Blaubeeren schrieb:Das einzige das dagegen sprechen könnte, ist halt das Abwarten des RA's
Das lange Warten, 3 Monate, bis das Geständnis widerrufen wurde konnte ich von Anfang an nicht begreifen, noch weniger wenn man sich Meringers Statements genauer betrachtet.
Bei den vielen Gesprächen die Meringer mit seinem Mandanten führte und er zu der Überzeugung gelangte, sein Mandant sei vollkommen unschuldig – und zu dieser Überzeugung wird er ja wohl nicht erst einen Tag vor Erlass des Haftbefehls gelangt sein – wird er seinen Mandanten doch mal gefragt haben, warum er denn dann überhaupt gestanden hatte, Peggy verbracht zu haben. Oder kann sich jmd vorstellen, dass dies bei all den vielen Gesprächen nicht zur Sprache kam?
Und unabhängig davon, ob Meringer Akteneinsicht hatte oder nicht, spätestens in diesem Moment, als Meringer zu seiner Überzeugung gelangte MS`s sei unschuldig, hätte er ihm doch anraten müssen das Geständnis zu widerrufen, oder nicht? Aber nein, es wird gewartet bis MS verhaftet wird und dann erst ließ er über Meringer das Geständnis widerrufen. War das dann eine spontane Entscheidung, oder wurde der Widerspruch im Vorfeld bereits durchgekäut? So nach dem Motto: Wir warten erst mal ab was kommt…
Und ja es wurde argumentiert, dass es Fälle gibt, wo es sogar zu einer Anklage kommt und der Angeklagte erst im Prozess sein Geständnis widerruft.