Peggy Knobloch
28.10.2020 um 17:19MathiasE schrieb:Und „jahrelang unschuldig im Gefängnis gesessen“. Spielt es eine Rolle, ob das zutreffend ist oder nicht? Fakt ist, es hat ein Justizirrtum gegeben, der erst nach langer Zeit korrigiert wurde und es ist einem reinen Zufall geschuldet, dass er nicht zu einer Gefängnisstrafe geführt hat. Ob Gefängnis oder Forensiche, beides ist Freiheitsberaubung.Selbstverständlich spielt es eine Rolle. Jede Freiheitsentziehung ist Freiheitsberaubung, wie auch jeder ärztliche Eingriff, jede OP juristisch Körperverletzung ist.
Der Unterschied besteht in der Rechtfertigung bzw. im Rechtfertigungsgrund. Eine OP, ein ärztlicher Eingriff, der mit Einwilligung des Patienten erfolgt, ist keine Körperverletzung mehr, und eine Haftstrafe, die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils erfolgt, ist keine Freiheitsberaubung mehr.
Und so wurde als UK, da er keine Haft antreten musste, auch keine Freiheitsberaubung verübt. Dass et im Maßregelvollzug saß, geschah aufgrund einer rechtskräftigen, bis heute nicht im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens aufgehobenen gerichtlichen Entscheidung wegen im Zustand der Schuldunfähigkeit begangener Kindesmissbräuchen und fortwährender diesbezüglicher Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.
Ich finde, es ist von Medien nicht zuviel verlangt, wenn sie einen Faktencheck machen, bevor sie fälschlich verbreiten, dass UK in Haft wegen Mordes an Peggy war.
MathiasE schrieb:ich nehme an, dass Ulvi K. nicht so kange in der Forensischen geblieben wäre, hätte es die Verurteilung wegen Mordes nie gegeben.Das kannst du gerne annehmen, dadurch wird es aber nicht wahrscheinlicher und ändert auch nichts daran, dass die Unterbringung im Maßregelvollzug, nichts, aber auch gar nichts mit dem Mord an Peggy zu tun hat.