@AndanteAndante schrieb:Ganz interessant zum Reinhören: Ein Gespräch mit dem Fallanalysten Alexander Horn, dem Ersteller u.a. der sog. Tathergangshypothese im Fall Peggy Knobloch:
Hab ich mir angehört und finde das auch interessant. Danke.
Das hier waren so in etwa due beiden Hypothesen, die erste in ihrer Ausgangsfassung.
Blaubeeren schrieb am 08.12.2018:„Tötung aus persönlichen oder sexuellen Motiven“ war also die Hypothese, und „Hypothesen sind dazu da, verifiziert oder falsifiziert zu werden“, wie Horn mehrfach betont. Dazu gaben die Experten den Polizeibeamten in Lichtenberg schon am 17. Mai „Ermittlungsempfehlungen“: detailliertes Bewegungsbild erstellen, sozialen Hintergrund und persönliches Umfeld ausleuchten.
Dann die weiterentwickelte Hypothese.
Blaubeeren schrieb am 08.12.2018:Ende April setzte man sich zusammen und besprach die Ausgangslage und die Vernehmung von Ulvi K.
Genau so, wie Horn es skizziert hatte: Täter aus dem sozialen Umfeld, Sexualdelikt, zeitliches und räumliches Zusammentreffen von Opfer und Täter -
Genauer lt Tathergangshypothese vom 2.5.2002:
1. Eskalation im Handlungsablauf
2. Von einer geplanten Tötung ist nicht auszugehen
3. Grund für die Eskalation könnte die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi im Vorfeld sein und bei erneuter Kontaktaufnahme mit Peggy eine Überreaktion auf ihre Flucht
4. Einwirkung auf Hals aufgrund von Schreie nicht auszuschließen
5. bei Beseitigung der Leiche wirkten weitere Personen mit etc.
Die Hypothese(n) lassen sich nach heutiger Ermittlungslage größtenteils verifizieren.
Punkt 2 spricht wohl aufgrund der Verjährung gegen eine Anklage. Leider scheint dieser Punkt jedoch plausibel.
Bei Punkt 3 kommen Zweifel auf. Wobei eine Eskalation zwar vorhanden gewesen sein mag, jedoch wohl eher nicht aufgrund der Vergewaltigung am 3.5.01. Welche Rolle soll MS hierbei gespielt haben fragt man sich.
Im Podcast sagt Horn, dass der 0815 "normale" Täter in 80%der Fälle das Kind vom Wohnort oder seiner Bleibe weglockt, in den Wald oder sonst wohin (nach meiner Erinnerung wiedergegeben), um es dann zu missbrauchen. Dies sagte er im Zusammenhang mit dem Maskenmann, weil dieser genau das Gegenteil machte, nämlich in den Wohnraum des Kindes eindringen um dort einen Missbrauch etc durchzuführen.
Auch hier bei Peggy spricht alles dafür, dass das Kind nicht zu hause ankam, obwohl sie vorhatte nach hause zu gehen. Sie wurde auch kurz vor ihrem Zuhause zuletzt gesehen.
Also auch hier ist ein Weglocken von ihrem Zuhause anzunehmen, wenn ich bedenke dass Punkt 3 hier nicht gänzlich zutreffen kann, weil eben der TV wahrscheinlich anwesend war, und eine Entschuldigung seitens UK hier für mich keinen Sinn ergibt. Eher ein unmittelbarer zumindest beabsichtigter Missbrauch.
Also Eskalation ja, Weglocken vom Wohnort ja, Grund der Eskalation aufgrund einer allein seitens UK am 3.5.01 getätigten Vergewaltigung nein.
So in etwa meine Denke hierzu.
Trotz der jurististisch "korrekten Misere" des WAV und der implizierten für mich nicht ausschließbaren Suggestivfragen, eine in der Tendenz ziemlich verifizierbare Hypothese.