@JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke es ist kein Unsinn darauf hinzuweisen. Wären diese Darstellungen wirklich so realitätsnah, wie das hier von einigen angenommen wird und hätte man da wirklich mit ausreichender Sicherheit auf eine erlebte Tötungshandlung schließen können, hätte Kröber wohl kaum behauptet, dass es sich bei den möglichen Parallelerlebnissen um Erlebnisse u.U. mit anderen Kindern oder vieleicht 14 Tage vorher bezogen.
Zu fordern, dass man Besseres als lebensgroße Puppen verwenden muss für Mordrekonstruktionen, weil Puppen sich nicht wehren können, ist (ich erhöhe) nicht nur Schwachsinn, es ist geschmacklos.
Diese Rekonstruktionen waren damals für die Ermittler, die Richter und das Publikum bei Gericht extrem realistisch und bedrückend.
Aus den wenigen öffentlich gemachten Sekunden ein Urteil zu bilden, dass da heißt „was Ulvi K. da vorführte war unrealistisch, die beteiligten Ermittler nicht ausreichend geschult und die Geschichte wurde vorgegeben“, ist hanebüchen.
2014 dann hatte sich die Situation geändert. Da war Ulvi K. über Jahre hinweg durch die Medien geschleust worden als Justiziopfer, das völlig harmlos ist und von der bösen Justiz grundlos eingesperrt worden war. Öffentlichkeit und Journalisten waren beim Wiederaufnahmverfahren längst nicht mehr objektiv (wie anhaltend diese Kampagne war sieht man an Dir). Da waren dann im Publikum fast nur Menschen, die nun die Rekonstruktionen auslachten, als sie vorgeführt wurden. An dem Wahrheitsgehalt hat sich nichts geändert, die Wahrnehmung war plötzlich eine gänzlich andere.
Dr. Kröber hatte aufgrund einer ihm zuvor nicht bekannten Tathergangshypothese eine Vorgabe der Geschichte nicht ausgeschlossen. Hatte er 2004 übrigens auch nicht. Beides mal hat er aus den ihm vorliegenden Material aber geschlossen, dass für ihn wahrscheinlicher ist, in den Geständnissen Erlebtes zu finden.
Was Du jetzt versuchst geschickt zu suggerieren versteckt dichten folgendem Satz:
JosefK1914-2 schrieb:hätte Kröber wohl kaum behauptet, dass es sich bei den möglichen Parallelerlebnissen um Erlebnisse u.U. mit anderen Kindern oder vieleicht 14 Tage vorher bezogen.
Das hat Dr. Kröber nicht behauptet. Er hat er lediglich nicht ausgeschlossen. Was er als guter Wissenschaftler auch nicht tun würde.
JosefK1914-2 schrieb:, es war der neue Wissensstand von 2014, der zum Freispruch führte. Man hat die Darstellung mit dem neuen Wissenstand anders bewertet und das wird hier eben versucht zu negieren und darauf kann man nicht häufig genug hinweisen.
Es gab 2014 keinen neuen Wissensstand. Zumindest keinen besseren als 2003/2004.
Viele Zeugen hatten kritische Einzelheiten nicht mehr abrufbar, manche waren zuvor von der BI heimgesucht worden und nun von Zeugen der Anklage zu gefeierten Zeugen der Verteidigung geworden. Der wichtige ehem. Soko-Chef Geier konnte sich nicht mal an die forensischen Beweissicherungen der grünen Fasern erinnern und das Gericht machte sich nicht die Mühe, aus den Ermittlungsakten diese Dinge herauszukramen und einzuführen.
Die damaligen weiteren Missbrauchsopfer sagten nicht aus, um die gesamte Entwicklung der Ereignisse im Kontext betrachten zu können, weil nur der Mord neu verhandelt wurde und nicht die zahlreichen sexuell motivierten Übergriffe. Die Ärzte von Ulvi K., die vielleicht was hätten dazu beitragen können, wer der Mann wirklich ist, was damals war und welche Dinge ihn triggers - diese wurden nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden, so dass auch dieses Feld im Wiederaufnahmeverfahren unbeachtet blieb. Bisher also gar nicht Neues, was irgendwie hilfreich hätte sein können, ein „richtigeres“ Urteil als 2004 zu fällen.
Das Einzige, was sich wirklich geändert hatte, war die Grundlage für Dr. Kröber Gutachten: hier war die Tathergangshypothese hinzugekommen, was eine minimale Anpassung seiner Einschätzung zur Folge hatte.
Dass diese Hypothese nicht vom Baum fiel und natürlich ein wissenschaftlich erarbeitetes mögliches Tatgeschehen anbot, das sämtliche bis dato bekannten Aussagen Ulvi K.s berücksichtigte, wird hier oft unterschlagen.
Hier floss sicher die mehrfach konsistent geschilderte Vergewaltigung ebenso ein wie die Mordgeständnisse im BKH.
Die Polizei hat sich hier keinen Thriller ausgedacht, um einen unschuldigen Mann wegzuhören, der sich nicht wehren konnte.