emz schrieb:Hast du ein vergleichbares Beispiel, wo sich der dringende Tatverdacht aufgelöst hat während des Verfahrens? Also ohne dass sich ein völlig neuer Tatablauf herauskristallisiert hätte? Mir fällt da kein Prozess ein, lasse mich aber gerne belehren.
Keines,wo ich dir eine Quelle dazu liefern könnte. Und wo die Tatabläufe und Zeugen vergleichbar sind, dafür ist der Fall auch zu speziell. Einmal ging es um gemeinschaftlichen versuchten Totschlag, so eine typische Feierkeilerei unter jungen Leuten. Da haben sich dann die Zeugen sehr widersprochen, was die Tatbeteiligung eines Angeklagten anging und er wurde daraufhin während der HV aus der U-Haft entlassen.
Einmal noch wegen Missbrauch. Da wurde ein zweiter Gutachter für die Glaubwürdigkeit geholt und als das positiv für den Angeklagten ausgefallen ist, wurde der dringende TV auch fallen gelassen und er kam frei. Obwohl der Prozess auch noch relativ viele Verhandlungstage lief.
emz schrieb:Nur ist Adamek halt kein Rechtsmediziner.
Ist er nicht, aber er war mit der Rechtsmedizinerin gleichzeitig im Zeugenstand. Da dürfte man erwarten, dass sie sich eingeschalten hätte, we
asdf1357 schrieb:Danke für den Hinweis. Die Blutspuren könnten ja an die Kleidung gelangt sein, als er die bewusstlose Hanna in den Bärbach warf. Wurde im Prozess noch etwas zu den Blutanhaftungen gesagt?
Es gab Anhaftungen auf einer Hose. Man hat aber davon abgelassen, diese zu behandeln, weil es zu wenig war.
Karajana schrieb:Aber ein versehentlich gewählten Notrufkontakt wäre schon ein grosser Zufall just in dem Moment, das muss man zugeben.
Das muss ich auch sagen, dass ich das schon für einen extremen Zufall halte. Jedoch habe ich es aus dem Ticker so verstanden, dass der Ermittler betont hat, dass nicht unbedingt eine Notfallnummer angewählt wurde, sondern eine Nummer, die auch ein Notfallkontakt ist. Aber man mag mich verbessern.
hopkirk schrieb:Sehe ich nicht so. Beide Verhaltensweisen wurden in Bezug auf den Angeklagten berichtet. Anlabern von Frauen in Rosenheim (sehe ich als Belästigung, wenn es keinen anders gearteten vorherigen Kontakt gab), Messer am Hals der Freundin ("Ich bring dich jetzt um").
hopkirk schrieb:Karajana
Ich bin selbst eine Frau und kann ziemlich gut einschätzen, wann ich mich belästigt fühle und wann nicht. Ich bin selbst oft genug nachts nach Hause gelaufen. Und die Story mit dem Messer am Hals ist für mich Fakt. Für mich persönlich. Kann ja ansonsten jeder sehen, wie er will
Dann wäre es aber schön, wenn du es auch so darlegen würdest. Ich würde nicht so weit gehen, dass ich sage, dass die Geschichte mit dem Messer sicher nicht stattgefunden hat, aber in mir löst das was aus, wenn eine Zeugin sich ohnehin widerspricht und die Aussage verweigert und die Schwester wiederum bei dem Kern nichts sagen will und sogar mit der Begründung sie will nicht ihre Schwester belasten. Man kann sich natürlich Alternativszenarios Und Motive dafür überlegen, aber die als Fakt zu verkaufen, finde ich schon gefährlich. Kennst du die Persönlichkeit der Zeugin und des Angeklagten persönlich? Als nur auf die Art wie wir die alle kennen und mit diesen Verweigerungen so absolut überzeugt sein, dass es sicher passiert ist, würde ich mir nicht zutrauen.
Außerdem auch wenn man das Ansprechen auf der Straße am Tag in Rosenheim als Belästigung qualifiziert und das mit dem Messer als Bedrohung, ist es jeweils eine ganz andere Form der Belästigung und Bedrohung als Frauen nachts auf der Straße anzugehen und oder mit Gewalt zu bedrohen.