Peggy Knobloch
07.02.2014 um 20:29@jaska
Dann hätte man eben auf ihn warten müssen, bis er wieder erreichbar ist. Notfalls hätte man auch seinen Vertreter dazu bitten können, denn der Ulvi hatte damals angeblich sogar zwei Anwälte !!!
Wenn der Ulvi wirklich gestehen wollte, so hatte das auch Zeit bis zum Nachmittag. Es konnte nichts anbrennen, denn Gefahr war nicht im Verzuge und es bestand auch keine Gefahr, dass man dann am Nachmittag kein Geständnis erhalten hätte. Denn der Ullvi wollte ja gestehen.
Dann hätte man eben auf ihn warten müssen, bis er wieder erreichbar ist. Notfalls hätte man auch seinen Vertreter dazu bitten können, denn der Ulvi hatte damals angeblich sogar zwei Anwälte !!!
Wenn der Ulvi wirklich gestehen wollte, so hatte das auch Zeit bis zum Nachmittag. Es konnte nichts anbrennen, denn Gefahr war nicht im Verzuge und es bestand auch keine Gefahr, dass man dann am Nachmittag kein Geständnis erhalten hätte. Denn der Ullvi wollte ja gestehen.