Shuai schrieb:Nehmen wir einmal an, es gebe Tagebücher. Wenn dort drinsteht, dass er sich umbringen möchte, dann wäre dass evtl. ein Grund, ein Verbrechen, freiwilliges Verschwinden oder einen Unfall auszuschließen. Trotzdem würde er ja dann als vermisst gelten, bis man ihn oder seine sterblichen Überreste findet.
Ein Tagebucheintrag mit einer Ankündigung sich etwas anzutun kann für die Behörden noch keine ausreichende Grundlage sein, den Tod eines Vermissten anzunehmen und auf eine öffentliche Vermisstenfahndung zu verzichten. Das sehe ich ganz genauso. Es müssen sicher weitere unzweideutige Anzeichen vorliegen, damit die Behörden zu einer solchen Einschätzung kommen. Vielleicht wenn im Nachhinein konkrete Vorbereitungen eines Vermissten feststellbar sind, die darauf schließen lassen, dass der Vernisste seine Ankündigung wahr gemacht hat. Dass man nur den genauen Ort, an dem er es getan hat, nicht kennt.