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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.01.2024 um 14:00
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Was ist denn mit den Bewegungsdaten vom Angeklagten?
Darüber gibt es in dem zitierten Bericht von „“chiemgau24.de“ nur wenig aufschlussreiche Angaben.

So wird darauf verwiesen, dass das Smartphone von Sebastian T. am 3.10 um 19.57 In Aschau registriert worden sei.

Für den 4.10. wird notiert: „Auch das Handy von Sebastian T. befand sich an diesem Tag ab 18.30 Uhr in Aschau. Gegen 21 Uhr wurde darauf eine Internetseite zu ‚Gewaltverbrechen in Aschau‘ aufgerufen“.

Dieser Zeitpunkt war vermutlich kurz nach dem Eintreffen von Verena (ab 20.42 Uhr in Aschau eingeloggt) und dem Aufbruch zum gemeinen Spaziergang.

Angenommen werden darf, dass die Bewegungsdaten von Sebastian T. den Ermittlungsbehörden lückenlos vorliegen. Sie wurden allerdings nur bruchstückhaft von den Medien im Prozessverlauf wiedergegeben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.01.2024 um 14:20
Hatte Sebastian T. nicht mehrere Handys ? was ist mit den Daten der anderen ?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.01.2024 um 15:03
Verena gab im Rahmen ihrer beiden Vernehmungen bei der Polizei zwei verschiedenen Zeitpunkte für das Gespräch über die Tote an.
Ein Unterschied zwischen den beiden Aussagen der Kronzeugin sei der Zeitpunkt gewesen, an dem der Angeklagte ihr von dem getöteten Mädchen berichtet habe. Einmal soll es während des Spaziergangs, einmal noch am Parkplatz gewesen sein, als der Angeklagte etwas aus dem Kofferraum holte. (Ticker-Eintrag um 11:04 Uhr)
Mordprozess Hanna im Ticker (Focus)

Es könnte beides stimmen und beide Male während des Treffens am 04. Oktober passiert sein:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Gegen 21 Uhr wurde darauf eine Internetseite zu ‚Gewaltverbrechen in Aschau‘ aufgerufen“.

Dieser Zeitpunkt war vermutlich kurz nach dem Eintreffen von Verena (ab 20.42 Uhr in Aschau eingeloggt) und dem Aufbruch zum gemeinen Spaziergang.
Der Aufruf einer Internetseite zum Gewaltverbrechen in Aschau ist im "Focus"-Ticker exakter angegeben worden...
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb am 07.01.2024:Der Artikel beim „Spiegel“ wurde ebenfalls am 04. Oktober um 20.48 Uhr auf dem Handy aufgerufen. (Ticker-Eintrag um 13:08 Uhr)
...und liegt zeitlich sehr nahe am Eintreffen von Verena in Aschau. Der Angeklagte könnte Verena somit noch auf dem Parkplatz -wie von ihr einmal angegeben- von der toten Aschauerin erzählt haben.

Dann soll der Angeklagte das Thema nochmal zur Sprache gebracht haben als die beiden über die Prien gingen.
Als der Angeklagte mit der Kronzeugin über den Fluss Prien ging, habe er mit beiden Händen auf den Fluss gedeutet und gesagt “Da haben sie sie gefunden”, sagt die Kriminalbeamtin. Dabei ahmt sie die Geste nach, die auch die Kronzeugin in ihrer Vernehmung gemacht haben soll. (Ticker-Eintrag um 11:15 Uhr)
Quelle: s.o

Dieses Gespräch kann frühestens während des Spaziergangs am 04. Oktober stattgefunden haben, weil vor Veröffentlichung der Medienberichte der Auffindeort der Leiche auch für einen möglichen Täter nicht ersichtlich gewesen wäre.

Es spricht alles dafür, dass Verena unbewusst die Tage verwechselt und der Angeklagte über kein frühzeitiges Täterwissen verfügt hatte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.01.2024 um 15:54
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Es spricht alles dafür, dass Verena unbewusst die Tage verwechselt und der Angeklagte über kein frühzeitiges Täterwissen verfügt hatte.
Das erklärt nicht seine Aussage, am Abend des 3.10. davon erfahren zu haben.

Er könnte zwar tatsächlich, wie er aussagte, erst nach Rückkehr Zuhause davon gehört haben (ob nun von der Mutter oder sonst wem), hat da aber auch nicht danach gesucht im Internet.

Die Aussage „hier“ wurde sie gefunden mit Zeigegeste würde zudem zum vermuteten Tatort und nicht zum Fundort passen.


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15.01.2024 um 16:16
Zitat von BohoBoho schrieb:Das erklärt nicht seine Aussage, am Abend des 3.10. davon erfahren zu haben.
Du meinst damit seine Aussage bei der Polizei? Die war am 10. November und somit waren auch schon wieder knapp sechs Wochen zu den Ereignissen rund um den 03. Oktober vergangen; wahrscheinlich konnte er sich auch nicht mehr richtig erinnern, wie er an die ersten Informationen über den Todesfall gekommen ist und gab dann wider besserer Erinnerung seine Mutter als Informationsquelle an.
Zitat von BohoBoho schrieb:Die Aussage „hier“ wurde sie gefunden mit Zeigegeste würde zudem zum vermuteten Tatort und nicht zum Fundort passen.
Der vermutete Tatort ist doch am Bärbach und nicht an der Prien. Er soll laut Verena aber auf die Prien gedeutet haben.


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15.01.2024 um 16:17
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Es spricht alles dafür, dass Verena unbewusst die Tage verwechselt und der Angeklagte über kein frühzeitiges Täterwissen verfügt hatte.
Ja, durchaus. Dann gibt es aber wirklich keinen Grund, die Aussage unter Berufung auf § 55 StPO zu verweigern.

Wenn eine Falschaussage hier ohne Weiteres mit einem grundlegenden Irrtum über den Tag erklärt werden kann, dann gibt es "offensichtliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe", es besteht keine Verfolgungsgefahr und somit kein Aussageverweigerungsrecht.

Vielleicht sieht das Gericht es anders, aber ich würde sagen, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Falle einer wahrheitsgemäßen Aussage ("hab mich geirrt") die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung begründet wäre und man daher ein Ordnungsgeld androhen könnte, wenn sie nicht aussagt. Es wäre doch sehr hilfreich, wenn sie zu all den offenen Fragen noch einmal klar und unmissverständlich Stellung beziehen könnte, im Zweifel halt mit der Antwort "Ich weiß es nicht mehr".


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15.01.2024 um 16:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Ja, durchaus. Dann gibt es aber wirklich keinen Grund, die Aussage unter Berufung auf § 55 StPO zu verweigern.

Wenn eine Falschaussage hier ohne Weiteres mit einem grundlegenden Irrtum über den Tag erklärt werden kann, dann gibt es "offensichtliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe", es besteht keine Verfolgungsgefahr und somit kein Aussageverweigerungsrecht.
Naja, theoretisch könnte noch eine Falschaussage wegen dem Messer Thema sein. Muss natürlich nicht sein, aber wäre eine Möglichkeit.
Zitat von PalioPalio schrieb:offenen Fragen noch einmal klar und unmissverständlich Stellung beziehen könnte, im Zweifel halt mit der Antwort "Ich weiß es nicht mehr
Würde man sich irgendwo wünschen, aber vllt kann man das bei der Zeugin einfach ohnehin nicht erwarten. Nachher hat man vllt noch eine Weitere Version. Muss noch nichtmal absichtlich sein.


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15.01.2024 um 16:37
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Naja, theoretisch könnte noch eine Falschaussage wegen dem Messer Thema sein. Muss natürlich nicht sein, aber wäre eine Möglichkeit.
Aber warum sollte sie sich sowas aus den Fingern ziehen? Wenn sie ihn hätte ernsthaft und vorsätzlich belasten wollen, dann hätte sie doch gleich behaupten können er hätte ihr gegenüber irgendetwas bzgl. der Tat gestanden. An sich hat sie ihn bis dato ja ,,nur" unterschwellig belastet und das nicht mal gezielt. Wenn die Verläufe nach der Festnahme/Vernehmung bzgl. des Angeklagten nicht geskriptet waren, dann kam da ja auch eher Sorge auf.

Irgendwie wird das Ding nicht rund.


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15.01.2024 um 16:44
Zitat von PalioPalio schrieb:Ja, durchaus. Dann gibt es aber wirklich keinen Grund, die Aussage unter Berufung auf § 55 StPO zu verweigern.
Die Messerstory fiel mir auch direkt ein, wenn die dazu gedichtet wurde. Macht dann auch Sinn, weil Lea in Bezug auf diese Geschichte auch schweigt, um ihre Schwester nicht zu belasten.

Vielen Dank @Tiergarten und @LackyLuke77 ! Ihr habt das beide sehr gut herausgearbeitet und alles belegt.
Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit so gewesen sein.
Und ich halte es für gut möglich, dass der Angeklagte sich mit dem 3., den er selber angab, vertat. Er hat mir seinen 20 Lenzen selbst nicht über die Tragweite seiner Aussage nachgedacht, so vermute ich.
Und das er am 03. noch nicht googelte, entlastet ihn auch noch.

Was bleibt dann noch? Das Geständnis auf der Hausparty, das auch als ein spaßiges „Ja, dann war ich es halt“ interpretiert werden kann?
Das Geständnis gegenüber dem Mithäftling, an dem man aber auch zweifeln darf.
Dann noch der Pornokonsum, der alleine betrachtet auch nichts aussagt. Im und um den Eiskeller herum waren genug andere, wohlmöglich auch Porno schauende Männer unterwegs, also auch die Tatsache, dass der Angeklagte in der Nähe war, ändert m.E. nichts.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Wenn sie ihn hätte ernsthaft und vorsätzlich belasten wollen, dann hätte sie doch gleich behaupten können er hätte ihr gegenüber irgendetwas bzgl. der Tat gestanden.
Dazu hätte sie dann aber Täterwissen benötigt, das von ihm ggf. nicht zu holen war. Und die Messerstory erregt einfach auch mehr Aufmerksamkeit.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Wenn die Verläufe nach der Festnahme/Vernehmung bzgl. des Angeklagten nicht geskriptet waren, dann kam da ja auch eher Sorge auf.
Vor den anderen wollte sie unter Umständen gut da stehen. Was hätte sie auch sonst sagen sollen?


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15.01.2024 um 16:52
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Was bleibt dann noch? Das Geständnis auf der Hausparty, das auch als ein spaßiges „Ja, dann war ich es halt“ interpretiert werden kann?
Das Geständnis gegenüber dem Mithäftling, an dem man aber auch zweifeln darf.
Dann noch der Pornokonsum, der alleine betrachtet auch nichts aussagt. Im und um den Eiskeller herum waren genug andere, wohlmöglich auch Porno schauende Männer unterwegs, also auch die Tatsache, dass der Angeklagte in der Nähe war, ändert m.E. nichts.
Auf die schnelle noch die Sache bei der ersten Vernehmung bzgl. der erwähnten Kopfverletzung, das war ja noch nicht in der Öffentlichkeit bekannt.
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Dazu hätte sie dann aber Täterwissen benötigt, das von ihm ggf. nicht zu holen war. Und die Messerstory erregt einfach auch mehr Aufmerksamkeit
Wohl wahr, schwierig sich da alles aus der Nase zu ziehen.
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Vor den anderen wollte sie unter Umständen gut da stehen. Was hätte sie auch sonst sagen sollen?
Aber wenn sie ihm an den Kragen wollte, warum hat sie dann das Datum korrigiert? Das hätte sie ja so stehen lassen können. Das ist alles so extrem widersprüchlich. Wobei der rote Faden in allen ihren Aussagen schwer zu finden war.


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Palio ehemaliges Mitglied

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15.01.2024 um 16:56
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Irgendwie wird das Ding nicht rund.
Nein, wird es nicht.

1) Entweder geht man davon aus, dass sie sich wirklich nur geirrt hat, dann lügt sie jetzt beim Aussageverweigerungsrecht, das sie nur vorschiebt, weil sie keine Lust mehr hat, an der weiteren Klärung mitzuwirken. Eine Strafverfolgung müsste sie bei einem Irrtum über den Tag des Gesprächs nicht befürchten, die Messergeschichte würde dann auch stimmen, ein Aussageverweigerungsrecht hätte sie nicht.

2) Oder man geht davon aus, dass sie das Aussageverweigerungsrecht zu Recht geltend macht, dann müsste sie bewusst falsch ausgesagt haben, entweder zu Lasten oder zu Gunsten des Angeklagten.


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15.01.2024 um 17:24
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 14.12.2023:Das war auch das Erste was ich mir gedacht habe, als es der Beistand von V. verkündet hat. Aber wenn wiederum der Beistand von der Schwester sagt „Meine Mandantin weiß was es mit dem Messer auf sich hat.“ und sie will gleichzeitig verweigern, wird es ja nicht drum gehen, dass ihre Schwester sich bei der Anzahl der Wolken am Himmel geirrt hat.
Für mich der absolute Beleg, dass die Messerstory nur ausgedacht war. Sonst hätte Lea doch diesbezüglich ausgesagt. Also wenn meine Schwester ernsthaft mit einem Messer bedroht wurde, würde ich vor Gericht alles sagen, was ich dazu weiß. Schon alleine um meine Schwester zu schützen und dafür zu sorgen, dass es Konsequenzen hat. Aber so ist es eben nicht. Die Damen schweigen.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb am 23.12.2023:Ich bezog mich auf Lea R., die hatte weder die Tage verwechselt noch die Aussage verweigert (außer zum Messer-Komplex); eine abschließende Beurteilung bezüglich ihrer Aussage ist im neuen Jahr vorgesehen, wenn ihre Handydaten vorgestellt werden.
Ist das noch der aktuelle Stand? Lea wird nochmal gehört?


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15.01.2024 um 17:47
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 11.01.2024:24.11, Verena: Mich können sie nicht mehr verdächtigen, weil sie wissen dass ich psychisch labil bin und mir der Stress nicht gut tut. Deswegen sagen die das nicht mehr.
Hier könnte meiner Meinung nach der Schlüssel für das sehr merkwürdige Aussageverhalten und den Meinungsumschwung bezüglich des Tatverdächtigen liegen.

Aber welchen Grund könnte es für "die" geben Verena irgendeiner Sache zu verdächtigen!?


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15.01.2024 um 18:27
Zitat von BohoBoho schrieb:Das erklärt nicht seine Aussage, am Abend des 3.10. davon erfahren zu haben
Wenn er am Abend des 3. von dem Leichenfund gehört hat und dann am 4. oder 5. wer es war - dann hat er doch am Abend des 3. von Hannas Tod erfahren - er wusste am 3. nur nicht wer es war.


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15.01.2024 um 18:38
Zitat von dign1tasdign1tas schrieb:Wenn er am Abend des 3. von dem Leichenfund gehört hat und dann am 4. oder 5. wer es war - dann hat er doch am Abend des 3. von Hannas Tod erfahren - er wusste am 3. nur nicht wer es war.
Stimmt, da ist was dran.
Angenommen es stimmt und er hat es am 03.10. - nach seiner Rückkkehr von V - von seiner Mutter erfahren, dass es eine Tote gibt..
Frage mich nur die ganze Zeit, wenn die Mutter vom TV schweigt, warum sich dann nicht die Person als „Zeuge“ meldet, die der Mutter vom TV davon berichtet hat…
Sicherlich ist damit seine Täterschaft nicht ausgeschlossen. Allerdings wüsste man dann vielleicht auch, was noch so im Buschfunk lief am 03.10., wenn sich die Person meldet


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15.01.2024 um 19:18
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Angenommen es stimmt und er hat es am 03.10. - nach seiner Rückkkehr von V - von seiner Mutter erfahren, dass es eine Tote gibt..
Frage mich nur die ganze Zeit, wenn die Mutter vom TV schweigt, warum sich dann nicht die Person als „Zeuge“ meldet, die der Mutter vom TV davon berichtet hat…
Sicherlich ist damit seine Täterschaft nicht ausgeschlossen. Allerdings wüsste man dann vielleicht auch, was noch so im Buschfunk lief am 03.10., wenn sich die Person meldet
Na ja, das wird ein Teil dessen sein, warum er als TV "übrig" bleibt.

Es gab 26 Personen (ich nehme mal an Männer) die in die engere Wahl fielen, aber bis auf ihn sind alle rausgefallen - wohl durch Alibis, Videos, etc.

Er blieb als einziger über, der zum Tatzeitpunkt sich in unmittelbarer Nähe des Opfers aufhielt und das alleine. Kein Zeuge, keine Kamera, die ihn zeitnah irgendwo anders platzierte. Auch das Handy nicht, welches er offensichtlich nicht dabei hatte.

Bei einer Befragung erwähnt er dann die Opfer Verletzungen und dass er sehr früh (zu früh) zumindest mal von dem Fund einer toten Person wusste.

Die Mutter wusste, dass er joggen war und wird daher auch gewusst haben, wann er weg ist und wann er wieder zurückkam. Und sie wird wissen, ob sie es ihm tatsächlich an dem Abend erzählte, wie er es aussagte. Auch wenn das Gericht ihre Aussageverweigerung nicht werten sollte, legt sie eben den Gedanken nahe, dass es etwas damit zu tun hat, dass ihre wahrheitsgemäßen Aussagen nicht vorteilhaft für ihn wären. Sonst würde sie ja aussagen... Sie würde sicherlich auch etwas zur kurzen/langen Hose sagen können und ob eine in seinem Sport Sortiment fehlte, nach Hannas Tod.


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15.01.2024 um 19:19
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Ist das noch der aktuelle Stand? Lea wird nochmal gehört?
Dass Lea nochmal aussagen soll, dazu ist nichts bekannt; mein Beitrag war auch etwas anders gemeint:

Sie hatte im Anschluss an ihre Aussage ihr Smartphone auf freiwilliger Basis für eine Auswertung zur Verfügung gestellt; diese ist mittlerweile durchgeführt worden, die junge Frau hatte ihr Handy wohl noch vor Weihnachten zurückbekommen, die Ergebnisse sind aber noch nicht vor Gericht präsentiert worden.

Das könnte vor allem deshalb interessant werden, weil es wohl leichte Zweifel gibt, ob Lea an dem Nachmittag überhaupt mit dabei war; die Verteidigung erwähnte eine Corona-Erkrankung, die einem Tischtennisspiel und einem McDonald’s-Besuch eigentlich entgegen gestanden hätte.


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15.01.2024 um 20:24
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Es spricht alles dafür, dass Verena unbewusst die Tage verwechselt und der Angeklagte über kein frühzeitiges Täterwissen verfügt hatte.
Wirklich?

Mag ja sein, dass die Zeugin den Tag des langen Spaziergangs verwechselt hat.

Aber wer kann ausschließen, dass Sebastian T. ihr nicht schon am 3.10. bei der Heimkehr vom Ausflug über die Tötung einer jungen Frau in Aschau berichtet hat? Dass aber eine längere Unterredung an diesem Abend nicht möglich war und man sich stattdessen für den Folgetag neu verabredet hat?

Will heißen: Die Erstinformation könnte am 3.10. erfolgt sein, das vertiefende Gespräch darüber -auch anhand gegoogelter Presseberichte über den Fall- dann am Abend des 4.10. bei einem längeren Spaziergang.

Und es müssen doch handfeste Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung von Sebastian T. vorgelegen haben, die erst zu seiner Festnahme, dann zu seiner Inhaftierung und schließlich zur Anklageerhebung geführt haben.

Wenn verdächtiges Täterwissen (offenbart von Zeugen) dabei keine Rolle gespielt haben sollte, was dann? Nur der Umstand, dass er in der Tatnacht in der Nähe des vermeintlichen Tatorts joggen war und das Geständnis, das er am Vorabend seiner Verhaftung bei der Hausparty abgelegt hat?


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15.01.2024 um 23:28
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 14.12.2023:Das war auch das Erste was ich mir gedacht habe, als es der Beistand von V. verkündet hat. Aber wenn wiederum der Beistand von der Schwester sagt „Meine Mandantin weiß was es mit dem Messer auf sich hat.“ und sie will gleichzeitig verweigern, wird es ja nicht drum gehen, dass ihre Schwester sich bei der Anzahl der Wolken am Himmel geirrt hat.
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Für mich der absolute Beleg, dass die Messerstory nur ausgedacht war. Sonst hätte Lea doch diesbezüglich ausgesagt. Also wenn meine Schwester ernsthaft mit einem Messer bedroht wurde, würde ich vor Gericht alles sagen, was ich dazu weiß. Schon alleine um meine Schwester zu schützen und dafür zu sorgen, dass es Konsequenzen hat. Aber so ist es eben nicht. Die Damen schweigen.
Könnte es nicht sein, dass L. weiß, dass sich die Messergeschichte im Auto und nicht auf dem Spaziergang zugetragen hat - möglicherweise auch zeitlich komplett losgelöst von den Ereignissen um Hannas Tod? Es hieß ja relativ zu Beginn (ich meine, um den 17.10. rum, als L. und ihre Mutter das erste Mal ausgesagt haben), dass L. bei dem Vorfall im Auto anwesend gewesen sein soll.
Sie [Verena R.] soll erneut geladen werden – und dann auch von einem Vorfall im Auto berichten, bei dem Se­bastian T. ihr ein Messer an den Hals gehalten und sie be­droht haben soll, sie umzu­bringen.
Quelle: https://m.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/privat-gab-er-mord-an-hanna-23-zu-vor-gericht-schweigt-sebastian-t-85800492.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Vielleicht möchte sie deshalb nichts dazu sagen, weil sie sonst bestätigen müsste, dass V. dieses Ereignis (bewusst? unbewusst?) in einen falschen Zusammenhang gebracht hat.


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15.01.2024 um 23:47
Zitat von BohoBoho schrieb:Es gab 26 Personen (ich nehme mal an Männer) die in die engere Wahl fielen, aber bis auf ihn sind alle rausgefallen - wohl durch Alibis, Videos, etc.

Er blieb als einziger über, der zum Tatzeitpunkt sich in unmittelbarer Nähe des Opfers aufhielt und das alleine. Kein Zeuge, keine Kamera, die ihn zeitnah irgendwo anders platzierte. Auch das Handy nicht, welches er offensichtlich nicht dabei hatte.
Weiß man eigentlich, ob es außer am Eiskeller noch Kameras gibt. Zum Beispiel an Hotels und Häusern. Sonst kann ich mir nicht vorstellen, dass jeder ein wasserdichtes Alibi hat.

Der Zeuge Philipp S. will ja betrunken einige Meter unter einem Schirm verweilt haben. Nicht dass Ich glaube er hat was damit zu tun, aber von einem Alibi kann da nicht wirklich die Rede sein. Oder ist der durch die Zeiten von den Aufnahmen am Eiskeller raus ? Und so könnte ich mir bei 26 Personen vorstellen, dass nicht jeder ein direktes Alibi hat. Was auch nur wieder interessant ist, wenn es sicher ein Verbrechen war. Wirklich verzwickt.
Zitat von BohoBoho schrieb:Er blieb als einziger über, der zum Tatzeitpunkt sich in unmittelbarer Nähe des Opfers aufhielt und das alleine. Kein Zeuge, keine Kamera, die ihn zeitnah irgendwo anders platzierte. Auch das Handy nicht, welches er offensichtlich nicht dabei hatte.
Unmittelbar ist halt die Frage. Für ihn gilt natürlich dann das gleiche, dass er eine sehr priorisierte Person ist und kein richtiges Alibi hat. Aber diese nachgestellte Joggingrunde überzeugt mich jetzt nicht wirklich. Es ist ja nicht mal klar, ob er die sicher genommen hat. In so einem Dorf kann man ja in mehrere Richtungen laufen und von Zeugen und Kameras wird es da nicht wimmeln.
Zitat von BohoBoho schrieb:Bei einer Befragung erwähnt er dann die Opfer Verletzungen und dass er sehr früh (zu früh) zumindest mal von dem Fund einer toten Person wusste.
Das mit der Verletzung würde mich mehr überzeugen, wenn ihm dazu näheres rausgerutscht wäre. Aber viele Tötungsmöglichkeiten kamen ja nicht in Betracht.

Der 3. wäre wir wir durch die Zeugenaussagen wissen, wohl wirklich zu früh, aber wenn man eben sieht, wie sich alles jetzt um die zwei Tage dreht, gebe ich da auch bei anderen Aussagen nicht mehr viel drauf und wenn sie vom Angeklagten kommen.
Zitat von BohoBoho schrieb:Und sie wird wissen, ob sie es ihm tatsächlich an dem Abend erzählte, wie er es aussagte. Auch wenn das Gericht ihre Aussageverweigerung nicht werten sollte, legt sie eben den Gedanken nahe, dass es etwas damit zu tun hat, dass ihre wahrheitsgemäßen Aussagen nicht vorteilhaft für ihn wären
Der Gedanke kommt natürlich schon auf.
Zitat von BohoBoho schrieb:Die Mutter wusste, dass er joggen war und wird daher auch gewusst haben, wann er weg ist und wann er wieder zurückkam
Zitat von BohoBoho schrieb:Sie würde sicherlich auch etwas zur kurzen/langen Hose sagen können und ob eine in seinem Sport Sortiment fehlte, nach Hannas Tod.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es liegt doch nahe, dass die Eltern zu der Zeit nicht mehr auf waren. Und schon gar nicht wissen, was ihr Sohn Wochen vorher zum Joggen anhatte.

Das Fehlen vllt. Mir würde vllt nicht mal unbedingt auffallen wenn eine Hose von mir weg wäre. Mütter sind da vllt anders.


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