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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

81 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Rassismus, Diskiminierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

21.11.2006 um 16:34
Yeti, mir wärs auch lieber wenn ich mir eine andere Meinung dazu bilden könnte.



Geraldo, lassen wir es vorerst bei deinem letzten Posting bestehen. Ichmüsste
einfach zu viel spekulieren um auf die wichtigen Punkte eingehen zu können.Einfach mal
die zukünftige Resonanz des AGG abwarten und wieder von Neuem bewerten.Die Ansätze sind
gut, die bisherige Verwendung umso weniger. Mal sehen ob dass AGGhauptsächlich ge- oder
missbraucht wird. Und dann können wir die Diskussion wieder neuentflammen.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

21.11.2006 um 17:20
@univerzal:

Ja, Du hast zweifellos Recht damit. Es ist noch zu neu, um wirklichSubstantielles darüber sagen zu können. Schaun' wa mal, was draus wird :)


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

24.11.2006 um 14:40
Vielleicht sollte man das Antidiskriminierungsgesetz noch weiter verschärfen, damit ausder totalen Überspitzung dann endlich mal der ganze Unsinn klar und deutlich zutage tritt!

Aber wirklich notwendig ist das im Grunde nicht, genauso wenig wie dasAntidiskriminierungsgesetz (wirklich ein toller Name... hätte meine Großmutter nichtbesser erfinden können), denn dass alle vor dem Gesetz gleich sind und dass niemandbenachteiligt werden darf, geht ja aus den übrigen Gesetzen (Grundgesetzen) sowieso schonhervor.

Es ist halt nun die Frage, wie man in Zukunft miteinander umgehen sollund kann, um nicht gegen diese sonderbaren Gesetze zu verstoßen. Kann man es dennwirklich immer allen gleich recht machen? Ist es überhaupt möglich noch jemanden oderjemandin für irgend einen Zweck auszuwählen? Denn ohne dieses Auswahlrecht, daszweifelsfrei die Diskriminierung eines anderen, einer anderen oder anderer in sich trägt,geht jede Entscheidungs-Freiheit den Bach runter.

Wo soll das hinführen, wennman nicht mehr auswählen darf, wem man den angebotenen Arbeitsplatz nun geben will, wemman die leere Wohnung nun vermieten will? Gibt man einer alten Frau den Arbeitsplatz,fühlt sich eine junge Frau benachteiligt. Oder ein junger Mann oder ein alter Mann. Gibtman der jungen Frau den Arbeitsplatz, fühlt sich die alte Frau benachteiligt, oder einalter Mann oder ein junger Mann. Gibt man einem jungen Mann den Arbeitsplatz fühlt sichein alter Mann benachteiligt oder eine alte Frau oder eine junge Frau. usw...

Vermietet man die Wohnung an einen Deutschen, fühlt sich ein Ausländer benachteiligt.Vermietet man sie an einen Ausländer, fühlt sich der Innländer benachteiligt. Vermietetman an einen gesunden, fühlt sich der Kranke oder Behinderte benachteiligt, vermietet manan einen Kranken oder Behinderten, fühlt sich der gesunde benachteiligt usw...

Darf ich mir überhaupt noch eine Frau zum heiraten aussuchen???
Könnte ja sein,wenn ich eine Annonce aufsetze, dass sich, wenn ich eine Blonde bevorzuge, dieSchwarzhaarige benachteiligt fühlt, oder die Rothaarige. Wenn ich hingegen die Rothaarigebevorzugen würde, würde sich natürlich die Schwarzhaarige oder die Blonde benachteiligtfühlen. Oder es würde sich gar ein Mann benachteiligt fühlen, weil ich eine Fraubevorzuge zum ehelichen. Wenn ich hingegen einen Mann bevorzugen würde, könnte sich eineFrau benachteiligt fühlen. usw...

Oder aber ich müsste schlichtweg "alle"Menschen heiraten, damit sich nun ja niemand benachteiligt fühlt... Aber das wärewiederum Polygamie und die ist auch wiederum strafbar in Deutschland... Also wie man esmachen soll weiß ich nicht, richtig machen kann man es mit "dem" Gesetz jedenfallsüberhaupt nicht mehr !

Es ist ein ganz natürlicher Vorgang, dass man für einenbestimmten Zweck (Arbeit, Wohnung, Partnerschaft und anderes) einen dafür am geeignetstenaus einer Vielzahl anderer auswählt. Aber wenn man das aufgrund persönlicherGeschmackskriterien schon nicht mehr darf, dann kann man eigentlich überhaupt keineArbeitsplätze mehr besetzen, überhaupt keine Wohnungen mehr vermieten, überhaupt keinePartnerschaft oder Ehe mehr eingehen, da man immer irgend jemanden benachteiligt, jasogar in den meisten Fällen eine ganze Menge, weil man sich schlichtweg eigentlich nur"einen" oder "eine" aus der Menge der übrigen auszuwählen gedenkt und ja niemals aufeinen Arbeitsplatz zB. "alle" Arbeitslosen einstellen kann...

Man kann sich auchwie ich feststelle kaum noch vernünftig (juristisch einwandfrei) ausdrücken. Wie soll manin Zukunft Briefe verfassen oder gar Bücher schreiben/lesen? Alleine dieses sichverständlich ausdrücken wollen wird zum Krampf wenn man statt "man" nun auch "frau"dabeisetzen soll, bei allen männlichen Ausdrucksformen die weiblichen (auch das darf manso ja eigentlich schon nicht mehr formulieren, stattdessen sollte man also besser"fraulichen" formulieren, aber das hört sich doch total beknackt an...)dazufügen. Wiewär´s also mal mit "Krankenschwesterin"? Ist denn die Frau Doktor nun die Frau desDoktors oder ist sie selbst Doktor- Ähm Doktorin? Das Verständnis wird zum Unverständnis,irgendwann haben wir eine totale Sprachverwirrung und niemand/niemandin kannjemand/jemandin mehr verstehen...

Und was soll man überhaupt noch in eineBewerbung schreiben? Alter, Qualifikation, Herkunft, Familienstand,Religionszugehörigkeit usw. darf man ja schon gar nicht mehr erwähnen. Am besten legt manein leeres Blatt in den Briefumschlag. Das wäre dann juristisch korrekt.

DerHandlungsspielraum und die persönliche Freiheit ist sozusagen gleich Null. Alleine wennman in einer Schlange an der Supermarktkasse steht, fühlen sich doch alle die hinter dem1. Platz stehen grundsätzlich benachteiligt? - Ja soll der/die/das (wer/wie/was -wieso/weshalb/warum... Sesamstraße für Fernsehanfänger lässt grüßen)Kassier/Er/Kassierer/In/nen denn alle gleichzeitig dran nehmen um nu ja niemanden zubenachteiligen? Das gäb ein schönes Chaos an den/der/die/das Kassen/KassInnen/nen...

Na ja, ich denke wie/wo/was dabei raus kommt und dass es eben nur auf dieseironisch-satirische Art und Weise überhaupt zu ertragen ist, diesesAntidiskriminierungsgesetz...dürfte wohl auf der/die/das Hand/Hände/Händelin liegen...


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

24.11.2006 um 15:20
@sailor:

Dein Beitrag zeigt mir eigentlich nur eines sehr klar auf, nämlich dassDu das Gesetz in seiner juristischen Bedeutung überhaupt nicht verstanden hast. Deshalbsiehst Du in dem Gesetz eine enorme Bedrohung (Deiner) Freiheit, was es aber tatsächlichnicht ist, imho diese Freiheit, die Du bedroht siehst, ebenso gesetzlich gegeben ist.


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Amila ehemaliges Mitglied

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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

24.11.2006 um 16:11
Das System wird oft als systematische Ausbeutung betrieben...


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

27.11.2006 um 13:51
@geraldo: Juristisch weiß ich wohl was das Gesetz bezwecken soll. Aber genau in diesemSinne wird es ja nicht wirklich angewendet. Stattdessen schränkt es unsere persönlicheEntscheidungsfreiheit ein und zwar nicht nur meine. Es werden nach wie vor"Andersgläubige" und Menschen "Fremder" Herkunft diskriminiert. Da wo es notwendig wäre,greift das Gesetz überhaupt nicht. Und in anderen Dingen, wo es nicht greifen sollte,verursacht es nur Chaos und sorgt für Unsicherheit und Verwirrung. Es ist dochletztendlich völlig uninteressant, ob nun jemand einen Ausländer, einen Homosexuellen,einen Zeugen Jehova oder was auch immer "nicht" einstellt oder so jemandem eine Wohnung"nicht" vermietet - Aber dieses Gesetz will uns dazu zwingen, unsere persönliche Freiheitrauben, dass wir eben nicht mehr wählen können. Ob nun jemand sagt: Ich will keinenAusländer als Mieter oder ob er das nur denkt und sich dann, wenn er ihm eine Absageerteilt, eine fadenscheinige andere Begründung ausdenkt... De Fakto bleiben dieseVerhältnisse ob nun mit oder ohne Gesetz bestehen. Und so jemand wird sich dann hüten zusagen: Ich will zB. diesen oder jenen nicht, weil er ein Ausländer ist, oder etwa einBehinderter usw... Aber diese etnischen Minderheiten werden ihr Recht doch nicht bekommen(ihre Wohnung, ihren Arbeitsplatz) man wird ihnen nur nicht mehr offen ins Gesicht sagendürfen, warum ! Da ist mir Offenheit und Ehrlichkeit aber lieber, als aufgrund einesGesetzes seine Meinung etwas nach aussen hin zu verbiegen.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

27.11.2006 um 14:30
"die Bewerbung für den Referentenposten beim Vorstand sei auf „ein Anschreiben, Angabenzu Ihren Qualifikationen und bisherigen Tätigkeiten“ sowie einen Lebenslauf, der demGesetz entspreche, zu beschränken. Also: kein Bild, kein Alter, keine Nationalität, keinFamilienstand"



Finde ich nicht gnz unrichtig

Das persönlicheVorstellungsgespräch klärt dann diese Fragen. Dass Menschen allein wegen diesen Faktorenschon nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, ist nicht vertretbar.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

29.11.2006 um 12:33
Stimme dir im Prinzip schon zu. Hat mich auch schon früher gestört, zuviel persönlichesbei Bewerbungen einbringen zu sollen und mich gefragt: Was geht die das überhaupt an? -Andererseits würde man sich viel Zeit und Mühe ersparen, wenn eine Firma einen sowiesogrundsätzlich ablehnt, weil man zu Alt ist oder weil man Ausländer ist usw... und dasdann erst beim Vorstellungsgespräch erfahren wird. Zugegeben wird das natürlich nie, dassdas zB. der Grund war, warum man abgelehnt wurde...


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

12.12.2006 um 12:13
Ich möchte hier mal eines klarstellen: Selbstverständlich bin ich nicht dafür, dassandere Menschen, also unsere Mitmenschen aus welchen Gründen auch immer diskriminiertwerden. Aber ich bin trotzdem mit diesem Antidiskriminierungsgesetz nicht besondersglücklich. Weil dieses Gesetz nie funktionieren wird, weil niemand in der Lage ist, eswirklich befolgen zu können. Und weil der Missbrauch unter dem Vorwand einerDiskriminierung hierdurch eher gefördert wird. Daher müsste es jetzt eigentlich noch einGesetz geben, das einen gegen den Missbrauch des Antidiskriminierungsgesetzes schützt !

Es liegt in der Natur des Menschen, dass er "auswählt". Wenn ich in denSupermarkt gehe, dann will ich mir auch nicht vorschreiben lassen, was ich in denEinkaufwagen legen muss und was nicht. Wenn ich mir einen Lebensgefährtin oder einenLebengefährtin aus einer Vielzahl von in Frage kommenden auswähle, dann möchte ich insolchen Dingen frei und nach ganz individuellen, persönlichen Kriterien wählen dürfen.Und wenn ich ein Arbeitgeber wäre, der einen Arbeitsplatz zu besetzen hätte, möchte ichdiese Auswahl ebenfalls frei nach persönlichen Kriterien führen können. Und wenn ich einHausbesitzer wäre und eine Wohnung zu vermieten hätte, möchte ich ebenfalls selber freinach persönlichen Geschmackskriterien entscheiden dürfen wollen, wem ich eine Wohnungvermiete und wem nicht. Völlig uninteressant warum ich mich für diese(n) oder jene(n)entscheiden habe oder nicht.

Wer auswählen kann und darf, was zur persönlichenFreiheit und Entfaltung gehört, was auch durch das Grundgesetz garantiert ist, der musszwangsläufig irgend jemanden aus irgend einem Grunde gegenüber den anderen bevorzugen,sonst kann er gar nicht auswählen. Das zieht zwangsläufig nach sich, dass der Restnatürlich benachteiligt wird. Das geht gar nicht anders.

Es gibt keine totaleGerechtigkeit für alle ! Das ist eine Illusion ! Weil auch jeder Mensch anders ist. Jederhat irgendwelche Vorzüge und Vorteile gegenüber anderen. Und ebenso auch Nachteile auswelchen Gründen auch immer. Das regelt der Markt aber an sich um es auszugleichen und imIdealfall findet dann auch jeder seiner Art und Neigung entsprechend einen Platz.

Diskriminierung findet ja trotz des Antidiskriminierungsgesetzes weiterhin an allenEcken und Enden statt. Nur man sagt es einem jetzt nicht mehr offen und ehrlich insGesicht, warum man zB. den Arbeitsplatz nicht bekommen hat, oder die Wohnung nicht. (Weilman sich dann strafbar machen würde). Und was würde mir ein Arbeitsplatz oder eineWohnung nutzen, wenn ich sie nun bekäme - und dann dort ein Leben lang gemobbt würde undmit ständigen Fieseleien rechnen müsste, weil man mich ja laut Gesetz nehmen "musste"obwohl man es nicht wollte? Dagegen darf ich mich zwar auch wieder wehren, aber malehrlich: Werde ich dadurch glücklicher? Nutzt mir das wirklich etwas?

Würde ichmir nicht freiwillig lieber eine Wohnung suchen, wo ich von vorneherein weiß: Hier binich erwünscht? Auch wenn ich Ausländer bin, oder Behindert bin oder fünf Kinder habe?

Auch macht dieses Gesetz es den Arbeitgebern und Vermietern unnötig schwer, weilsie nun unter Umständen begründen müssen, dass die Frau mit den fünf Kindern die Wohnungnicht deswegen nicht bekommen hat, weil sie eine Frau ist und fünf Kinder hat, sondernweil dem Vermieter die Nase der Frau nicht gefallen hat... Große Firmen undImmobiliengesellschaften können sich natürlich eine eigene Rechtsabteilung zulegen, diedann die Formulierungen beim Angebot und später bei der Ablehnung sozusagen Aalglattbügeln, damit man keine negativen Rechtsfolgen fürchten muss. Der Kleinunternehmer undder private Hausbesitzer, der eine Dachkammer an einen Studenten vermieten möchte, kannsich so eine eigene Rechtsabteilung aber nicht leisten. Folge: Der möglicherweise freieArbeitsplatz wird gar nicht besetzt. Die Dachkammer oder Wohnung bleibt eben ganz leer.Bevor man sich einen Patzer erlaubt und ggf. jemanden vielleicht benachteiligen könnte,weil man jemand anderen bevorteilt hat, bietet man dann eben gar keine Arbeitsplätze oderWohnungen mehr an.

Alleine die Dachkammer für Studenten ist schon gefährlich.Denn da könnten sich dann alle Nichtstudenten benachteiligt fühlen ! Was ist dann mit denreinen Studentenwohnheimen? Ah, da ist das aber keine Diskriminierung? Der kleine PrivateHausbesitzer, der aber ausschließlich seine Dachkammer an einen Studenten oder eineStudentin vermiten möchte, macht sich damit schon strafbar ! Eigentlich müssten alleStudentenwohnheime auch für alle anderen Mietsuchenden geöffnet werden. Oder was ist zB.mit den Frauenparkplätzen? Ist es nicht diskriminierend, dass hier das weiblicheGeschlecht durch solche Parkplätze gegenüber den männlichen Geschlechtsgenossen bevorzugtwird? Wo bleiben denn die Männerparkplätze? Oder was ist mit den Frau undKind-Parkplätzen? (auch schon mal gesehen?) Das ist doch eindeutig eine Diskriminierungaller Männer mit Kindern und aller Männer ohne Kinder und aller Frauen ohne Kinder? Alsoder Gerechtigkeit halber müsste man dann für jeden x-beliebigen Fall extra Parkplätzeeinrichten: Behindertenparkplätze und Nichtbehindertenparkplätze, Frauenparkplätze undMännerparkplätze, Frau mit Kind Parkplätze, Frau ohne Kind Prakplätze, Männer mit KindPrakplätze, Männer ohne Kind Parkplätze, Parkplätze für Studenten und Parkplätze fürArbeiter, Parkplätze für Rentner, Parkplätze für Juden, für Moslems, für Katholiken undEvangele, für Atheisten usw...

Was ist mit solchen Schildern an gewissenGeschäften wo drauf steht: "Hunde müssen draußen bleiben?" - Ist das nichtdiskriminierung gegenüber denen, die Hunde besitzen? Diejenigen die Katzen besitzen,dürfen die Katze mit ins Geschäft nehmen, die Hundebesitzer ihre Hunde aber nicht...

Nach so einem Gesetz kann sich im Prinzip "jeder" von jedem in irgend einer Weisediskriminiert fühlen ! Und der beschuldigte muss dann nachweisen, dass er diesen oderjenen nicht diskriminiert hat ! Daher ist in der Folge ein Gesetz zum Schutz gegen dasAntidiskriminierungsgesetz unbedingt erforderlich !


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

12.12.2006 um 12:51
Das persönliche Vorstellungsgespräch klärt dann diese Fragen. Dass Menschen alleinwegen diesen Faktoren schon nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, ist nichtvertretbar.

Bleib mal realistisch, hast du in Etwa eine Ahnung wieüberlaufen manche Stelleninserate sind? Es ist bei weitem keine Seltenheit mehr dass aufeine offene Stelle mehrere hundert Bewerbungen eintrudeln.

Und du willlst diealle zu Bewerbungsgesprächen einladen? Ein Ding der Unmöglichkeit, und genau aus demGrunde sollte ein Lebenslauf so viele persönliche Informationen erhalten.

Achja, eine Anekdote aus meiner Berufschulzeit:

Eine Klassenkameradin hatmal erzählt wie bei ihnen die Auswahl der Bewerbungen läuft. Da läuft das erste Verfahrennur anhand des Zustands und Optik der Bewerbungsmappe.

Ergo, du könntest topReferenzen haben und womöglich der beste Bewerber sein, der für die Stelle in Fragekommt. Da aber die Mappe nicht so toll aussah, bist du nun raus. Heftig, oder?


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

13.12.2006 um 03:51
@sailor:

Juristisch weiß ich wohl was das Gesetz bezwecken soll.

Nein, Du tust das ganz klar nicht, wie Deine weiteren Ausführungen deutlichaufzeigen:

Aber genau in diesem Sinne wird es ja nicht wirklichangewendet.

Sagt wer? Wie kommst Du darauf?

Stattdessenschränkt es unsere persönliche Entscheidungsfreiheit ein und zwar nicht nur meine.

Wieso? Willst Du diskriminieren? Dann schränkt es diese "Freiheit"tatsächlich ein, nicht aber anderweitig.

Es werden nach wie vor"Andersgläubige" und Menschen "Fremder" Herkunft diskriminiert. Da wo es notwendig wäre,greift das Gesetz überhaupt nicht.

Deine Logik analog: Es werden nachwie vor Diebstahlsdelikte und sogar Morde verübt, was soll also ein Verbot davon!

Und in anderen Dingen, wo es nicht greifen sollte, verursacht es nur Chaosund sorgt für Unsicherheit und Verwirrung.

Die Unsicherheit, Verwirrungund Chaos macht sich derjenige, der nicht versteht, worum es beim ADG geht.

Es ist doch letztendlich völlig uninteressant, ob nun jemand einen Ausländer,einen Homosexuellen, einen Zeugen Jehova oder was auch immer "nicht" einstellt oder sojemandem eine Wohnung "nicht" vermietet -

[b]Unsere gesellschaftlichenWerte sind also uninteressant?

Aber dieses Gesetz will uns dazu zwingen,unsere persönliche Freiheit rauben, dass wir eben nicht mehr wählen können.

[b]Was nur jemand aussagen kann, der es nicht kapiert hat. Das ADG raubt weder diepersönliche Freiheit noch die Möglichkeit zu wählen.

De Fakto bleibendiese Verhältnisse ob nun mit oder ohne Gesetz bestehen.

[b]Bist Du einProphet oder woher willst Du das wissen? Das ADG hat nicht nur juristische Aspektesondern eben auch gesellschaftsprägende Wirkung auf unsere Werte bezogen. Soetwas kommtnicht von heute auf morgen nur mit einer Einführung eines Gesetzes, aber Wirkung in dieseRichtung hat es, wie an anderen Gesetzen zu sehen ist.

Und so jemand wirdsich dann hüten zu sagen: Ich will zB. diesen oder jenen nicht, weil er ein Ausländerist, oder etwa ein Behinderter usw...

[b]Und das ist bereits eine solcheWirkung, von der ich sprach.

Da ist mir Offenheit und Ehrlichkeit aberlieber, als aufgrund eines Gesetzes seine Meinung etwas nach aussen hin zu verbiegen.

[b]Diese Deine Rechts-Logik setzen wir mal in Punkto Körperverletzunganalog an. Ich habe ne Wut auf jemanden, und "verbiege" mich wegen so nem scheiß Gesetzleider nach aussen, und schlag ihm nicht die Fresse ein. Da wäre doch Offenheit undEhrlichkeit viel besser, nicht wahr? ;)

Weil dieses Gesetz niefunktionieren wird, weil niemand in der Lage ist, es wirklich befolgen zu können.

[b]Natürlich kann es befolgt werden - sehr einfach sogar. Das Problem ist, dasses offensichtlich viele nicht wirklich kapieren, und wie soll etwas befolgt werdenkönnen, das nicht kapiert wird?

Und weil der Missbrauch unter demVorwand einer Diskriminierung hierdurch eher gefördert wird.

[b]Gingsdanach, müssten wir ALLE Gesetze abschaffen, weil jedes Gesetz missbraucht werden kann,und - wie die Rechtspraxis aufzeigt - auch gemacht wird.

Daher müsste esjetzt eigentlich noch ein Gesetz geben, das einen gegen den Missbrauch desAntidiskriminierungsgesetzes schützt !

[b]Oh, die gibt es längst schon, wiez. B. Täuschung oder Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr (§ 270 StGB), und dieRechtssprechung wird - was das ADG betrifft - im Bedarfsfalle Rechtslücken diesbezüglichauffüllen.

Wer auswählen kann und darf,... der muss zwangsläufig irgendjemanden ...bevorzugen...zieht zwangsläufig nach sich, dass der Rest natürlichbenachteiligt wird.... Es gibt keine totale Gerechtigkeit für alle ! Das ist eineIllusion !

[b]Das meinst Du doch nicht etwa ernst in Bezug auf das ADG,oder? So naiv kann man es doch gar nicht verstehen.

Diskriminierungfindet ja trotz des Antidiskriminierungsgesetzes weiterhin an allen Ecken und Endenstatt.

[b]...und Straftaten ebenso, also unnütze das StGB, oder was?Ächz... Du kapierst es nicht!

...weil man mich ja laut Gesetz nehmen"musste" obwohl man es nicht wollte?

[b]NEIN! Das ist eine unsinnige undpraxiswidrige Umkehrtheorie. Das Gesetz zwingt nicht zu einer bestimmten Wahl.

Auch macht dieses Gesetz es den Arbeitgebern und Vermietern unnötig schwer, weilsie...dass die Frau mit den fünf Kindern die Wohnung nicht deswegen ...Große Firmen undImmobiliengesellschaften können sich natürlich eine eigene Rechtsabteilung zulegen...DerKleinunternehmer und der private Hausbesitzer... kann sich so eine eigene Rechtsabteilungaber nicht leisten. Folge: Der möglicherweise freie Arbeitsplatz wird gar nicht besetzt.Die Dachkammer oder Wohnung bleibt eben ganz leer.

[b]Weißt Du... wer sohandelt, weil er nix kapiert, der soll das eben so handhaben, denn er ist sich seinerDummheit eigener Schmied, oder sich informieren, kapieren und erkennen, dass dieseTheorien falsch sind.

Alleine die Dachkammer für Studenten ist schongefährlich. Denn da könnten sich dann alle Nichtstudenten benachteiligt fühlen ! ...Derkleine Private Hausbesitzer, der aber ausschließlich seine Dachkammer an einen Studentenoder eine Studentin vermiten möchte, macht sich damit schon strafbar !

[b]Das ist Unsinn was Du da annimmst - scheitert bereits an § 1 ADG.

Oder was ist zB. mit den Frauenparkplätzen? Ist es nicht diskriminierend... dasweibliche Geschlecht durch solche Parkplätze gegenüber den männlichen Geschlechtsgenossenbevorzugt wird?...Oder was ist mit den Frau und Kind-Parkplätzen? (auch schon malgesehen?) Das ist doch eindeutig eine Diskriminierung...

[b]Nein!Juristisch gesehen handelt es sich hierbei um sog. "positive" Diskriminierungen, die vomADG nicht betroffen sind.

Was ist mit solchen Schildern an gewissenGeschäften wo drauf steht: "Hunde müssen draußen bleiben?" - Ist das nichtdiskriminierung gegenüber denen, die Hunde besitzen?

[b]Blödsinn, derebenso bereits an § 1 ADG scheitert.

Nach so einem Gesetz kann sich imPrinzip "jeder" von jedem in irgend einer Weise diskriminiert fühlen ! Und derbeschuldigte muss dann nachweisen, dass er diesen oder jenen nicht diskriminiert hat !Daher ist in der Folge ein Gesetz zum Schutz gegen das Antidiskriminierungsgesetzunbedingt erforderlich !

[b]Nein, was erforderlich ist, dass ist m. E. nachzuerst einmal ein Verstehen der Materie, bevor man sich in der Weise so substanzlosauslässt, wie Du das machst.[/b1][/b0][/b9][/b8][/b7][/b6][/b5][/b4][/b3][/b2][/b1][/b0][/b][/b][/b][/b]



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13.12.2006 um 04:08
@geraldo

Danke für die ausführlichen Erläuterungen - selten so gelächelt!


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

13.12.2006 um 13:05
@geraldo: Seine persönliche Meinung zu äussern ist ja erlaubt. Kritik zu äussern ebenso.Also um es auf einen Punkt zu bringen: Du behauptest also schlichtweg, ich hätte dasAntidiskriminierungsgesetz nicht wirklich verstanden. Gut denn, dann erkläre es mir dochmal "richtig" ? Es wundert mich zB. dass es positive Diskriminierung gibt und negative.Und positive soll also erlaubt sein? Ist Diskriminierung nicht generell abwertend, alsonegativ? Sowas wie positive und negative Diskriminierung können sich offensichtlich nurJuristen ausdenken. Da könnte man dann ja auch von positiven Straftaten sprechen, diedann natürlich auch nicht bestraft werden dürfen...

Also bitte: Erkläre uns maldas Antidiskriminierungsgesetz !


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

13.12.2006 um 16:19
@sailor:

Seine persönliche Meinung zu äussern ist ja erlaubt. Kritik zuäussern ebenso.

...und Kritik an einer Kritik oder Meinung ebenso. Darumging es mir auch nicht, Dir irgendwas zu untersagen, was ich - nebenbei bemerkt - auchgar nicht könnte, sondern Dir sachliche Fakten aufzuzeigen, die Deine Aussagen nichtsehen.

Du behauptest also schlichtweg, ich hätte dasAntidiskriminierungsgesetz nicht wirklich verstanden.

Was ich Dirsubstantiiert aufgezeigt habe, wieso ich das behaupte.

Es wundert mich zB.dass es positive Diskriminierung gibt und negative. Und positive soll also erlaubt sein?

Ja, positive Diskriminierung ist erlaubt. Positive Diskriminierung ist einebewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich tatsächlicher oderhypothetisch gegebener Nachteile. Nachteil meint in diesem Zusammenhang eine negativeoder unerwünschte Folge oder Nebeneffekt einer Lösung, für Menschen mit einer ungleichenAusgangssituation, wie z. B. Quotenregelung für Frauen und Menschen mit Behinderung,großräumige Sanitäranlagen oder Wegverkürzungen für Behinderte oder Frauen mit Kindernetc... Frauenparkplätze sind ebenso ein typisches Beispiel. Sie befinden sich meist inBereichen, die auch nachts beleuchtet sind oder sich in nähe von Fluchtwegen befinden.Grund hierfür ist, dass Frauen in diesem Kontext aufgrund ihrer meist physischenUnterlegenheit gegenüber Männern entschieden häufiger Opfer von Gewalt- oderSexualverbrechen sind, als Männer, somit Frauenparkplätze eine "positive" Diskriminierungdarstellen, mit der ein Ausgleich einer ungleichen Ausgangssituation bezweckt wird.

Sowas wie positive und negative Diskriminierung können sich offensichtlich nurJuristen ausdenken.

Wobei es nicht darum geht, alles komplizierter zumachen, sondern dem Grundsatz der objektiven Gerechtigkeit unter Einbezug aller denkbarenpraktischen Umstände so nahe wie möglich zu kommen. Das macht Recht so enorm komplex undbegründet durchaus wissenschaftlichen Anspruch, denn was gemeinhin oberflächlich ofterstmal als "rechtliche Ungerechtigkeit" oder sinnlose Verkomplizierung wahrgenommenwird, ergibt sich bei näherer Betrachtung als erheblich gerechter, als es eineoberflächliche Regelung jemals ermöglichen würde.

Da könnte man dann ja auchvon positiven Straftaten sprechen, die dann natürlich auch nicht bestraft werdendürfen...

Solche gibt es, wenn auch nicht in einem gleichen Terminus. AlsBeispiel wären hier vordergründig Straftaten im Sinne des vierten Titels des StGB's zunennen, also Notwehr bis einschl. einer Überschreitung der Notwehr sowie rechtfertigenderund entschuldigender Notstand. Straftaten in diesem Rahmen bleiben straffrei.

Also bitte: Erkläre uns mal das Antidiskriminierungsgesetz !

Da gibtes nicht viel zu erklären - lies Dir einfach mal den Gesetzestext durch. Das Gesetz zumSchutz vor Diskriminierung stellt überdies eine Erfüllung der Europäischen Richtliniendar, und geht über nationale Interessen hinaus. Es soll den Schutz von Minderheiten imArbeitsrecht und im Privatrechtsverkehr verbessern, ein gesellschaftlicher Wert derohnehin bereits dem Grunde nach im GG verankert ist. Es schränkt die Wahlfreiheitdefinitiv nicht ein, noch wird damit eine bestimmte Wahl erzwungen. Wer bislang schoneinem potentiellen Bewerber z. B. nicht in's Gesicht sagte "Ich nehme sie nicht, weil sieein Schwarzer sind und ich eine Abscheu gegen Schwarze habe" bzw. für den das überhauptnicht maßgeblich war, für den ändert sich mit dem ADG nicht viel. Ich kann nichtnachvollziehen, wieso Du, der Du ja erklärtest, "Ich möchte hier mal einesklarstellen: Selbstverständlich bin ich nicht dafür, dass andere Menschen, also unsereMitmenschen aus welchen Gründen auch immer diskriminiert werden." Dich so über diesesGesetz eschoffierst, wo es eigentlich genau das stützt, was Du vertrittst. Es wäre analogdas selbe, als würdest Du Dich drüber aufregen, dass Diebstahl gesetzlich untersagt wird,andererseits aber gegen Diebstahl bist, und weder selber bestehlen, noch bestohlen werdenmöchtest.

Selbst eine Auswahl nach Geschlecht ist mit dem ADG in bestimmtenFällen möglich (z. B. Model), auch nach Rasse (Besetzung einer Filmrolle mit einemSchwarzen), oder Kleidervorschriften (wegen Erwartungshaltung von Kunden, soweitentsprechender Kundenverkehr besteht, wie z. B. Rezeption, Banken, etc.) oder auch nachreligiösen Gesichtspunkten (kirchlicher Kindergarten - katholische KindergärtnerInnen)ist nach wie vor möglich.

Es ist klar, dass die Wirtschaftslobby hiergegenwettert, und über die Medien ihren Interessen entsprechend gegen dieses Gesetzpropagiert, und es ist nichts Neues, dass zahlreiche Lemminge in diesem Lande artig daspropagierte Liedchen der Lobby nachsingen, ohne dabei zu raffen, dass es für sie selberkeine Nachteile, sondern eher Vorteile hat. Ich staune über diesen Effekt immer wieder -er geht z. T. soweit, dass selbst Arbeitnehmer nach Abschaffung der Gewerkschaftengröhlen, weil diese "hinderlich für die Wirtschaft" sind, und kapieren dabei nochnichtmal, dass sie sich damit selber schaden und die Interessen der Gegenseite stützen,die ihnen diese Meinung vordiktiert, welche sie hirnlos im Chor nachplappern.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

13.12.2006 um 16:24
@jafrael :

Danke - gerne doch :)


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.12.2006 um 15:39
@geraldo: Habe über deine Ausführungen hinsichtlich des Antidiskriminierungsgesetzes maletwas nachgedacht. Alleine aufgrund deines sprachlich sehr differenzierten Ausdruckskomme ich nicht umhin, zu glauben, dass du entweder mal Jura studiert hast oder ebenz.Zt. Jura studierst. Ein Laie, wie ich, käme wohl kaum auf den Gedanken, dass es zB.positive und negative Straftaten und also auch keine positive oder negativeDiskriminierung geben könne. Die Erklärung des Antidiskriminierungsgesetzes hast duallerdings mit Worten: Was gibt es da schon zu erklären... nicht sonderlich differenziertdargestellt. Ich würde den genauen Wortlaut des Gesetzes auch gerne einmal nachlesen, ichweiß allerdings nicht wo. Meine Gesetzesbücher sind leider etwas veraltet, da steht dasnoch nicht drin. Also wo finde ich dieses Gesetz zum nachlesen zB. im Internet?

Der Jurist hat eine sonderbare Angewohnheit, alles zu zerhacken, um es schönerauszudrücken, nennen wir es mal "zerlegen". Und zwar in die kleinstmöglichen Einheitendie sich etwa hinter einem Tathergang, einem Begriff oder einer Norm verbergen könnten.Und schließlich wird ihm beigebracht all diese vielen kleinen Einzelbestandteile in einerSubsumtion wieder zu einem logischen Ganzen zusammen zu setzen um zu einem Urteil zukommen. Nur irgendwann wird das ganze für einen Laien sehr undurchsichtig undverkompliziert sich, dass man den Gesamtzusammenhang dabei verlieren kann. Für michpersönlich ist es zB. schwer nachvollziehbar, wie man von einer positiven Straftatüberhaupt sprechen kann. Klar gebe ich dir Recht, das Beispiel was du angeführt hast,nämlich "Notwehr" wäre so eine positive Straftat. Aber im eigentlichen Sinne ist esverwirrend, denn wenn zB. in einer Notwehrhandlung eine Körperverletzung verübt wird, istes dennoch keine Straftat. Ohne den Notwehr-Aspekt ist Körperverletzung allerdings sehrwohl eine Straftat. Man macht sich aber in einer Notwehrsituation dennoch nicht strafbar.Daher ist der Begriff Straftat - ob nun im Falle der Notwehr positive Straftat odernegative Straftat bezeichnet, eigentlich in sich schon falsch. Das Wort Straftat besagteine Tat aus, die aufgrund ihrer Natur als Be-Strafungswürdig behandelt wird, also eineim Sinne der Normen "negative" Verhaltensform. Bei Notwehr kann man aber gar nicht von"Straf-Tat" im Sinne einer "negativen" Verhaltensnorm sprechen, weil diese Tat keineStrafe zur Folge haben soll. Ein Opfer soll das Recht haben, sich bei einem Angriff auchwehren zu dürfen, zum Schutz gegenüber sich selbet, oder zum Schutze anderer gegenüberdem Angreifer. Insofern wäre eine solche Handhabe, etwas Negatives mit einem zusätzlichenPositiven Vorzeichen zu versehen ein ziemlich akrobatischer Akt etwas juristisch schön zuverklausulieren, was kaum ein Laie mehr logisch nachvollziehen kann.

Da also"Notwehr" im eigentlichen Sinne keine Straf-Tat ist, kann man folglich auch nicht voneiner "positiven" Straftat sprechen. Der Begriff Straf-Tat an sich ist bei einerNotwehrsituation schon nicht passend. Um so mehr verwundert es mich, dass du auch bei derDiskriminierung von "positiver" und "negativer" Diskriminierung sprichst. EineDiskriminierung an sich ist schon etwas negatives. Das wird nun durch das entwederpositive oder negative Vorzeichen dann wieder entweder selbst psoitiv oder bleibtnegativ. Aber aus etwas grundsätzlich negativem durch eine nochmalige Differenzierung,indem man vor alles wieder ein Vorzeichen setzt um etwas negatives wieder ggf. in etwaspositives zu verwandeln oder umgekehrt, macht man ein Gesetz nicht einfacher, sondernviel komplizierter als es eigentlich sein müsste. Wenn Diskriminierung grundsätzlich alsNegativum betrachtet wird, wird sie nicht besser oder gar Straffrei, wenn man vor diesesNegativum ein positives Vorzeichen setzt. Wenn du das sagst, und du hast in der Tat vonpositven Straftaten und von positiver Diskriminierung gesprochen, dann mag eine solcheHandhabe bei unseren deutschen Juristen durchaus möglich sein. Es dürfte mich hier inDeutschland so etwas eigentlich auch nicht wundern. Aber für mich als Laie ist einepositive Straftat oder eine positive Diskriminierung ein Widerspruch in sich.

Du sprachst von einer Art gewolltem Ausgleich in diesem Zusammenhang. ZB, fürBehinderte oder Frauen, die aufgrund ihrer Natur schon grundsätzlich benachteiligt sindund somit wären sogenannte Behindertenparkplätze oder Frauenparkplätze eine Art gewollterAusgleich. Man will hier sozusagen bewusst die Nichtbehinderten und Männer benachteiligenindem man die Behinderten und die Frauen zB. durch Sonderparkplätze bewusst begünstigt umihnen ihre grundsätzliche Benachteiligung aufgrund ihrer Natur irgendwie auszugleichen,um eine möglichst gerechte Angleichung vor dem Gesetz zu erziehlen. Wenn ich das richtigverstanden habe, nennt man das dann "positive Diskriminierung"? - Das istnachvollziehbar. Dennoch ist es Begrifflich verwirrend (für Nichtjuristen).

Dieses gewollte oder künstliche "Angleichen" hat aber auch in sich eine gewisseGefahr. Denn von Natur aus ist sowieso nicht jeder Mensch gleich, sondern sind wir alleGrundverschieden und sehr sehr unterschiedlich und das ist auch gut so. Ein gewolltergesetzlicher Eingriff in diesem naturmäßigen Ungleichgewicht, alles irgendwie ausgleichenzu wollen, gleich machen zu wollen birgt Gefahren in sich. So kann ja auch niemand etwasdafür, wenn er zB. von Natur aus nicht "schön" aussieht. Und damit ist er in gewisserWeise auch benachteiligt. Bekommen hässliche Menschen aber zum Ausgleich dafür etwa mehrGeld? (ohne das jetzt mit diesem Ausdruck jemand beleidigt werden soll, aber es gibt ebenTatsachen, die man noch beim Namen nennen müssen darf) Oder wenn ein besonders beleibterMensch (Im Volksmund würde man Dick sagen, ohne dass man so jemanden damit beleidigenmöchte, es bezieht sich lediglich auf die Tatsache des Körpergewichtes) durch seinÜbergewicht in der Gesellschaft gewisse Nachteile in Kauf nehmen muss, bekommt so jemanddann irgendwie eine Ausgleichszahlung dafür? Man kann eben nicht alle Menschen künstlich"Gleichmachen". Und würde man es, dann würde dies eine noch viel größere Un-Gerechtigkeituntereinander hervorrufen als diese durch die Naturgegebenheiten an sich schon bestehen.

Man kann das auch nicht ausgleichen, indem man die Begriffe ändert. Ein Berg isteine naturmäßige Erhöhung. Somit kann man ein Tal als Tal bezeichnen oder als negativeErhöhung. Damit wäre ein Berg eine positive Erhöhung, was unsinnig ist, weil das dasGleiche wäre wie von einem weißen Schimmel zu sprechen... Und sobald man den Blickwinkeländert, also auf dem Kopf steht, wäre der Berg plötzlich eine negative Erhöhung und dasTal eine positive Erhöhung. Es kommt also auch auf den Standpunkt bzw. Blickwinkel an.Deswegen bleibt aber ein Berg immer noch ein Berg und ein Tal ein Tal.

Diese"Vorzeichenregelung" aus etwas Negativem durch ein entsprechendes Vorzeichen etwasPositives zu machen gefällt mir allerdings, obwohl das meiner Ansicht nach mehrVerwirrung schafft als Klarheit. So müsste demzufolge ein Diebstahl eines Armen an einemReichen eine positive Straftat und sogar im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes einepositive Diskriminierung sein, also Straffrei, weil dieser Arme Dieb ja nur einengewollten Ausgleich zwischen seinem negativem Reichtum und des psoitiven Reichtums desReichen herbeiführen wollte... (Das berühmte Nikolausprinzip).

Wenn ich von"negativ" oder "positiv" spreche, dann beinhaltet dies natürlich ein Wertesystem,aufgrund Gesetze als solche überhaupt erst entstehen können. Irgendwo zieht sich eineGrenze wie ein roter Faden durch alle Gesetze, was aufgrund des Kulturkreises undjeweiligen Wertesystems als Gut oder Schlecht, also als Positiv oder Negativ betrachtetwerden soll. Würde man dies nun durch juristische Vorzeichenregeln bewusst ausser Kraftsetzen, indem etwas schlechtes durch das positive Vorzeichen nun zu etwas Gutem würde(positive Diskriminierung), kann man damit eigentlich "letztlich" alles so verdrehen dassjeder dann machen kann was er will, da die Werte die in unseren Gesetzen zwischen Gut undSchlecht, Recht oder Unrecht unterscheiden müssen (auch wenn sie willkürlich irgendwannfestgelegt wurden) damit verwischt werden.

Ich habe im Lexikon mal unter"Diskriminierung" nachgesehen. Da steht dann: jemand kränken, verdächtigen, verfemen,ausstoßen. Der Begriff Diskriminierung ist verwandt mit dem Begriff aus der Mathematik,der sog. Diskriminante, was eine Trennungsgröße, einen Zwischenraum oder auchEntscheidungspunkt, Unterscheidung beinhaltet. Damit ist aber auch gesagt, dassDiskriminieren etwas mit Entscheidung zutun hat, also mit Auswahl(Verfahren). Ohneauswählen zu können, kann man auch keine Entscheidung treffen (Ich erwänte es in meinervorigen Mitteilung). Indem man aber auswählt und entscheidet, wird immer einer gegenübereinem anderen bevorzugt bzw. benachteiligt, also womöglich ungewollt gekränkt...und daswäre dann schon eine Diskriminierung. Du sagst, dass das Antidiskriminierungsgesetz meineWahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit nicht be-einträchtigt. Das sehe ich nicht so.Aufgrund dessen dass ich jemanden nicht mehr aufgrund bestimmter festgelegter Merkmalebenachteiligen darf, ist die Wahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit meines Erachtens docheingeschränkt. Zumindest ist eine Unterscheidung, Entscheidung oder bewusste und gewollteTrennung durch diese Gleichmachungs-Gesetze nicht mehr so ohne weiteres möglich.

Diese "Gleichmachungsgesetze" wie ich sie mal nenne, die auch die sog. Frauenquoteregeln soll, halte ich für sehr bedenklich. Es geht doch gerade nicht um solcheGeschlechtsspezifischen Merkmale, sondern um intellektuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten, umpersönliche Kompetenzen, eben ohne gewisse Merkmale wie Herkunft oder Geschlecht dabei zuberücksichtigen. Es kann ja nicht sein, dass man eine Frauenquote nur deshalb einführt,damit das "schwache Geschlecht" auch mal eine bessere Chance hat. Es ist mir völliggleich, wenn jemand irgendwo eine Führungsposition einnimmt, ob es sich um eine Frau oderum einen Mann handelt, es kommt auf die persönlichen Qualitäten an. Das bringt dieFrauenquotenregelung aber durcheinander. Die bestimmt dass ein gewisser Anteil "weiblich"sein muss. Egal ob dafür geeignet oder kompetent. Und das kann es ja wohl nicht sein.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

15.12.2006 um 09:15
... Deine Argumentation in allen Ehren (Geraldo), aber ich sehe trotzdem keinen psoitivenAspekt in Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz. Die bisherigen Gesetze zum Schutz vonMinderheiten haben völlig ausgereicht. Und ich bleibe dabei: Diskriminierung gibt estrotz dieses Gesetzes nach wie vor, es werden deswegen keine anderen Bewerber genommenfür einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung als vormals auch. Nur sieht bei einer Ablehnungdie Begründung etwas anders aus. Das ist alles.

Und was die anderen Gesetzeanbetrifft, wie Diebstahl o.ä. habe ich auch nicht gesagt, dass man diese Gesetzeabschaffen soll und ich womöglich für Diebstahl wäre. Das sind überhaupt "zwei paarSchuhe". Diskriminierung und Diebstahl kann man nicht miteinander vergleichen. Ich haltezB. gar nichts davon, dass man die Regelungen in Bezug auf Minderheitenschutz hier inDeutschland im Vergleich zum EU-Entwurf sogar noch um einiges verschärft hat. Man hättedas Paket auch 1:1 übernehmen können. Auch frage ich mich, was die "Weltanschauung" indieser Regelung verloren hat? Was hat eine Weltanschaaung mit Diskiminierung zu tun? Wennes nun noch nichteinmal mehr erlaubt sein darf, jemanden wegen seiner Weltanschauung zukritisieren, ohne Gefahr zu laufen, deswegen womöglich wegen verstoßes gegen dasAntidiskriminierungsgesetz verfolgt zu werden, ist das der erste Schritt, die freieMeinungsäußerung zu beschneiden und irgendwann abzuschaffen, insbesondere kritischeBemerkungen können dann sehr leicht als Diskriminierung geahndet werden. Und wer möchtedas? Du etwa?

Im übrigen wird der Gegenwind und der Widerstand um so größer, jemehr in dieser Hinsicht von Staatswegen reguliert werden soll. Man erreicht durch solchemeiner Ansicht nach unnötigen und überflüssigen Gesetze eher das Gegenteil. Man kannniemanden gesetzlich dazu zwingen, immer lieb und brav zu sein. Das muss, wenn überhauptaus innerer Überzeugung heraus kommen. Und eine kritische Auseinandersetzung muss nachwie vor erlaubt sein dürfen. Wird aber immer schwieriger.

Zu denSonderparkplätzen nochmal: Ich habe prinzipiell nichts dagegen, wenn Behinderten undinzwischen auch Frauen und nun seit kurzem auch Frauen mit Kindern gewisseSonderparkmöglichkeiten geschaffen werden. Aber bitteschön: Man kann nicht für jedeGruppe von Lobbyisten die sich in irgend einer Weise in der Gesellschaft benachteiligtfühlt, Sonderrechte einräumen ! Wo soll denn das hinführen? Als nächstes gibt eswomöglich Schwulen und Lesbenparkplätze und dann Extraparkplätze für Ausländer usw... Dasführt automatisch irgendwann zu einem sehr schlechten Klima, weil sich irgendwann dieeigenen deutschen Bürger selbst benachteiligt und der ganz normale Mensch diskriminiertfühlt, weil man für alle anderen und andersartigen scheinbar viel mehr Interessenvertritt als für den eigenen deutschen, ganz normalen Bundesbürger, der brav seinerArbeit nachgeht und seine Steuern bezahlt und im Grunde keiner Fliege etwas zuleide tunwill...


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

15.12.2006 um 16:51
@sailor:

Nein, Du hast das schon richtig erkannt: es gibt keine "positiven"Straftaten. Eine Straftat ist eine Straftat. Drum sagte ich ja auch in diesemZusammenhang, dass bei Straftaten dieser Terminus von "positiv" nicht besteht. Ich meintedas nur sinngemäß übertragen, analog zur "positiven" Diskriminierung.

Hmmmm....das ADG müsste im Internet zu finden sein, denke ich. Das Bundesministerium der Justizsollte es in aller Regel eigentlich irgendwo im Internet veröffentlicht haben (Link derBudesministerien:http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Bundesministerien/bundesministerien.html).

Bei Notwehr kann man aber gar nicht von "Straf-Tat" im Sinneeiner "negativen" Verhaltensnorm sprechen, weil diese Tat keine Strafe zur Folge habensoll.

Wie gesagt... das war nur sinngemäß übertragen. Eine Tat echterNotwehr ist - und da hast Du völlig Recht - keine Straf-Tat, sondern juristisch geseheneine Verteidigungs-/Abwehr-Tat, was sich allerdings auch erst im Nachhinein aus derBeweislage ergeben kann, somit es durchaus zunächst als Straftat zu betrachten ist. DenUmstand der Rechtswidrigkeit können auch Taten des Notstands durchaus erfüllen, jedochbleibt die bestehende Rechtswidrigkeit im Falle rechtfertigender oder entschuldigenderUmstände straffrei.

Um so mehr verwundert es mich, dass du auch bei derDiskriminierung von "positiver" und "negativer" Diskriminierung sprichst. EineDiskriminierung an sich ist schon etwas negatives.

Hahaha, ja, da hast Dusicherlich recht. Sprachlich ist die Differenzierung "positive" Diskriminierung zunächstmal ziemlich unsinnig und verwirrend. Juristisch ist hier aber nicht die Disparitätpositiv/negativ gemeint, da der "positiven" Diskriminierung kein Pendant gegenübersteht,sondern hier meint man die Reversion der Diskriminierung, also eine besondere(Hoch-)Würdigung Benachteiligter, was mit Diskriminierung nichts zu tun hat. Das kannnatürlich der Laie nicht wissen - woher auch? In der Praxis ist - um nochmal auf unserBeispiel von Frauenparkplätzen zurückzukommen - mit "positive" Diskriminierung also nichtdie Benachteiligung der Männer bezeichnet, sondern die besondere Bevorzugung von Frauen.Eine Diskriminierung von Männern hingegen liegt nicht vor, da es sich ja nicht um eineHerabwürdigung gegen die Norm oder einer generellen Benachteiligung von Männern handelt,sondern lediglich einige von mehreren Stellplätzen Frauen vorbehalten sind, um ebendiesen Ausgleich einer benachteiligten Ausgangslage zu schaffen. "Positive"Diskriminierung sind danach betonte Maßnahmen von Anti-Diskriminierung nicht nur bis,sondern über die Norm hinaus, zum Ausgleich ungleicher Ausgangspositionen innerhalb derNorm.

Es stimmt natürlich, wenn Du sagst, dass man das nicht in jedemLebensbereich machen kann - insbesondere nicht in individualisierter Weise, und diesimmens komplex, und andererseits auch ungerecht werden würde. Aber soweit es einedefinierte Gesellschaftsgruppe betrifft und sich aus der Praxis begründet, sehe ich dasschon als gerechtfertigt.

So müsste demzufolge ein Diebstahl eines Armen aneinem Reichen eine positive Straftat und sogar im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzeseine positive Diskriminierung sein, also Straffrei, weil dieser Arme Dieb ja nur einengewollten Ausgleich zwischen seinem negativem Reichtum und des psoitiven Reichtums desReichen herbeiführen wollte...

Hahaha, na da ging's ja lustig zu. Aber dawir keinen ausschließlichen Kollektivbesitztum haben, sondern Privatbesitztum besteht,würde sowas immer einen Eigentumsdelikt darstellen.

Du sagst, dass dasAntidiskriminierungsgesetz meine Wahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit nichtbeeinträchtigt. Das sehe ich nicht so. Aufgrund dessen dass ich jemanden nicht mehraufgrund bestimmter festgelegter Merkmale benachteiligen darf, ist die Wahlfreiheit undEntscheidungsfreiheit meines Erachtens doch eingeschränkt.

Grundsätzlichhört das persönliche Recht auf Freiheit dort auf, wo es Rechte anderer verletzt. Nichtsanderes vertritt das ADG. Das Recht auf die Freiheit, sich wahlgemäß dahin zu bewegen,wohin man möchte, hört dort auf, wo es das Recht auf Privatsphäre des anderen verletzt.Ebenso hört die persönliche wahlgemäße (Vertrags-)Freiheit dort auf, wo das Recht aufGleichbehandlung eines anderen in Bezug auf diskriminierende Umstände verletzt wird. Insolchen Bereichen ist der Begriff von Freiheit juristisch nicht mehr zutreffend und wares auch vor Inkrafttreten des ADG bereits nicht. Faktisch ist nicht die Wahlfreiheitbeeinträchtigt, denn diese kann sich nur im Rahmen des geltenden Rechts bewegen, sondernfaktisch beeinträchtigt ist die eine Wahl, soweit sie sich ausdrücklich gegen das Rechtauf Gleichbehandlung des anderen richtet.

Es kann ja nicht sein, dass maneine Frauenquote nur deshalb einführt, damit das "schwache Geschlecht" auch mal einebessere Chance hat. Es ist mir völlig gleich, wenn jemand irgendwo eine Führungspositioneinnimmt, ob es sich um eine Frau oder um einen Mann handelt, es kommt auf diepersönlichen Qualitäten an. Das bringt die Frauenquotenregelung aber durcheinander. Diebestimmt dass ein gewisser Anteil "weiblich" sein muss. Egal ob dafür geeignet oderkompetent. Und das kann es ja wohl nicht sein.

Quotenregelungen verstoßengrundsätzlich gegen Art. 3 I GG, und sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungenzulässig. Häufig ist es nunmal bei vielen Vorstandsbesetzungen der Fall, dass Frauen fürsolche Positionen in der Wahl faktisch benachteiligt werden, und nicht aus dem Grund,weil keine geeignete oder kompetente Frau zu finden war.

Die bisherigenGesetze zum Schutz von Minderheiten haben völlig ausgereicht.

Das ADG istlediglich eine Spezifierung des bisherigen Gleichbehandlungsgrundsatzes, das dieUmsetzung der ohnehin bereits gegebenen Gleichbehandlungsgrundsätze erleichtert.

Und ich bleibe dabei: Diskriminierung gibt es trotz dieses Gesetzes nach wie vor,es werden deswegen keine anderen Bewerber genommen für einen Arbeitsplatz oder eineWohnung als vormals auch. Nur sieht bei einer Ablehnung die Begründung etwas anders aus.Das ist alles.

Das würde ich nicht sagen – die Rechtspraxis zeigt invergleichbaren Bereichen Gegenteiliges auf. Zutreffend ist wohl eher: es werden nach wievor weiterhin AUCH aus Diskriminierungsgründen Menschen benachteiligt.

Diskriminierung und Diebstahl kann man nicht miteinander vergleichen.

Natürlich kann man das – beides sind rechtswidrige Handlungen.

Wenn esnun noch nichteinmal mehr erlaubt sein darf, jemanden wegen seiner Weltanschauung zukritisieren, ohne Gefahr zu laufen, deswegen ..

Das ist so nicht richtig –Kritik ist keine Diskriminierung. Eine faktische Benachteiligung (und um die geht esvordergründig beim ADG), Herabsetzung oder Abwertung hingegen schon.

Manerreicht durch solche meiner Ansicht nach unnötigen und überflüssigen Gesetze eher dasGegenteil. Man kann niemanden gesetzlich dazu zwingen, immer lieb und brav zu sein. Dasmuss, wenn überhaupt aus innerer Überzeugung heraus kommen.

Aber man kanngesetzlich erzwingen, die Rechte anderer zu beachten. Gesetze fördern überdies u. a. auchdie Entwicklung solcher Überzeugungen und gesellschaftlicher Werte.

Aberbitteschön: Man kann nicht für jede Gruppe von Lobbyisten die sich in irgend einer Weisein der Gesellschaft benachteiligt fühlt, Sonderrechte einräumen !

Das isteine unrealistische und völlig überzogene Betrachtung und darum geht es auch nicht,sondern sowas muss sich schon aus einer praxisbezogenen Notwendigkeit aufgrund einertatsächlichen praktischen Ungleichstellung ergeben. Extraparkplätze für Ausländer oderSchwule erfüllen diesbezüglich keine Notwendigkeit.

weil sich irgendwann dieeigenen deutschen Bürger selbst benachteiligt und der ganz normale Mensch diskriminiertfühlt, weil man für alle anderen und andersartigen scheinbar viel mehr Interessenvertritt als für den eigenen deutschen, ganz normalen Bundesbürger, der brav seinerArbeit nachgeht und seine Steuern bezahlt und im Grunde keiner Fliege etwas zuleide tunwill...

Aber dafür kann das ADG nichts, sondern so eine Sicht ergibt sichaus einem Nichtverstehen.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

16.12.2006 um 16:03
Hallo Geraldo ! Deine Ausführungen sind recht interessant. Ich gebe dir weitestgehendauch recht. In einzelnen Punkten sehe ich die Dinge jedoch etwas anders als Du.

Fange ich mal mit dem letzten Punkt an: ... Wenn sich irgendwann der eigene, ganznormale Bundesbürger diskriminiert fühlt, weil viel mehr für die Interessen der anderen,sonderzubehandelnden Lobbyisten getan wird, um diese also immer weiter gegenüber demnormalen Bürger (ohne Sonderrechte) zu bevorzugen, was automatisch zu einerbenachteiligung des normalen Bürgers führt... dann kann das ADG nichts dafür nach deinerMeinung.

Doch. Kann es. Je stärker in einem Staat die Gesetze dahin tendieren,gewissen benachteiligten, andersartigen Minderheiten Sonderrechte zu gewähren, also auchmehr Rechte als dem normalen einfachen Bürger, wird es bedenklich nach meiner Ansicht. Esgibt ein altes Sprichwort: Währet den Anfängen... Ich glaube zB. nicht, dass es keineSchwulen und Lesbenparkplätze und Ausländerparkplätze geben wird. Ich glaube, irgendwannkommen sie doch. Wer hätte jemals an Frauenparkplätze gedacht? Anfangs gab es nochnichteinmal Behindertenparkplätze. Nach den Frauenparkplätzen kommen nun auch Frau mitKind Prakplätze hinzu... Es ist klar ersichtlich, dass die Sonderregelungen immer mehrwerden ! Je größer die Lobby der Minderheiten und Benachteiligten ist, um so größer wirdalso auch ihr Einfluss in die Politik und somit kann sich irgendwann die Politik dannauch nicht mehr diesem Einfluss entziehen.

Je mehr Platz für Sonderrechte(welche eigentlich die Ausnahme bilden sollten) eingenommen wird, um so kleiner ist derfreie Entfaltungsspielraum für den "normalen" Bürger, für den die Gesetze eigentlichgemacht werden sollten. Sonderrechte müssen Ausnahmen bleiben ! Sonst wird dasSonderrecht zum Allgemeinrecht und das Allgemeinrecht zum Sonderrecht... Das wäre nichtzu vertreten.

Diebstahl und Diskriminierung könne man nicht miteinandervergleichen, es seien "zwei paar Schuhe" sagte ich. Du behauptest, man könne: Beides sindGesetzesverstöße (sinngemäß). Klar sind beides Gesetzesverstöße. Äpfel und Birnen sindauch beides Obst. Trotzdem ist ein Apfel nicht mit einer Birne zu vergleichen. Und eswerden ja auch nicht alle Gesetzesverstöße gleich behandelt. Da muss man schondifferenzieren und den Schweregrad berücksichtigen. Unter Umständen kann eine bewussteund gewollte, also absichtlich herbeigeführte Diskriminierung sogar schwerer wiegen alsein kleiner Kaufhausdiebstahl. Aber Normverstöße sind ja nicht alle gleich zu behandeln,nur weil es eben Normverstöße sind... Es gibt in der evangelikalen Glaubensauffassungauch die Ansicht, dass alle 10 Gebote gleich zu behandeln seien, also die Schuld am 4.Gebot genauso groß sei wie eine Schuld am 6. Gebot. Das mögen vielleicht dieevangelikalen so größtenteils sehen, ich sehe da aber schon Unterschiede ob in nun Vaterund Mutter nicht ehre, oder ob ich Ehebruch begehe, ob ich Lüge oder jemanden totschlage... So gesehen gibt es auch Unterschiede bei den Normverstößen, was nichtausschließt, dass es Normverstöße sind... (versteht sich ja von selbst).

Alsletztes: Du siehst unsere Gesetze wirklich gut durch eine juristische Brille. Ich sehe esmehr in der Praxis, im alltäglichen Leben. Das eine oder andere, was du sagst, magjuristisch korrekt sein und hört sich auch gut an. Nur das ist das, was in denParagraphen steht, wie es vielleicht gedacht und in der Regel gemeint ist. Oft sieht estrotzdem in der Praxis, bei der tatsächlichen Anwendung von Paragraphen im Leben selbstanders aus als für Dich schwarz und weiß auf dem Papier.

Gruß: Sailor


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

18.12.2006 um 04:14
Hallo sailor,

freut mich, wenn ich Dir damit Informationen anbieten konnte, mitdenen Du eine etwas andere Perspektive dazu einnehmen kannst.

Wenn sichirgendwann der eigene, ganz normale Bundesbürger diskriminiert fühlt, weil viel mehr fürdie Interessen der anderen, sonderzubehandelnden Lobbyisten getan wird... dann kann dasADG nichts dafür nach deiner Meinung.

Ich meinte es eher in die Richtung,dass eine bestimmte Wahrnehmung zunächst mal in erster Linie mit dem Wahrnehmenden selberzu tun hat, und nicht notwendigerweise allgemeingültig bzw. objektiv zutrifft.

Je stärker in einem Staat die Gesetze dahin tendieren, gewissen benachteiligten,andersartigen Minderheiten Sonderrechte zu gewähren, also auch mehr Rechte als demnormalen einfachen Bürger, wird es bedenklich nach meiner Ansicht. ... Ich glaube zB.nicht, dass es keine Schwulen und Lesbenparkplätze und Ausländerparkplätze geben wird.Ich glaube, irgendwann kommen sie doch.

Deine Sorge in Richtung "wehret denAnfängen" in Bezug auf das ADG halte ich für unnötig. Du verstehst "positive"Diskriminierung als Privilegisierung per Gesetz, was aber nicht zutrifft. "Positive"Diskriminierung bezeichnet nicht, dass Sonderrechte gewährt werden MÜSSEN, sondernlediglich, dass sie keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip darstellen. Undsolche Sonderrechte dürfen gerade nach dem ADG nicht zur Privilegisierung alsSelbstzweckt ausgerichtet sein, sondern müssen sich berechtigt begründen, was sietatsächlich zu Ausnahmefällen macht. Die z. B. durch die StVO geschütztenBehindertenparkplätze ergäben sich im Hinblick auf das ADG nicht als Verstoß gegen dasGleichbehandlungsprinzip, aus dem Umstand, dass Behinderte es ungleich schwerer haben,längere Gehwege von einer möglichen Parkgelegenheit zum Zielort zurückzulegen, als einnicht behinderter Mensch. Die Einrichtung von Behindertenparkplätze schaffen hierfürAusgleich - vergleichsweise, als würdest Du die Startposition eines hinkenden 2000Meter-Sprinters ein paar hundert Meter näher am Ziel ansetzen, als für seine nichthinkenden Konkurrenten. Anders würde es sich aber hinterher im Verwaltungsbüro verhalten- da wäre die Einrichtung einer "sofort zu bedienenden Theke für Hinkende" nichtbegründbar.

Bei Frauenparkplätzen sieht es juristisch betrachtet etwas andersaus. Anders als Behindertenparkplätze gibt es für sie keine normrechtliche Grundlage.Bestenfalls könnten sie privatrechtlich per Hausordnung vom Betreiber begründet werden,was wegen "positiver" Diskriminierung nicht gegen das ADG verstoßen würde. Wird auf einemParkgelände allerdings die StVO als Grundlage erklärt ("Hier gilt die StVO"), istüberhaupt keine rechtliche Grundlage mehr dafür geboten.

Für Schwulen- Lesben-oder Ausländerparkplätze gibt es wiederum gar keine, aus der Praxis begründbarenAnfordernisse, die solche Sonderrechte rechtfertigen - es sei denn, dass z. B. definitivSchwule und Lesben immer in Parkhäuser unverhältnismäßig häufig Opfer von homophobenGewaltverbrechen werden würden - das könnte dann ein Sonderrecht begründen - allerdingsnur dahingehend, dass soetwas keinen Verstoß gegen das ADG darstellen würde.

Je größer die Lobby der Minderheiten und Benachteiligten ist, um so größer wirdalso auch ihr Einfluss in die Politik und somit kann sich irgendwann die Politik dannauch nicht mehr diesem Einfluss entziehen.

Solche Lobbyisten mögensicherlich hier und dort einen gewissen Einfluss haben, aber Grundlage ist die Rechtsnormder Gleichstellung, über die hinaus auch Lobbyisten nicht wirken können. DeineBefürchtungen wären erst dann begründet, würde z. B. ein extra Schwulen- oderAusländergesetz eingeführt werden, das generelle Privilegisierung von Schwulen oderAusländern bezweckt. Das aber wäre wiederum nicht mit dem ADG und dem GG vereinbar, dasden Zweck einer Gleichstellung, und eben nicht einer Privilegisierung verfolgt.

Je mehr Platz für Sonderrechte (welche eigentlich die Ausnahme bilden sollten)eingenommen wird, um so kleiner ist der freie Entfaltungsspielraum für den "normalen"Bürger, für den die Gesetze eigentlich gemacht werden sollten.

Das ist derzentrale Punkt des ADG's, nämlich gerade jener, dass ALLE als "normale Bürger" zubehandeln sind und Sonderregelungen zum Ausgleich in der Kausalität bestehenderBenachteiligungen bestimmter Gesellschaftsgruppen geschützt sind, was tatsächlichAusnahmen sind, da sie sich gerade im Hinblick auf das ADG substantiiert ergeben müssen.

Und es werden ja auch nicht alle Gesetzesverstöße gleich behandelt. Da mussman schon differenzieren und den Schweregrad berücksichtigen.

Natürlich istda zu differenzieren - ich meinte es ja auch nur dahingehend, dass Diebstahl sowieDiskriminierung gleichermaßen den Umstand des Rechtsverstoßes erfüllen.

Dusiehst unsere Gesetze wirklich gut durch eine juristische Brille. Ich sehe es mehr in derPraxis, im alltäglichen Leben. Das eine oder andere, was du sagst, mag juristisch korrektsein und hört sich auch gut an. Nur das ist das, was in den Paragraphen steht, wie esvielleicht gedacht und in der Regel gemeint ist. Oft sieht es trotzdem in der Praxis, beider tatsächlichen Anwendung von Paragraphen im Leben selbst anders aus als für Dichschwarz und weiß auf dem Papier.

Naja, was viele nicht sehen ist, dass diejuristische Perspektive tatsächlich weitaus praxisbezogener ist, als gemeinhin vermutetwird. Die Diskrepanz kommt daher, dass das empfundene und subjektiv wahrgenommene Rechtvon einer objektiv orientierten sachlich-juristischen Betrachtung meist mehr als wenigerabweicht. Das ist ein Groschen, der selbst vielen Jura-Studenten in den ersten Semesternlange nicht fallen mag (hihihi, manchen auch nie). Ich spreche hier nicht pauschal vonallen gesetzlichen Regelungen, sondern von der Systematik. Unser gegenwärtiges Rechtbasiert auf einer langen Rechtsfortbildung, die sich gerade aus der Praxis ergab, und inder Praxis durch Praxisanfälle mit der Rechtssprechung ständig verifiziert wird. Somitergibt sich ein Rechtssystem aus einer immens umfänglichen Praxis, von der aber dereinzelne meist nur bestimmte Fragmente isoliert wahrnimmt, die sich ihm darüber hinauswiederum nur aufgrund seines Überblicks und Informationsstandes erschließen. Sehr häufiglässt sich sowas in der öffentlichen Meinung bei bestimmten Strafprozessen beobachten.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist Boden unserer Demokratie undRechtstaatlichkeit und begründet ein Menschenrecht, wie auch das Recht auf körperlicheUnversehrtheit. Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung darf somit juristisch nicht schwerumsetzbar sein, was aber in einigen Bereichen bislang wie selbstverständlich der Fall war(z. B. Ehe von Schwulen etc.). Umso befremdlicher wirkt jetzt zunächst die Einführung desADG, das genau diese Umsetzung zu regeln versucht. In manchen Punkten vielleicht noch inden Kinderschuhen wird die Praxis aber durch die laufende Rechtssprechung bestimmte Dingekorrigieren, und somit an eine praktische Sinnhaftigkeit angleichen. Du wirst sehen, dasssich Deine wahrgenommene Bedrohung der Freiheit als unnötig rausstellen wird.

Viele Grüße
Gerlado


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