Andante schrieb:Nach wie vor lobe ich mir in diesem Punkt RA Strate aus Hamburg, der aus den von ihm vertratenen Fällen das komplette Urteil einstellt, auch Gutachten, Revisionsbegründungen, Wiederaufnahmeanträge und dergleichen. Da ist dann eine ganz andere Diskussionsgrundlage vorhanden.
Ich denke, dass man das demjenigen Anwalt überlassen muss. Einen solche Veröffentlichung kann durchaus bei dem Gericht schaden, das die Wiederaufnahme erst zulassen muss.
In Deutschland gibt es eben das Unmittelbarkeitsprinzip, sprich die Richter sollen nur über das entscheiden, worüber im Verfahren "verhandelt" wird. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Daher ist es dem Angeklagten/Anwalt auch nicht erlaubt im laufenden Verfahren Auszüge aus den Ermittlungsakten zu veröffentlichen. So etwas könnte eben durchaus bewirken, dass in die Entscheidung der Richter doch Dinge eingehen, die nicht verhandelt wurden.
Nach einer Verurteilung ist natürlich der Betroffene von diesem Stillschweigen entbunden und er kann - soweit es die Rechte anderer nicht verletzt - soviel aus den Akten veröffentlichen wie er will.
Aber wenn es dann doch zu einem WAA kommt, dann sieht ein Gericht sich u.U. bedrängt, da in der neuen möglichen Instanz das Unmittelbarkeitsprinzip nicht sicher mehr gegeben ist. Man kann sich dadurch nicht sicher sein, dass da sich nicht doch weitere (unbewusste) Hemmschwellen aufgebaut haben einem WAA stattzugeben.
Ich denke schon, dass es sehr begründet ist, sich da mit Ausschnitten aus Ermittlungsakten zurück zu halten. Ein Urteil ist aber auch nichts anderes, auch ein Urteil könnte auf die spätere Instanz einen entscheidenden Einfluss haben, obgleich das erste Urteil in dieser Instanz nicht eingeführt wird, warum auch, es hat ja seine durch die Stattgabe des WAA Wirkung eigentlich verloren, alles relevante muss neu verhandelt werden.
Wie gesagt, solche veröffentlichten Sachen sind später einfach nicht mehr aus der Welt zu schaffen, insbesondere in der heutigen Zeit. Irgendwo im tiefsten Internet wird man meist fündig.
Ich muss auch zusätzlich daran erinnern, die StA hatte Strate angeklagt, weil er im Vorfeld diese Sachen eben im Fall Mollath veröffentlicht hatte. Die Anklage wurde zwar abgewiesen, aber ich denke, das sich Anwälte nicht unbedingt so etwas ausgesetzt sehen wollen.