@Annjosefa Für mich las sich das nicht so, dass jemand die These vertreten hätte, dass Peggys Tod ein bloßer „Unfall“ war. Es kann, da niemand bisher den genauen Tathergang nicht kennt, vielmehr nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Tötung keine Vorsatztat war. In Betracht käme eben auch eine fahrlässige Tötung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge.
Viele assoziieren einen Unfall mit fahrlässiger Tötung. Beide sind aber nicht identisch. Bei einem Unfall (hier nicht im Sinne des Straßenverkehrsrechts gemeint) stellt man sich landläufig vor, dass der am Unfall Beteiligte nichts dafür kann, am Unfallgeschehen also schuldlos sei, weil der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis gewesen sei.. Fahrlässigigkeit hingegen ist neben Vorsatz eine Verschuldensform.
Fahrlässig handelt nach der Rechtsprechung, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und fähig ist, und wer aus diesem Grunde das schädigende Ereignis nicht vorhersieht oder pflichtwidrig darauf vertraut, es werde nicht eintreten.
Das heißt hier, ausgehend von der Geschichte auf dem Band, also: Was hätten MS und UK jeweils voraussehen können und müssen, als Peggy Mund und Nase zugehalten wurde? Sollte Peggy bewusst dadurch getötet werden, oder sollte sie nur ruhig gestellt werden, hätten beide oder einer aber wissen können und müssen, dass sie dadurch ersticken würde?
Die subjektive Seite, also was ist im Täter vor und während der Tat vorgegangen, welche Vorstellungen vom Taterfolg hatte er, welche Vorstellungen hingegen nicht, was hätte er wissen müssen, sind eben das Schwierige an der strafrechtlichen Beurteilung.