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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:43
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Das Urteil im Fall Ulvi ist aufgehoben.
Quelle?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:48
@lawine

Ich bin nicht euer Büttel oder Lakai, der euch die Rosinen rauspickt. Das kam im Fernsehen. Im
Fernsehen sagte einer von der Staatsanwaltschaft, dass der Ulvi als Angeklagter gilt, der bis auf Weiters als unschuldig anzusehen ist. Wenn ich Zeit habe, suche ich den Filmbericht im Internet.

PS: Wer die Berichte verfolgt hat, dürfte auch ohne mich in der Lage sein, den Film zu finden.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:53
es kam im Fernsehen, dass das Urteil im Fall UK aufgehoben wurde....soso.

Wann? Welcher Sender? Wer hat das Urteil aufgehoben? bei deiner Quelllenlage sollte es dir ein Leichtes sein, deine Behauptung zu untermauern.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:54
@Scipper
BI -Seite würde ich ausnahmsweise gelten lassen ;-)

oder du gestehst dir ein, dass das Urteil nicht aufgehoben wurde.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 00:58
ich möchte wirklich Faktenbasiert diskutieren und dafür ist eine offizielle Quellenangabe erforderlich.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:00
@lawine

Und zwar sagte dies einer von der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Der Tenor seiner Worte war so: Der Herr Ulvi Kulac gilt als Angeklagter, der bis zum Urteil des Gerichtes als unschuldig anzusehen ist. Wenn ich den Filmbericht finde, setzte ich den Link hier rein, damit man die Worte selbst vernehmen kann.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:00
@lawine
@Scipper
Tatsächlich finde ich nur einen einzigen und dafür reißerischen Artikel der tz, der von einem aufgehobenen Urteil spricht.

Das Landgericht selbst teilt nur mit, dass es eine neue Hauptverhandlung geben werde:


http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/peggy_13_12_09_pressemitteilung.pdf (Archiv-Version vom 16.12.2013)
Datum
09.12.2013


Landgericht Bayreuth ordnet Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall „Peggy“ an

Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hat mit Beschluss vom 09.12.2013 die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall „Peggy“ angeordnet. Damit kommt es gegen den am 30.04.2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K. zu einer neuen Hauptverhandlung. Der Angeklagte befindet sich derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringung ist von der heutigen Entscheidung nicht betroffen.



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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:02
@jaska

Es wurde im Fernsehen gesagt und ich daher weiß ich das. Ulvi gilt nur noch als Angeklagter. Von einer Aufhebung des vorherigen Urteils war in dem Fernsehbericht keine Rede. Das ist nur meine unwichtige Meinung, die ich aber nicht als Non-Plus-Ultra ansehe, da ich kein Rechtsexperte bin. Ich kann mich irren. Der Rechtsstatus des Ulvi dürfte aber so sein, dass er nun als Angeklagter gilt, dessen Schuld oder Unschuld im Rahmen des WAV ermittelt werden muss. Vorab gilt er insoweit als unschuldig.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:06
Zitat von ScipperScipper schrieb:Von einer Aufhebung des vorherigen Urteils war in dem Fernsehbericht keine Rede.
weil es eben nicht aufgehoben wurde. und in diesem Punkt war deine vorher dargelegte Meinung falsch. Jetzt hast du es, glaub ich zumindest, selbst verstanden. oder auch nicht....reicht, wenns alle anderen user verstehen ....


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:09
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Angeklagte befindet sich derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Ohne diese anderen Taten - wegen denen er in der Anstalt einsitzt - wäre er sogar auf freien Fuß zu setzen, sofern kein Haftgründe vorliegen, wie etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:11
@Scipper
Ich meinte das völlig neutral. In den circa 60 Zeitungsartikeln, die im Dezember anlässlich der angeordneten Wiederaufnahme des Verfahrens erschienen sind bzw die ich gefunden habe, taucht tatsächlich nur ein einziges Mal auf, dass das Urteil aufgehoben sei.
Das hat mich einfach verwundert und ich habe nach der originalen Formulierung des Landgerichts gesucht.

Der tz-Artikel: http://www.tz.de/bayern/peggy-knobloch-fall-ulvi-k-neu-aufgerollt-tz-3263469.html


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:14
@jaska

Es kam im Dezember oder Januar im Fernsehen. Und dort sprach nicht irgendein Reporter über das WAV, sondern der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Seinen Namen habe ich vergessen.

PS: Von Aufhebung des früheren Urteiles sagte er nichts. Er sagte: Der Herr U.K. gilt als Angeklagter. Ich meine, er sagte auch dies: Der er aus dem Grund bis auf Weiteres als unschuldig zu gelten hat. Ich suche den Fernsehbericht und hoffe, dass er noch im Internet zu finden ist. Obgleich vieles verschwindet.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:16
@Scipper
wäre er sogar auf freien Fuß zu setzen, sofern kein Haftgründe vorliegen, wie etwas Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
wie begründest du diese Ansicht?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:20
@lawine

Ganz einfach: Wenn er als unschuldig gilt, MUSS er nicht uinhaftiert bleiben und daher hat man ja auch eigens dazu gesagt, dass er wegen anderen Taten in der geschlossenen Anbstalt einsitzt.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:21
@Scipper hat insoweit recht, dass eine solche Ansage in einem Fernsehbericht kam, obgleich ich meine, es war der Sprecher des Landgerichts.

Ich finde den link allerdings auch nicht auf die Schnelle.

Laut StPO muss das Urteil aber aufgehoben werden, sobald es nicht durch das Verfahren bestätigt, sondern geändert wird. § 373 StPO.

Das Urteil kann auch nicht zuvor aufgehoben worden sein, sonst bedürfte es des § 360 nicht.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:25
@jerry142

Es war im Fernsehen ein Sprecher des Landgerichtes Bayreuth höchstpersönlich zu hören und zu sehen. Leider verschwinden die Fernsehberichte immer nach geraumer Zeit aus dem Netz. Da man hier aber vorgibt immer am Ball zu sein, müssten mehrere User den Film gesehen haben. Ich suche mal, vielleicht finde ich den Film noch im Internet. Falls jemand vergessen hat, ihn zu löschen.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:27
@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Laut StPO muss das Urteil aber aufgehoben werden, sobald es nicht durch das Verfahren bestätigt, sondern geändert wird. § 373 StPO.
richtig.

@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Das Urteil kann auch nicht zuvor aufgehoben worden sein, sonst bedürfte es des § 360 nicht.
ergibt sich als logische Konsequenz.

@Scipper
@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Ich finde den link allerdings auch nicht auf die Schnelle
egal, ich brauch die Quelle nicht. das "alte" Urteil gg UK ist derzeit rechtskräftig, das wurde von dir, @jerry142 verdeutlicht und belegt
und sollte bei den Beteiligten der Diskussion angekommen sein.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:33
@jerry142

Meines Erachtens ist das Urteil in Sachen MORD de facto aufgehoben, durch das WAV. Das kann aber ein Irrtum meinerseits sein, denn im Fernsehbericht mit dem Sprecher des LG wurde das nicht gesagt. Er sagte nur: Der Ulvi ist jetzt als Angeklagter zu betrachten. Daher meine ich: Das vorherige Urteil ist aufgehoben, und zwar automatisch durch das WAV, ohne dass man das noch extra betonen muss.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:38
Wenn man es ganz genau wissen will, kann man ja im Internet mal nachlesen, was mit einem Urteil passiert, wenn in der gleichen Sache auf Antrag des Verteidigers ein WAV stattfindet. Oder weiß das einer aus dem Stegreif, ohne eigens im Internet oder sonstwo Fachbücher lesen zu müssen?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 01:42
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Das kann aber ein Irrtum meinerseits sein
es ist ein Irrtum deinerseits, und du bist damit nicht der Einzige. hawo hatte es dir bereits erklärt, jetzt hat dir @jerry142 bereits den entsprechenden § genannt. ich zitiere :
§ 373
(1) In der erneuten Hauptverhandlung ist entweder das frühere Urteil aufrechtzuerhalten oder unter seiner Aufhebung anderweit in der Sache zu erkennen.
es ist wichtig, in einer sachlichen Diskussion auch mal Irrtümer einzugestehen. erst dann kann man wieder auf Faktenbasis diskutieren.


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