Abahatschi schrieb:Dafür ist die deine Lösung bestens geeignet, oder nicht?
Meine Lösung? Falls du das temporäre abschalten von WP meinst, wenn die Last während der Lastspitzen das Netz zu überlasten droht, dann ja. In solchen Fällen kann das eine gute Lösung darstellen.
Abahatschi schrieb:Das wirft jetzt eine neue Menge Fragen auf:
- wenn die Wohnung kalt bleibt obwohl der Vermieter alles laut Habeck Gesetz umgebaut hat, darf der Mieter die Miete kürzen?
Unter 16° Außentemperatur ist der Vermieter verpflichtet die Heizung einzuschalten, wenn er das nicht tut ist es Gesundheitsgefährung (über 30Tage aus)...oder reicht es tatsächlich dass er die WP einschaltet und ob die geht oder nicht ist es nicht mehr sein Problem?
Deine Fragen werfen auch ne menge Fragen auf.
1.) Was is ein Habeck Gesetz?
2.) Falls ich dein Bild-Sprech richtig übersetze und die geplante Novellierung des GEG gemeint is, muss ich dir mitteilen, dass diese erstens noch gar nich beschlossen worden is und zweitens wenn es beschlossen wird, es erst ab 2024 in Kraft träte und drittens da auch nich drin steht, alle Heizungen durch WPen ersetzt werden müssen.
Du siehst also, mit Habeck oder den Grünen hat das Vonovia Problem nix zutun.
3.) Woher weißt du, dass die Wohnungen jetz kalt sind?
Kannst du diese Fragen beantworten?
Abahatschi schrieb:wenn aus solchen Gründen ein Umbau einfach unmöglich ist, welche Heizung baut man da ein? Kann man / muss man dan einem Mieter kündigen wenn man nicht mehr heizen kann?
Um diese Fragen sinnvoll beantworten zu können, muss man erstmal die endgültige Fassung der GEG Novellierung abwarten.
kuno