@jaskaGrundsätzlich schon.
Stand in dem Text von RA Strate aber ein wenig anders, vielleicht auch nur gefühlt:
Die Rechtskraft des Urteils hingegen ist der Sabbat aller Prinzipien - sie beginnen zu ruhen. Es scheint ein Rollenwechsel einzutreten: Verteidiger werden zu Ermittlern im Namen der (von ihnen behaupteten) Wahrheit, Richter und Staatsanwälte werden zu Verteidigern im Namen der Rechtskraft. Wer hat die bessere Moral an seiner Seite? Gewiß: der Rechtsfrieden läßt eine beliebige Wiederholung von Prozessen nicht zu; auch wäre eine weitherzige Auslegung der Wiederaufnahmegründe eine Einladung zum Mißbrauch (der schlichte Widerruf eines Geständnisses darf nicht schon per se einen neuen Prozeß herbeizwingen)
http://www.strate.net/de/publikationen/verteidiger_in_der_wiederaufnahme.htmlSo, nochmal wegen Todeserklärungen:
Es gibt ja Leute, die sagen, eine Mutter lässt ihr Kind nicht für tot erklären oder ähnliches.
Und ich glaube, auch das hätte man der Mutter krumm genommen.
Wenn man ein wenig über den Tellerrand schaut, findet man das:
http://www.bild.de/regional/leipzig/vermisste-personen/vermisste-mandy-nach-15-jahren-fuer-tot-erklaert-30342056.bild.htmlUnd es steht da auch zumindest zur Hälfte drin, was sich mit meinen Erfahrungen deckt:
Man kann damit weiterleben - im Sinne von das Leben regeln.
Aber egal ob Grabstein, Gedenkstein, Todeserklärung - es belastet, bis man endgültige Gewissheit hat.