Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.08.2019 um 22:46@lawine
Anfang 2018
https://mik.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.587459.de
Anfang 2018
Der Bund hat die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder (EAE) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattet und wird im ersten Quartal 2018 auch die kommunalen Ausländerbehörden mit Personalisierungsinfrastruktur-Komponenten (PIK) ausstatten. Damit stehen Infrastruktur und Verfahren für die frühzeitige, einheitliche Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden zur Verfügung. Auch die Erstregistrierung von unerlaubt eingereisten und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltenden Personen sowie von unbegleiteten minderjährigen Ausländern wird ab Mitte 2018 mit dieser Technik möglich sein.brauchst Du noch mehr Quellen, um aufzuzeigen, dass die Überprüfung längst nicht überall seit "7 Jahren" organisiert und durchführbar ist? Verzögern die alle absichtlich?
Die Technik der PIK umfasst eine Kamera, ein Dokumentenprüfgerät, einen Fingerabdruckscanner, einen Drucker sowie die erforderliche Software zur Registrierung und für den Identitätsabgleich. Wenn nötig kommt ergänzend eine Arbeitsstation hinzu. Diese Erstausstattung wird vom Bund bereitgestellt. Alle Ausländerbehörden des Landes werden diese Technik demnächst anwenden.