-9- schrieb:Ein fehlendes Alibi und ein mögliches Motiv können durchaus Bestandteile einer Indizienkette sein. Das ändert aber nichts daran, dass auch die Indizienkette zu einer zweifelsfreien Feststellung der Tat führen muss.
Beim Motiv gebe ich Ihnen recht, beim Alibi jedoch bzw. allenfalls nur soweit, dass die Indizienkette durch die fehlende Bestätigung des Alibis nicht zusammenbricht.
Vorliegend handelt es sich auch nicht um ein fehlendes Alibi, sonder um ein evtl. nicht belegbares oder gar widerlegtes.
Im vorliegenden Fall gibt es einen Zeugen, der das Alibi von Herrn Kulac bestätigen sollte. Er hat aber offensichtlich unterschiedliche Begebenheiten in seiner Zeugenaussage vermischt, so dass das Gericht gemeint hat, er sei nicht glaubwürdig.
Und hier besteht schon das Problem, eine unglaubwürdige Zeugenaussage sagt nicht aus, dass die Kernaussage falsch ist. Wenn er nur unterschiedliche Begebenheiten durcheinander bringt, gibt es schlicht und einfach nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Aussage falsch ist. 100%ig falsch ist diese niemals.
Es ist eben dumm, wenn man auf Zeugen angewiesen ist, wenn man mit denen recht häufig zusammen war, wodurch in einer Vernehmung die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass sie unterschiedliche Tage durcheinander bringen.
Dagegen stand die Aussage der Zeugin, dass sie Herrn Kulac auf der Bank hat sitzen sehen. Allein der Zeitraum von 1 Jahr, bewirkt, dass die Wahrscheinlichkeit dieser Aussage ebenfalls nicht gerade hoch sein dürfte.
Eigentlich haben beide Zeugenaussagen das gleiche Problem, sie können das Alibi weder wirklich bestätigen noch widerlegen.