@jaska @FadingScreams Den ersten und gravierendsten Fehler beging man bereits im Juni 2000, als man UK nach seiner Selbstanzeige, wegen Geringfügigkeit und angenommener Schuldunfähigkeit auf freien Fuß setzte, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gutachten existierte, welches die von UK ausgehende Gefahr attestierte.
Die Frage, ob Peggy heute noch leben könnte, hätte man UK bereits 2000 in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen, ist durchaus berechtigt. Die Entscheidung UK auf freien Fuß zu setzen ist für mich ebenso unverständlich wie für
@otternaseotternase schrieb am 21.04.2019:Nun muss ich lernen, dass den Behörden die Vorgänge sehr wohl bekannt waren und dass auch (und gerade!) diese heftig versagt haben.
Die Einschätzung einer "Schuldunfähigkeit" mag ja richtig gewesen sein, aber dies hätte zwingend und sofort eine geschlossene Unterbringung zur Folge haben müssen. Gerade die Diagnose einer "beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit" bedeutet doch, dass derjenige eine dauernde akute Gefahr für seine Umwelt ist und keine Sekunde mehr allein gelassen werden darf!
auch wenn es sich bis dahin nur um einen, der Polizei bekannt gewordenen Fall handelte.
Zu den Ermittlungen im Fall Peggy erkenne ich einen Fehler, mag man es auch Versäumnis nennen, wenn ich mir den folgenden Sachverhalt ansehe und davon komme ich auch nicht ab.
Die Ermittlungen gegen MS wurden im Mai oder Juli 2002 eingestellt.
Während dieser Ermittlungen tauchte das Sparkassenvideo auf und man musste damals schon festgestellt haben, dass MS entgegen seiner Aussage, am 07.05.2001 nachmittags nicht in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein, eben doch unterwegs gewesen war. Die Dauer spielt da nicht einmal eine so große Rolle und könnte sogar als Entschuldigung „ach an den Sparkassenbesuch hab ich gar nicht mehr gedacht“ durchgehen. Berücksichtigen muss man dabei allerdings, dass nicht nur MS, sondern sich scheinbar auch seine Mutter an dessen Abwesenheit nicht mehr erinnerte. Schließlich gab sie ihrem Sohn für den gesamten Nachmittag ein Alibi.
UK gibt an, MS erzählt zu haben, er hätte die Peggy gef…. und MS erwiderte, „das möchte ich auch einmal“. MS bestreitet diesen Sachverhalt und behauptet Peggy gar nicht gekannt und sie das erste Mal auf dem Fahndungsplakat gesehen zu haben.
MS erzählt während des Vatertagsausflugs 2001, er habe die Peggy an den Füßen mit Steinen beschwert und in einem Bach versenkt. Dieser Aussage messe ich zwar am wenigsten Gewicht bei, auch wenn er damit bereits für eine mögliche, in naher Zukunft auftretenden Situation hätte vorbeugen wollen.
Im Juni 2002 wurde MS nochmal zu einer Vernehmung geladen, wo es dann am Schluss der Vernehmung zum handschriftlich abgeänderten Zusatz „werde ich nie freiwillig“ vor Gericht beeiden, kam.
Und das war und bleibt für mich das Hauptindiz, dass MS damals gelogen hatte, als er in seiner Vernehmung angab, mit dem Verschwinden der Peggy nichts zu tun zu haben, dies aber nie freiwillig vor Gericht beeiden würde!
Bitte, wie muss denn ein derartiges Verhalten nach einer Vernehmung, in der es um den Mord an einem Kind geht, vom vernehmenden Beamten gewertet werden? MS bestätigte doch gerade zu, dass seine Aussage nicht der Wahrheit entspricht, sonst hätte er sie doch ruhigen Gewissens beeiden können.
Für mich wäre es interessant zu wissen, wie MS vor Gericht reagiert hätte, wenn man ihn tatsächlich unter Eid hätte aussagen lassen, was mMn unter den gegebenen Umständen mehr als angebracht gewesen wäre.
Im Juli 2002 findet dann das abgehörte Vater-Sohn Gespräch statt, in dem Ulvi nun dem Vater die Wahrheit sagen soll und seinen Vater regelrecht anfleht, er solle ihm bitte glauben, dass MS bei der Tat dabei gewesen sei. UK sagt zum Vater: „Der Manuel wollte die Peggy f….“!
Jeder Aspekt im Einzelnen ist evtl. nicht auffällig genug, aber in der Summe betrachtet sollte sich daraus ein mehr als „MS im Auge zu behalten“ ergeben. Auch wenn man damals die heutigen Erkenntnisse noch nicht hatte, einer Grundlage zur erneuten und weiteren Ermittlung gegen MS hätten die damals bekannten Aspekte allemal genügt.
Nachdem MS einem Freund oder Bekannten gegenüber sinngemäß geäußert haben soll: „Wenn die Polizei nochmal zu mir kommt, bringe ich mich um“, dürfte er schon zu diesem Zeitpunkt mit den Nerven ziemlich am Ende gewesen sein, egal ob den Ermittlern diese Aussage bekannt war, oder nicht. Ob er einer weiteren Ermittlung hätte standhalten können? Wer weiß!
Ich frage mich, wie gingen die damaligen Ermittler mit dem inhaltlichen Wissen des abgehörten Vater-Sohn Gesprächs, in dem es zu einem beachtlichen Teil um MS ging; mit dem nicht wasserdichten Alibi des MS; mit dem von ihm handschriftlich abgeänderten Vernehmungsprotokoll und mit dem von UK wiederholten „der Manuel wollte die Peggy f….“ um?
Hatte das alles bei den Ermittlern keinerlei Bedeutung gefunden und wurde einfach mal so ignoriert?
Sorry, aber ich finde dafür keine Erklärung.