@geraldo: Habe über deine Ausführungen hinsichtlich des Antidiskriminierungsgesetzes maletwas nachgedacht. Alleine aufgrund deines sprachlich sehr differenzierten Ausdruckskomme ich nicht umhin, zu glauben, dass du entweder mal Jura studiert hast oder ebenz.Zt. Jura studierst. Ein Laie, wie ich, käme wohl kaum auf den Gedanken, dass es zB.positive und negative Straftaten und also auch keine positive oder negativeDiskriminierung geben könne. Die Erklärung des Antidiskriminierungsgesetzes hast duallerdings mit Worten: Was gibt es da schon zu erklären... nicht sonderlich differenziertdargestellt. Ich würde den genauen Wortlaut des Gesetzes auch gerne einmal nachlesen, ichweiß allerdings nicht wo. Meine Gesetzesbücher sind leider etwas veraltet, da steht dasnoch nicht drin. Also wo finde ich dieses Gesetz zum nachlesen zB. im Internet?
Der Jurist hat eine sonderbare Angewohnheit, alles zu zerhacken, um es schönerauszudrücken, nennen wir es mal "zerlegen". Und zwar in die kleinstmöglichen Einheitendie sich etwa hinter einem Tathergang, einem Begriff oder einer Norm verbergen könnten.Und schließlich wird ihm beigebracht all diese vielen kleinen Einzelbestandteile in einerSubsumtion wieder zu einem logischen Ganzen zusammen zu setzen um zu einem Urteil zukommen. Nur irgendwann wird das ganze für einen Laien sehr undurchsichtig undverkompliziert sich, dass man den Gesamtzusammenhang dabei verlieren kann. Für michpersönlich ist es zB. schwer nachvollziehbar, wie man von einer positiven Straftatüberhaupt sprechen kann. Klar gebe ich dir Recht, das Beispiel was du angeführt hast,nämlich "Notwehr" wäre so eine positive Straftat. Aber im eigentlichen Sinne ist esverwirrend, denn wenn zB. in einer Notwehrhandlung eine Körperverletzung verübt wird, istes dennoch keine Straftat. Ohne den Notwehr-Aspekt ist Körperverletzung allerdings sehrwohl eine Straftat. Man macht sich aber in einer Notwehrsituation dennoch nicht strafbar.Daher ist der Begriff Straftat - ob nun im Falle der Notwehr positive Straftat odernegative Straftat bezeichnet, eigentlich in sich schon falsch. Das Wort Straftat besagteine Tat aus, die aufgrund ihrer Natur als Be-Strafungswürdig behandelt wird, also eineim Sinne der Normen "negative" Verhaltensform. Bei Notwehr kann man aber gar nicht von"Straf-Tat" im Sinne einer "negativen" Verhaltensnorm sprechen, weil diese Tat keineStrafe zur Folge haben soll. Ein Opfer soll das Recht haben, sich bei einem Angriff auchwehren zu dürfen, zum Schutz gegenüber sich selbet, oder zum Schutze anderer gegenüberdem Angreifer. Insofern wäre eine solche Handhabe, etwas Negatives mit einem zusätzlichenPositiven Vorzeichen zu versehen ein ziemlich akrobatischer Akt etwas juristisch schön zuverklausulieren, was kaum ein Laie mehr logisch nachvollziehen kann.
Da also"Notwehr" im eigentlichen Sinne keine Straf-Tat ist, kann man folglich auch nicht voneiner "positiven" Straftat sprechen. Der Begriff Straf-Tat an sich ist bei einerNotwehrsituation schon nicht passend. Um so mehr verwundert es mich, dass du auch bei derDiskriminierung von "positiver" und "negativer" Diskriminierung sprichst. EineDiskriminierung an sich ist schon etwas negatives. Das wird nun durch das entwederpositive oder negative Vorzeichen dann wieder entweder selbst psoitiv oder bleibtnegativ. Aber aus etwas grundsätzlich negativem durch eine nochmalige Differenzierung,indem man vor alles wieder ein Vorzeichen setzt um etwas negatives wieder ggf. in etwaspositives zu verwandeln oder umgekehrt, macht man ein Gesetz nicht einfacher, sondernviel komplizierter als es eigentlich sein müsste. Wenn Diskriminierung grundsätzlich alsNegativum betrachtet wird, wird sie nicht besser oder gar Straffrei, wenn man vor diesesNegativum ein positives Vorzeichen setzt. Wenn du das sagst, und du hast in der Tat vonpositven Straftaten und von positiver Diskriminierung gesprochen, dann mag eine solcheHandhabe bei unseren deutschen Juristen durchaus möglich sein. Es dürfte mich hier inDeutschland so etwas eigentlich auch nicht wundern. Aber für mich als Laie ist einepositive Straftat oder eine positive Diskriminierung ein Widerspruch in sich.
Du sprachst von einer Art gewolltem Ausgleich in diesem Zusammenhang. ZB, fürBehinderte oder Frauen, die aufgrund ihrer Natur schon grundsätzlich benachteiligt sindund somit wären sogenannte Behindertenparkplätze oder Frauenparkplätze eine Art gewollterAusgleich. Man will hier sozusagen bewusst die Nichtbehinderten und Männer benachteiligenindem man die Behinderten und die Frauen zB. durch Sonderparkplätze bewusst begünstigt umihnen ihre grundsätzliche Benachteiligung aufgrund ihrer Natur irgendwie auszugleichen,um eine möglichst gerechte Angleichung vor dem Gesetz zu erziehlen. Wenn ich das richtigverstanden habe, nennt man das dann "positive Diskriminierung"? - Das istnachvollziehbar. Dennoch ist es Begrifflich verwirrend (für Nichtjuristen).
Dieses gewollte oder künstliche "Angleichen" hat aber auch in sich eine gewisseGefahr. Denn von Natur aus ist sowieso nicht jeder Mensch gleich, sondern sind wir alleGrundverschieden und sehr sehr unterschiedlich und das ist auch gut so. Ein gewolltergesetzlicher Eingriff in diesem naturmäßigen Ungleichgewicht, alles irgendwie ausgleichenzu wollen, gleich machen zu wollen birgt Gefahren in sich. So kann ja auch niemand etwasdafür, wenn er zB. von Natur aus nicht "schön" aussieht. Und damit ist er in gewisserWeise auch benachteiligt. Bekommen hässliche Menschen aber zum Ausgleich dafür etwa mehrGeld? (ohne das jetzt mit diesem Ausdruck jemand beleidigt werden soll, aber es gibt ebenTatsachen, die man noch beim Namen nennen müssen darf) Oder wenn ein besonders beleibterMensch (Im Volksmund würde man Dick sagen, ohne dass man so jemanden damit beleidigenmöchte, es bezieht sich lediglich auf die Tatsache des Körpergewichtes) durch seinÜbergewicht in der Gesellschaft gewisse Nachteile in Kauf nehmen muss, bekommt so jemanddann irgendwie eine Ausgleichszahlung dafür? Man kann eben nicht alle Menschen künstlich"Gleichmachen". Und würde man es, dann würde dies eine noch viel größere Un-Gerechtigkeituntereinander hervorrufen als diese durch die Naturgegebenheiten an sich schon bestehen.
Man kann das auch nicht ausgleichen, indem man die Begriffe ändert. Ein Berg isteine naturmäßige Erhöhung. Somit kann man ein Tal als Tal bezeichnen oder als negativeErhöhung. Damit wäre ein Berg eine positive Erhöhung, was unsinnig ist, weil das dasGleiche wäre wie von einem weißen Schimmel zu sprechen... Und sobald man den Blickwinkeländert, also auf dem Kopf steht, wäre der Berg plötzlich eine negative Erhöhung und dasTal eine positive Erhöhung. Es kommt also auch auf den Standpunkt bzw. Blickwinkel an.Deswegen bleibt aber ein Berg immer noch ein Berg und ein Tal ein Tal.
Diese"Vorzeichenregelung" aus etwas Negativem durch ein entsprechendes Vorzeichen etwasPositives zu machen gefällt mir allerdings, obwohl das meiner Ansicht nach mehrVerwirrung schafft als Klarheit. So müsste demzufolge ein Diebstahl eines Armen an einemReichen eine positive Straftat und sogar im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes einepositive Diskriminierung sein, also Straffrei, weil dieser Arme Dieb ja nur einengewollten Ausgleich zwischen seinem negativem Reichtum und des psoitiven Reichtums desReichen herbeiführen wollte... (Das berühmte Nikolausprinzip).
Wenn ich von"negativ" oder "positiv" spreche, dann beinhaltet dies natürlich ein Wertesystem,aufgrund Gesetze als solche überhaupt erst entstehen können. Irgendwo zieht sich eineGrenze wie ein roter Faden durch alle Gesetze, was aufgrund des Kulturkreises undjeweiligen Wertesystems als Gut oder Schlecht, also als Positiv oder Negativ betrachtetwerden soll. Würde man dies nun durch juristische Vorzeichenregeln bewusst ausser Kraftsetzen, indem etwas schlechtes durch das positive Vorzeichen nun zu etwas Gutem würde(positive Diskriminierung), kann man damit eigentlich "letztlich" alles so verdrehen dassjeder dann machen kann was er will, da die Werte die in unseren Gesetzen zwischen Gut undSchlecht, Recht oder Unrecht unterscheiden müssen (auch wenn sie willkürlich irgendwannfestgelegt wurden) damit verwischt werden.
Ich habe im Lexikon mal unter"Diskriminierung" nachgesehen. Da steht dann: jemand kränken, verdächtigen, verfemen,ausstoßen. Der Begriff Diskriminierung ist verwandt mit dem Begriff aus der Mathematik,der sog. Diskriminante, was eine Trennungsgröße, einen Zwischenraum oder auchEntscheidungspunkt, Unterscheidung beinhaltet. Damit ist aber auch gesagt, dassDiskriminieren etwas mit Entscheidung zutun hat, also mit Auswahl(Verfahren). Ohneauswählen zu können, kann man auch keine Entscheidung treffen (Ich erwänte es in meinervorigen Mitteilung). Indem man aber auswählt und entscheidet, wird immer einer gegenübereinem anderen bevorzugt bzw. benachteiligt, also womöglich ungewollt gekränkt...und daswäre dann schon eine Diskriminierung. Du sagst, dass das Antidiskriminierungsgesetz meineWahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit nicht be-einträchtigt. Das sehe ich nicht so.Aufgrund dessen dass ich jemanden nicht mehr aufgrund bestimmter festgelegter Merkmalebenachteiligen darf, ist die Wahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit meines Erachtens docheingeschränkt. Zumindest ist eine Unterscheidung, Entscheidung oder bewusste und gewollteTrennung durch diese Gleichmachungs-Gesetze nicht mehr so ohne weiteres möglich.
Diese "Gleichmachungsgesetze" wie ich sie mal nenne, die auch die sog. Frauenquoteregeln soll, halte ich für sehr bedenklich. Es geht doch gerade nicht um solcheGeschlechtsspezifischen Merkmale, sondern um intellektuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten, umpersönliche Kompetenzen, eben ohne gewisse Merkmale wie Herkunft oder Geschlecht dabei zuberücksichtigen. Es kann ja nicht sein, dass man eine Frauenquote nur deshalb einführt,damit das "schwache Geschlecht" auch mal eine bessere Chance hat. Es ist mir völliggleich, wenn jemand irgendwo eine Führungsposition einnimmt, ob es sich um eine Frau oderum einen Mann handelt, es kommt auf die persönlichen Qualitäten an. Das bringt dieFrauenquotenregelung aber durcheinander. Die bestimmt dass ein gewisser Anteil "weiblich"sein muss. Egal ob dafür geeignet oder kompetent. Und das kann es ja wohl nicht sein.