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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:42
Zitat von jaskajaska schrieb:Immerhin sind seine aktuellen Aktionen ja eindeutig GEGEN die Ermittler gerichtet mit einem Mandanten als weiteres vermeintliches Bauernopfer...
Ach je, was haben Gudrun Rödel und Rechtsanwältin Henning gegen Ermittler geäußert. Sogar angezeigt haben sie welche......


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:44
Zitat von jaskajaska schrieb:Ist nun die Frage, ob die Einsicht in die Ermittlungsakte diesen negativen Eindruck bestätigt hat oder ned.
Den Widerruf hatte er aber vorher getätigt, wie er schrieb. Also vor Akteneinsicht.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Immerhin sind seine aktuellen Aktionen ja eindeutig GEGEN die Ermittler gerichtet mit einem Mandanten als weiteres vermeintliches Bauernopfer...
Welchen anderen Ansatzpunkt hat er (und wohl jeder anderen Verteidiger) zu diesem Zeitpunkt, mit dem Unterschied, dass "man" (also andere Verteidiger) diesen "ersten Ansatz" vielleicht nicht unbedingt über soziale Medien kommunizieren würde.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:48
Zitat von jaskajaska schrieb:Ist nun die Frage, ob die Einsicht in die Ermittlungsakte diesen negativen Eindruck bestätigt hat oder ned. Immerhin sind seine aktuellen Aktionen ja eindeutig GEGEN die Ermittler gerichtet mit einem Mandanten als weiteres vermeintliches Bauernopfer...
Meringer will ja erst nach Erhalt des 18-seitigen Haftbefehls und nach Kenntnisnahme dessen Inhalts, gewusst haben – obwohl er bis dahin immer noch keine Akteneinsicht hatte – warum sein Mandant den Ermittlern im September erzählt hatte, was sie von ihm hören wollten. Um das zu verstehen sollte man die Reid-Methode kennen.

Was heißt das genau? Dass Meringer gar nicht aufgrund der Vernehmungssituation davon überzeugt ist, sein Mandant hätte ein falsches Geständnis abgelegt, sondern aufgrund des Inhalts des Haftbefehls? Kann das jemand erklären?


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn er bestimmt weiß, dass der leugnende Angeklagte der Täter ist, darf er nicht sagen "Mein Mandant war es nicht". Er darf aber sagen "Mein Mandant sagt, dass er es nicht war". Kleiner, aber feiner Unterschied.
Klein aber fein. Also zbsp so:
13.12.18
Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt und den Ermittlern das gesagt, was sie seiner Wahrnehmung nach hätten hören wollen. In Wahrheit, so ist der Hofer Strafverteidiger überzeugt, habe sein Mandant weder etwas mit dem Tod an Peggy zu tun, noch mit dem Verbringen der Leiche in einen Wald.
www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-peggy-lichtenberg-aussage-widerrufen-1.4251548!amp

Im Gegensatz zu:
12.12.18
Er erhebt demnach zudem schwere Vorwürfe gegen die Polizei: Sein Anwalt Jörg Meringer sagte dem BR, die Polizei habe seinen Mandanten bei der Vernehmung im September stark unter Druck gesetzt.
Er wollte irgendwann nur noch aus dieser Situation heraus und hat deshalb dann einfach das gesagt, was man von ihm hören wollte“, sagte Meringer dem BR. „Ich bin fest davon überzeugt, dass er weder mit der Tötung von Peggy noch mit der Verbringung der Leiche etwas zu tun hat.“
https://www.google.com/amp/s/amp.mopo.de/news/panorama/mordfall-peggy-verdaechtiger-widerruft-teilgestaendnis--wurde-er-unter-druck-gesetzt--31727668

Oder so:
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:"Um das verstehen zu können sollte man die Reid-Methode kennen"
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Trotz der widersprüchlichen Auslegung des Sachverhaltes seitens des LG Bayreuth bleibt Meringer seinen Ausführungen treu und behauptet weiterhin: Druck ausgeübt, Reid-Methode angewandt, Anwalt verwehrt und überhaupt, wenn Ihr wüßtet.....
Da ist er, denke ich, auf kleine aber feine Art vorsichtig geworden.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und was einen Geständniswiderruf betrifft, darf ein Anwalt natürlich, wenn er genau weiß, dass der Mandant nicht unter Druck etc. gesetzt, also nicht auf verbotene Weise vernommen wurde, dem Mandanten nicht raten, zu widerrufen, weil Druck ausgeübt wurde.
Da hat er dann auf den Haftbefehl gewartet, um erahnen zu können, dass hier Druck ausgeübt wurde. Wie auch immer ihm das gelang.
@Andante
Danke für deine Ausführungen.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 21:54
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Was heißt das genau? Dass Meringer gar nicht aufgrund der Vernehmungssituation davon überzeugt ist, sein Mandant hätte ein falsches Geständnis abgelegt, sondern aufgrund des Inhalts des Haftbefehls? Kann das jemand erklären?
Das ist das was er sagt.
Das was er getan hat ist, erst zu widerrufen, als der dringende TV wegen Mordes eintraf.
Das wurmt eben. 3 monate warten und dann reagieren, obwohl keine Akteneinsicht, aber so argumentieren, dass er erst durch diesen erkennen konnte, dass rechtswidrig vernommen wurde. Wie denn ohne Akteneinsicht? Ohne Video Protokoll?


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 22:00
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Das wurmt eben. 3 monate warten und dann reagieren, obwohl keine Akteneinsicht, aber so argumentieren, dass er erst durch diesen erkennen konnte, dass rechtswidrig vernommen wurde. Wie denn ohne Akteneinsicht? Ohne Video Protokoll?
@Andante hat das hier ja schon mal erklärt, wurde denke ich auch schon mal thematisiert
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er hat volles Einsichtsrecht in alle Vernehmungsprotokolle, § 147 Abs. 3 StPO.
Wenn der Anwalt bei der Vernehmung nicht anwesend war, darf ihm die Einsicht in die Vernehmungsprotokolle nicht verwehrt werden. Demzufolge hätte er umgehend nach der Vernehmung die Protokolle einsehen dürfen.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 22:07
@kätzchen4
Hattest nicht du auch gepostet, daß der Rechtsanwalt sich im Dezember geäußert hatte, Manuel S. wäre in den letzten drei Monaten sehr oft bei ihm in der Kanzlei gewesen. (Ich bin da naiv wie ich nun mal bin davon ausgegangen man hätte das erzwungene Geständnis,den verwehrten Anwalt sowie den unzulässigen Druck während der Vernehmungen zumindest einmal angesprochen)


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 22:18
@margaretha, ja stimmt das hatten wir erst vor ein paar Tagen.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb am 09.10.2019:https://www.tvo.de/fall-peggy-ermittler-aeussern-sich-zur-vernehmung-von-manuel-s-im-september-353813/

So wie ich ihn kennengelernt habe und ich kenne ihn ja glaub ich schon besser, wie Ermittler oder sonst irgendwas.
Er war ja in den letzten 3 Monaten sehr oft bei mir in der Kanzlei, wir hatten sehr viel miteinander gesprochen.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich bin da naiv wie ich nun mal bin davon ausgegangen man hätte das erzwungene Geständnis,den verwehrten Anwalt sowie den unzulässigen Druck während der Vernehmungen zumindest einmal angesprochen
Davon bist nicht nur Du ausgegangen, wahrscheinlich vermutet das doch jeder, der Meringers Statement hörte. Hat glaub ich auch nichts mt Naivität zu tun :)


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 22:25
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich bin da naiv wie ich nun mal bin davon ausgegangen man hätte das erzwungene Geständnis,den verwehrten Anwalt sowie den unzulässigen Druck während der Vernehmungen zumindest einmal angesprochen
Das könnte ja, nach wie vor, auch der Fall gewesen sein.
Das einzige das dagegen sprechen könnte, ist halt das Abwarten des RA's. Aber wie hier bereits argumentiert wurde, sei das Gang und Gebe. Werde einer schlau daraus.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 23:07
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Das einzige das dagegen sprechen könnte, ist halt das Abwarten des RA's
Das lange Warten, 3 Monate, bis das Geständnis widerrufen wurde konnte ich von Anfang an nicht begreifen, noch weniger wenn man sich Meringers Statements genauer betrachtet.

Bei den vielen Gesprächen die Meringer mit seinem Mandanten führte und er zu der Überzeugung gelangte, sein Mandant sei vollkommen unschuldig – und zu dieser Überzeugung wird er ja wohl nicht erst einen Tag vor Erlass des Haftbefehls gelangt sein – wird er seinen Mandanten doch mal gefragt haben, warum er denn dann überhaupt gestanden hatte, Peggy verbracht zu haben. Oder kann sich jmd vorstellen, dass dies bei all den vielen Gesprächen nicht zur Sprache kam?

Und unabhängig davon, ob Meringer Akteneinsicht hatte oder nicht, spätestens in diesem Moment, als Meringer zu seiner Überzeugung gelangte MS`s sei unschuldig, hätte er ihm doch anraten müssen das Geständnis zu widerrufen, oder nicht? Aber nein, es wird gewartet bis MS verhaftet wird und dann erst ließ er über Meringer das Geständnis widerrufen. War das dann eine spontane Entscheidung, oder wurde der Widerspruch im Vorfeld bereits durchgekäut? So nach dem Motto: Wir warten erst mal ab was kommt…

Und ja es wurde argumentiert, dass es Fälle gibt, wo es sogar zu einer Anklage kommt und der Angeklagte erst im Prozess sein Geständnis widerruft.


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 23:18
Mhh das was er gestand, also ausschließlich die Verbringung war verjährt. Vielleicht hat man deshalb erstmal abgewartet?


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 23:19
@kätzchen4
@Blaubeeren
Mir ist da die Chronologie überhaupt nicht klar.
Dass ein Anwalt in einem aktuellen Ermittlungsverfahren wegen Mordes in so einem öffentlichkeitsträchtigen Fall drei Monate lang keine Akteneinsicht in die Akten der aktuellen Ermittlungen gegen seinen Mandanten bekommt wäre für mich ein Skandal.

Also wann genau wurden die folgenden Dinge realisiert (hab ich durchaus schon mal erfolglos gefragt, ich weiß)?
  • Beauftragung RA Meringers
  • Beantragung Akteneinsicht in die aktuellen Ermittlungen durch RA Meringer
  • Genehmigung der Akteneinsicht
  • Akteneinsicht bzgl. der aktuellen Ermittlungen gegen Manuel S.
  • Infos über Entwicklung der Ermittlungen, die zum Haftbefehl führten
  • Info über Haftbefehl



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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 23:36
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Mhh das was er gestand, also ausschließlich die Verbringung war verjährt. Vielleicht hat man deshalb erstmal abgewartet?
Das ist es doch, was mir absolut nicht einleuchtet. Die Verbringung war verjährt, da war MS fein raus, zumindest für eine Strafverfolgung, aber das Geständnis stand doch trotzdem im Raum. Mit diesem Geständnis hatte er sich ohnehin, ob verjährt oder nicht, extreme soziale Nachteile eingehandelt. Hätte er das so stehen lassen, wenn kein Haftbefehl erlassen worden wäre, für alle Zeit sich damit arrangiert?
Zitat von jaskajaska schrieb:Also wann genau wurden die folgenden Dinge realisiert (hab ich durchaus schon mal erfolglos gefragt, ich weiß)?
Mir fallen da jetzt nicht allzu viele Leute ein, die diese Fragen beantworten könnten und die, die sie beantworten könnten werden es wohl nicht tun - leider. Würde mich aber auch alles interessieren..


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 23:36
Zitat von jaskajaska schrieb:Mir ist da die Chronologie überhaupt nicht klar.
Mir aktuelle auch nicht, aber ...
Zitat von jaskajaska schrieb:Dass ein Anwalt in einem aktuellen Ermittlungsverfahren wegen Mordes in so einem öffentlichkeitsträchtigen Fall drei Monate lang keine Akteneinsicht in die Akten der aktuellen Ermittlungen gegen seinen Mandanten bekommt wäre für mich ein Skandal.
Es mag seine Gründe dafür gehabt haben und MS war ja auch nicht inhaftiert.
Somit möchte ich, wenn es denn "warum auch immer" so war, nicht gleich von einem Skandal reden. Denn "Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.".


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 23:44
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Es mag seine Gründe dafür gehabt haben und MS war ja auch nicht inhaftiert.
Gründe mag es dafür geben, aber was hat das jetzt damit zu tun, ob MS inhaftiert war oder nicht?

Ein Anwalt muss doch über die Ermittlungen die gegen seinen Mandanten laufen informiert sein, wie will er ihn denn sonst verteidigen? Oder bist Du der Meinung, er hatte keine Akteneinsicht weil noch keine Verteidigung vor Gericht von Nöten war?


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Peggy Knobloch

13.10.2019 um 23:46
@kätzchen4
ich dachte, wenn RA Meringer schon hier mitliest und offensichtlich eine Kommunikation mit uns hier führen mag, kann er ja aufklären :)

@AnNevis
Stimmt schon, das Wörtchen "Skandal" wird in diesem Fall inflationär benutzt. Meine diesbezügliche Wortwahl sollte ausdrücken, dass eine dreimonatige Wartezeit auf Akten tatsächlich auf ein massives Versäumnis der Behörden hinweisen würde, zumindest aus meiner laienhaften Sicht. Immerhin war der Tatverdacht mehr als öffentlich geäußert worden und durch die Medien gegangen, inklusive Klarnamen und Wohnort des Verdächtigen. Um hier den Schaden für den Verdächtigen so gering wie möglich zu halten und um den Mandanten bestmöglich zu verteidigen und zu beraten ist doch eine zeitnahe Information nötig.
Dass da 3 Monate nichts passieren würde war ja im Oktober nicht zu erkennen und spätestens da wurde ja Meringer beauftragt.


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Peggy Knobloch

14.10.2019 um 00:11
Zitat von jaskajaska schrieb:Dass ein Anwalt in einem aktuellen Ermittlungsverfahren wegen Mordes in so einem öffentlichkeitsträchtigen Fall drei Monate lang keine Akteneinsicht in die Akten der aktuellen Ermittlungen gegen seinen Mandanten bekommt wäre für mich ein Skandal.
Der Paragraph §147 StPO unterscheidet, wie ich ihn verstehe, zwischen Akteneinsicht sowie zweitens der Einsicht in die Protokollr über Vernehmung und richterliche Untersuchungshandlungen, bei denen ein Anwalt hätte anwesend sein dürfen.
Also 2 Konstrukte.
§147 Abs 2 und 3 StPO
2) 1Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. 2Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
(3) Die Einsicht in die Protokolle über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.
https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html


Dh. die Einsicht in die Akten hätte er vor dem Haftbefehl oder dessen Beantragung nicht bekommen müssen, wenn die Ermittlungsergebnisse noch nicht in den Akten vermerkt sind und eine Akteneinsicht den Untersuchungszweck gefährden würde.

Die Einsicht in die Vernehmungsprotokolle hätte er aber bereits während des gesamten Verfahrens bekommen müssen.

Nun schrieb der RA ja von der Akteneinsicht. Er schrieb nichts von den Protokollen. Fällt mir grade mal so auf.
Dh er hätte das Vernehmungsprotokoll nicht erst zum Haftbefehl einsehen dürfen, sondern eben ab seiner Mandatierung.
Die fehlende Akteneinsicht lässt sich so vielleicht erklären.
Damit erschwert sich die Frage, warum ein RA trotz Einsicht in die Protokolle der Vernehmung und der richterlichen Untersuchung und trotz der 3 Monate andauernden Mandantengespräche bis zum Haftbefehl wartete. Aber gut. Ich belass es dabei.


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Peggy Knobloch

14.10.2019 um 00:13
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Gründe mag es dafür geben, aber was hat das jetzt damit zu tun, ob MS inhaftiert war oder nicht?
Ich habe von alle dem keine Ahnung, wie ich auch angedeutet habe.
Somit: Die zuständige Stelle haben allerhand zu tun. Beklagter ist aktuell nicht inhaftiert und es ist auch aktuell "nichts geplant".
Die nicht unmittelbare Zustellung von relevanten Informationen ist zwar nachvollziehbar ärgerlich, jedoch "juristisch" in jener "Interim-Situation" ein nicht nachteilig zu wertendender Umstand.
Die Einsicht wurde ja mittlerweile gewährt (wie wir ja auch auf FB erfahren haben) - alleinig die Zeit wird moniert.
Somit die Gegenfrage (als juristischer Laie): Gibt es hier ein zeitliches Limit?
Welchen Sinn würde dieses Limit machen, wenn man nicht auch die individuellen Umstände betrachtet?


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Peggy Knobloch

14.10.2019 um 00:17
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Somit die Gegenfrage (als juristischer Laie): Gibt es hier ein zeitliches Limit?
Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, da selbst juristischer Laie, aber sowas von :)


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