@univerzal:
Dieser Argumentation ist doch nicht dein Ernst oder? Gerade derUser, der hier ständig zur Differenzierung aufruft.....Hahaha, man merkt,dass Du vom Gerichtsalltag keine Ahnung hast - was meinst Du, wie häufig bestehendeGesetze zweckentfremdet werden, um auf Kosten anderer Kapital zu schlagen?
Was willst du denn mehr? Praxisfälle sind eine Beispielführung par excellance.Zweifel sie meinetwegen ruhig an, ich weiß es dennoch besser. Du siehst einFragment eines Bereiches, aber mehr auch nicht, und das verwechselst Du mit der absolutenWirklichkeit davon. Wenn wegen jedem Praxisfall eines Missbrauchs ein ganzes Gesetzgepippt würde, dann wären wir mittlerweile gesetzlos!
Für mein Erachtenreicht es schon, wenn lediglich nur eine Firma in D. deswegen eine Stellenanzeige nichtinseriert. Dann hat das AGG in diesem Sinne schon im Zweck versagt. Wieverblödet ist denn sowas? Geht's vielleicht noch etwas naiver??? "Dein Erachten" ist fernjeglichem juristischen und politischen Verständnis und fern jeglichem Praxisverstandes.Mal abgesehen davon, was Du mit solch einem Verständnis für ein machtpolitischesInstrument erschaffen würdest, ist Deine Auffassung aus jeglichem Gesichtspunkt blankerUnsinn.
Wenn wegen des Kündigungsschutzes im Mietrecht nur ein Vermieter seineWohnung deshalb nicht ausschreibt, hat also dieses Gesetz schon im Zweck versagt.
ImÜbrigen schreiben Firmen ihre Stelle nicht aus Samaritermotivationen heraus aus, sondernaus Eigennutz und Eigeninteressen!!!
Ich habe nicht beschrieben das Stellenwegen dem AGG gestrichen werden, sondern dass offene Stellen nicht mehr für jedenersichtlich zur Schau gestellt werden, dank des AGG. Lese gefälligst genauer. Und ich schrieb, dass das eine Verpauschalierung ist - lies auch gefälligst genauer.
Mit "zumeist" meinst du wohl "in erträglichen Maßen", was auf das AGG wohlnicht zutreffen wird. Oh, Du kennst also bereits die Rechtssprechung derZukunft? Auch hier meine Empfehlung: biete diese Deine unglaublichen "Talente" derJudikativen und Legislativen an, das würde Geld sparen *gg
Sofern dieGerichtskosten nicht dem Staat aufgebrummt werden. Was in Zivilverfahren jawohl selten der Fall sein dürfte, so sie denn nicht vor dem BVG verhandelt werden
;)Wobei ich keine Unterschiede mache ob das ganze auf Rücken des Staates oder derUnternehmen ausgetragen wird, solange es nur zur sinnlosen Bereicherung Einzelner dient.Wenn Unternehmen sich an ganz simple Umgangsweisen mit diesem Gestz halten,wird dies nicht der Fall sein. Und wer dennoch in seinem Interesse eine grundlegendeVeränderung herbeiführen will, der muss eben auch was dafür investieren.
Malvon der bisherigen Diskussion abgesehen: Wo liegen denn jetzt die Vorteile des AGGs (undich meine jetzt nicht die theoretischen)? Die Vorteile des ADGs kannst DuDir selber aus dem Gesetzestext ableiten. Sie umfassen nicht nur den BereichArbeitsrecht, sondern schlagen sich in jeglichem Bereich nieder. Dem Grunde nach ändertdieses Gesetz ohnehin nichts, denn auch zuvor waren Benachteiligungen durch Art. 3Grundgesetz bereits verboten. Für den Einzelnen war aber die Geltendmachung der sichdaraus ergebenden Rechte ungleich schwerer als jetzt mit der Geltung eines wirksamenGesetzes. Deshalb wird die Situation auch für Unternehmen nicht schwerer, sondern eherleichter, weil verlässliche Rahmenbedingungen vorhanden sind, an denen sich alleArbeitgeber orientieren müssen.
Firmen, die tatsächlich aus diskriminierendenGründen bisher Bewerber abgelehnt haben, werden sich jetzt um ein ganzes Stück bedeckterhalten und Vorwandsgründe bzw. gar keine angeben um Bewerber abzulehnen. Somit haben wirwieder ein Gesetz mehr, welches in der bedachten Praxis keine Anwendung findet. Gegen denSinn, ich sagte es ja bereits. Gegen Dein Verständnis vielleicht - nichtgegen den Sinn! Nach Deiner Logik ist demnach auch ein Betrugsverbot überflüssig, denndiejenigen, welche betrügen wollen, machen das dennoch, nur eben verdeckter, als sie estäten, wenn es kein Verbot gäbe. Naiv, naiv, naiv...