Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.07.2019 um 23:51
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:dass UK PK die Nase zugehalten hat sollen, kann ich aus diversen Pressemitteilungen lesen.
Der eine glaubts - der andere nicht...
Immerhin hat es UK ja selber gesagt - auf dem Band. Aber man kann natürlich sagen, dass das Band eine Fälschung ist.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

29.07.2019 um 23:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber man kann natürlich sagen, dass das Band eine Fälschung ist.
Das kann man natürlich.

Aber was willst du eigentlich sagen?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 00:01
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Das kann man natürlich.
Das hat man (Frau Rödel) bereits.
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Aber was willst du eigentlich sagen?
Nichts. Man kann glauben, dass UK Peggy Mund und Nase zugehalten hat, man kann es auch lassen. Egal ist es sowieso, da UK bekanntlich freigesprochen ist.


melden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 00:46
@JoniBoni

Nun ja, mich interessiert der einzige Tatverdächtige MS. Inwieweit der nur im Doppelpack mit dem rechtskräftig freigesprochenen UK zu haben ist (wobei sich UK, was ihn selber betrifft, wegen seines Freispruchs keine Sorgen machen muss), oder als Alleintäter, wird sich hoffentlich noch herausstellen. Vielleicht kann ihm auch nichts nachgewiesen werden, dann wird MS freigesprochen wie UK. Wer weiß das schon.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 01:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun ja, mich interessiert der einzige Tatverdächtige MS.
Das wird mich demnächst auch noch interessieren. Auch was seitens UK noch kommt.

Aber meine "Seite" kennt ihr ja.


melden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 17:58
Zitat von jaskajaska schrieb am 27.07.2019:Dass man dort nicht Gassi geht ist offensichtlich, der Fundort liegt viel zu nahe an der Straße. Wenn man einen Spaziergang macht und extra dorthin fährt ist es doch viel naheliegender, sich von der Straße weg zu bewegen als wieder Kehrt zu machen und Hunde in Richtung Straße laufen zu lassen. Ganz davon abgesehen, dass da ja noch jahrelang nach der Verbringung ein zu dichtes Dickicht vorzufinden war, als dass das Herrchen gemütlich hätte durchlaufen können.
Von "größeren Mengen Erde" ist ebenfalls nicht die Rede. Das kann schon gar nicht sein, wenn 40cm unter dem Waldboden eine Gesteinsschicht zu finden ist.
Ich bin ganz Deiner Meinung und verstehe nicht, warum meine Antwort (= warum die Fundsituation plausibel ist) so aufgebauscht wird.

Ich glaube mich erinnern zu können, dass es irgendwie darum ging, wie tief ein möglicherweise ausgehobenes Loch in einem Waldboden sein könnte, um das wenig pietätvolle Verhalten von Waldtieren und warum es plausibel ist, wenn Teile des Skeletts nicht dort lagen, wo man sie anatomisch vermuten würde. Ist doch völlig wurscht, ob der Verbringer dabei schmutzig wurde. Auf dem Land wird man ständig irgendwie schmutzig, zumal wenn es geregnet hat.

Das Versteck (der Ablageort) war halt zufällig extrem günstig ausgewählt. Ja, ich halte das für Zufall. Das Glück (besonders das zweifelhafte) ist mit den Dummen. Und nein, ich gehöre hier zu den allerletzten, die in diesem Fall den Ermittlungsbehörden irgendwas ankreiden wollen.


melden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 19:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für mich las sich das nicht so, dass jemand die These vertreten hätte, dass Peggys Tod ein bloßer „Unfall“ war. Es kann, da niemand bisher den genauen Tathergang nicht kennt, vielmehr nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Tötung keine Vorsatztat war. In Betracht käme eben auch eine fahrlässige Tötung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge.

Viele assoziieren einen Unfall mit fahrlässiger Tötung. Beide sind aber nicht identisch. Bei einem Unfall (hier nicht im Sinne des Straßenverkehrsrechts gemeint) stellt man sich landläufig vor, dass der am Unfall Beteiligte nichts dafür kann, am Unfallgeschehen also schuldlos sei, weil der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis gewesen sei.. Fahrlässigigkeit hingegen ist neben Vorsatz eine Verschuldensform.

Fahrlässig handelt nach der Rechtsprechung, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und fähig ist, und wer aus diesem Grunde das schädigende Ereignis nicht vorhersieht oder pflichtwidrig darauf vertraut, es werde nicht eintreten.

Das heißt hier, ausgehend von der Geschichte auf dem Band, also: Was hätten MS und UK jeweils voraussehen können und müssen, als Peggy Mund und Nase zugehalten wurde? Sollte Peggy bewusst dadurch getötet werden, oder sollte sie nur ruhig gestellt werden, hätten beide oder einer aber wissen können und müssen, dass sie dadurch ersticken würde?
Danke dass Du es noch mal so präzise zusammengefasst hast.
Zitat von emzemz schrieb:So ein Ersticken dauert mehrere Minuten, das Opfer strampelt, wehrt sich, man muss ihm Gewalt antun, da möchte ich einen versehentlichen Unfall ausschließen.
Das sehe ich genauso. Ulvi hat ausgesagt, er habe sie am Schreien hindern wollen und festgehalten bis sie ruhig wurde, dann habe er losgelassen. Das klingt für mich glaubhaft. Bevor man erstickt (= stirbt), verliert man aber zunächst das Bewusstsein. Da Ulvi ausgesagt hat (ich unterstelle hier, er habe die Wahrheit gesagt), dass er sie losgelassen habe, sobald sie still war (plausibel, denn Ulvi hatte sein Ziel [stillsein] erreicht), dürfte die arme kleine Maus noch lebendig, wenn auch bewusstlos gewesen sein.

Bis dahin, nicht wahr, @Andante, würde man - unterstellt, es sei so gewesen - weder von Totschlag noch von Mord reden, selbst wenn Peggy unwahrscheinlicherweise gestorben wäre (= fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge).

Es geht offiziell um Mordermittlungen. In meinem allerersten Beitrag hier stellte ich die These in den Raum, dass der Ermittlung gg MS wegen Mordes ein anderes Szenario zugrunde liegen muss. Zentraler Hinweis: Die Pollen in Peggys Schädel. Falls die kriminaltechnische Untersuchung tatsächlich zu so einem Ergebnis gekommen ist (sicher wissen wir es leider nicht, aber irgendwo stammt die Info/das Gerücht ja her), war Peggy unter MSs "Obhut", lebend, lang genug, um Pollen einzuatmen, aber nicht lange genug, um sie auf physiologischem Weg wieder loszuwerden, und hernach war sie tot.

Also müsste MS sie zu einem späteren Zeitpunkt getötet haben, und zwar vorsätzlich, aus mordrelevantem Motiv.

Dies vorausgesetzt, vermutete ich, dass Peggy vielleicht wieder zu sich gekommen sein könnte und MS sie in einer aktiven Entscheidung umgebracht haben könnte, um die vorangegangene Straftat zu vertuschen. Das wäre Mord, nicht wahr?


5x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 22:32
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Also müsste MS sie zu einem späteren Zeitpunkt getötet haben, und zwar vorsätzlich, aus mordrelevantem Motiv.

Dies vorausgesetzt, vermutete ich, dass Peggy vielleicht wieder zu sich gekommen sein könnte und MS sie in einer aktiven Entscheidung umgebracht haben könnte, um die vorangegangene Straftat zu vertuschen. Das wäre Mord, nicht wahr?
Danke @EclipseFirst! genau der Meinung bin ich auch schon lange. Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen. Ich denke sogar, dass er Ulvi bewusst in der Meinung ließ, er wäre der Mörder.
Meine Haltung zu U.K kennt ihr. Ich gehöre nicht zu der Truppe die sein Verhalten mit seiner Behinderung entschuldigt. Ich wage zu bezweifeln, dass er so schlichtem Gemüts ist, wie er gerne hingestellt wird. Und last but not least halte ich ihn vorallem für einen gefährlichen Sexualstraftäter. Trotzdem glaube ich auch das ulvi aufgrund der (sexuellen) Beziehung die er zu m.s. hatte und einer eventuellen gegebenen Naivität m.s. glaubte, wenn er behauptetet, dass p.k. tot sei. Vorallem als ausgebildeter ersthelfer. Und ich weis ich wiederhole mich erneut aber ausgebildete Ersthelfer erkennnen (selbst in Stresssituationen) den unterschied zwischen leblos und Tod!


6x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 22:52
@All-apologies
Zitat von All-apologiesAll-apologies schrieb:Und ich weis ich wiederhole mich erneut aber ausgebildete Ersthelfer erkennnen (selbst in Stresssituationen) den unterschied zwischen leblos und Tod!
Nur wenn man ausreichend praktische Erfahrung gesammelt hat. Ansonsten bleibt die Todesfeststellung doch nur eine theoretische Sache. Gerade in Belastungssituationen kann Wissen nicht zuverlässig abgerufen werden.


melden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 23:04
Er war beruflich in dem Bereich tätig und hat Gelegenheit gehabt genügend Erfahrung zu sammeln. Ähnlich verhält es sich mit der Belastung durch Stress. Auch das ist lernbar.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 23:14
@All-apologies
Kannst das mal belegen, dass Manuel S. 2001 „beruflich in dem Bereich“ tätig war?

Dass ohne praktische Erfahrungen erlernt werden kann, zuverlässige medizinische Diagnosen unter Stress zu stellen, bezweifle ich.
Wir reden ja nicht davon, einen bestimmten Bewegungsablauf zu erlernen oder eine Information abzuspulen. Wir reden von der Feststellung des Todes bei einer bewusstlosen Person nach Gewalteinwirkung. Dürfte selbst ohne Panik schwierig sein für Laien.


melden

Peggy Knobloch

30.07.2019 um 23:16
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Also müsste MS sie zu einem späteren Zeitpunkt getötet haben, und zwar vorsätzlich, aus mordrelevantem Motiv.
Das kann, muss aber nicht so gewesen sein. Wenn wir unterstellen, dass sie objektiv lediglich bewusstlos war, als sie abtransportiert wurde, könnten UK und MS
sie trotzdem subjektiv für tot gehalten haben. Dann hätten beide sie nicht töten wollen, am Tötungsvorsatz fehlt es dann, man könnte wohl nur über fahrlässige Tötung reden. Sie sollte ja lediglich ruhiggestellt, nicht getötet werden. Beide stellen zu ihrem Entsetzen aber nun fest bzw. glauben, dass sie tot ist, und wollen dies nun verbergen. Die Leiche muss auf jeden Fall weg. Dass Peggy lediglich bewusstlos ist, merken beide in ihrer Panik nicht.

Die vermeintlich tote Peggy wird also von beiden oder von MS allein in die Plane gewickelt und in das Auto von MS gelegt. MS fährt los, um sie zu vergraben. Peggy erstickt nun im Kofferraum in der Plane, was MS aber nicht bemerkt, außerdem hielt er sie für bereits tot. Am Vergrabebeort entledigt er sich dann der nun wirklich toten Peggy.

Noch anders wäre es, wenn die für tot gehaltene Peggy nur bewusstlos war, im Auto aber wieder zu sich kommt und MS am Vergrabeort feststellt, dass die für tot gehaltene Peggy doch noch lebt. Wenn MS sich nun am Vergrabeort entschließt, Peggy jetzt umzubringen, wäre es ein Verdeckungsmord.

Es kann natürlich auch anders gewesen sein, also so, dass zumindest MS noch am Überfallort bemerkt hat, dass Peggy lediglich bewusstlos ist. Er befürchtet aber nun, dass Peggy, wenn sie wieder zu sich kommt, ihn und UK verrät. Deshalb beschließt er JETZT, Peggy zu töten. Das wäre wieder der klassischer Verdeckungsmord.

Es kann aber auch so gewesen sein, dass Peggy eben nicht nur bewusstlos war, sondern dadurch erstickt ist, dass UK ihr Mund und Nase zuhielt, also praktisch gleich tot war. UK und MS wollten dies aber nicht, sind nun in Panik und wollen die Leiche loswerden, als sie feststellen, dass Peggy nicht mehr lebt. Im Prinzip ist das wie ich eingangs beschrieben haben, wohl fahrlässige Tötung.

Noch anders wäre es, wenn der Vorsatz der beiden oder zumindest der von MS VON ANFANG AN darauf gerichtet war, dass Peggy den Überfall auf sie und einen eventuellen sexuellen Übergriff nicht überleben und ihre Leiche beseitigt werden sollte. Auch in diesem Fall wäre das dann wieder ein Verdeckungsmord.

Je nachdem also, was sich ereignet hat und vor allem wie die Vorstellungswelt der Täter dabei jeweils war, ist dann die strafrechtliche Würdigung. Was man von alldem beweisen kann, ist noch eine ganz andere Frage.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 01:44
Nachtrag: was die subjektive Seite betrifft, also was wollten die beiden oder vielmehr der TV eigentlich, welche Vorstellung hatte sie von dem, was mit Peggy geschehen sollte, insbesondere ob, wie und warum sie sterben sollte/könnte oder auch nicht, wäre es sehr wichtig, zu wissen, wie MS und UK an dem Tag auf Peggy getroffen sind.

War es ein zufälliges Zusammentreffen (wofür das enge Zeitfenster spricht, das sowohl MS - als Geburtstagskind - als auch UK - musste zu Teichmann zum Holzmachen, hinterher Kaffee bei der Schwester in Issigau - an dem Tag hatten) oder war wirklich geplant, dass man Peggy an diesem Tag auflauern wollte, was hatte man verabredet oder auch nicht, was man tun wollte, hatte man Angst, dass Peggy hinterher alles ihrer Mutter erzählen würde, womit sie UK ja bei einem anderen Missbrauch gedroht hatte, und hatte man dafür einen „Plan“, oder war es ein Geschehen, was sich aus einem zufälligen Zusammentreffen der drei mit einer Dynamik entwickelte, die so nicht geplant und vorausgesehen war?

All das wissen wir nicht. UK hat es seinem Vater auf dem Band wahrscheinlich erzählt, wie die drei an dem Tag zusammenkamen, aber wir werden es nicht erfahren. Bei alldem bleibt immer die Frage: Sagt UK an jeder Stelle auf dem Band die Wahrheit? Auch das wissen wir nicht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 06:50
Zitat von All-apologiesAll-apologies schrieb:Er war beruflich in dem Bereich tätig und hat Gelegenheit gehabt genügend Erfahrung zu sammeln. Ähnlich verhält es sich mit der Belastung durch Stress. Auch das ist lernbar.
Wo hat er diese Erfahrungen gesammelt? Ich bitte um die Quelle.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sagt UK an jeder Stelle auf dem Band die Wahrheit? Auch das wissen wir nicht.
Wenn ich mir die getippte Nachschrift anschaue? Mal ehrlich, der Vater hat ihm doch den Teil mit M.S. total in den Mund gelegt. Dazu die Drohung, U. bekäme nie wieder Zigaretten.
Das mit den Zigaretten mag jetzt für einen Nichtraucher oder einen "normalen" Raucher lächerlich klingen, war es für U. aber vermutlich nicht.

Hätten die Ermittler es so gemacht, wäre aber sofort von Folter die Rede gewesen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 10:08
ob jetzt UKs Vater oder die Ermittler Druck ausübten - auch auf MS wird man im Verhör Druck ausgeübt haben - ist das jetzt sooo ungewöhnlich ?

Manchmal führt das zu Falschaussagen und manchmal fördert es die Wahrheit zu Tage....


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 10:32
Guten Morgen!

Ich kann euch hier mal die Basisinhalte der Ersthelfer bei uns vor Ort vorstellen:

I. Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen/Rettung

- Den Begriff „Notfall“ unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Sauerstoffs für das menschliche Leben erläutern,
- die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Hilfeleistung erläutern,
- die eigene Gefahrensituation bei Notfallsituation einschätzen und adäquate Maßnahmen zum Eigenschutz einleiten,
- die Rettungskette erläutern,
- unterschiedliche Meldemittel erläutern und mit ihnen einen Notruf vollständig absetzen,
- die richtige Notrufnummer nennen,
- eine Unfallstelle adäquat absichern,
- Verunglückte aus Kraftfahrzeugen retten,
- Verunglückte aus einem Gefahrbereich retten,
- liegenden Patienten eine Decke unterlegen,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung durchführen.

Praktische Inhalte:

- Rettungsgriff (nach Rautek) aus Kraftfahrzeug,
- Rettungsgriff (nach Rautek) Boden,
- Unterlegen einer Decke,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung ,

II. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktion

- grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Regeln systematisch anwenden,
- das Bewusstsein eines Betroffenen kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- die Atmung des Betroffenen prüfen und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- Verletzte sachgerecht betreuen.
Praktische Inhalte:
- Feststellen des Bewusstseins.
- Feststellen der Atemfunktion.

III. Störungen des Bewusstseins:

- Gefahren bei Bewusstlosigkeit beurteilen,
- stabile Seitenlagerung durchführen,
- bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen.

Praktische Inhalte:

- stabile Seitenlage,
- Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer.

IV. Störungen von Atmung und Kreislauf:

- Atemstillstand sicher erkennen,
- Wiederbelebung alleine durchführen,
- die Funktionsweise der Defibrillation erläutern sowie deren Anwendungsgebiete und Gefahren einschätzen,
- einen AED in den Ablauf der Wiederbelebung einbinden.

Praktische Inhalte:

- Kontrolle von Bewusstsein und Atmung,
- Wiederbelebung alleine,
- Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung

V. Wunden, bedrohliche Blutungen

- mit vorhandenen Verbandmitteln eine Wundversorgung durchführen,
- lebensbedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.

Praktische Inhalte:

- Abdrücken am Oberarm ,
- Druckverband am Arm,
- Druckverband am Bein.

VI. Schock:

- Schock erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.

Praktische Inhalte:

- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung.

2.5 Konkrete Inhalte Erste Hilfe nach Vorgaben des DVR:
I. Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen/Rettung

- den Begriff „Notfall“ unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Sauerstoffs für das menschliche Leben erläutern,
- die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Hilfeleistung erläutern,
- die eigene Gefahrensituation bei Notfallsituation einschätzen und adäquate Maßnahmen zum Eigenschutz einleiten,
- die Rettungskette erläutern,
- unterschiedliche Meldemittel erläutern und mit ihnen einen Notruf vollständig absetzen,
- die richtige Notrufnummer nennen,
- eine Unfallstelle adäquat absichern,
- Verunglückte aus Kraftfahrzeugen retten,
- Verunglückte aus einem Gefahrbereich retten,
- liegenden Patienten eine Decke unterlegen,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung durchführen.

Praktische Inhalte:

- Rettungsgriff (nach Rautek) aus Kraftfahrzeug,
- Rettungsgriff (nach Rautek) Boden,
- Unterlegen einer Decke (Teilnehmerübung,
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung,

II. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktion:

- grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Regeln systematisch anwenden,
- das Bewusstsein eines Betroffenen kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- die Atmung des Betroffenen prüfen und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen,
- Verletzte sachgerecht betreuen.

Praktische Inhalte:

- Feststellen des Bewusstseins,
- Feststellen der Atemfunktion.

III. Störungen des Bewusstseins

- Gefahren bei Bewusstlosigkeit beurteilen,
- stabile Seitenlagerung durchführen,
- bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen,
- Schlaganfall erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.

Praktische Inhalte:

- stabile Seitenlage,
- Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer,
- besonderer Eigen- und Fremdschutz bei Krampfanfällen.

IV. Störungen von Atmung und Kreislauf:

- lebensrettende Maßnahmen bei Fremdkörperaspiration durchführen,
- Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Herzinfarkt und Angina pectoris erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Atemstillstand sicher erkennen,
- Wiederbelebung alleine durchführen,
- die Funktionsweise der Defibrillation erläutern sowie deren
- Anwendungsgebiete und Gefahren einschätzen,
- einen AED in den Ablauf der Wiederbelebung einbinden.

Praktische Inhalte:

- Entfernen von Fremdkörpern (Schlag zwischen die Schulterblätter),
- Kontrolle von Bewusstsein und Atmung,
- atemerleichternde Lagerung,
- Wiederbelebung alleine,
- Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung.

V. Knochenbrüche, Gelenkverletzungen:

- Knochenbrüche und Gelenkverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (insbesondere einfache Ruhigstellungsmaßnahmen) durchführen.

Praktische Inhalte:

- Ruhigstellung mit einfachen Hilfsmitteln, Armtragetuch mit Dreiecktuch.

VI. Bauchverletzungen:

- Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende lebensrettende Maßnahmen durchführen.
Praktische Inhalte:
- Lagerung zur Entspannung der Bauchdecke.

VII. Wunden, bedrohliche Blutungen:

- grundsätzliche Verhaltensweisen bei Wunden anwenden,
- mit vorhandenen Verbandmitteln eine Wundversorgung durchführen,
- Maßnahmen bei Fremdkörpern in Wunden durchführen,
- Maßnahmen bei Fremdkörpern auf der Bindehaut eines Auges und auf der Augenoberfläche durchführen,
- Blutungen aus der Nase versorgen,
- lebensbedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Amputationsverletzungen versorgen.

Praktische Inhalte:

- Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen
- Abdrücken am Oberarm,
- Druckverband am Arm,
- Druckverband am Bein,
- Kleinamputate versorgen.

VIII. Schock:

- Schock erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.

Praktische Inhalte:

- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung.

IX. Verbrennungen/thermische Schäden

- sich im Brandfall, insbesondere bei Personen- und Entstehungsbränden, sachgerecht verhalten,
- Maßnahmen bei Brandwunden durchführen,
- Sonnenstich erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Erfrierungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.

Praktische Inhalte:

- Anlegen eines Verbandtuches.

X. Vergiftungen, Verätzungen:

- Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
- Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.

3. Notfallpflegerische Ausbildung
Als Notfall wird ein akut lebensbedrohlicher Zustand mit Störungen der Vitalfunktionen angesehen, welcher ohne adäquate Hilfe sicher zum Tod oder zu schweren Behinderungen führen würde. Der Gesetzgeber hat daher dem Personal in helfenden Betufen eine besondere Verantwortung und Pflichtübertragen und dies gesetzlich festgelegt. Allerdings lässt die gesetzliche Formulierung, „Schüler (...) zu befähigen, in akuten Notfallsituationen adäquat zu handeln [und] in Katastrophensituationen erste Hilfe zu leisten und mitzuwirken“ (vgl. KrPflG) viele Interpretationen zu. Lüke (2006: 1–2) beschreibt, dass zum beruflichen Alltag von Pflegekräften auch (Notfall–)Situationen gehören, welche nicht gleich einen kompletten Ausfall der Vitalfunktionen beinhalten. Eine schnelle und präzise Einschätzung der Vitalfunktionen sowie das Einleiten von Reanimationsmaßnahmen gehören jedoch zu den Handlungen, welche Pflegende sicher beherrschen müssen. Jedoch können auch andere kritische Situationen ein schnelles und kompetentes Handeln erforderlich machen. Situationen, in denen starke Schmerzen vom Patienten wahrgenommen werden, sind ebenfalls als Notfallsituation zu werten. Auch psychiatrische Notfälle oder eine psychische Betreuung werden von Lücke (2006) als mögliche Inhalte zur Kompetenzentwicklung angesehen.

Das sollten mehr oder weniger die Richtlinien sein nachdem ALLE die beruflich (und damit meine ich auch freiwillige Feuerwehr/Rettung/etc/) handeln.
Ich bitte um Nachsicht sollten sich der ein oder andere Begriff im laufe der Zeit abgeändert haben.

Was ich damit sagen will: wenn man damit zu tun hat, ist die Ausbildung doch etwas vielschichtiger als der erstehilfe Kurs den man so vom Führerschein kennt und die Basis ist (fast) immer die Kontrolle der Vitalwerte.

Ich hoffe das reicht euch als Quelle, weshalb ich annehme, dass es ihm möglich war Tod und bewusstlosogkeit zu unterscheiden..


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 10:41
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn ich mir die getippte Nachschrift anschaue? Mal ehrlich, der Vater hat ihm doch den Teil mit M.S. total in den Mund gelegt. Dazu die Drohung, U. bekäme nie wieder Zigaretten.
Das mit den Zigaretten mag jetzt für einen Nichtraucher oder einen "normalen" Raucher lächerlich klingen, war es für U. aber vermutlich nicht.

Hätten die Ermittler es so gemacht, wäre aber sofort von Folter die Rede gewesen.
Stimmt, diese Stelle auf dem Band finde ich auch nicht hundertprozentig überzeugend, da klingt es wirklich, als wenn Vater K. dem Sohn den Namen MS in den Mund gelegt hätte. Aber sie ist aus dem Zusammenhang gerissen, vielleicht erzählt UK an anderer Stelle, wie es weiterging, wie MS und er dann Peggy vom Tatort weggeschafft haben etc., und eben die Vorgeschichte. Logisch wäre es, wenn, nachdem UK den Namen MS genannt hatte, der Vater hätte wissen wollen, wie das Drumherum der Tat war und was UK dazu sonst noch zu sagen hatte.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 11:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:da klingt es wirklich, als wenn Vater K. dem Sohn den Namen MS in den Mund gelegt hätte.
aber wieso hätte der Vater ausgerechnet MS anbringen sollen? Angeblich, so jedenfalls die heutigen Aussagen aus dem Kreise Rödel-Kulac, aber eben auch MS, gab es doch keine enge Verbindung zwischen UK und MS, jedenfalls nicht mehr zu diesem Zeitpunkt. Wenn UK den MS nicht selbst aufgebracht hat, dann muss der Vater Kulac doch irgendwie selbst auf den MS gekommen sein? Gab es da doch eine Verbindung oder gab es für Vater Kulac einen anderen Anlass, ausgerechnet MS zu verdächtigen?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 11:16
@All-apologies

Meinst du jetzt die vorgeschriebene Ersthelfer-Ausbildung im Betrieb, die für jeden Arbeitgeber vorgeschrieben ist? Diese Ersthelfer-Ausbildung dauert alles in allem nach meiner Kenntnis max. neun Stunden.

Natürlich ist damit oder mit einem Erste-Hilfe-Kurs die mehrjährige Ausbildung eines Rettungssanitäters oder einer Krankenschwester nicht mal im Ansatz zu vergleichen.

Aber diese Diskussion beantwortet nicht die Frage, ob und warum MS, vielleicht in einem Panikzustand, hätte erkennen können und müssen, ob Peggy bloß bewusstlos oder tot war. Es ist immerhin was anderes, ob jemand mit Erste-Hilfe-Kenntnissen aus der freiwilligen Feuerwehr zu einem Unfall gerufen wird oder ob er selbst für den Zustand des Opfers verantwortlich ist.


melden

Peggy Knobloch

31.07.2019 um 11:22
Zitat von otternaseotternase schrieb:Gab es da doch eine Verbindung oder gab es für Vater Kulac einen anderen Anlass, ausgerechnet MS zu verdächtigen?
Es gab hier schon mal die Theorie, dass MS Vater K in dem Glauben ließ, dass UK allein Peggy getötet hat und dass er - MS - nur so freundlich war, für UK die Leiche zu verbringen. Sinn hätte das aber nur gemacht, wenn MS sich irgendwie von Kulac sen. Hilfe erhoffte, sonst hätt er diese Information an Vater K gleich sein lassen können.

Wenn aber Vater K wirklich dachte, UK habe Peggy getötet und MS habe dann UK geholfen, indem MS die Leiche verbrachte, kann Vater K wirklich erstaunt gewesen sein, als er nun vom Sohn auf dem Band erfuhr, dass MS mehr gemacht hatte als nur die Leiche zu entsorgen, nämlich bei der Tat dabeigewesen zu sein.


2x zitiertmelden