jaska schrieb:Die es ja nicht gibt oder von der wir nicht wissen, richtig? Insofern hast Du da Ansprüche an die Arbeit eines Gutachters formuliert und suggeriert, dass Du eine solche analysierende Herangehensweise für richtig erachtest, ungesehen des ersten Eindruckes. Genau darauf bezog sich mein Einwand.
Dann hättest Du das ausreichend kenntlich machen müssen. Aus Deiner Bemerkung ließ sich nicht erkennen, dass Du offenbar das Kröber-Gutachten meintest, ein einziges, Du sprachst aber auch von mehrfachen Untersuchungen.
Beleg:
jaska schrieb:Schau, genau das wurde mehrfach gemacht. Und weil das Ergebnis nicht genehm war übte man sich in Überkritik. Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Und nicht etwa weil es objektive Kritik gab.
Worauf sich das "mehrfach" bezog (hier offenbar nur auf das einen Kröber-Gutachten und das musste korrigiert werden), konnte ich keinen Ahnung haben. Hier gleich loszupoltern, als ich nach diesen mehrfachen Untersuchungen fragte, hattest Du nicht den geringsten Grund.
Wenn man die Herangehensweise für richtig hält, bedeutet das nicht, das jedes Gutachtem was auf dieser Basis erfolgt, richtig ist. Wenn man ein Gutachten bemängeln, bedeutet das nicht, dass man diese Art der Analyse insgesamt für falsch hält, das versuchst Du mir hier ins Wort zu legen.
Kröber musste auf Vorhaltungen des Gerichts sein Gutachten auch korrigieren, also er musste selber zugeben, dass es fehlerhaft war. Wenn Du meinst, dass hier nur als marginale Änderung anzusehen, solltest Du eigentlich Dich wundern, diese für Dich scheinbar marginale Änderung hat im Ergebnis zum Freispruch geführt. Dir sollte klar sein, dass Deine Sichtweise irgendwo einen Haken hat.
jaska schrieb:Diese Argumentation wird einfach nie gut und überzeugend, egal welche angeblichen Studien Du noch auffahren solltest, die dann doch wieder nicht passen. Du wolltest uns weismachen, wie wichtig ein (auch parteiischer) erster Eindruck ist. Ich halte dagegen und sage, dass gerade mit einer Meinung im Hinterkopf eine objektive Beurteilung schwierig bis unmöglich ist.
"Beurteilungen" sind schwierig, weil die meist nur in die eine Richtung geht, aber sie müssen auch nicht falsch sein. In meinen Beiträgen ginge es aber nicht um "Beurteilungen" sprich Wertungen sondern um die BEOBACHTUNG, dass es der Vater von UK war, der MS ins Spiel brachte, der Unterschied sollte Dir eigentlich klar sein. Willst Du behaupten, dass Waderlbeisser bei dieser Beobachtung gelogen hat?
Und woher weißt Du, ob die andere Userin eigentlich neutral war? Sie hatte das behauptet, aber das ist kein Nachweis.
jaska schrieb:Diese Argumentation wird einfach nie gut und überzeugend, egal welche angeblichen Studien Du noch auffahren solltest, die dann doch wieder nicht passen.
Es ist natürlich wieder mal typisch, für etwas ein Beleg zu forderst, was ich nie behauptet habe. Dir scheint der Unterschied zwischen Beobachtung und Bewertung nicht klar zu sein. Für einen Bewertung sind aber Zeugen in Rechtsverfahren gar nicht zuständig, sie sollen eben nur BEOBACHTUNGEN schildern. Daher irritieren mich eben die Fragen, welche die Ermittler gestellt haben, weil eben solche Bewertungen nicht überprüfbar sind.
Ich halte daher die Befragung für schlecht vorbereitet. Die Behauptungen der Userin hier im Thread belegen das auch. Sie wusste offenbar zum Zeitpunkt der Befragung ihrer Eltern nicht, warum sie meinte, dass sie das Gespräch für glaubwürdig hielt. Erst nachdem sie mit einem anderen Zeugen sprach, meinte sie, dass es das angebliche fehlende Lächeln war, ob das wirklich IHRE eigen Beobachtung wirklich war, kann man in Frage stellen. (die Problematik von Gesprächen zwischen Zeugen sollte auch Dir bekannt sein). Mit der Wertung, welche die Ermittler abgefragt haben, kann man nichts anfangen. Mit der Beobachtung des Lächelns evtl. schon. Denn dann könnte ein Gutachter beurteilen, ob so etwas überhaupt in dieser alles andere als alltäglichen Situation überhaupt ein ausreichendes Kriterium sein kann. Auch könnte untersucht werden, ob überhaupt es wirklich so ist, dass man dieses Lächeln überhaupt "hört", ob beispielsweise die Qualität der Aufnahme überhaupt zulässt. Ohne die Nennung der Gründe, worauf diese Abschätzung der Glaubwürdigkeit basiert, ist so eine Bewertung wertlos. Wie gesagt, dass sind eben Anzeichen dafür, dass diese Aktion schlecht vorbereitet war.
Das kann man nun auch nicht mehr nachholen, denn die Zeugen dürften inzwischen miteinander gesprochen haben.
Frau.N.Zimmer schrieb:Ich warte noch auf die Forschungsergebnisse, zu der von dir behaupteten Studie. Nachdem du weiterhin an deiner (für mich kruden) Meinung hängst, interessiert mich diese Studie jetzt brennend.
Das wovon Du eine Studie verlangst, habe ich nie behauptet, dass es dazu einen gäbe, lies einfach mal nach.
Ich behaupte nur, dass einen voreingenommen Partei schlicht und einfach eine andere Sichtweise hat , welche durchaus auch richtig sein kann. Worauf ich im wesentlichen aber abspiele ist, dass eine solche Personen BEOBACHTUNGEN macht, welche andere übersehen haben können, weil die Sichtweise eine andere ist. Auf dieser Kenntnis dieser Tatsache baut unser Rechtsstaat auf, der Angeklagte kann sich verteidigen und das Gericht MUSS sich mit seiner Argumentation etc. befassen, eben weil diese auch der Wahrheit näher kommen KANN. Das sind hier eigentlich selbstverständliche Dinge.