Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977
05.01.2024 um 22:40TonyPetrocelli schrieb:Hier wurde diskutiert, das die Bewohner möglicherweise nicht alleine "raus" durften. Bei Menschen mit starken geistigen Behinderungen könnte das sein, aber zum Beispiel Jugendliche/Kinder, die als schwererziehbar gelten , glaube ich, das die schon alleine "raus" durften. Da wo ich aufgewachsen bin, gab es ein Haus für schwererziehbare Jungen. Diese durften auf jeden Fall alleine in den Ort, ins Haus der Jugend, Eisdiele, Jugendcafe ect. So wurde auch das "sich an Regeln und Absprachen halten" geübt. Bei uns war damals zeitweise auch ein Junge Mitschüler in unserer Klasse. Leider hat diese "Eingliederung" in das Regelschulsystem nicht geklappt, er war "verhaltensauffällig", so hieß das damals.Ich bin gedanklich auch nicht bei einem Täter der Einrichtung. Trotzdem hab ich mir mal die Geschichte angesehen und festgestellt , dass bereits 1873 Behindertenwerkstätten eingerichtet wurden. Da fiel mir dann die frühere Nachbarin mit mir den Fuß weg gelegentlich bestritt und auch mit mir erzählte.
So kam ich auf die Idee es könnte ja auch in Sickte jemand gegeben haben, der diese Einrichtung tagsüber besucht hat.
Ganz aktuell habe ich im Bekanntenkreis einen jungen Mann der ein paar Jahre nun in der Behindertenwerkstatt war dies aber nicht wollte. Er wohnte zuhause beim Vater. Hat seinen Hauptschulabschluss in Abendkursen gemacht , letztes Jahr seinen Führerschein und gerade jetzt im Januar die Behindertenwerkstatt verlassen und eine normale Arbeitsstelle angetreten.
Ob das nun vergleichbar mit damals ist ist fraglich. Sicher waren aber auch schon in den 70ern zahlreiche Abstufungen von Behinderungen vorhanden. Geistige Behinderung ist nicht gleich geistige Behinderung. Die Übergänge sind sicher nicht immer klar abgrenzbar, ob jemand tatsächlich behindert ist oder ob er nur diverse Lernschwächen hat.
Fazit : Nichts ist unmöglich