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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.11.2020 um 00:44
Zitat von margarethamargaretha schrieb:@jaska danke
ich schließe mich mal margarethas Dank an :)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also: der Text ist keine Klageschrift, wofür und für welche Leser immer er sonst gedacht ist.
ironisch könnte man jetzt meinen: Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn man von der "Klage" gegen Kröber nichts mehr gehört hat und Frau Rödel heute noch auf die 350K wartet.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Meines Erachtens ist mit diesem Satz echt alles gesagt!
eben, UK bleibt bei seiner Aussage, Peggy habe am Kopf geblutet...

schön dass man mal einen ausführlicheren Vernehmungsverlauf lesen kann und ehrlich gesagt so verwerflich finde ich die Vernehmungsmethode, die hier stattgefunden hat, nun auch wieder nicht.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 01:00
@kätzchen4
Zur Vernehmungsmethode: da muss halt auch berücksichtigen, dass im blossen schriftlichen Dokument keine Dauern, keine Sprachpausen, keine Stimmlage, nicht alle Wiederholungen, keine Blicke, keine Gesten etc. übermittelt werden, zumindest nie vollständig.
Wenn man mal versucht hat, Informationen aus Kindern, Jugendlichen, Geistig Behinderten, senilen Personen usw. herauszufinden, dann wird man sich selbst schnell bei genau jenem Stil wiederfinden: häufige Wiederholungen, nachhaken, nochmals anders ansetzen.
Ich meine im Wiederaufnahmeverfahren oder in dessen Windschatten wurde bekannt, dass die Ermittler insgesamt sehr bewußt und sehr vorsichtig herangegangen sind, um der speziellen Konstellation Rechnung zu tragen. Das hiess: reizarme Umgebung der Befragungen, um Ablenkungen zu vermeiden, ruhige Gesprächsführung ohne laut zu werden oder zu viel Druck aufzubauen, weil Ulvi K. in diesen Situationen sich umgehend verschloss.

Es wird aus dem Schreiben überhaupt nicht klar, wie die Argumentationskette aufgebaut ist. Von 2 Videos werden nur 2 thematisiert. Jeder angebliche Fehler ist noch gravierender, Unterstellungen des Vorsatzes werden zwar lautstark formuliert aber nicht begründet, ebenso Unwissenschaftlichkeit. Letzter Punkt hätte sogar vielleicht in einigen Aspekten ziehen können, aber eben nicht ohne entsprechende Expertenmeinung und dazu zählt nunmal kein Jurastudium, ob abgebrochen oder abgeschlossen...


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 01:20
Zitat von AndanteAndante schrieb am 27.11.2019:Da wird ein Klageentwurf bei Gericht eingereicht zusammen mit dem Antrag, dem Antragsteller für diese beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Der Antragsteller sagt damit, dass er nur klagen will, wenn er Prozesskostenhilfe bekommt. Bekommt er keine, will er gar nicht erst nicht klagen.
Hängt das evtl. mit der beantragten Prozesskostenhilfe zusammen, wobei das Schreiben ja nun auch nicht als Klageentwurf deklariert ist.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 07:40
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Hängt das evtl. mit der beantragten Prozesskostenhilfe zusammen, wobei das Schreiben ja nun auch nicht als Klageentwurf deklariert ist.
Das denke ich nicht. Die „Vorstellung der Klage“ ist nicht für das Gericht gedacht, das ja für eine Entscheidung über PKH zuständig wäre. Vielleicht ist sie für die Medien geschrieben oder für die Mitglieder der BI oder für sonstige Personen, die man für das „Projekt“ interessieren oder gewinnen will.

Ein Klageentwurf für PKH wäre praktisch schon die fertig formulierte Klageschrift gewesen, nur dass da (noch) nicht „Klage“ darüber gestanden hätte, sondern eben „Klageentwurf“. Um PKH zu bekommen, die es nur bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage gibt, muss man schon in diesem Entwurf ja alles an Argumenten an die Front werfen, was man hat. So etwas wie eine Art Exposé wäre da kaum ausreichend.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 07:48
Mit „interessieren oder gewinnen will“ meine ich durchaus auch Unterstützung finanzieller Art, um das klarzustellen.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 08:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Verwunderlich ist es nicht, dass es bis heute die groß angekündigten Klagen gegen den Freistaat Bayern und gegen Kroeber nicht gibt.
Ich bin ja kein Anwalt, aber ich stelle es mir äußerst schwierig vor, einem Gutachter ein vorsätzlich falsch erstelltes Gutachten nachzuweisen. Das beginnt ja schon mal mit dem Motiv (Geld, Erpressung, etc.) Für ein solches Motiv gibt es jedoch weit und breit keinerlei Hinweise, oder?


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 10:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das denke ich nicht. Die „Vorstellung der Klage“ ist nicht für das Gericht gedacht
...offensichtlich diente dieses Schreiben der Anwältin als Vorlage in der Pressekonferenz vom 18.01.2019. Es wurden zu Beginn der Pressekonferenz aus den Tathergangsvideos eben auch jene Beanstandungen, die aus dem Schreiben hervor gehen, von Th. Henning erwähnt. Hinterher verlas Hanna Henning ein Schriftstück, wegen schlechter Tonqualität konnte man kaum was verstehen.

Es dürfte sich offensichtlich um dieses Schreiben gehandelt haben. Das Schreiben datiert ja auch auf den 18.01.2019


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 11:26
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Ich bin ja kein Anwalt, aber ich stelle es mir äußerst schwierig vor, einem Gutachter ein vorsätzlich falsch erstelltes Gutachten nachzuweisen.
Grobe Fahrlässigkeit des Gutachters würde auch ausreichen. Doch die muss ebenfalls vom Kläger bewiesen werden. Und: Es muss dem Kläger durch das vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Gutachten wirklich ein Schaden entstanden sein.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
Wir hatten hier schon ausführlich diskutiert, dass UK, da er keinen Tag im Gefängnis wegen Mordes an Peggy war, insoweit keinen Schaden hatte, nicht mal Verdienstausfall, da er ja in keinem Arbeitsverhältnis stand und keinen Verdienst erzielte, der infolge des - nicht stattgefundenen - Gefängnisaufenthalts weggfallen wäre.

Dafür, dass UK wegen der Missbräuche im Maßregelvollzug war, kann Kroeber nichts, er war diesbezüglich gutachterlich nicht tätig. Unabhängig davon: Auch hier hatte UK mangels Arbeitsverhältnis keinen Verdienstausfall.

So oder so: Aus der groß angekündigten Klage wäre nichts geworden, was sich auf den ersten Blick erschließt.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 11:41
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Wurden die Schuhe deshalb so offen 15 m neben die Leiche gestellt, weil daran evtl. Spuren eines Anderen
Offen standen die Schuhe definitiv nicht. Sie waren unter/in eine Baumwurzel eingeschoben .
Kein Mensch schaut im Normalfall, ob irgendetwas unter/in einer Baumwurzel steht, nichtmal beim Pilzesuchen.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 12:54
@kätzchen4
Dazu kommt, dass es sich um die Wurzel eines Baumstumpfes gehandelt hat. Derjenige, der die Schuhe dort einschob, musste also nichtmal befürchten, dass die Schuhe bei möglichen Fällarbeiten gefunden oder von dem , zb durch Sturm, umstürzenden Baum freigelegt werden.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 14:37
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Offen standen die Schuhe definitiv nicht. Sie waren unter/in eine Baumwurzel eingeschoben .
Danke für die Info, so konkret konnte ich mir das bislang gar nicht vorstellen. Demnach hatte der Verbringer die Schuhe quasi 15m neben der Leiche „versteckt.“
Das Risiko, die Schuhe inkl. eventueller Spuren könnten bei intensiven Suchmaßnahmen gefunden werden, was ja letztendlich auch der Fall war, ging er dennoch ein. Bei Jacke und Ranzen hatte er dieses Risiko vermieden – aus welchen Gründen auch immer.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 14:40
Beitrag von jaska (Seite 3.486)

Um nochmal die Anfänge 2016 in Erinnerung zu bringen. Wer sich dieses Begleitschreiben zur Pressekonferenz am 13.12.2016 nicht in Gänze antun möchte, auf Seite 6 und 7 finden sich Informationen zu den seinerzeit angestrebten Schadensersatzforderungen, die ich hier zusammenfasse.

- 600.000,-- Euro mindestens von Prof. Kröber

- 1.000.000,-- Euro Schadensersatz für die Eltern von UK vom Freistaat Bayern
- 750.000,-- Euro Schadensersatz für UK vom Freistaat Bayern

Die Begründung für die Forderungen gegen den Freistaat Bayern lautete damals noch:
Die Eltern von Ulvi K. und der Mandant selbst wurden in den Medien, von einigen Zeitungen etc. über all die Jahre in einer derart menschenverachtenden Art und Weise abgebildet, dass dadurch eine tiefgehende Traumatisierung erfolgt ist.



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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 15:09
Zitat von emzemz schrieb:Die Begründung für die Forderungen gegen den Freistaat Bayern lautete damals noch:

Die Eltern von Ulvi K. und der Mandant selbst wurden in den Medien, von einigen Zeitungen etc. über all die Jahre in einer derart menschenverachtenden Art und Weise abgebildet, dass dadurch eine tiefgehende Traumatisierung erfolgt ist.
Das ist ein merkwürdiges Verständnis vom sog. Verursacherprinzip. Man stellt sich also vor, dass jedes Mal „der Staat“ haftet, wenn die Medien etwas schreiben, was einem nicht gefällt? Sollen also die Medien sich vorher „vom Staat“ absegnen lassen, was sie veröffentlichen wollen? Dann hieße es aber gleich „Zensur“.....


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 15:12
@BigMäc
@kätzchen4
Vielleicht meinte er, dass er den Platz evtl. später nochmal aufsuchen müssen würde, um die Leiche besser zu verstecken oder evtl. Ermittler von dort wegzulocken, und hat die Schuhe als Anhaltspunkt unter den Baumstumpf gezogen. Hätte später jemand nur die Schuhe gesehen, hätte er vielleicht nur gedacht, die hätte jemand weggeworfen oder ein anderes Kind beim Spielen versteckt. Jedenfalls sicher nicht, dass sie zu einer Leiche gehören, die ein paar Meter daneben liegt.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 16:32
@AlteTante

Ein Anhaltspunkt, den man aber nicht sehen kann? Ein Kind das barfuß im Wald spielt?
Nicht sehr wahrscheinlich :D


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 20:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Nummer wird nur vierstellig gewesen sein, wie das damals in kleinen Orten üblich war, und UK konnte ja, wenn auch nur notdürftig, schreiben. Daher denke ich auch, dass er grundsätzlich innerorts Anrufe hätte bewerkstelligen können.
Ob wohl diese Anrufe Gegenstand bei den Ermittlungen waren?
Wenn ja, so wurden sicherlich die Verbindungsdaten der Verdächtigen überprüft, sofern diese noch mittelbar waren. Womöglich auch von Telefonzellen in der Umgebung (wenn auch dann weniger erkenntnisreich).


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 21:37
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Dazu kommt, dass es sich um die Wurzel eines Baumstumpfes gehandelt hat. Derjenige, der die Schuhe dort einschob, musste also nichtmal befürchten, dass die Schuhe bei möglichen Fällarbeiten gefunden oder von dem , zb durch Sturm, umstürzenden Baum freigelegt werden.
dh irgendwo auf dieser damals neu gepflanzten Fichten Dickung stand irgendwo, mittendrin oder eher am Rand, ein älterer Stumpf.. oder wie kann man sich das vorstellen?


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 21:56
@FadingScreams
Soweit ich das verstanden hatte auf dem Weg dorthin. Also irgendwo zwischen Autoabstellplatz und Verbringungsort.


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 22:11
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:dh irgendwo auf dieser damals neu gepflanzten Fichten Dickung stand irgendwo, mittendrin oder eher am Rand, ein älterer Stumpf.. oder wie kann man sich das vorstellen?
Stellst du dir die Fortwirtschaft tatsächlich derart vor, dass eine Neubepflanzung ausschließlich auf einer pflanzenlosen Fläche stattfinden?
Und wem möchtest du damit eigentlich welche "Unrichtigkeit" unterstellen?


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Peggy Knobloch

16.11.2020 um 23:50
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Ob wohl diese Anrufe Gegenstand bei den Ermittlungen waren?
Wenn ja, so wurden sicherlich die Verbindungsdaten der Verdächtigen überprüft, sofern diese noch mittelbar waren. Womöglich auch von Telefonzellen in der Umgebung (wenn auch dann weniger erkenntnisreich).
Ich bedaure sehr, dass die Urteile betreffend Peggy, sprich das aus 2004 (da wurde UK wegen Mordes an Peggy verurteilt) noch
das freisprechende Urteil aus 2014, im Wortlaut öffentlich zugänglich sind. Im ersten Verfahren 2004 war das Medieninteresse am Fall Peggy auch noch praktisch nicht vorhanden, es gibt anscheinend nichts an Prozessberichen über die damalige Verhandlung. Der Hype um Ulvi begann erst später.

Als UK 2004 wegen Mordes an Peggy verurteilt wurde, wurde wohl als Mordmerkmal eine zu verdeckende Straftat, hier die (versuchte) Vergewaltigung vom Donnerstag vor Peggys Verschwinden, angenommen. Peggys Verhalten ab diesem Donnerstag war laut ihrer Mutter und anderen Zeugen seltsam, sie wollte am Wochenende nicht nach draußen, am Montagmorgen nicht zur Schule, von der Schule nicht nach Hause, es gab übers Wochenende die Anrufe....Ich denke schon, dass den Anrufen nachgegangen wurde, wie ja auch Peggys Lehrerin zum Verhalten des Kindes am Montag befragt wurde. Was zu den Anrufen ermittelt wurde, steht im uns nicht bekannten Urteil, welches sicherlich nicht grundlos bis heute von GR nicht veröffentlich ist - obwohl es doch nach ihrer Ansicht DAS Skandalurteil des Jahrhunderts ist.


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