Peggy Knobloch
16.02.2014 um 01:45@jerry142
Ich lese deswegen jetzt nicht die ganze StPO durch, denn das Problem ist nicht völlig neu. Es gibt dazu garantiert bereits Ausarbeitungen von Rechtsexperten in Sachen Wiederaufnahmeverfahren und zu der Frage, ob das WAV die Wirkung hat, dass das vorherige LG-Urteil durch das WAV aufgehoben ist oder ob es bis zum Abschluss des WAV noch Gültigkeit hat, damit man nicht in einem luftleeren Raum steht?
PS: Ich werde dazu jetzt nichts mehr sagen, denn das ist ein Thema für die Rechtsexperten.
Ich lese deswegen jetzt nicht die ganze StPO durch, denn das Problem ist nicht völlig neu. Es gibt dazu garantiert bereits Ausarbeitungen von Rechtsexperten in Sachen Wiederaufnahmeverfahren und zu der Frage, ob das WAV die Wirkung hat, dass das vorherige LG-Urteil durch das WAV aufgehoben ist oder ob es bis zum Abschluss des WAV noch Gültigkeit hat, damit man nicht in einem luftleeren Raum steht?
PS: Ich werde dazu jetzt nichts mehr sagen, denn das ist ein Thema für die Rechtsexperten.