Hbo schrieb:O. K., nach der Darstellung hat er sie einfach umgebracht, dann war es ein Unfall, bei dem zufällig M. S. anwesend war. Kein Sexualdelikt, es geschah aus der Situation heraus. M. S. ist daraufhin in Panik geraten und hat die Leiche tagsüber an einen Platz gebracht, bei dem er wusste, dass wohl niemand da ist, da die Pärchen erst am Abend kommen.
Das ist hier wirklich die Frage, ob es Mord war oder Totschlag oder fahrlässige Tötung.
Einen Totschlag begeht im strafrechtlichen Sinne (§ 212 StGB), wer einen Menschen tötet, "ohne Mörder zu sein". Mörder ist, wer einen Menschen tötet und dabei gleichzeitig eines der Mordmerkmale des § 211 StGB verwirklicht.
Wir wissen nicht, ob bei der Tötung ein Mordmerkmal verwirklicht wurde. In Frage käme am ehesten der sog. Verdeckungsmord, also die Tötung zur Verdeckung einer vorausgegangenen anderen Straftat, hier eines Sexualdelikts. Ein Sexualdelikt an Peggy gab es, nämlich die Vergewaltigung durch UK am 3. Mai. Aber ob Peggy umgebracht wurde, um diese Straftat zu verdecken, ist die Frage.
Möglich wäre auch eine Tötung zur Verdeckung eines unmittelbar vorausgegangenen Sexualdelikts an Peggy, verübt durch MS und/oder UK.
Möglich ist aber eben auch, dass Peggys Tod nicht beabsichtigt war, sondern man sie nur ruhigstellen wollte, was schiefging. Dann müsste man bedingten Vorsatz in Bezug auf Totschlag abgrenzen von fahrlässiger Tötung.
Man kann da viel spekulieren, so lange über den genauen Tathergang so wenig bekannt ist.