AVIOLI schrieb:Theoretisch könnte auch UK den MS massiv belasten .... mit einer ganz neuen Geschichte - wer weiß
Das mag sein, dass er das "könnte". Das Problem in diesem fall bleibt aber UKs Glaubwürdigkeit.
Und im Haftprüfungsverfahren bzgl. der U-Haft MS war durch das LG doch recht deutlich geworden, dass offenbar die StA hier zu viel Gewicht auf UKs Aussagen gelegt hat. Das Gericht meint, die Glaubwürdigkeit UKs Aussagen können nur im Hauptverfahren geklärt werden, für als Grund für die U-Haft sind UKs Aussagen nicht ausreichend (vielleicht existieren diesbzgl. auch schon neuere, wer weiß es?).
Wenn jetzt noch eine weitere Variante hinzu kommen würde, wäre das weiter negativ für die Gaubwürdigkeit anzusehen, es sei denn, diese neue Variante wäre mit nicht öffentlich gewordenen Tatsachen (z.B. Spuren am Leichenfundort) vereinbar. Da leider durch undichte Stellen hier aber immer mehr Informationen an die Presse kommen (letztlich wurde gar der genauere Typ eines Folienfetzens an die Öffentlichkeit gegeben), wird das immer schwieriger. Warum wird da aus den Behördenkreisen einfach solche Infos weitergegeben, das ist kontraproduktiv, stillt zwar teilweise die Neugierde, gefährdet jedoch immer die Ermittlungsarbeit.
lawine schrieb:falsch. Wenn UK sich , nach !!erfolgter und verstandener Belehrung!! entscheiden würde, sich selbst schwer zu belasten, dann dürfte das selbstverständlich gegen ihn verwendet werden.
Ich denke, dass Du aufhören solltest, in Beiträge etwas reinzulegen, was nie behauptet wurde. Ich habe nie behauptet, dass UK nicht aussagen darf, er MUSS aber nicht auf Fragen beantworten, welche ihn belasten könnten (was aus meiner Sicht in diesem speziellen Fall im Ergebnis auf ein komplettes Aussageverweigerung herauslaufen dürfte). Er darf natürlich sie beantworten, aber es ist eine andere Frage, ob das für ihn sinnvoll ist. Auch wenn er in dieser Sache komplett unschuldig ist, wäre das bei den Erfahrungen, die er dann mit der SoKo II gemacht hat, zu mindestens verständlich, dass er nur so wenig Fragen beantwortet, wie möglich. Denn dann wäre es nach Kröbers Aussage im WAV-Verfahren so gewesen, dass es die Ermittler waren, die ihn in Sachen Mord zu einem falschen Geständnis - mit welchen Mitteln auch immer - geführt hatten.