Peggy Knobloch
31.07.2019 um 10:32
Guten Morgen!
Ich kann euch hier mal die Basisinhalte der Ersthelfer bei uns vor Ort vorstellen:
I. Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen/Rettung
- Den Begriff „Notfall“ unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Sauerstoffs für das menschliche Leben erläutern,
- die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Hilfeleistung erläutern,
- die eigene Gefahrensituation bei Notfallsituation einschätzen und adäquate Maßnahmen zum Eigenschutz einleiten,
- die Rettungskette erläutern,
- unterschiedliche Meldemittel erläutern und mit ihnen einen Notruf vollständig absetzen,
- die richtige Notrufnummer nennen,
- eine Unfallstelle adäquat absichern,
- Verunglückte aus Kraftfahrzeugen retten,
- Verunglückte aus einem Gefahrbereich retten,
- liegenden Patienten eine Decke unterlegen,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung durchführen.
Praktische Inhalte:
- Rettungsgriff (nach Rautek) aus Kraftfahrzeug,
- Rettungsgriff (nach Rautek) Boden,
- Unterlegen einer Decke,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung ,
II. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktion
- grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Regeln systematisch anwenden,
- das Bewusstsein eines Betroffenen kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- die Atmung des Betroffenen prüfen und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- Verletzte sachgerecht betreuen.
Praktische Inhalte:
- Feststellen des Bewusstseins.
- Feststellen der Atemfunktion.
III. Störungen des Bewusstseins:
- Gefahren bei Bewusstlosigkeit beurteilen,
- stabile Seitenlagerung durchführen,
- bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen.
Praktische Inhalte:
- stabile Seitenlage,
- Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer.
IV. Störungen von Atmung und Kreislauf:
- Atemstillstand sicher erkennen,
- Wiederbelebung alleine durchführen,
- die Funktionsweise der Defibrillation erläutern sowie deren Anwendungsgebiete und Gefahren einschätzen,
- einen AED in den Ablauf der Wiederbelebung einbinden.
Praktische Inhalte:
- Kontrolle von Bewusstsein und Atmung,
- Wiederbelebung alleine,
- Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung
V. Wunden, bedrohliche Blutungen
- mit vorhandenen Verbandmitteln eine Wundversorgung durchführen,
- lebensbedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
Praktische Inhalte:
- Abdrücken am Oberarm ,
- Druckverband am Arm,
- Druckverband am Bein.
VI. Schock:
- Schock erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
Praktische Inhalte:
- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung.
2.5 Konkrete Inhalte Erste Hilfe nach Vorgaben des DVR:
I. Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen/Rettung
- den Begriff „Notfall“ unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Sauerstoffs für das menschliche Leben erläutern,
- die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Hilfeleistung erläutern,
- die eigene Gefahrensituation bei Notfallsituation einschätzen und adäquate Maßnahmen zum Eigenschutz einleiten,
- die Rettungskette erläutern,
- unterschiedliche Meldemittel erläutern und mit ihnen einen Notruf vollständig absetzen,
- die richtige Notrufnummer nennen,
- eine Unfallstelle adäquat absichern,
- Verunglückte aus Kraftfahrzeugen retten,
- Verunglückte aus einem Gefahrbereich retten,
- liegenden Patienten eine Decke unterlegen,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung durchführen.
Praktische Inhalte:
- Rettungsgriff (nach Rautek) aus Kraftfahrzeug,
- Rettungsgriff (nach Rautek) Boden,
- Unterlegen einer Decke (Teilnehmerübung,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung,
II. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktion:
- grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Regeln systematisch anwenden,
- das Bewusstsein eines Betroffenen kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- die Atmung des Betroffenen prüfen und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- Verletzte sachgerecht betreuen.
Praktische Inhalte:
- Feststellen des Bewusstseins,
- Feststellen der Atemfunktion.
III. Störungen des Bewusstseins
- Gefahren bei Bewusstlosigkeit beurteilen,
- stabile Seitenlagerung durchführen,
- bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen,
- Schlaganfall erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
Praktische Inhalte:
- stabile Seitenlage,
- Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer,
- besonderer Eigen- und Fremdschutz bei Krampfanfällen.
IV. Störungen von Atmung und Kreislauf:
- lebensrettende Maßnahmen bei Fremdkörperaspiration durchführen,
- Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Herzinfarkt und Angina pectoris erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Atemstillstand sicher erkennen,
- Wiederbelebung alleine durchführen,
- die Funktionsweise der Defibrillation erläutern sowie deren
- Anwendungsgebiete und Gefahren einschätzen,
- einen AED in den Ablauf der Wiederbelebung einbinden.
Praktische Inhalte:
- Entfernen von Fremdkörpern (Schlag zwischen die Schulterblätter),
- Kontrolle von Bewusstsein und Atmung,
- atemerleichternde Lagerung,
- Wiederbelebung alleine,
- Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung.
V. Knochenbrüche, Gelenkverletzungen:
- Knochenbrüche und Gelenkverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (insbesondere einfache Ruhigstellungsmaßnahmen) durchführen.
Praktische Inhalte:
- Ruhigstellung mit einfachen Hilfsmitteln, Armtragetuch mit Dreiecktuch.
VI. Bauchverletzungen:
- Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende lebensrettende Maßnahmen durchführen.
Praktische Inhalte:
- Lagerung zur Entspannung der Bauchdecke.
VII. Wunden, bedrohliche Blutungen:
- grundsätzliche Verhaltensweisen bei Wunden anwenden,
- mit vorhandenen Verbandmitteln eine Wundversorgung durchführen,
- Maßnahmen bei Fremdkörpern in Wunden durchführen,
- Maßnahmen bei Fremdkörpern auf der Bindehaut eines Auges und auf der Augenoberfläche durchführen,
- Blutungen aus der Nase versorgen,
- lebensbedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Amputationsverletzungen versorgen.
Praktische Inhalte:
- Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen
- Abdrücken am Oberarm,
- Druckverband am Arm,
- Druckverband am Bein,
- Kleinamputate versorgen.
VIII. Schock:
- Schock erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
Praktische Inhalte:
- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung.
IX. Verbrennungen/thermische Schäden
- sich im Brandfall, insbesondere bei Personen- und Entstehungsbränden, sachgerecht verhalten,
- Maßnahmen bei Brandwunden durchführen,
- Sonnenstich erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Erfrierungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
Praktische Inhalte:
- Anlegen eines Verbandtuches.
X. Vergiftungen, Verätzungen:
- Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
3. Notfallpflegerische Ausbildung
Als Notfall wird ein akut lebensbedrohlicher Zustand mit Störungen der Vitalfunktionen angesehen, welcher ohne adäquate Hilfe sicher zum Tod oder zu schweren Behinderungen führen würde. Der Gesetzgeber hat daher dem Personal in helfenden Betufen eine besondere Verantwortung und Pflichtübertragen und dies gesetzlich festgelegt. Allerdings lässt die gesetzliche Formulierung, „Schüler (...) zu befähigen, in akuten Notfallsituationen adäquat zu handeln [und] in Katastrophensituationen erste Hilfe zu leisten und mitzuwirken“ (vgl. KrPflG) viele Interpretationen zu. Lüke (2006: 1–2) beschreibt, dass zum beruflichen Alltag von Pflegekräften auch (Notfall–)Situationen gehören, welche nicht gleich einen kompletten Ausfall der Vitalfunktionen beinhalten. Eine schnelle und präzise Einschätzung der Vitalfunktionen sowie das Einleiten von Reanimationsmaßnahmen gehören jedoch zu den Handlungen, welche Pflegende sicher beherrschen müssen. Jedoch können auch andere kritische Situationen ein schnelles und kompetentes Handeln erforderlich machen. Situationen, in denen starke Schmerzen vom Patienten wahrgenommen werden, sind ebenfalls als Notfallsituation zu werten. Auch psychiatrische Notfälle oder eine psychische Betreuung werden von Lücke (2006) als mögliche Inhalte zur Kompetenzentwicklung angesehen.
Das sollten mehr oder weniger die Richtlinien sein nachdem ALLE die beruflich (und damit meine ich auch freiwillige Feuerwehr/Rettung/etc/) handeln.
Ich bitte um Nachsicht sollten sich der ein oder andere Begriff im laufe der Zeit abgeändert haben.
Was ich damit sagen will: wenn man damit zu tun hat, ist die Ausbildung doch etwas vielschichtiger als der erstehilfe Kurs den man so vom Führerschein kennt und die Basis ist (fast) immer die Kontrolle der Vitalwerte.
Ich hoffe das reicht euch als Quelle, weshalb ich annehme, dass es ihm möglich war Tod und bewusstlosogkeit zu unterscheiden..