@mystery90,
In den Hochzeiten der Mindmachinetechnologie anfangs der 1990er Jahre war die durch einschlägige Medien geprägte Meinung stark an populärer Literatur ausgerichtet, etwa dem Buch "Megabrain" von Michael Hutchison. Im Zuge dieser medialen Verarbeitung, die möglicherweise auch teils durch Marketingmotive getrieben war, wurden beträchtliche Hoffnungen auf mögliche Wirkungen von Mindmachines geweckt, die nicht mit der Realität in Einklang standen. Zu nennen sind hier vor allem allgemeine Wunschvorstellungen bezüglich Intelligenzsteigerung, Altersverzögerung, Lebensverlängerung, Krebsprävention und psychologischer Wellness. Der begrenzte kommerzielle Erfolg der Mindmachines erscheint daher als naheliegendste Folge jener überzogenen Versprechungen.
*1
Das nur Mal so als kleine "Gedankenstütze". Es gibt, so weit ich weiß, keine empirische Studie die nachweist das nur allein mit Hilfe von Musik die von dir propagierten Effekte eintreten.
Weiterhin ist der Autor dieser Seite ein gewisser Herr Ing. A. K.*2. Da ich weder in den großen Onlineportalen, wie z.B. Wikipedia. Oder sonst wo außer auf dieser ominösen Webseite, Hinweise auf diese "Neurogramme" gefunden habe: Ich unterstelle diesem Thema es ist ein "Fake".
Somit liegt mir der Verdacht nahe dabei handle es sich um Werbung in eigener Sache? Wahrscheinlich besitzen diese ominösen Neurogramme nicht einmal die zur Patentierung notwendige Schöpfungstiefe, genauso wenig wie dieses Thema für einen Eintrag bei Wikipedia reichen würde.
In Deutschland dürfen nur Ärzte oder Personen, welche nach dem Heilpraktikergesetz*3 geprüft worden sind, "Heilkunde" betreiben:
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
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Da diese unter Punkt 2 (*2) benannte Person weder Arzt noch Heilpraktiker (sich auch nicht so ausweist) ist, jedoch unter Punkt 5 (*5) eine Linderung, gar Heilung oder Hilfe in Form von Heilkunde vorgaukelt muss ich davon ausgehen, dass besagte Person deutsches Recht bricht.
Das ist Scharlatanerie für mich und ich kann Menschen nur Warnen für 69 Eur eine Kompilation zu kaufen, deren Inhalt nicht einmal als normale Ware zu fassen ist. Es handelt sich um ein rein "virtuelles" Produkt mit dem Ziele der maximalen Gewinnabschöpfung.
Für bereits geschädigte Personen sei noch folgender Hinweis wichtig:
Der Admin-C ist ferner Zustellungsbevollmächtigter für den Domaininhaber, wenn dieser keinen Sitz in Deutschland hat. Auf der anderen Seite ist jedoch ausschließlich der Domaininhaber Vertragspartner der DENIC, der Admin-C ist lediglich dessen Bevollmächtigter. Dies kann insofern wichtig sein, wenn Domaininhaber und Admin-C auseinander fallen.
*6
Eine kostenlose Auskunft gibt die Denic.de!
@Thermometer Ich gebe Dir Recht.
@Thema
Vorsicht Troll, bitte nicht füttern!
Quellenangabe(n)
*1 -
Wikipedia: Mindmachine*2 -
http://www.neurogramm.de/impressum_7.htm*3 -
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/*4 - *3; §1 und folgend
*5 -
http://www.neurogramm.de/gesundheit_1_b_3.htm und folgend
*6 -
http://www.tecchannel.de/netzwerk/management/446425/mehr_als_nur_eine_formalie_oder_gefaelligkeit_die_haftung_des_admin_c_bei_domainregistrierungen/ (Archiv-Version vom 01.11.2010)