Andante schrieb:Ergänzung: Bei Peter H. konnte wegen dessen Tod nicht mehr geprüft werden, ob seine UK belastenden Aussagen stimmten, warum er widerrufen hatte und wie glaubhaft der Widerruf war. Ob also Peter H. damals im 1. Verfahren wirklich falsch ausgesagt hat, ist bis heute ungeklärt und bleibt es auch für alle Zeiten.
Tja, welche seiner Aussagen war nun falsch, die die er den Ermittlern gegenüber, oder die die er in seinem Widerruf machte?
Ich muss hier nochmal erwähnen, man mag von Lemmer halten was man will – seine teilweise sehr umfangreichen Informationen, sei es aus seinem Buch, aus dem Podcast und zuletzt aus seiner Doku, hier ganz speziell das Interview mit MS, nehme ich dennoch dankbar zur Kenntnis.
Lemmer/Jung beschreiben in ihrem Buch sehr ausführlich die von Peter H. an die Ermittler gegebenen Informationen – eben genau so, wie er sie von Ulvi gehört haben will. Sehr auffällig kommt in seinen Informationen immer wieder der Name „Scholz“ vor. Zuerst ist es ein Tim Scholz, der aber kann ein wasserdichtes Alibi nachweisen.
https://books.google.de/books?id=YFhrAgAAQBAJ&pg=PT3&hl=de&source=gbs_selected_pages&cad=2#v=snippet&q=Mirko&f=falseDann plötzlich erscheint in Ulvis Aussagen immer wieder ein gewisser Mirko Scholz und zwar in den verschiedensten Versionen hinsichtlich des Mordes. Lt. Ulvi soll Mirko Scholz Peggys Leiche in Richtung Lobenstein weggeschafft haben –
Richtung Lobenstein in Thüringen! Bad Lobenstein ist 9 km von Rodacherbrunn entfernt und liegt in Richtung Lobenstein. Und diesen Mirko Scholz erwähnt Ulvi nicht nur Peter H. gegenüber, nein, auch einer Psychologin, die eine Sozialanamnese über Ulvi erstellt und einem Pfleger gegenüber nennt er explizit den Namen Mirko Scholz.
Auch wenn Ulvis Aussagen immer wieder variieren, der Grundtenor in seinen Aussagen ist offensichtlich: irgendwie war dieser Mirko Scholz beteiligt.
Aus Lemmers Buch geht auch hervor, die Kontaktaufnahme zur Polizei sei von Peter H. ausgegangen, er selbst bot sich an, Ulvi auszuhorchen mit der Erwartung von Lockerungen im eigenen Maßregelvollzug, oder gar die Entlassung aus diesem.
Nach Jahren will nun der V-Mann sein Gewissen erleichtern und bekennt, seine damals den Ermittlern gegenüber gemachten Aussagen seien gelogen, Ulvi habe ihm niemals den Mord gestanden, lediglich vom sex. Missbrauch habe Ulvi ihm erzählt. Den Ablauf, wie es überhaupt zu seiner „Vermittlungsarbeit“ gekommen ist, schildert er in seinem Widerruf und den nachfolgenden, öffentlichen Statements völlig anders: „Der Schlimmste war der Chefermittler“ – nur, DER war von Sept. 2001 bis Feb. 2002 noch gar nicht in Erscheinung getreten und genau in dieser Zeit lieferte Hofmann die meisten Informationen.
Leider kann man Hofmann nicht mehr fragen, woher er all die Informationen hatte, die Jahre später mit den Ergebnissen der Ermittlungen in Einklang zu bringen sind, wenn nicht von Ulvi.
Blaubeeren schrieb:Nein, im WAV. Also wenn im WAV ein Zeuge maßgeblich falsch ausgesagt hätte, das dann zum Freispruch geführt hätte. Und wenn sich diese Falschaussage dann im Nachhinein herausgestellt hätte. Wäre das 2. Urteil anfechtbar oder ungültig gewesen?
Diese Frage stelle ich mir im obigen Zusammenhang auch.