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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:25
@seli

Warum vergleichst du ein ungeklärtes Verbrechen - mit einem Flugzeugabsturz? Da werden Daten von Fluggästen registiert und wenn das Flugzeug dann abstürzt wird ein Totenschein ausgestellt.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:25
@PillePalin

Ich glaube nicht, dass es für derartige Fälle einen Totenschein gibt.

Soweit ich weiß, gibt es für derartige Fälle einen Gerichtsbeschluss und einen Eintrag ins Sterberegister und in der Folge eine Sterbeurkunde.

Nordhalbens Friedhofsordnung steht nach einer ersten Suche nicht im Netz. Kann ich Dir also nicht weiterhelfen.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:26
@lawine

Also ich denke schon dass es Klagen gegen das Grab gibt!


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:27
@jerry142

Man kann vermisste Personen frühestens erst nach Ablauf von 10 Jahren für tot erklären lassen. Es gilt in dem Falle das Verschollenheitsgesetz. Die Todeserklärung muss dann durch einen Richter erfolgen.

Was aber niemand daran hindern sollte, Gedenkstätten für Verschollene einzurichten. Das bedeutet ja nicht, dass einer tot sein muss, um seiner zu gedenken. Der Grabstein wurde auf Anraten einer Diplom-Psychologin errichtet, in der Annahme, dass es als Trauerort für die Familie des Kindes sinnvoll wäre.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:27
@PillePalin

Sei doch einfach froh und glücklich darüber, nie in einer Situation gewesen zu sein wie diese Mutter. Wenn Dich das Grab stört, dann ignoriere es!
Es geht doch in solchen Extremfällen nicht um Paragraphenreiterei!
Menschen, die des Mädchens gedenken wollen, haben dort einen Ort, darum ging es sicherlich der Mutter, wer berechtigt Dich, Dir darüber ein Urteil zu erlauben?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:28
@jerry142

Da täuscht du dich.. es gibt keine tote Peggy. Denn wieso bekam S.K. denn noch dauernd Post für Peggy? Über das sie sie ja selber aufgeregt.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:30
@Mao1974

Lassen wir es hier an der Stelle.. ich würde als Mutter von Peggy sicherlich anders reagieren, als ein Grab errichten zu lassen.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:30
@PillePalin

Achso, dann lebt mein vor 30 Jahren verunglückter Onkel bestimmt auch noch, denn ich bekomme hin und wieder noch Briefe für ihn. Was für ne bestechende Logik...


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:33
@PillePalin
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb:Lassen wir es hier an der Stelle.. ich würde als Mutter von Peggy sicherlich anders reagieren, als ein Grab errichten zu lassen.
Das mag sein. Das Grab wurde aber angeblich auf Anraten einer Diplom-Psychologin eingerichtet. Außerdem hat der Pfarrgemeinderat und der alte Pfarrer das Grab auf dem Kirchhof abgesegnet.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:34
@Scipper

Es geht auch früher, wenn nach den Umständen des Einzelfalles davon auszugehen ist, dass die vermisste Person nicht mehr lebt.

@PillePalin

Das weiß ich nicht. Es entzieht sich meiner Kenntnis.
Vermisste Personen werden nach einer gewissen Zeitspanne auch von Amts wegen als "nach unbekannt" abgemeldet.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:36
@Scipper, das kann sehr gut sein, ich kenne das von einem anderen Fall


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:39
@PillePalin
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb:Da täuscht du dich.. es gibt keine tote Peggy. Denn wieso bekam S.K. denn noch dauernd Post für Peggy? Über das sie sie ja selber aufgeregt.
Laut Urteil des LG Hof im Falle Ulvi Kulac ist Peggy Knobloch am 7. Mai 2001 ermordet worden. Insofern musste JEDER annehmen, dass das Kind Peggy tot ist, egal wer der Täter oder nicht der Täter ist !!!

Noch ist das WAV nicht eröffnet und noch ist völlig ungewiss, wie das WAV ausgeht. Bevor man jetzt hier "dicke Backen" macht, sollte man lieber mal das Urteil im Fall Peggy/Ulvi abwarten. Es ist denkbar, dass er wegen Mordes oder wegen Totschlags verurteilt wird. Noch ist der Ulvi nicht freigesprochen !!!


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:41
@seli

Erstmal Hallo =)

Ich glaube, du hattest eben auch was von den beiden Gruppen geschrieben, die doch eigentlich froh sein müssten, dass es die BI gibt (Entschuldige, wenn ich mich irre).

Ja, ich bin froh, dass es die BI gibt. Ich gehe auch davon aus, dass Ulvi unschuldig am Verschwinden Peggys ist. Ich finde es immer noch sehr holprig, wie diese Tat abgelaufen sein soll. Zuletzt schrieb ich darüber mit Scipper und teilte diesem meine Verwunderung darüber mit, vielleicht hast du dies ja gelesen.

Was mich stört sind diese "Kämpfe" zwischen Personen, die unterschiedlicher Meinung sind.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:44
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb:Da täuscht du dich.. es gibt keine tote Peggy. Denn wieso bekam S.K. denn noch dauernd Post für Peggy? Über das sie sie ja selber aufgeregt.
Was soll denn jetzt dieser Satz?
Vielleicht hat sie sich ja aufgeregt, weil die Wunden immer wieder aufgerissen werden??????
Scipper hatte doch einmal in Erfahrung gebracht, warum Peggy nicht für tot erklärt werden kann, wieso jetzt wieder darauf schimpfen?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:47
Ich nehme an, dass der Ulvi im Rahmen des WAV mangels Beweises freigesprochen wird. Man sollte aber den Tag niemals vor dem Abend loben. Denkbar ist daher auch ein Schuldspruch, sofern es dem RA Euler nebst zweitem Anwalt nicht gelingt die Unschuld seines Mandanten zweifelsfrei zu beweisen.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:49
@Scipper
Das Gericht muss die Schuld beweisen nicht der Anwalt die Unschuld.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:53
Bevor man sich hier aus Unwissenheit über geltendes Recht bei vermissten Personen streitet, sollte man sich durch einen Blick ins Verschollenheitsgesetz kundig machen. In diesem Gesetz heiß es:

"Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden. Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist. Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden. Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind. Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nicht für tot erklärt werden."

Peggy hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und kann daher nicht für tot erklärt werden. Aus dem Grund gilt sie rechtlich gesehen als lebend oder sagen wir so: nicht für tot erklärt. Es sind dies ja gesetzliche Fristen, die zu beachten sind. Egal was einer glaubt oder meint. Es gilt dafür das Gesetz.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 22:55
@Scipper

Danke, genau dies meinte ich.

@PillePalin

Nun klar?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:00
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Gericht muss die Schuld beweisen nicht der Anwalt die Unschuld.
So steht es zwar im Gesetz, aber der Herr RA Euler will dennoch die Unschuld des Ulvi beweisen. Der Anwalt hat sich dieses Ziel gesteckt: Freispruch für den Ulvi. Und daher MUSS er das Landgericht von der Unschuld seines Mandanten überzeugen und dies mit Fakten, die über jeden Zweifel erhaben sind.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 23:00
@Scipper
Oh wie, das wusste ich nicht. Vielen dank für diese Info!


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