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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.04.2014 um 12:55
@Schimpanski

Ich verstehe gerade nicht, was du an Jaskas Beitrag so verwerflich findest. Wenn sie dieses Verhalten zeigte, kann es durchaus für einen häufigen Missbrauch sprechen. Ein Automatismus, der sich im Zuge dieser Missbräuche entwickelt hat.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 12:55
@BigMäc
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Allein diese Geschichte mit dem "Berühren", wenn sie denn stimmt, ist schon Kindesmissbrauch
Hatte ich beherzigt.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 12:57
@Schimpanski
Natürlich spielt es keine Rolle wie sich das Opfer verhält, schon gar nicht bei einem 9jährigen Mädchen.
Entscheidend ist, wie die Typen drauf reagieren.
Und nach Lemmer gab es ja einige Männer, die gar nicht reagierten. Keine Polizei, kein Jugendamt, keine Eltern ansprachen.
Wenn man dieses Verhalten von Peggy ohne Bestätigung rausposaunt darf man sich nicht wundern, wenn Holger E. das jetzt auch so erzählt, ob es stimmt oder nicht.
Ein Grund mehr für mich, keine solchen Gerüchte öffentlich zu thematisieren.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 12:58
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:In jedem Fall günstig für Holger E. - eine perfekte Steilvorlage für ihn.
Er kann das jetzt weidlich nutzen.
Wie bitter.
Ja, das ist leider so . Und leider wird sich , dank dieser Steilvorlage ,nie wirklich klären lassen, was an dieser Ballaufnahme ( so die Angaben von Lemmer bezgl des ausweislichen Durchsickerns stimmen ) nun Wahrheit ist und was nicht. Wieder mal ein Beispiel dafür, dass nicht alles, was man veröffentlicht, auch wirklich sinnvoll ist. Mich würde ernsthaft interessieren, ob die Tatsache, dass die Steilvorlage nun einen nicht unwichtigen Teil zur Wahrheitsfindung nahezu unmöglich macht, als "Kolateralschaden" billigend in Kauf genommen wurde und wird, oder ob man so weit nicht dachte.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 12:59
@Blondi23
Wie soll H.E. das weidlich nutzen können? Mildernde Umstände bei einer 9 Jährigen?


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:00
@Schimpanski

In dem er sich auf diesen Automatismus beruft, sich diesen Automatismus nutzbar macht. Es ist doch damit nicht gemeint, dass man Peggy missbrauchen darf, nur weil sie sowieso schon eine solche Verhaltensweise zeigte. Was sollen denn wieder derartige Interpretationen von Beiträgen anderer User? Vor allem eines Beitrags von Jaska, die nun wirklich immer sachlich schreibt.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:01
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Wie soll H.E. das weidlich nutzen können? Mildernde Umstände bei einer 9 Jährigen?
Zum Beispiel: mit dieser Argumentation könnte er sogar Augenzeugen eines Übergriffes verunsichern, indem er argumentiert, dass Peggy die Initiative ergriffen hätte und er nichts getan hat.
Solange er keinen aktiven sexuellen Handlungen von sich aus zugibt, kann man ihm nichts anhaben.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:02
@jaska

Und gegenwärtig muss er wohl noch nicht einmal aussagen. Er kann seine Aussage verweigern. Somit lässt sich ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts nachweisen, es sei denn, die Ermittlungen können ihm was anderes beweisen.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:03
@Blondi23
Was für ein Automatismus? Vielleicht sitz ich grad auf einer langen Leitung? Kannst Du mir das genauer erklären?


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:04
@Blondi23

Richtig. Er könnte sogar relativ beruhigt Halbwahrheiten erzählen, solange er diese Steilvorlage immer schön mit einbaut.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:06
@jaska
Also z.B. er liegt passiv auf dem Rücken und lässt sich einen Runterholen - und das soll straffrei sein?


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:08
@Schimpanski
Wer redet denn davon????


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:10
Zitat von jaskajaska schrieb:Solange er keinen aktiven sexuellen Handlungen von sich aus zugibt, kann man ihm nichts anhaben.
Was ist mit keinen aktiven sexuellen Handlungen gemeint?


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:30
@Schimpanski

Kann gut sein, dass du gerade auf der Leitung stehst. Den Automatismus habe ich bereits häufiger hier angeführt ;) Ich habe gerade leider keine Zeit, dir die Beiträge dazu herauszusuchen.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:31
@BigMäc

Leider.
Da hoffe ich wirklich, dass bei den Ermittlungen irgendwas herauskommt. Ich frage mich allerdings auch, weshalb bzw. wie da etwas durchsickern konnte.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:33
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:@jaska
Also z.B. er liegt passiv auf dem Rücken und lässt sich einen Runterholen - und das soll straffrei sein?
Woher kommt deine Interpretation und warum diese Wortwahl? Diese Wortwahl ist überhaupt nicht angebracht, hier geht es immerhin um den Missbrauch an einem Kind.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 13:43
@jaska
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Ein fehlendes Alibi und ein mögliches Motiv können durchaus Bestandteile einer Indizienkette sein.
Da muss ich mich @JosefK1914 anschließen. Ein fehlendes Alibi ist kein Belastungsindiz. Es bedeutet lediglich, dass dem Angeklagten der ultimative Entlastungsbeweis nicht gelungen ist. Instruktiv hierzu BGHSt 41, 153 (156) mwN [Hervorhebungen von mir]:
"Für die Beurteilung von Fällen, in denen der Angeklagte - anders als hier - eine Alibibehauptung vorgebracht hatte, gilt der Grundsatz, daß ein Scheitern des Alibibeweises für sich allein noch kein Beweisindiz für seine Täterschaft liefert. Der Angeklagte ist nicht gehalten, sein Alibi zu beweisen; er hat aber das Recht, einen Alibibeweis anzutreten. Mißlingt dieser Beweis, so fällt damit eine ihm zustehende Verteidigungsmöglichkeit weg. Dies bedeutet, daß gegebenenfalls eine schon anderweit gewonnene Überzeugung des Tatrichters nicht erschüttert wird. [...] Dieser Grundsatz beruht letztlich darauf, daß eine Strafrechtsordnung, die für jede Verurteilung den vollen Beweis der Tat fordert und Zweifel daran stets zugunsten des Angeklagten ausschlagen läßt, es nicht hinnehmen kann, wenn schon das bloße Fehlen entlastender Umstände als Belastungsindiz gewertet wird.

Was aber für den Fall des gescheiterten Alibibeweises gilt, muß auch und erst recht gelten, wenn der Angeklagte - wie hier - einen Alibibeweis gar nicht erst zu erbringen versucht, sondern sich auf die Erklärung beschränkt, er wisse nicht, wo er zur Tatzeit gewesen sei. Der Angeklagte darf nicht nur schweigen, sondern ebenso auf den Antritt eines Entlastungsbeweises verzichten, ohne deshalb in Kauf nehmen zu müssen, daß dieses Verhalten als belastender Umstand bewertet wird und ihm damit zum Nachteil gereicht (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 8). Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist mithin zu beanstanden, denn es hat die Tatsache, daß der Angeklagte kein Alibi hat, nicht etwa nur als Fehlen eines Umstands bewertet, der seiner schon aus dem sonstigen Beweisergebnis gewonnenen Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten den Boden entziehen würde, sondern diesen Umstand als Belastungsindiz zur Bildung dieser Überzeugung verwendet."


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 14:45
@DerGreif
Danke für Ihre Ausführungen. Wahrscheinlich habe ich mich tatsächlich ungenau bzw. falsch ausgedrückt.
Ich hatte ja gesagt, dass ein fehlendes Alibi für sich genommen noch nichts aussagt, aber durchaus Bestandteil einer Indizienkette sein könne. Richtig ist, dass ein etwaig fehlendes Alibi keine belastende Wirkung haben kann. Wenn ein Gericht verurteilen möchte, muss es aber auch die etwaigen entlastenden Umstände und somit auch ein etwaiges Alibi überprüfen. Wenn daher die Indizien die Täterschaft ergeben, wird ein Gericht gewöhnlich auch Ausführungen zu einem etwaigen Alibi machen müssen, um das gewonnene Ergebnis zu entkräften oder bekräftigen. Auf diese Weise wird ein "fehlendes Alibi" letztlich doch zu einem Bestandteil der Gesamtbegründung; wenn auch nur als Bekräftigung.
Aber Sie haben Recht, dass meine Formulierung "Bestandteil einer Indizienkette" den falschen Eindruck vermittelt, ein "fehlendes Alibi" sei selbst ein Indiz.
Der BGH führt im Übrigen aus, dass dann kein Fehler in der Beweiswürdigung vorliegt, wenn trotz etwaiger fehlerhafter Formulierungen aus der sonstigen Begründung abgeleitet werden kann, dass das Gericht das fehlende Alibi nur als Bekräftigung seines Ergebnisses verstanden hatte (vgl. 1 StR 474/02).
Aber, ich denke wir sind uns einig, dass das Gericht im vorliegenden Fall das etwaige Alibi nur dann aufklären würde, wenn es aufgrund der sonstigen Beweisaufnahme zu einer Verurteilung gelangen würde. Werden diese Punkte hingegen nicht Gegenstand der Beweisaufnahme im Wiederaufnahmeverfahren, so ist man kein Hellseher, wenn man aus diesem Umstand bereits ableitet, dass das Gericht die Indizien zu Lasten von UK nicht für ausreichend hält.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 15:32
Zitat von sigbertsigbert schrieb:@ramisha
Hm... Sieh es doch als @jaskas Beitrag zur Deeskalation an.
Sieh es doch positiv.
Wenn ich es richtig mitbekommen bzw. gelesen habe, führten Eure Dispute auch schon zu Deiner Sperrung.
Muss ja nicht sein, daß sich das wiederholt und wir auf Deine Beiträge verzichten müssen in Zukunft.
Lieber @sigbert, dein Erklärungsversuch in allen Ehren, aber wenn man noch nicht mal
berechtigte Fragen stellen darf, auf die man keine Antwort bekommt, ist eine Diskussion
völlig unfruchtbar.
Habe ich mit meiner Frage ein Tabu gebrochen, bin ich ausfällig geworden?
Ich denke nicht und wenn einige User sich gern darin ergehen, den Melde-Button zu
drücken, dann sollen sie ihren Spaß daran haben, gemeinsam mit den Mod's, die dann
offenbar ihrer Meinung sind.
Ich bemühe mich jedenfalls redlich, sachlich und objektiv zu bleiben.


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 15:49
Und unabhängig davon erlaube ich mir zu zitieren:
Zitat von jaskajaska schrieb:Holger E. habe behauptet, Peggy sei bei seinem damaligen Besuch in Lichtenberg auf ihn zugekommen, habe sich auf seinen Bauch gesetzt und ihn an seinem Geschlechtsteil berührt. Das alles sei von dem Mädchen ausgegangen. Die Kripo soll jedoch davon ausgehen, dass Holger E. gegenüber Peggy einen “sexuellen Übergriff” beging.
Gut, aber was ist mit den Männern, die ausgesagt haben, das Kind hätte ihnen die Hose geöffnet?
Wenn es mehrere Personen gibt, die das bestätigen, ist Holger E. glaubwürdig und dann erhebt
sich die Frage: Wie kommt eine 9jährige darauf? Aus eigenem Antrieb sicherlich nicht.


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