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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:02
@Scipper

Das Verschollenheitsgesetz ist mir klar.. das heißt auch, dass der Opa von Redjune, deshalb ein Grab bekam, weil er als verschollen galt. Aber Peggy ist weder tot in form einer Todeserklärung noch in form eines Totenscheines. Das sollte jetzt auch klar sein.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:03
@jaska

Grundsätzlich schon.

Stand in dem Text von RA Strate aber ein wenig anders, vielleicht auch nur gefühlt:
Die Rechtskraft des Urteils hingegen ist der Sabbat aller Prinzipien - sie beginnen zu ruhen. Es scheint ein Rollenwechsel einzutreten: Verteidiger werden zu Ermittlern im Namen der (von ihnen behaupteten) Wahrheit, Richter und Staatsanwälte werden zu Verteidigern im Namen der Rechtskraft. Wer hat die bessere Moral an seiner Seite? Gewiß: der Rechtsfrieden läßt eine beliebige Wiederholung von Prozessen nicht zu; auch wäre eine weitherzige Auslegung der Wiederaufnahmegründe eine Einladung zum Mißbrauch (der schlichte Widerruf eines Geständnisses darf nicht schon per se einen neuen Prozeß herbeizwingen)
http://www.strate.net/de/publikationen/verteidiger_in_der_wiederaufnahme.html



So, nochmal wegen Todeserklärungen:

Es gibt ja Leute, die sagen, eine Mutter lässt ihr Kind nicht für tot erklären oder ähnliches.
Und ich glaube, auch das hätte man der Mutter krumm genommen.
Wenn man ein wenig über den Tellerrand schaut, findet man das:

http://www.bild.de/regional/leipzig/vermisste-personen/vermisste-mandy-nach-15-jahren-fuer-tot-erklaert-30342056.bild.html

Und es steht da auch zumindest zur Hälfte drin, was sich mit meinen Erfahrungen deckt:
Man kann damit weiterleben - im Sinne von das Leben regeln.
Aber egal ob Grabstein, Gedenkstein, Todeserklärung - es belastet, bis man endgültige Gewissheit hat.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:05
@jerry142

Danke für die Artikel.

@PillePalin

Du magst mir also nicht erklären, weshalb du jetzt wieder in Richtung Peggys Mutter schimpfst?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:06
@PillePalin

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich entnahm dem Verschollenheitsgesetz die obigen Sätze. Ich habe die Paragraphen und Absätze weggelassen, damit man es besser an einem Stück lesen kann. Da Peggy noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht hat, darf sie laut dem Gesetz noch nicht für tot erklärt werden.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:12
Meines Erachtens gilt Peggy rechtlich gesehen als vermisste Person und somit als lebend, da die Verurteilung des Ulvi ja nicht zu verwechseln ist mit einer amtlichen Todeserklärung laut Gesetz.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:13
@Scipper

Weshalb die Mutter durchaus Post für Peggy erhält. Auch ist es logisch, dass sie darüber nicht erfreut sein dürfte, da es sie immer wieder an Peggys ungeklärtes Schicksal erinnert.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:19
@Blondi23

Da Peggy rechtlich gesehen als lebende vermisste Person gilt, ist sie vermutlich auch als Person in dem Melderegister der Stadt Lichtenberg eingetragen - jedoch mit unbekanntem Aufenthalt. Oder sie steht dort als unbekannt verzogen, da sie ja nicht mehr am Markplatz wohnt, weil die Mutter umgezogen ist, aber bisher nicht bekannt ist, wo sich das vermisste Kind Peggy befindet. Peggy wird vermutlich in der Einwohnerdatei (Meldedaten) als lebend geführt, wie alle lebenden Personen (Staatsbürger).


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:20
@Scipper

Vermutlich. Ich kenne es auch nicht, aber so kann ich es mir auch vorstellen.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:24
@jerry142
Ich versteh es eigentlich nur im Zusammenhang eines Wiederaufnahmeantrags so. Da ist es ja klar, dass die Verteidigung eine eigene Wahrheit präsentiert. Und das Gericht bzw die Staatsanwaltschaft das bisherige juristische Ergebnis nicht sofort in frage stellt.
Das Verfahren selbst ist doch im "Normalmodus", oder?
Die Anklage präsentiert ihre Tatversion, die damit verbundene Anklage und zeugen und Beweise oder Indizien, die das stützen. Die Verteidigung hält dagegen. Das Gericht muss entscheiden, ob die von der Anklage hervorgebrachten Dinge für eine Verurteilung ausreichen oder nicht.
Falsch?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:27
@Blondi23

Ich nehme an, dass die Mutter nicht erfreut und sogar sehr bedrückt ist, wenn sie Post von Ämtern (Wahlbenachrichtigungen etc.) für Peggy erhält, aber da heute alles mit EDV gemacht wird, ist das vermutlich nicht zu vermeiden, denn das vermisste Kind gilt rechtlich als lebender Staatsbürger.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:30
@PillePalin
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb:Also ich denke schon dass es Klagen gegen das Grab gibt!
dass du das denkst, reicht nicht aus, um den Vorgang als unrechtmäßig anzusehen. deine "Absicht" und die Richtung deiner Anschuldigungen sind klar, deswegen gehe ich nicht weiter auf dich ein.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:31
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:denn das vermisste Kind gilt rechtlich als lebender Staatsbürger.
diese Diskussion hatten wir bereits und es stimmt immer noch nicht was du da behauptest.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:32
Die Verteidigung kann nicht nur reagieren, etwa darauf warten, dass das Gericht beweist, dass der Ulvi schuldig oder unschuldig ist. Der Herr RA Euler hat daher das Ziel, die Unschuld seines Mandaten zu beweisen, was also mehr ist, als wenn er nur drauf wartet, was seitens des Gerichtes kommt. Nicht reagieren, sondern agieren. Der Unterschied ist der, dass man als Verteidiger auch selbst Beweise vorlegen kann oder Beweisanträge stellen kann und/oder Entlastungszeugen ins Feld führen kann.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:36
@jaska

Grundsätzlich richtig.

Aber ich glaube, Euler hat schon vor, der Justiz und der Staatsanwaltschaft zu vermitteln, dass nicht einfach neue Beweismittel aufgetaucht sind, sondern sich auch in dem vorhergehenden Verfahren womöglich Fehler einschlichen.
Also nicht nur Ulvi auf der Anklagebank sitzt, sondern indirekt auch die Institutionen.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:37
@lawine

Wenn du es besser weißt, dann schreibe es richtig hin, unter Angabe der betreffenden Vorschriften.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:38
@Scipper ich kopier hier wieder mal einen Beitrag von mir selber rein. Die Gesetzeslage hat sich seitdem nciht verändert, deine falsche Einschätzung auch nicht. Wieso muss man eigentlich alles wiederholen? ein Forum für Wiederkäuer??
06.09.2013 um 16:09 [Dieser Beitrag wurde bearbeitet.]

ich hatte versprochen , dass ich mich erkundige ob das Verschollenheitsgesetz im Fall Peggy zur anwendung kommen könnte. insbesondere meinte dies @Scipper

Ich habe das aus § 3 des Verschollenheitsgesetzes entnommen. Das Urteil im Fall Ulvi ist zwar auch ein Fakt, in dem Sinne, dass man Ulvi als Mörder von Peggy verurteilt hat, aber das hat meines Erachtens nichts damit zu tun, ab wann das Kind "amtlich" für tot erklärt werden kann oder darf. Das richtet sich nach dem Verschollenheitsgesetz, solange man das Kind nicht findet und nicht sicher weiß, ob es tot ist. Laut Peggy-Buch erhält das Kind sogar manchmal noch Post von Behörden oder sonstige Schreiben.

ANTWORT:
Verschollenheitsgesetz § 1

(1) Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden.
(2) Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.

§ 2
Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.

§ 3
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.




nun ist die Frage, ob das Gesetz überhaupt zutreffend ist.
wie in §1, Abs. 2 geregelt, ist nicht verschollen, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.
im Fall Peggy ist der Tod nach den Umständen, dass es einen rechtskräftig verurteilten Mörder gibt, nicht zweifelhaft.

somit ist die Anwendung von §3 nicht möglich, es scheitert bereits daran, dass Peggy nicht verschollen ist.
eine Möglichkeit, dass Gesetz anzuwenden, findet sich in §39

§ 39: Ist die Todeserklärung mit Rücksicht auf § 1 Abs. 2 unzulässig, eine Eintragung im Sterberegister aber nicht erfolgt, so kann beantragt werden, den Tod und den Zeitpunkt des Todes durch gerichtliche Entscheidung festzustellen



persönliche Meinungen werden vom Gesetz nicht geregelt! aus rechtlicher Sicht ist Peggy nicht verschollen und müsste und könnte nciht für tot erklärt werden nach dem Verschollenheitsgesetz.
Weitere Ausführungen dazu gab es bereits im Mai hier im thread, ebenfalls unter scippers Beteiligung.
RA Euler wird im WAV die UNSCHULD des UK beweisen? bist du dir da sicher oder entspringt das deinem Wunschdenken?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:38
@Scipper

Personen, die nach unbekannt verzogen sind, bekommen keine Post von Behörden. Jedenfalls nicht laufend. Sobald festgestellt wird, dass die Adresse nicht bekannt ist, werden evtl. wichtige Schreiben und Bescheide öffentlich bekannt gegeben. Ist im Verwaltungszustellungsgesetz geregelt.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:40
@lawine

Der Text des Verschollenheitsgesetzes besagt es doch. Peggy kann nicht vor Erreichung des 25. Lebensjahres für tot erklärt werden. Also gilt das vermisste Kind Peggy weiterhin als lebend.

Im übrigen ist das LG-Urteil durch das WAV aufgehoben, so dass jetzt erst recht das vg. Gesetz gilt. Ich bin kein Jurist, aber ich irre mich höchst selten bei Rechtsfragen. Denn ich kann Gesetze richtig lesen.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:46
@Scipper
das Verschollenheitsgesetz kommt gar nicht zum Tragen. willst du selber die Seite 1087 vom 6.9.2013 im Thread lesen oder soll ichs herkopieren? damals hast du es verstanden , nun geht die dümmliche Diskussion wieder los. diesmal angestoßen von @PillePalin ...
@Scipper
wie ersichtlich ist, ist das Verschollenheitsgesetz nicht ausreichend um deine und die Frage anderer user zu beantworten. Dazu braucht es die Bestimmungen zur Todeserklärung.

Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss eines Amtsgerichts, wonach ein Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist.
usw
muss doch echt nicht sein, dass du es wieder vehement falsch darstellst.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:47
Der Tod des Kindes Peggy steht nicht zweifelsfrei fest, denn das LG-Urteil ist hinfällig durch das WAV. Somit gilt das Verschollensheitsgesetz, solange man keine reale Gewissheit über Peggy hat.


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