Rechtliche Gleichstellung Islam und Christentum
22.06.2007 um 10:5821.06.2007 Bonn: Lehmann-Äußerungen sorgen für Debatte über Stellung der muslimischen Gemeinschaft
Pofalla gegen rechtliche Gleichstellung des Islam
(KNA) Äußerungen von Kardinal Karl Lehmann haben Streit über eine rechtliche Gleichstellung des Islam in Deutschland ausgelöst. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla bezeichnete am Donnerstag in Berlin eine voreilige rechtliche Gleichstellung des Islam mit dem Christentum als Ausdruck falsch verstandener Toleranz. Er sah sich in dieser Haltung einig mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskoferenz. Lehmann hatte am Dienstag davor gewarnt, alle Religionen in Deutschland gleich zu behandeln und den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts "relativ beliebig" zu verleihen. SPD und Grüne wiesen die Äußerungen Pofallas als wirklichkeitsfern zurück.
Pofalla erklärte, der Islam stehe unter dem Schutz der Religionsfreiheit und werde auch gesellschaftlich gefördert. Im Gegensatz zum Christentum sei er aber nicht im kulturellen Zentrum Europas angesiedelt und spiegele sich nicht in gleichem Maße im alltäglichen Leben wieder. Die gesellschaftliche und politische Ordnung in Europa sei ohne das Christentum nicht zu verstehen.
Die CDU wolle weiterhin für eine "herausgehobene rechtliche und kulturelle Stellung des Christentums in Deutschland und Europa eintreten", so Pofalla. Aus dem christlichen Menschenbild leite sie auch den Gedanken der Leitkultur in Deutschland ab. "Nur wer sich seiner kulturellen und gesellschaftlichen Wurzeln bewusst ist, kann frei und offen für die Rechte andersgläubiger Mitbürgerinnen und Mitbürger eintreten", so der Generalsekretär.
Die Islambeauftragte der SPD-Fraktion im Bundestag, Lale Akgün, warf Pofalla daraufhin in der "Netzeitung" vor, an der Lebenswirklichkeit in Deutschland vorbei zu argumentieren. "Wer sagt, der Islam könne nicht rechtlich gleichgestellt werden, schürt den sozialen Unfrieden", so die SPD-Politikerin. Der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, forderte in Berlin einen Fahrplan für die rechtliche Gleichstellung des Islam. Zu den Lehmann-Äußerungen sagte er, die katholische Kirche sei "in dieser Frage schon mal weiter" gewesen.
Die rechtliche Gleichstellung habe nichts mit Toleranz zu tun, betonte Akgün. Vielmehr sei sie das grundgesetzlich verbürgte Recht des Islam, genauso wie die christlichen Kirchen behandelt zu werden. "Unser Staat ist nicht katholisch oder protestantisch, sondern neutral." Es sei falsch anzunehmen, nur weil "Islam-Bashing in Mode ist, würde es auch von der Bevölkerung goutiert."
"Gleichstellung Gebot des Grundgesetzes"
Beck bezeichnete die rechtliche Gleichstellung des Islam als ein Gebot des Grundgesetzes. Der Staat verstehe sich nach Artikel vier des Grundgesetzes als "Heimstatt aller Bürger". Deshalb dürfe er sich nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren, sondern müsse allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen.
Lehmann hatte sich beim Empfang der Kirchen für die obersten deutschen Gerichte in Karlsruhe gegen eine falsche Toleranz gewandt, die alle Religionen unabhängig von ihrer Zahl und ihrer Geschichte gleich behandle. Das Christentum habe nicht nur die Geschichte Europas geprägt, sondern wirke über die europäische Rechtskultur auch bis in den heutigen Alltag hinein. Es sei "Ausdruck europäischer Kulturidentität", als Körperschaft öffentlichen Rechts zu wirken, so Lehmann. Deshalb dürfe der Körperschaftsstatus nicht beliebig vergeben werden.
http://www.islamische-zeitung.de/?id=8982
Pofalla gegen rechtliche Gleichstellung des Islam
(KNA) Äußerungen von Kardinal Karl Lehmann haben Streit über eine rechtliche Gleichstellung des Islam in Deutschland ausgelöst. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla bezeichnete am Donnerstag in Berlin eine voreilige rechtliche Gleichstellung des Islam mit dem Christentum als Ausdruck falsch verstandener Toleranz. Er sah sich in dieser Haltung einig mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskoferenz. Lehmann hatte am Dienstag davor gewarnt, alle Religionen in Deutschland gleich zu behandeln und den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts "relativ beliebig" zu verleihen. SPD und Grüne wiesen die Äußerungen Pofallas als wirklichkeitsfern zurück.
Pofalla erklärte, der Islam stehe unter dem Schutz der Religionsfreiheit und werde auch gesellschaftlich gefördert. Im Gegensatz zum Christentum sei er aber nicht im kulturellen Zentrum Europas angesiedelt und spiegele sich nicht in gleichem Maße im alltäglichen Leben wieder. Die gesellschaftliche und politische Ordnung in Europa sei ohne das Christentum nicht zu verstehen.
Die CDU wolle weiterhin für eine "herausgehobene rechtliche und kulturelle Stellung des Christentums in Deutschland und Europa eintreten", so Pofalla. Aus dem christlichen Menschenbild leite sie auch den Gedanken der Leitkultur in Deutschland ab. "Nur wer sich seiner kulturellen und gesellschaftlichen Wurzeln bewusst ist, kann frei und offen für die Rechte andersgläubiger Mitbürgerinnen und Mitbürger eintreten", so der Generalsekretär.
Die Islambeauftragte der SPD-Fraktion im Bundestag, Lale Akgün, warf Pofalla daraufhin in der "Netzeitung" vor, an der Lebenswirklichkeit in Deutschland vorbei zu argumentieren. "Wer sagt, der Islam könne nicht rechtlich gleichgestellt werden, schürt den sozialen Unfrieden", so die SPD-Politikerin. Der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, forderte in Berlin einen Fahrplan für die rechtliche Gleichstellung des Islam. Zu den Lehmann-Äußerungen sagte er, die katholische Kirche sei "in dieser Frage schon mal weiter" gewesen.
Die rechtliche Gleichstellung habe nichts mit Toleranz zu tun, betonte Akgün. Vielmehr sei sie das grundgesetzlich verbürgte Recht des Islam, genauso wie die christlichen Kirchen behandelt zu werden. "Unser Staat ist nicht katholisch oder protestantisch, sondern neutral." Es sei falsch anzunehmen, nur weil "Islam-Bashing in Mode ist, würde es auch von der Bevölkerung goutiert."
"Gleichstellung Gebot des Grundgesetzes"
Beck bezeichnete die rechtliche Gleichstellung des Islam als ein Gebot des Grundgesetzes. Der Staat verstehe sich nach Artikel vier des Grundgesetzes als "Heimstatt aller Bürger". Deshalb dürfe er sich nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren, sondern müsse allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen.
Lehmann hatte sich beim Empfang der Kirchen für die obersten deutschen Gerichte in Karlsruhe gegen eine falsche Toleranz gewandt, die alle Religionen unabhängig von ihrer Zahl und ihrer Geschichte gleich behandle. Das Christentum habe nicht nur die Geschichte Europas geprägt, sondern wirke über die europäische Rechtskultur auch bis in den heutigen Alltag hinein. Es sei "Ausdruck europäischer Kulturidentität", als Körperschaft öffentlichen Rechts zu wirken, so Lehmann. Deshalb dürfe der Körperschaftsstatus nicht beliebig vergeben werden.
http://www.islamische-zeitung.de/?id=8982