@Bone02943 Bei den Firmen ist ja auch die Frage, wie wir da rangehen. Da geht es um internationale Initiativen, in denen Deutschland oft eine Rolle spielt.
https://www.verdi.de/themen/internationales/initiative-lieferkettengesetzDie Initiative Lieferkettengesetz, der auch ver.di angehört, begrüßt insbesondere, dass das EU-Lieferkettengesetz einem konsequent risikobasierten Ansatz folgen soll. Das Gesetz kann so bereits im Vorfeld wirken und dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Zudem soll das Gesetz nahezu die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Beides zusammen schafft die Voraussetzungen dafür, Menschenrechte und Umwelt dort zu schützen, wo es am schlechtesten um sie bestellt ist, nämlich am Beginn der Lieferkette. Bestätigt hat das EU-Parlament darüber hinaus, dass auch Unternehmen Verantwortung für den Klimaschutz tragen. Das Gesetz fordert von ihnen die Aufstellung und Umsetzung von Klimaschutzplänen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel.
Am 1.1.2023 ist in Deutschland das sogenannte „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ in Kraft getreten. Es gilt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Das Gesetz verpflichtet diese Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen. Allerdings hat das Gesetz noch Lücken (Details siehe weiter unten in den FAQs). Die Probleme in den Lieferketten haben sich durch die Corona-Pandemie verschärft, und auch der Krieg in der Ukraine hat teils schwere Auswirkungen auf die globalen Lieferketten. In einigen Punkten hinkt da auch das EU-Lieferkettengesetz noch hinterher.
Das Gesetz hat noch viele Lücken, aber noch wichtiger ist, dass es zuletzt auch wieder um die Zustimmung Deutschlands ging:
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/eu-lieferkettengesetz-100.htmlOhne Wenn und Aber? Interne Dokumente und Weisungen, die MONITOR exklusiv vorliegen, zeigen ein ganz anderes Bild. Darin wird deutlich: Deutschland versucht, den Vorschlag der Kommission maßgeblich abzuschwächen. Etwa bei der zivilrechtlichen Haftung. Eine zentrale Regelung: Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollen künftig auf Basis europäischen Rechts Schadensersatz einklagen können. Warum das wichtig ist, zeigt der Fall KiK. Hinterbliebene der Brandkatastrophe klagten in Deutschland auf Schadensersatz. KiK habe nicht auf die Einhaltung von Brandschutzvorgaben geachtet. Doch die Klage wurde abgewiesen. Die Richter urteilten auf Basis des Rechts, wo der Schaden entstanden ist – Pakistan. Der Vorschlag der EU-Kommission will genau das ändern. Unternehmen würden so künftig auf Basis europäischen Rechts für Verstöße haften und zwar bei Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Unternehmerverbände laufen dagegen seit Monaten Sturm. Sie fordern eine Sonderregelung – die sogenannte Safe Harbour-Klausel. Und erstaunlich: in internen Weisungen der Bundesregierung findet sich nun exakt die gleiche Forderung.
Am Ende wollte die CSU das Gesetz (zum Glück erfolglos) noch blockieren. Gerade die Grünen haben sich dafür stark gemacht.
Da sehen wir, wie europäische Prozesse, die wirtschaftlich VIEL ausmachen, da die EU einer der größten Wirtschaftsblöcke der Welt ist, teilweise vom klein-klein in Deutschland verändert werden können.
Entweder zum guten: eine deutsche Initiative kann das Zünglein an der Wage sein.
Oder zum schlecht: irgendein Lobbyist schafft es, ein paar FDPler oder in diesem Fall EVPler für sich zu vereinnahmen und schon werden Umweltstandards verwässert oder verzögert.
Dass Deutschland nichts ausmacht ist die größte Lüge und Schutzbehauptung in der deutschen Klimadebatte.