@Frau.N.Zimmer @jaska Das artet hier wieder in eine Scheindiskussion aus.
Ich glaube keiner kann hier bestreiten, dass er den Anwalt gewechselt hätte, wenn ihm zu Ohren gekommen wäre, dass er sich bzgl. der Ermittler geäußert haben soll, dass er einen für 75% für schuldig hält. Das ist ein Unding, wer das nicht sehen will, dürfte kaum für sich in Anspruch nehmen, dem Fall irgendetwas an Objektivität entgegen zu bringen.
Wenn Herr Geier sagt, dass der Anwalt den Angeklagten barsch angesprochen bzw. angebrüllt hätte, ist das auch nicht tolerierbar. Natürlich ist es möglich, dass Herr Geier hier die Unwahrheit sagt. Letzteres wäre in einem Rechtsstaat nicht tolerabel, ersteres würde auf den Anwalt zurückfallen.
Und natürlich weiß man doch in Wirklichkeit, was ich hier für eine Vertretung meine. Hier braucht man keine Haarspalterei zu betreiben. Durften denn die Eltern bei der Befragung dabei sein?
Eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema war gestellt worden, sie wurde wegen eines anwaltlichen Fehlers vom BVerfG nicht beantwortet, was letztlich Rechtssicherheit auch in anderen Fällen geschaffen hätte. Leider kann nach Versäumung der Monatsfrist ein Urteil vom BVerfG nicht mehr aufgehoben werden, weshalb das BVerfG gezwungen war, die Beschwerde nicht anzunehmen. Ob diese unbegründet war, zeigt die Nichtannahme nicht.
Und was die Behinderung betrifft, aus den Videoausschnitten kann man das nicht entnehmen, dazu weiß man nicht wie diese wirklich zu Stande kamen. Außerdem ist es eine gewaltige Selbstüberschätzung, wenn man meint, sich an Hand dieser Videos ein Bild von Herrn Kulac machen zu können. Wozu benötigen wir dann noch Experten?
Wesentliche Dinge sind, die zeigen könnten, dass der Staat seiner Aufgabe nicht nachgekommen ist, ist der väterliche Freund und die Aussage von Geier, dass Herr Kulac nur geredet hat, wenn man eine besonders angenehme Umgebung ihm bereitet hat, sprich keine Distanz gewahrt hat, Das sind genau die Dinge, die gerade bei geistig Behinderten hinterfragt werden müssen, ob hier die rechtliche Belehrung in diesem Fall wirksam erfolgt ist.