Palio schrieb:Ja, durchaus. Dann gibt es aber wirklich keinen Grund, die Aussage unter Berufung auf § 55 StPO zu verweigern.
Die Messerstory fiel mir auch direkt ein, wenn die dazu gedichtet wurde. Macht dann auch Sinn, weil Lea in Bezug auf diese Geschichte auch schweigt, um ihre Schwester nicht zu belasten.
Vielen Dank
@Tiergarten und
@LackyLuke77 ! Ihr habt das beide sehr gut herausgearbeitet und alles belegt.
Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit so gewesen sein.
Und ich halte es für gut möglich, dass der Angeklagte sich mit dem 3., den er selber angab, vertat. Er hat mir seinen 20 Lenzen selbst nicht über die Tragweite seiner Aussage nachgedacht, so vermute ich.
Und das er am 03. noch nicht googelte, entlastet ihn auch noch.
Was bleibt dann noch? Das Geständnis auf der Hausparty, das auch als ein spaßiges „Ja, dann war ich es halt“ interpretiert werden kann?
Das Geständnis gegenüber dem Mithäftling, an dem man aber auch zweifeln darf.
Dann noch der Pornokonsum, der alleine betrachtet auch nichts aussagt. Im und um den Eiskeller herum waren genug andere, wohlmöglich auch Porno schauende Männer unterwegs, also auch die Tatsache, dass der Angeklagte in der Nähe war, ändert m.E. nichts.
mjk-17 schrieb:Wenn sie ihn hätte ernsthaft und vorsätzlich belasten wollen, dann hätte sie doch gleich behaupten können er hätte ihr gegenüber irgendetwas bzgl. der Tat gestanden.
Dazu hätte sie dann aber Täterwissen benötigt, das von ihm ggf. nicht zu holen war. Und die Messerstory erregt einfach auch mehr Aufmerksamkeit.
mjk-17 schrieb:Wenn die Verläufe nach der Festnahme/Vernehmung bzgl. des Angeklagten nicht geskriptet waren, dann kam da ja auch eher Sorge auf.
Vor den anderen wollte sie unter Umständen gut da stehen. Was hätte sie auch sonst sagen sollen?