Peggy Knobloch
11.11.2020 um 17:11kätzchen4 schrieb:sein.Ich denke mal, das war der Beurteilungsstand zu dem Zeitpunkt, als über eine Anklage gegen MS zu entscheiden war. MS hatte sich zu dem Vorwurf des Mordes an Peggy nicht geäußert bzw. ihn bestritten. Zeugen gab es nicht. Im Fall einer Anklage hätte es nur die Angaben von UK gegeben, welcher von MS als Überbringer ins Spiel gebracht worden war. So lautet die mehr oder weniger resignative Feststellung in der von dir verlinkten Quelle:
..und deshalb kann ich folgendes in keinster Weise nachvollziehen
Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht ermittelt werden. Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung.Und natürlich hätte jeder Verteidiger die Zuverlässigkeit der Aussage eines Zeugen Ulvi K. in einem eventuellen Prozess gegen MS sofort mit Erfolg zerpflückt unter Hinweis auf die im Laufe der Zeit von UK gelieferten verschiedenen Schilderungen zum Geschehensablauf, bei denen nicht mehr festzustellen ist, ob, wann und an welcher Stelle UK Suggestionen von wem erlegen ist oder auch nicht. War es damals zum Zeitpunkt, als Kroeber die Glaubwürdigkeit von UK begutachtete, vielleicht noch möglich, Dichtung und Wahrheit bei UK zu unterscheiden, ist es das heute, nach vielerlei Interventionen von interessierter Seite, sicher nicht mehr.