Blutgräfin schrieb:Offensichtlich nicht, denn sonst würdest du Handschrift jederzeit einem Druck vorziehen.
Handschrift lässt sich kaum zweifelsfrei nachweisen, wenn man Block- oder Druckschrift nutzt, ein Drucker hingegen kann eindeutig identifiziert und zugeordnet werden.
Das sehe ich anders oder zumindest gleichwertig. Zudem würde ich bei wichtigen Schreiben, wie der Info an die Polizei zum Beispiel,
nie Handschrift einem Druck vorziehen. Niemals.
Für einen Sachverständigen ( der ich natürlich nicht bin ) ist es ein Leichtes rauszufinden, ob jemand die Handschrift verstellt hat. Auch wenn er Block- oder Druckschrift benutzt. Man braucht halt das Gegenstück dazu. Das brauchst Du aber in Sachen Druck auch. Nämlich den Drucker.
Ich persönlich finde, dass man mit Handschrift viel mehr preis gibt, als in einem mit PC geschriebenen Text. Schreibmaschine ist natürlich noch mal was anderes. Aber wer schreibt heutzutage noch mit einer Schreibmaschine? Das ist wohl ehr selten.
Ich stimme Dir aber vollkommen zu, dass man natürlich Drucker und das dazugehörige Druckbild forensisch untersuchen und filtern kann.
Dennoch sehen ausgedruckte Schriftstücke ( ohne Prüfung auf Rechtschreibung, Grammatik und Stilistik ) erstmal ähnlicher aus, als wenn handgeschriebene Texte analysiert werden. Da kann man auch als Laie auf den ersten Blick erkennen, ob es unterschiedliche Personen waren, die geschrieben haben.