Andante schrieb:Wenn UK für dich nicht Tatbeteiligter war, besteht doch keinerlei Gefahr, ihn im Verfahren gegen MS als Zeugen zu vernehmen, denn dann kann er sich ja nicht selbst belasten. Ein falsches Geständnis könnte aus ihm schon deshalb nicht „herausgeholt“ werden, weil seine Anwältin bei der Vernehmung dabei wäre. Was also spricht für dich noch gegen eine Vernehmung des UK?
Leider legst Du mir wieder alles mögliche ins Wort, was ich nicht geschrieben habe. Ich behaupte nicht, dass Kulac nicht Tatbeteiligter war, ich sehe das erstmal nur als durchaus möglich an, womit einige hier aktuell Schwierigkeiten haben. Aktuell die für mich wahrscheinlichere Möglichkeit. Die Gründe habe ich hier schon genannt.
Das Hauptproblem hatte ich hier eigentlich schon erklärt. Ich gehe nicht von idealen Menschen aus, und sehe auch die Ermittler als Menschen mit Schwächen.
Es ist schon fast naiv anzunehmen, dass - wenn eine SoKo bewirkt hat, dass jemand ein falsches Geständnis abgelegt hat, anzunehmen, dass es so etwas nicht erneut erfolgen kann. Nur wenn das auszuschließen wäre, braucht man keine Vorbehalte bzgl. einer erneuten Befragung haben. Und ich denke, auch mit Deinem Idealismus was das Rechtssystem betrifft, den Du hier häufig an den Tag legst, wirst Du das wohl auch nicht vollständig ausschließen können.
Ich versuche mich immer in Ermittler und auch Beteiligte hineinzuversetzen und es ist doch naiv anzunehmen, dass ein Beteiligter, wenn er von einer SoKo zu falschen Geständnissen geführt wurde, dann plötzlich einer ganz anderen SoKo unvoreingenommen gegenüber treten kann. Er wird jeden Schritt beäugen und für sich bewerten, machen diese nicht den gleichen Fehler wie die frühere?
Dieser Fall ist extrem komplex durch die Aussagen Kulacs geworden. Gäbe es diese nicht, wäre MS gezwungen mit der Wahrheit rauszurücken, er wäre sicherlich in der U-Haft geblieben.
Was MS als Geständnis bisher gebracht hat, erkennt man recht schnell als falsches Geständnis, daran haben die Ermittler keine Zweifel und deren Sichtweise ist in diesem Punkt auch nachvollziehbar.
Etwas anderes ist die Glaubwürdigkeitsbeurteilung der Geständnisse Kulacs. Das LG hat hier sehr deutlich gemacht, dass zum aktuellen Zeitpunkt hierüber keine ausreichenden Bewertungen erfolgen kann. Mehr noch, es ging sogar noch deutlich weiter, es entriss der StA die Befugnis in der Haftfrage hierüber irgendeine Wertung durchzuführen, und sagte, das wäre Sache der Hauptverhandlung.
Sprich, was sich hier in diesem Thread Schreiber trauen, aus Kulacs Geständnissen zu folgern, traut sich nicht mal das LG, obgleich es deutlich mehr Informationen zur Verfügung haben dürfte, als das Bruchstückhafte hier.
Hier ist auffällig, dass diese Feststellung erst in der 3. Kontrollinstanz erfolgte. Eigentlich hätte sich schon Ermittler, dann die StA, das AG vorher hierüber Gedanken machen MÜSSEN. Wenn in einem Haftverfahren erst ein Gericht kommen muss, der so etwas feststellt, ist das wieder mal ein Hinweis, da bei den Ermittlungen etwas schief läuft. Es kann natürlich sein, dass das AG schon einen derartigen Hinweis gegeben hat, das wissen wir nicht. Zugunsten der staatlichen Judikative nehmen ich das mal an, aber wie gesagt, dass erst ein Gericht die Ermittler/StA darauf hinweisen muss, ist deutlich zu spät.
Es kann schon sein, dass das AG schon auf die Schwierigkeit der Beurteilung Kuulacs Geständnisse die StA hingewiesen hat. Der zeitliche Zusammenhang mit der Vorspielen der Tonbandaufnahme könnte da ein Hinweis sein, aber das ist letztlich egal.
Ein Betroffener wird bei solchen Anzeichen, dass wieder mal weder Ermittler noch StA mit der Sache wirklich umgehen können, sicher die Befürchtung haben, dass die Ermittler/StA in den vielen Jahren nichts dazu gelernt haben und es dürfte - unter diesen Auffälligkeiten - daher definitiv nicht ratsam sein, sich erneut befragen zu lassen, bzw. die Aussage bei entsprechenden Fragen zu verweigern. Es mag sein, dass Kulac nicht so weit denken kann, dafür sind dann aber seinen Anwälte und sicher auch Frau R da. Ich denke, dass das die Anwälte Kulac empfehlen werden und das in der aktuellen Lage auch vollkommen berechtigt.
margaretha schrieb:Deiner Ansicht nach ist der Herr Kulac also völlig unbeteiligt, das ist ja in Ordnung! Aber warum zitierst du denn dann irgendwelche Paragraphen oder Vergleiche aus Urteilen zu einer möglichen Selbstbelastung während einer evtl. angedachten Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren gegen Manuel S.? Muss man das verstehen?
Diese Ansicht habe ich so nie behauptet, erstmal schließe ich es nicht aus ich es sehe es aber als recht wahrscheinlich an.
Wie gesagt, in der Zeugenvernehmung spielen diese Urteile schon einen Rolle, Fragen, die Kulac belasten könnten, muss er nicht beantworten. Wie gesagt, damit sich die damaligen Fehler nicht erneut wiederholen, werden die Anwälte so etwas dann auch verhindern wissen. Das sollten die Urteile klar machen, dass Kulac sicherlich auf die meisten Fragen, welche die Ermittler stellen wollen, nicht beantworten muss, auch nicht als Zeuge.