinung. Und es ist sicher noch ein zusätzlicher Hammer, wenn man im ganzen Internet als Rabenmutter, "Pornoqueen" oder als Frau die "falsche Tränen" verdrückt, dargestellt wird. Und das tut und tat die BI nunmal, das darf nicht verharmlost werden


melden

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:41
Im Verschollenheitsgesetzt steht: "Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist." Durch das jetzt anberaumte WAV ist eine völlig veränderte Sachlage eingetreten.

Jetzt steht gar nichts fest: Folglich ist auch die angebliche "Todeserklärung" nicht mehr haltbar. Abgesehen davon steht im Gesetzt wie einen Todeserklärung zu erfolgen hat.- Das steht nicht, dass ein Urteil in Sachen Mord ausreicht, um eine verschollene Person für tot zu erklären. Es bedarf dazu eines Antrages und zuständig ist nicht eine Strafkammer, sondern ein Einzelrichter (siehe das gesetz).

Zweifelsfrei ist ein Todesfall nur dann, wenn der Arzt einen Totenschein ausgestellt hat oder wenn durch Umstände wie bei einem Erdbeben anzunehmen ist, dass einer real tot ist. oder wenn ein Schiff im Meer untergeht un d man annehmen muss, dass der Vermisste ertrunken ist. Und selbst dann bedarf es eines Antrages und eines Verfahrens zur Feststellunf des Todes.


melden